Die Begriffe Gewährleistung und Garantie werden oft verwechselt – dabei handelt es sich hierbei um zwei grundverschiedene Dinge. Was der Begriff der Herstellergarantie wirklich bedeutet, wie er sich von dem der Gewährleistung unterscheidet und welche Vorteile die Herstellergarantie dem Verbraucher verschafft, erklären wir in diesem Ratgeber.
Herstellergarantie – Was ist das überhaupt?
Umgangssprachlich werden die Begriffe Herstellergarantie und Gewährleistung oft synonym verwendet. In der Rechtswirklichkeit handelt es sich allerdings um zwei grundverschiedene Dinge:
Das ist die Gewährleistung
Die Gewährleistung wird auch Mängelhaftung genannt und meint im deutschen Recht die Verpflichtung des Verkäufers, für mangelhafte Leistung (Waren) einstehen zu müssen. Die dem Käufer zustehenden Gewährleistungsansprüche sind gesetzlich genau festgelegt und greifen dann ein, wenn ihm vom Verkäufer eine von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben worden ist. In erster Linie sehen die Gewährleistungsrechte dann die Verpflichtung des Verkäufers vor, die von Anfang an mangelhafte Sache zu reparieren oder umzutauschen.
Das ist die Garantie
Die Garantie hingegen eröffnet dem Käufer einer Sache meist weiterreichende Ansprüche. Sie kann vom Verkäufer oder vom Hersteller (Herstellergarantie) einer Ware ausgehen und kommt besonders oft bei hochpreisigen Produkten wie Elektronik- oder sonstigen Technikwaren sowie bei Motorrädern oder Autos vor. Im Unterschied zu den Gewährleistungsansprüchen wird die Herstellergarantie einer Ware allerdings freiwillig eingeräumt – der genaue Inhalt der Garantie ist darum nicht dem Gesetz, sondern dem individuellen Kaufvertrag bzw. der Garantieerklärung zu entnehmen.
Obwohl der Inhalt einer Herstellergarantie von Fall zu Fall unterschiedlich ausgestaltet sein kann, bezieht sich Garantieerklärung nicht nur auf die Mangelfreiheit einer Sache bei ihrer Übergabe. Vielmehr garantiert der Hersteller einer Sache darüber hinaus, dass die Kaufsache bestimmte Eigenschaften oder ihre Funktionsfähigkeit nicht nur zum Kaufzeitpunkt aufweist, sondern auch für einen längeren Zeitraum behalten wird.
Welche Vorteile bringt die Herstellergarantie dem Käufer?
Durch die Herstellergarantie wird dem Käufer meist das Recht eingeräumt, die Kaufsache im Falle von Schäden und Mängeln kostenlos austauschen oder reparieren zu lassen. In einigen Fällen geht das Garantieversprechen sogar darüber hinaus und räumt dem Kunden solche Rechte auch dann ein, wenn die Kaufsache zwar funktionstüchtig bleibt, bestimmte Eigenschaften aber innerhalb eines bestimmten Zeitraums verliert.
Garantiezeitraum
Für welchen Zeitraum die Garantie dabei genau gilt, kann durch den Hersteller selbst festgelegt werden. Je nach Produkt sind Garantiezeiten von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren oder sogar lebenslange Garantiezeiten möglich.
Zeitpunkt des Defekts unerheblich
Obwohl Herstellergarantien oft weniger umfassend sind als gesetzliche Gewährleistungsansprüche, haben sie einen besonders wichtigen und für den Käufer besonders entscheidenden Vorteil:
Während Gewährleistungsansprüche nur dann eingreifen, wenn die Kaufsache von Anfang an mangelhaft war, greift die Herstellergarantie schlechthin immer, wenn der Garantiefall eintritt. Wann genau ein Defekt dabei auftritt ist unerheblich und muss vom Käufer nicht bewiesen werden.
Für den Käufer kann das bedeuten: Liegt der Kauf länger als 2 Jahre zurück und greifen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nicht mehr, kann er sich unter Umständen dennoch auf die Herstellergarantie berufen. Darüber hinaus muss er außerdem nicht beweisen, wann genau der Mangel aufgetreten ist und ob er schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.
Ansprüche gegen den Verkäufer trotz Herstellergarantie?
Liegt eine Herstellergarantie vor und wendet sich der Käufer im Falle eines Mangels dennoch an den Verkäufer der Ware, erklärt dieser nicht selten, dass der Hersteller aufgrund der Garantie für die Mangelbeseitigung zuständig sei. Oft ist es für den Käufer jedoch umständlicher sich an den Hersteller zu wenden, sodass die Frage aufkommt, ob trotz Herstellergarantie auch Ansprüche gegen den Verkäufer bestehen können.
Prinzipiell gilt: Gewährleistungsansprüche (gegen den Verkäufer) und Garantieansprüche (gegen den Hersteller) können nebeneinander bestehen. Ist das der Fall und das gekaufte Produkt defekt, kann der Käufer prinzipiell wählen, ob er sich an den Verkäufer oder den Hersteller wenden möchte. Schließlich bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer selbstständig und auch bei Vorhandensein einer Herstellergarantie fort. Zu beachten ist allein: Möchte sich der Käufer auf die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer berufen, muss er u. U. beweisen können, dass die Kaufsache bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war.
Ich habe ein Kofffer-Set gekauft. Nach einmaligem Gebrauch ist der Reißverschluß vom großen Koffer hin.
Hallo Martina,
wenden Sie sich in diesem Fall bitte an den Verkäufer.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net