Kleinanzeigen, eBay oder Flohmarkt – auch Verbraucher schließen untereinander regelmäßig Kaufverträge ab. Welche gesetzlichen Regeln für Verkäufe unter Privatpersonen gelten, ist vielen jedoch nicht bekannt.
Wir erklären, welche gesetzlichen Vorschriften für Kaufverträge unter Verbrauchern gelten und ob selbst private Verkäufer ihren Vertragspartnern Rückgabe- oder andere Gewährleistungsrechte einräumen müssen.
Gewährleistungspflichten auch beim Privatkauf?
Wird eine Ware im Einzelhandel gekauft, muss der Händler die Sache reparieren oder umtauschen, wenn sich herausstellt, dass sie beim Kauf mangelhaft war – das ist klar, wie Sie auch in unserem Ratgeber nachlesen können: „Rückgaberecht im Einzelhandel“. Doch können diese Grundsätze auch dann gelten, wenn ein Verbraucher etwas verkauft?
Das Bürgerliche Gesetzbuch beantwortet diese Frage eindeutig: Prinzipiell macht es keinen Unterschied, ob ein Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern oder einem Verbraucher und einem Unternehmer abgeschlossen wird. Handelt ein Unternehmer als Verkäufer, sind lediglich Zusatzregeln vorgesehen, die die Rechte des Verbrauchers stärken sollen.
Das bedeutet: Auch bei einem Privatkauf sind die gesetzlichen Regelungen zum Kaufrecht anwendbar. Lediglich die besonderen Verbraucherschutzvorschriften finden keine Anwendung. Wie Käufer und Verkäufer zum Zwecke des Vertragsschlusses in Kontakt treten (persönlich auf dem Flohmarkt, über das Internet oder per Kleinanzeige) spielt dabei keine Rolle.
Auch in diesem Fällen gilt die Grundregel des § 433 BGB nach welcher der Verkäufer dem Käufer Eigentum an einer mangelfreien Kaufsache verschaffen muss, während der Käufer die Sache abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen hat.
Hieraus ergibt sich außerdem: Hat der Privatverkäufer dem Käufer eine mangelhafte Sache übergeben, so hat er seine Pflicht aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt. Das wiederrum löst – genau wie bei einem gewerblichen Verkäufer – Gewährleistungsansprüche des Käufers aus, die ihm Umtausch- oder Reparaturverlangen, den Rücktritt vom Vertrag oder eine Kaufpreisminderung erlauben können.
Gewährleistungsansprüche des Käufers
Wie schon erwähnt, muss auch der private Verkäufer eine Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln an den Käufer übergeben. Wird dennoch eine mangelhafte Sache übergeben, kann der Käufer seine Gewährleistungsansprüche aus § 437 BGB auch gegenüber dem privaten Verkäufer geltend machen.
Zum Eingreifen der Gewährleistungsregeln ist selbstverständlich auch unter Privatpersonen erforderlich, dass die Kaufsache bereits zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer mangelhaft war. Ein solcher Mangel liegt vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist, sich weder für die übliche noch die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet oder eine für Sachen dieser Art unübliche Beschaffenheit aufweist.
Weist die Kaufsache einen Mangel in diesem Sinne auf, ergeben sich daraus für den Käufer folgende Ansprüche:
- Er kann die Lieferung einer neuen oder die Reparatur der mangelhaften Kaufsache verlangen.
- Er kann vom Vertrag zurücktreten, die Kaufsache zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.
- Er kann den Kaufpreis mindern bzw. einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen.
Wichtig ist hierbei jedoch: Erst dann, wenn die Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache nicht möglich ist (oft beim Kauf von gebrauchten Waren), der Verkäufer die Reparatur der Sache verweigert oder Reparaturversuche fehlschlagen, kann die Sache zurückgegeben bzw. der Kaufpreis gemindert werden.
Prinzipiell muss der Käufer also zuerst eine Neulieferung oder Reparatur verlangen bzw. sich hiermit zufriedengeben, bevor er die Sache zurückgeben oder den Kaufpreis mindern kann.
Wirksamer Ausschluss der Gewährleistungsansprüche?
Ist die privat verkaufte Sache bei der Übergabe durch den Verkäufer mangelhaft, kann sich der Käufer für ganze zwei Jahre auf seine Gewährleistungsansprüche berufen. Gerade für Privatverkäufer stellt das ein nicht unerhebliches Risiko dar.
Schließlich besteht die Gefahr, eine unbemerkt mangelhafte Sache an den Käufer zu übergeben und auch noch nach längerer Zeit mit Reparatur-, Umtausch- oder Rückgabeverlang des Käufers konfrontiert zu werden. Oftmals ist der Privatverkäufer aber gar nicht dazu in der Lage, die Kaufsache auszutauschen oder selbst zu reparieren und muss darum Zusatzkosten fürchten.
„Gekauft wie gesehen“
Mit Formulierungen wie „Gekauft wie gesehen“ oder „Gewährleistung ausgeschlossen“ in Artikelbeschreibungen oder Kaufverträgen versuchen Privatverkäufer darum oft, ihre Haftung für Mängel auszuschließen. Fraglich ist allerdings, ob der Käufer aufgrund solcher Formulierungen wirklich das gesamte Mängelrisiko tragen muss.
Vereinbarter Gewährleistungsausschluss
Ein Ausschluss der Gewährleistungsrechte ist möglich – aber nur dann wirksam, wenn der Verkäufer so deutlich darauf hinweist, dass eine einvernehmliche Einigung auf den Gewährleistungsausschluss angenommen werden kann.
Das bedeutet: der Verkäufer muss derart darauf hinweisen, dass er keine Gewährleistung für eventuelle Mängel übernehmen will, dass der Käufer dies eindeutig erkennen kann. Mit anderen Worten: Der Käufer muss wissen, worauf er sich einlässt.
Eine Formulierung in einer Artikelbeschreibung oder einem Kaufvertrag könnte etwa lauten: „Die Sache wird unter Ausschluss sämtlicher Gewährleistungsrechte verkauft“. In einer Artikelbeschreibung muss dieser Hinweis deutlich im Text erkennbar sein.
Die Formulierung „Gekauft wie gesehen“ in einem schriftlichen Kaufvertrag ist hingegen riskant. Schließlich gilt der Gewährleistungsausschluss nach dem Wortlaut dann nur für Mängel, die der Käufer beim Besichtigen der Kaufsache hätte sehen können. Verdeckte Mängel sind hingegen nicht erfasst.
Keine Haftung für bekannte Mängel
Unabhängig davon, ob ein Ausschluss der Mängelhaftung vereinbart wurde oder nicht, kann der Käufer sich gemäß § 442 BGB nicht auf Mängel berufen, die er beim Kauf bereits kannte.
Besonders wichtig ist diese Vorschrift beim Verkauf gebrauchter Sachen: Soll etwa ein gebrauchtes Handy verkauft werden und weist dieses einen Displayschaden auf, muss der Displayschaden entweder:
- ausdrücklich in der Artikelbeschreibung erwähnt werden oder
- für den Käufer vor bzw. bei Vertragsschluss auch sichtbar gewesen sein.
Ist das der Fall, kann der Käufer später keine Mängelansprüche aufgrund des Displayschadens geltend machen. Weist das Handy jedoch noch weitere Defekte auf, die sich erst später bemerkbar machen, kommen bezüglich dieser Mängel dennoch Gewährleistungsansprüche in Betracht.
Unwirksamkeit von Gewährleistungsausschlüssen
Auch wenn ein Ausschluss der Gewährleistungsrechte – schriftlich oder mündlich – ausdrücklich vereinbart worden ist, kann er dennoch unwirksam sein. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Verkäufer einen Mangel der Kaufsache arglistig verschwiegen hat – das regelt § 444 BGB.
Verschweigt der PKW-Verkäufer seinem Vertragspartner also trotz Kenntnis beispielsweise einen Unfallschaden, kann er sich auf eine Vereinbarung des Gewährleistungsausschlusses nicht mehr berufen. Stattdessen kann der Käufer den Kaufvertrag anfechten und sich hier ohne Rücksicht auf den Gewährleistungsausschluss sogar sofort vom Vertrag lösen.
Gleiches gilt gemäß § 444 BGB auch dann, wenn der Verkäufer dem Käufer eine bestimmte Wareneigenschaft ausdrücklich zusichert und eine Garantie für ihr Vorhandensein übernommen hat. Das ist etwa dann der Fall, wenn der PKW-Verkäufer seinem Vertragspartner eine Laufleistung von 100.000 km ausdrücklich zusichert. Ist der Tacho aber manipuliert und es liegt tatsächlich eine Laufleistung von 150.000 km vor, kann sich der Verkäufer gemäß § 444 BGB auf einen Haftungsausschluss nicht berufen.
Übrigens: Auch dann, wenn der Verkäufer die Laufleistung gutgläubig und in Unkenntnis der Tachomanipulation zusichert, kann er sich hier nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen.
Fazit zur Rückgabe für Käufer
Wie schon erwähnt, muss auch beim Privatkauf eine mangelfreie Sache an den Käufer übergeben werden. Geschieht dies nicht, kann vom Verkäufer die Reparatur oder Lieferung einer neuen Sache verlangt werden – allerdings muss hierzu bewiesen werden, dass die Kaufsache bereits bei der Übergabe mangelhaft war.
Wie im Einzelhandel auch, gibt es jedoch keinen Anspruch darauf, sofort vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache an den Verkäufer zurückzugeben. Schließlich besteht ein Rückgaberecht erst dann, wenn Reparatur- und Neulieferung unmöglich sind, vom Verkäufer ernsthaft und endgültig verweigert werden oder mehrfach fehlschlagen.
Ist die Mängelgewährleistung durch Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer bei Vertragsschluss wirksam ausgeschlossen worden oder kannte der Käufer den Mangel, bestehen Ansprüche auf Reparatur, Neulieferung oder Rückgabe jedoch grundsätzlich nicht.
Eine Rückgabe der Ware trotz wirksam vereinbartem Gewährleistungsausschluss ist darum allein dann möglich, wenn der Verkäufer bestehende Mängel arglistig verschwiegen oder eine Garantie zur Beschaffenheit der Ware übernommen hat.
Hallo liebes Team,
FOLGEDE SACHLACHE IST MIR BEI EINEM PRIVATVERKAUF GESCHEHEN.
DURCH DEN WOHNUNGSWECHSEL MEINER FREUNDIN DIE ZU MIR GEZOGEN IST,STAND EINE NOCH NICHT AUFGEBAUTE NAGELNEUE ZUM TEIL VERPACKTE KÜCHE UND AUCH EIN SOFA ZUM VERKAUF BEREIT.DURCH WERBUNG INERHALB DES MEHRFAMILIEN HAUSES ,FANDEN WIR SCHNELL EINEN KÄUFER.DIESER KÄUFER ZAHLTE EINE SUMME VON 200 EURO AN.EINE RESTSUMME VON 1250 EURO WOLLTE SIE NOCH AUF DEN DAEAUF FOLGENDEM MONAT IN VOLLER HÖHE BEZAHLEN.DURCH MEHRERE GESPRÄCHE stellte sich her raus das sie nur noch in Raten Zahlen könnte,dieses bejahrten wir.Leider mussten wir feststellen das es keine Überweisungen gab und sie sich auch immer wieder rausgeredet hat.Sie wolte die möbel aber unbedingt übernehmen.Dieser Vorgang begann Anfang des Jahres und er sollte abgeschlossen sein Ende April weil wir die Möbel immer noch in der Wohnung stehen hatten.Vier Tage bevor wir die Wohnung an den Hausbesitzer übergeben mussten wurde uns durch die Mutter mitgeteilt das ihre Tochter die Küche und auch das Sofa nicht mehr haben möchte und sie verlange umgehend die Anzahlung von 200 Euro zurück.
Natürlich war ich damit nicht einverstanden und habe ihr klar gemacht das das nicht richtig ist und das ich jetzt in einem Zeitfenster von 4 Tagen versuchen muss die Küche anderweitig zu verkaufen und wenn mir das nicht gelinkt ,das ich die Möbel mit einem Transporter abtransportieren muss und irgentwo einlagern muss.Und daß ich ihr bzw. Ihrer Tochter diesen Unkostenbeitrag in Rechnung stellen werde.
Damit war sie natürlich nicht einverstanden und seitdem türanisiert und droht sie uns mit einer Anzeige bei der Polizei.
Vielleicht habt ihr liebes Team eine Überzeugende Antwort für Team,damit wir das endlich aus der welt schaffen können.
MfG verbleibe ich und hoffe auf baldige Antwort
Michael Röddecker
Hallo Herr Röddecker,
im Prinzip wurde ein geltender Kaufvertrag abgeschlossen und im privaten Verkauf gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, es ist also von Ihrer Kulanz abhängig, ob Sie eine Rückerstattung durchführen. Des weiteren liegt der Erfüllungsort, soweit ich das aus Ihrem Text ablesen kann, in Ihrer Wohnung, d.h. dass der Käufer für den Versand seiner erstandenen Ware verantwortlich ist. Im Prinzip befindet sich die Käuferin auch noch in Zahlungsverzug und muss zahlen, falls Sie keine Rückerstattung zulassen.
Da wir aber keine ausgebildeten Rechtsberater im Team haben, würde ich Ihnen empfehlen sich im Streitfall an eine Rechtsberatung zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo liebes Team, ich habe im Juni diesen Jahres eine gebrauchte Küche gekauft. Die Küche habe ich mehr oder weniger über eBay Kleinanzeigen erworben. Bei der Besichtigung würde mir von den beiden Verkäufern eine andere gezeigt für die ich mich dann entscheiden habe. Es wurde vor Ort ( eine Lagerhalle) eine Anzahlung vorgenommen, Quittung vorhanden. Die Küche würde mir mit allen Geräten, Backofen, kochfeld, Spülmaschine, spüllbecken und Wasserhahn sowie einer Arbeitsplatte verkauft. Hierzu gab es aber nur eine mündliche Absprache. Eine Spülmaschine sowie das kochfeld und die spüle wollte der Verkäufer noch gebraucht organisieren. Leider verzögerte mein Umzug deswegen stand die Küche noch einige Zeit in der Lagerhalle. Es wurde mündlich per SMS vereinbart das die Küche gegen Bezahlung auch geliefert und aufgebaut wird. Dies geschah auch. Ende Juli. Es fehlt aber seit dem eine Schrank Rückwand, das kochfeld geht nicht richtig( der Herd würde Von einem extra beauftragten Elektriker angeschlossen) das versprochene Spüllbecken würde extra neu gekauft und mir separat in Rechnung gestellt. Angeblich fehlten auch Teile und es wurde nicht fertig eingebaut. Über die Lieferung und den Aufbau gibt es keine Quittung nur SMS die dies belegen. Habe ich als privat Person Anspruch auf eine Gewährleistung? Es fehlen ja Teile oder sind defekt.
Mfg
GUten Tag Frau Wilhelm,
ja, haben Sie. Auch mündliche Absprachen oder Abmachungen per SMS, wenn diesen von beiden Seiten zugestimmt wurde, sind gültige Verträge. Wenn Sie für die mündlichen Absprachen noch Zeugen haben, lässt sich der Anspruch recht einfach durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Ich habe folgendes Problem. Ich habe einen gebrauchten Gefrierschrank von privat zu privat verkauft. Bei Abholung habe ich dem Herrn noch angeboten den Schrank anzuschließen bevor er ihn transportiert. Er meinte nein er schenke mir glauben nun 1 Tag später ruft er an und meint ich hätte ihm mangelhaften Gegenstand verkauft aber bei Verkauf wusste ich das der Artikel funktioniert da am Vormittag ein anderer Interessent da war und wir den Gefrierschrank angeschlossen hatten. Hat der Käufer nun recht auf Rückgabe wobei ich plädiere das es evtl ein transportschaden sein kann da er den Gefrierschrank nur so lose ins Auto geschoben hat ohne jegliche ladungssicherzng
Hallo Minka,
im Idealfall wenden Sie sich nochmals an den Interessenten vom Vormittag, der bezeugen kann, dass der Gefrierschrank einwandfrei funktioniert hatte. Seien Sie auf alle Fälle aufmerksam, es gibt im Privatverkauf die beliebte Masche, ein funktionierendes Gerät zu kaufen um das baugleiche nicht mehr funktionierende dann „zurückzugeben“. Natürlich kann es sich auch einfach um einen Transportschaden handeln.
Wenn Sie überzeugt sind, dass das Gerät funktioniert hat bei Übergabe und dies beweisen können, müssen Sie den Gefrierschrank nicht zurücknehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vor 1,5 Wochen einen Rasentraktor über das Internetportal Kleinanzeigen erworben.
Habe mir den Traktor vorführen lassen,und merkte schon das der Keilriemen meines erachtens sehr stark rutschte.
Auf die frage ob das normal ist,antwortete der Verkäufer das ihm nichts bekannt ist.
Desweiteren bleibt die Batteriekonrollleuche ständig an,die das ständige Laden der batterie aussagt.
Ich habe mir dann den Mäher gegen eine Gebühr liefern lassen.
Nach der ersten Fahrt sprang ständig der Keilriemen runter.
Jetzt versuche ich schon seit tagen den verkäufer zu erreichen um mit ihm ein klärendes Gespräch zu führen.
Doch leider ohne Erfolg.
Ich bekomme ihn leider nicht mehr an sein Handy.
Kann ich den Mäher zurückgeben ?
Denn er war nicht wirklich billig und auch für einen gebrauchten Gegenstand erwarte ich ,das es wenigstens technisch in ordnung ist.
Vielen Dank im vorraus für Ihre Hilfe
Hallo Herr Berger,
Meines Wissens kommt es hier darauf an, ob es sich bei dem Händler um einen gewerblichen oder privaten Verkäufer handelt. Gewerbliche Händler sind dazu verpflichtet, Sie über Ihre Widerrufsrechte zu belehren und ihnen bei Fernabsatzgeschäften (also Einkäufen über das Internet oder einen Katalog) eine 14-tägige Rückgabefrist zu gewähren. Dies gilt meist auch, wenn sich der Vertragsschluss über das Internet angebahnt hat (so wie es bei ebay Kleinanzeigen der Fall ist). Haben Sie den Rasentraktor allerdings von einer Privatperson gekauft, muss zumindest eine Haftung bei Mängeln angeboten werden, sofern diese nicht bereits vorab dokumentiert wurden. In Ihrem Fall ist es für mich schwierig zu sagen, ob das Bemerken des rutschenden Keilriemens bereits genügt, um eine Reklamation auszuschließen. Daher würde ich Ihnen empfehlen, sich direkt an den Kundenservice von eBay Kleinanzeigen zu wenden, um Kontakt zum Händler herzustellen, und im Zweifelsfall eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Wie Sie den Kundenservice erreichen, haben wir in einem anderen Ratgeber beschrieben: Kontakt zu eBay Kleinanzeigen.
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist, und dieser Kommentar nur als das Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Freundliche Grüße,
Marvin von Bezahlen.net
Liebes Team,
ich habe auf ebay Kleinanzeigen privat eine Porzellanfigur verkauft. Diese hatte ich mit „leichte Lagerungsspuren“ beschrieben und 6 Fotos hochgeladen auf denen die Figur aus allen Perspektiven zu sehen war. Der Käufer sagt nun die Figur habe zwei Bruchstellen. Ich habe die Figur mit einer anderen Person zusammen verpackt. Da hatte die Figur keine Brüche und sie wurde gut verpackt. Ich habe den Käufer um Fotos der Bruchstellen gebeten. Er hat mir Fotos geschickt mit Markierungen, aber dort sind keine Brüche erkennbar. Er schreibt selbst sie seien fast unsichtbar (?!). Deshalb weigere ich mich ihm 50% des Preises zurück zu erstatten. Ich habe ihm aus Kulanz jedoch angeboten den Artikel zurückzunehmen und ihm den Warenpreis zurück zu überweisen. Er ist jedoch nicht bereit die Rücksendekosten zu tragen und droht mir jetzt damit einen Anwalt aufzusuchen, sollte ich ihm die 50% Nachlass nicht gewähren. Habe ich etwas zu befürchten? Ich vermute dem Käufer gefällt die Figur einfach nicht oder er möchte den Preis nachträglich drücken. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.
Guten Tag,
meines Wissens hat ein Käufer im Fall eines nicht in der Artikelbeschreibung vermerkten Mangels ein Recht auf Nacherfüllung in Form von Reparatur oder Umtausch, nicht jedoch auf einen Preisnachlass. Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelt, sind Umtausch und Reparatur jedoch ausgeschlossen, was bedeutet, dass nur eine Rücknahme infrage kommt. Da Sie diese bereits angeboten haben (obwohl Ihrer Aussage nach keine Bruchstellen sichtbar waren), sollten Sie hier nichts zu befürchten haben.
Dennoch muss ich Sie darauf hinweisen, dass diese Aussage nur das Ergebnis meiner eigenen Recherche ist und nicht mit einer Rechtsberatung gleichzusetzen ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an eine Rechtsberatung oder einen Anwalt. Außerdem können Sie sich an den Kundendienst von eBay Kleinanzeigen wenden.
Freundliche Grüße,
Marvin von Bezahlen.net
Liebes Team,
ich hatte aufgrund beruflicher Beanspruchung nicht mehr genug Zeit für meine Katze, einen Kater. Deshalb habe ich sie inkl. diverses Zubehör über eBay verkauft. Jetzt will die Käuferin die Katze wieder zurück geben, weil sie angeblich in die Wohnung uriniert.
Wir haben keinen Kaufvertrag gemacht. Bei mir hat sie nie in die Wohnung gemacht.
Ist das überhaupt ein Sachmangel? Kann die Käuferin verlangen, dass ich die Katze zurücknehme?
Vielleicht werde ich das sogar tun, ich möchte aber wissen, ob ich das muss.
Freundliche Grüße
Ralf
Hallo Ralf,
soweit ich das verstanden habe, besteht ein Sachmangel nicht, wenn die Katze in die Wohnung uriniert oder andere Verhaltensprobleme auftreten. Das wäre nur der Fall, wenn Sie eine Krankheit der Katze verschwiegen hätten oder die Tatsache, dass sie nicht fortpflanzungsfähig ist o. ä.
Beachten Sie jedoch bitte, das dies nur das Ergebnis unserer eigenen Recherche ist und nicht eine professionelle Rechtsberatung ersetzt.
Liebes Team,
ich habe vorgestern mein Handy mit jemandem ,der sein Handy über Ebaykleinanzeige verkaufen wollte ,getauscht.
Wir haben uns getroffen uns gegenseitig die Handys angeschaut und alles Probiert.
Ich habe mein Handy welches ich verkaufen wollte seit 2 Wochen privat gekauft,deswegen weiß auch nicht was davor mit dem Handy gemacht wurde. Nach 3 Stunden hat der Käufer mir geschrieben ,dass die Lautsprecher nicht in Ordnung sind.
Was soll ich in diesem Fall machen?
Ich will kein Ärger bekommen , aber weiß auch nicht was er mit dem Handy gemacht hat.
Hallo Anton,
wenn der Lautsprecher vorher getestet wurde und funktionierte, lässt sich eine spätere Beschädigung durch den Tauschpartner natürlich nicht ausschließen. Wichtig wäre nun aber zu wissen, was der Tauschpartner sich wünscht oder von Ihnen erwartet? Sie sollten dann abwägen, ob eine Rücknahme sinnvoll erscheint oder ob Sie sich anwaltlich beraten lassen. Eine Rechtsberatung können und dürfen wir hier nämlich nicht erteilen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo liebes Team,
Ich habe in dieser Woche winterreifen von einem Nachbar gekauft , mit der Aussage die müssten für mein Auto passen, sind von seinem alten Polo. Ich war mit diesen Rädern in meiner Werkstatt. Der Chef sagte mir die Reifen sind für meinen VW UP nicht geeignet, weder die Räder it noch ohne Felgen auch die Kombi aus beiden nicht. Des weiteren sind die Wintereifen 7 Jahre alt. Jetzt wollte ich von dem Kaufverrtrag zurücktreten, aber der Nachbar lässt sich nicht drauf .
Bin ich im Recht ? Wen ich die Ware zurückgehe und mein Geld wieder verlange.
Er hat mir das Alter der Räder verschwiegen. Ich selber habe davon nicht viel Ahnung habe die Fahrerlaubnisnkch nicht lange . Aber habe mich in mal er vertragswerkstatt kundig gemacht (mit Räder vor Ort ).
Hallo Janette,
ob die Reifen zu Ihrem Auto passen, hätten Sie vor dem Kauf selbst prüfen sollen. Das Alter der Reifen stellt ebenfalls keinen Rückgabegrund dar, sofern sie dadurch keine Mängel aufweisen, die der Verkäufer kannte und Ihnen verschwiegen hat.
Ich gehe nicht davon aus, dass Sie rechtlich eine Möglichkeit haben, die Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung zu verlangen.
Beachten Sie jedoch, dass dies nur das Ergebnis unserer eigenen Recherche ist und keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit besitzt und nicht eine professionelle Rechtsberatung ersetzt.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo, habe 1x Handy über Ebay-Kleinanzeigen gekauft. Inder Anzeige wurden die Rücknahme, Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen. Selber habe ich vor Ort, dass Handy zusammen mit dem Verkäufer auf Herz und Nieren geprüft. Es war alles okay. Nun hat sich aber herausgestellt, dass das Display und das Gehäuse ausgetauscht worden ist. Dies wurde aber nicht in der Anzeige angegeben. Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo Reinhard,
das hängt vermutlich von unterschiedlichen Faktoren ab, beispielsweise der ursprünglichen Produktbeschreibung. Ob es sich beim Austausch um einen Mangel handelt, ist dann eine weitere Frage. Diese sollten Sie besser von einem Sachverständigen beantworten lassen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich habe eine neue Wohnung und habe von der Vormieterin die Couch übernommen. Diese hatte ich mir vorher angesehen und den Preis als angemessen gesehen. Nun habe ich heute die Schlüssel für meine neue Wohnung bekommen und die Couch erneut gesehen, da meine Vormieterin diese beim Auszug hat stehen lassen. Nun befinden sich 2 riesige und unschöne Flecken auf der Sitzfläche. Kann ich mein Geld nun zurückverlangen und ihr die Couch zurückgeben? Ich hätte die Couch für diesen Preis mit den Flecken niemals gekauft.
Dankeschön schonmal.
Hallo Lydia,
das hängt vermutlich von unterschiedlichen Faktoren ab, die Absprache des Kaufs betreffend. Eine Rechtsberatung kann und darf ich ohnehin nicht leisten, bitte wenden Sie sich diesbezüglich an einen Anwalt.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo liebes Team,
ich habe vor 4 Tagen über Ebay Kleinanzeigen ein Rennrad gekauft. Ich war bei der Frau zu Hause und habe mir das Fahrrad angeschaut und gekauft. In der Stellenbeschreibung stand, dass Fahrrad sei „technisch einwandfrei“. Eine Gewährleistungsausschluss hat sie in ihrer Beschreibung nicht gehabt. Ich bin kein großer Fahrradkenner und habe der Frau geglaubt, da sie mir auch beim Verkauf nur gesagt hat, das Fahrrad sei gut so.
Ich war am nächsten Tag beim Fahrradladen, da ich mir mit der Schaltung unsicher war. Dort wurden mir viele verschiedene Mängel aufgelistet die ich so als nicht Kenner nicht erkennen konnte. Das Fahrrad ist so ganz und gar nicht „technisch einwandfrei“ und der Schätzwert für das Rad lag weit unter dem was ich gezahlt habe.
Daraufhin habe ich der Frau erneut geschrieben, jedoch bekomme ich seitdem keine Antworten mehr. Ich habe eine Rückgabe oder Reparatur verlangt.
Was kann ich da tun? Bin ich im Recht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo Carolin,
um eine detaillierte Rechtsauskunft zu erhalten, müssen Sie sich an einen Anwalt oder alternativen Fachspezialisten werden. Wir sind nicht berechtigt, Ihnen hier eine Rechtsauskunft zu erteilen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Guten Tag!
Vor Kurzem habe ich ein medizinisches Gerät über ebay Kleinanzeigen verkauft (privat zu privat). Ich habe einen Kaufvertrag bzw. eine Rechnung erstellt, in der der Preis, Mängel und Zubehör aufgelistet waren und folgender Text:
Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Sachmangelhaftung. Für von der Post
verlorengegangene oder beschädigte Sendungen kann keine Haftung übernommen werden. Der Käufer erklärt sich
einverstanden, dass der Verkauf unter Ausschluss jeder Gewährleistung und ohne Rücknahme erfolgt und Irrtümer
dem Verkäufer vorbehalten sind und nicht zur Rücknahme verpflichten. Diese Rechnung betrifft ein privates
Rechtsgeschäft, daher entfällt die für Verbraucherverträge geltende Widerrufsfrist von 14 Tagen. Wie bereits
besprochen weist das Display des DiViNiA Geräts oberflächlich leichte Kratzer auf.
Ich habe das Geld erhalten, die Paket versandt und nun soll ein Versandschaden aufgetreten sein, der Käufer will sein Geld zurück.
Bin ich mit dem Vertrag abgesichert oder muss ich mir sorgen machen, falls rechtliche Schritte eingeleitet werden? Bin ich haftbar, wenn das Paket unzureichend verpackt war?
Mit freundlichen Grüßen,
Sophie
Hallo Sophie,
eine rechtliche Einschätzung zu Ihrem Fall kann und darf ich nicht geben. Dafür müssten Sie sich an einen Spezialisten, d. h. am besten an einen Anwalt, wenden.
Nach meiner Recherche muss ein Versandschaden immer zuerst vom Käufer gemeldet werden, und zwar direkt beim Lieferunternehmen. Eine sichere Verpackung kann ein Anhaltspunkt dafür sein, ob Sie als Verkäuferin haftbar gemacht werden können. Was aber sicher ist, hängt vom jeweiligen Versandgut ab und ist nicht klar festgelegt. Das Problem ist, dass die Lieferanten meist eine unzureichende Verpackung als Schadensgrund festlegen und nicht einräumen, dass sie das Pakete eventuell zu unsanft behandelt haben (meist muss ein Sturz aus 1 Meter Höhe ausgehalten werden sowie eine Belastung mit 40 kg Gewicht).
Ob und inwiefern der Ausschluss von Transportschäden im Vertrag überhaupt gültig ist, kann ich aber nicht beurteilen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Guten Tag und zwar habe ich ein großes Bastelpaket an Perlen verkauft. Dieses lief Privat an der Haustür ab. Ich selber rauche nicht dieseshabe ich der Person auch gesagt.Habe aber einige Sachen bei ebay erworben. Nun behauptet die Person das alle Verpackungen nach Rauch riechen so auch die Bücher und die Person nun nichts mit den Perlen anfangen kann. Die Person hat die ganze Wahre an der Haustür begutachtet (sogar noch umgepackt) und barbezahlt. Nun einen Tag später verlangt sie das Geld zurück. Sollte die Person Rechtliche schritte einleiten, könnte sie da Recht bekommen? Mfg. S.-J. Bondza
Hallo Frau Bondza,
es ist sehr fraglich, ob ein etwaiger Rauchgeruch überhaupt von Gerichten als Mangel anerkannt wird. Darüber hinaus muss ja auch geklärt werden, ob der Geruch nur an den Verpackungen haftet oder auch an den Perlen selbst.
Nach dem, was ich gelesen habe, sollte es für den Käufer – vor allem auch, da die Ware persönlich geprüft und entgegengenommen wurde – eher schwierig sein, vor Gericht gegen Sie vorgehen zu können. Vielleicht würde es noch einen Unterschied machen, ob Sie die Gewährleistung ausgeschlossen haben, aber das kann ich nicht ohne Weiteres beurteilen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Ich habe ausdrücklich einen defekten 30 Jahre alten Außenborder um 100 Euro verkauft. Es gab einen Mailverkehr und Fotos. Der Kunde kaufte das Teil und überwies mir per PAYPAL 100 Euro. Das Paket wurde versandt, und kam beschädigt an. Der Kunde urgierte und wies PAYPAL an, den Käuferschutz zu beantragen. PAYPAL hat mir die gesamte Summe von meinen PAYPAL Konto abgezogen. Kann ich jetzt den Außenborder zurückverlangen, oder bin ich jetzt Geld und Außenborder los? Ich habe bei DHL eine Schadensmeldung abgegeben, aber der Käufer will zum Schadensfall keine Angaben machen.
mfg Georg
Hallo Georg,
wenn der Kunde die Ware nun nicht bezahlt hat, steht sie ihm natürlich auch nicht zu. Er müsste ihn dann zurückgeben. Bitte wenden Sie sich zur Klärung möglicher Details aber an einen Anwalt.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo was ist am Ende rausgekommen? Musste er den Rasentraktor zurück nehmen?
Hallo liebes Team,
ich habe über ebay-Kleinanzeigen eine Satz Winterreifen gekauft und selbst abgeholt.. Ich wollte die jetzt nach 5 Wochen montieren und habe festgestellt, dass die Reifengröße in der Anzeige falsch angegeben war. Lt. Anzeige sind es 192er, aber die Reifen sind 205er.
Des weiteren lassen sie sich nicht montieren, da die Löcher nicht passen, obwohl in der Anzeige stand, dass sie für einen dreier BMW sind.
Die Reifen haben nun nicht die zugesicherten Eigenschaften.
Ist eine Rückgabe möglich?
vielen Dank!
Grüsse
Michael M.
Hallo Michael,
wie dieser Fall rechtlich einzuordnen ist, kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Bei privaten Verkäufern gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, eine Rückgabe auszuschließen. Das befreit den Verkäufer natürlich nicht davon, beim Verkauf richtige Angaben über die Verkaufssache zu machen. Die Frage ist möglicherweise, ob der Verkäufer von den abweichenden Eigenschaften wusste und falsche Angaben gemacht hat. Haben Sie denn einfach schon einmal nachgefragt, ob er die Reifen aufgrund dieser Fehlangaben zurücknehmen würde?
Ansonsten kann ich Ihnen nur empfehlen, einen Experten zu beauftragen, der Sie rechtssicher beraten und mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen kann.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo, folgendes problem. Ich hab im November 2020 eine Nähmaschine verkauft, als ich sie fotografiert habe waren keine Mängel oder Schäden sichtbar. Beim Ei packen war auch alles inordnung. Der Kauf lief problemlos das verschicken auch. Jetzt nach 2 Monaten meldet sich der Käufer, sie wäre defekt u d es sollen Teile abgebrochen sein, Fotos haben die mir nie gezeigt und beharren darauf von mir einen Teil des zurück zu verlangen sie drohen auch mit Anwalt. Angeblich konnten sie die Maschine vorher nicht testen, irgendeine ausrede hatten die. Die Fotos als ich sie verkauft und verpackt habe sind vorhanden. Wie soll ich mich diesbezüglich verhalten. Ich finde das schon etwas skurril gerade mit elektronischen Geräten, und woher soll ich wissen das die das Gerät nicht selber beschädigt haben und wollen jetzt noch Geld damit machen, übrigens haben die mir nie ein Foto von den angeblichen Schäden gezeigt.
Hallo Marcus,
hier können mehrere Sachen den Fall klären. Haben Sie die Nähmaschine privat verkauft und auf Wunsch des Käufers versendet? Haben Sie im Angebot darauf hingewiesen, dass Sie keine Gewährleistung übernehmen? Wenn die Nähmaschine „angemessen“ verpackt war und Ihnen keine Mängel bekannt waren, ist das Risiko mit der Übergabe an den Transportdienstleister auf den Käufer übergegangen. Liegt ein Transportschaden vor, muss der Käufer diesen beim Transportunternehmen geltend machen. Bei einem Privatverkauf besteht immer ein gewisses Risiko – im Normalfall für den Käufer. Sie sollten in jedem Fall auf Fotos bestehen (schriftlich), da Sie den Schaden ansonsten ja nicht beurteilen können. Solange der Käufer keine Beweise für die Beschädigung liefert, sollten Sie sich als Privatverkäufer nicht zu große Sorgen machen. Auch ein Anwalt kann da wenig helfen, soweit ich das beurteilen kann.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo liebes Team,
ich habe folgendes Problem, ich habe Anfang September 2020 eine VHS Kassette PRIVAT über ebay für 170 Euro verkauft. Die Auflage ist sehr selten, so selten, dass keiner sie wirklich je gesehen hat. Im Internet auf verschiedenen Foren wird diskutiert ob es diese Fassung als Einleger überhaupt jemals gab, oder es generell nur eine Raubkopie war. Die Firma, die diese Auflage vertrieb ist auch suspekt und wird oft als BootlegFirma bezeichnet, da es nie eine korrekte Firmenanschrift bzw Firmensitz gegeben hat. Der Käufer hat die Ware erhalten und mir daraufhin mitgeteilt, dass er enttäuscht ist, da es sich bei dem Cover um eine Farbkopie handele. Fotos waren natürlich vorhanden bei der Auktion. Er wollte sein Geld zurück, ich habe nie zugestimmt und er hat dann die Kassette irgendwann im Dezember ohne Ankündigung an mich zurückgeschickt. Ich habe ihm daraufhin gesagt, dass die Fassung nur so in dieser Form existiere, es sich somit nicht um einen Mangel handele, sondern diese „EinlegerVersion“ nur in kopierter Form existiere. Jetzt droht er mit Mahnbescheid, es sind jetzt über 4 Monate seit dem Kauf vergangen. Muss ich ihm das Geld erstatten oder kann ich den Film einfach wieder an ihn zurückschicken?
Mit freundlichen Grüßen
Markus
Hallo Markus,
beim Privatverkauf wird in der Regel davon ausgegangen, dass – sofern der Verkäufer nicht arglistig handelt und keine bekannten Mängel verschweigt – eine Rückgabe ausgeschlossen werden kann. Das muss aber auch im Inserat oder in der Folgekommunikation explizit getan werden. Haben Sie die Rückgabe nicht ausgeschlossen, ist die Rückgabe unter Umständen möglich (gewesen).
Haben Sie die Rückgabe wirksam ausgeschlossen, können Sie den Film theoretisch wieder zurückschicken, da sich der Käufer dann im Annahmeverzug befindet. Eventuell ist es für Sie aber einfacher, den Kaufpreis (ggf. abzüglich der Versandkosten) zu erstatten. Alternativ können Sie natürlich auch einen Sachverständigen oder Anwalt konsultieren.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Sehr geehrtes Team, vielen Dank für die Gelegenheit, mein Problem zu teilen.
Ich habe Ende November einen Verstärker über eBay Kleinanzeigen gekauft. Nach ein paar Nachrichten und der Garantie des Verkäufers, die perfekt funktionierte, habe ich die Zahlung über PayPal getätigt. Ich habe es erhalten und war defekt. Nach 4-5 Sekunden immer ausgeschaltet. Er hat nicht angenommen und dann habe ich mich über PayPal beschwert und den Fall gewonnen. Ich erhielt eine Adresse für die Rücksendung des Geräts. Jetzt habe ich mein Geld zurück und der Verkäufer hat das Gerät. Schickt mir jedoch Briefe privat außerhalb von PayPal und bittet um den gleichen Geldbetrag. Ich habe bereits eine Beschwerde bei meiner Stadtpolizei eingereicht, diese wurde angenommen und die E-Mail wurde mit dem Wissen des Verkäufers gesendet, aber ich sende mir weiterhin Briefe mit der Begründung, dass dies ein Privatverkauf war und dass ich ein Produkt ohne Mängel erhalten habe. Meine Frage ist, ob es legal ist, was der Verkäufer tut, mich stattdessen zu kontaktieren, um PayPal zu kontaktieren, nachdem er PayPal seine Adresse gegeben hat, um das Gerät zu erhalten. Auch von welcher Seite ist das Gesetz aus Ihrer Sicht?
Mit freundlichen Grüßen
Antonio Ramos
Hallo Antonio,
solche Fälle sind immer etwas schwierig, weil beim Privatverkauf Gewährleistung oder Rücknahme ausgeschlossen werden können. Das muss aber auch explizit geschehen. Darüber hinaus muss bei einem Defekt möglicherweise nachgewiesen werden, ob der Verkäufer davon wusste, ob es sich um einen Transportschaden handeln kann, etc.
Wenn der Verkäufer das Gerät zurückgenommen hat, kann man davon ausgehen, dass der Kauf rückgängig gemacht wurde. Sie nun dazu zu bringen, erneut einen Kauf zu tätigen bzw. das defekte Gerät für den Preis eines voll funktionsfähigen Geräts zu kaufen, scheint mir nicht passend.
Ob es legal ist, dass der Verkäufer Ihnen Briefe sendet? Das weiß ich nicht, möglicherweise können Sie hier auf Stalking verweisen? Klären Sie das am besten mit einem Anwalt oder der Polizei.
Freundliche Grüße,
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Sehr geehrtes Team, vielen Dank für die Gelegenheit, mein Problem zu teilen. Ich habe Ende November einen Verstärker über eBay Kleinanzeigen gekauft. Nach ein paar Nachrichten und der Garantie des Verkäufers, die perfekt funktionierte, habe ich die Zahlung über PayPal getätigt. Ich habe es erhalten und war defekt. Nach 4-5 Sekunden immer ausgeschaltet. Er hat nicht angenommen und dann habe ich mich über PayPal beschwert und den Fall gewonnen. Ich erhielt eine Adresse für die Rücksendung des Geräts. Jetzt habe ich mein Geld zurück und der Verkäufer hat das Gerät. Schickt mir jedoch Briefe privat außerhalb von PayPal und bittet um den gleichen Geldbetrag. Ich habe bereits eine Beschwerde bei meiner Stadtpolizei eingereicht, diese wurde angenommen und die E-Mail wurde mit dem Wissen des Verkäufers gesendet, aber ich sende mir weiterhin Briefe mit der Begründung, dass dies ein Privatverkauf war und dass ich ein Produkt ohne Mängel erhalten habe. Meine Frage ist, ob es legal ist, was der Verkäufer tut, mich stattdessen zu kontaktieren, um PayPal zu kontaktieren, nachdem er PayPal seine Adresse gegeben hat, um das Gerät zu erhalten. Auch von welcher Seite ist das Gesetz aus Ihrer Sicht? Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrtes Team,
ich habe über KK ein Paar Schuhe gekauft, der Zustand der Schuhe wurde als sehr gut erklärt, auf den Bildern waren keine Mängel zu sehen.
Die Ware wurde nach Geldeingang nicht verschickt und ich bekam auf meine Nachrichten keine Antworten. Der Kauf wurde über Paypal
getätigt, also kontaktiere ich Paypal, um Ansprüche auf den Käuferschutz geltend zu machen. Nach 3 Wochen bekam ich mein Geld zurück,
da die Verkäuferin sich nicht bei Paypal gemeldet hatte. Nach der Rückzahlung von Paypal kam die Ware unangekündigt an, jedoch in
einem mangelhaften Zustand, völlig verdreckt und nicht wie beschrieben. Ich habe die Verkäuferin darauf aufmerksam gemacht und habe
Ihr angeboten, die Ware zurück zu schicken. Leider traue ich der Verkäuferin nicht, dadurch habe ich Sie noch einmal nach Ihrer Retouren-
Adresse, um später beweisen zu können, dass Sie die Adresse genannt hatte und es nicht später heißt ,, Rücksendung nicht angekommen“.
Die Verkäuferin geht nicht auf meine Frage ein und meldet sich seit Wochen nicht mehr. Meine Frage wäre nun,
ob ich der Verkäuferin eine Frist dafür setzen kann, da ich nicht monatelang ihr hinter her rennen möchte und Sie scheinbar auch kein
Interesse an Lösungen hat.
Liebe Grüße
Hallo Anna,
wenn die Ware nicht dem beschriebenen Zustand entspricht, liegt ein Sachmangel vor. Sie haben aber das Recht auf mangelfreie Ware, auch bei Gebrauchtwaren. Bei einem Privatkauf liegt es im Zweifelsfall an Ihnen zu beweisen, dass der Artikel schon vor der Einlieferung beim Transportunternehmen mangelhaft war. War die Verpackung ordnungsgemäß, dürfte das kein Problem darstellen.
Bei einem derartigen Mangel, den vermutlich die Verkäuferin zu verantworten hat, sind Sie – streng genommen – nicht zur Rücksendung auf eigene Kosten verpflichtet. Sie könnten also alternativ der Verkäuferin anbieten, die Sendung bei Ihnen abholen zu lassen. Versandunternehmen wie DHL bieten eine Abholung an. So könnte die Verkäuferin den Versand mit Abholung beauftragen. Sie erhalten dann (per Mail) das Versandlabel, übergeben dem Zusteller die Sendung und müssen sich um nichts mehr kümmern.
Zu Ihrer eigentlichen Frage: Ja, setzen Sie der Verkäuferin eine Frist zur Abholung. Wie diese am besten gestaltet sein sollte, sollten Sie genau recherchieren. Möglicherweise dürfen Sie die Schuhe nicht einfach entsorgen, sondern müssen sie einlagern – denn streng genommen gehören sie Ihnen ja nun nicht, nachdem der Betrag zurückerstattet wurde.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
ich habe einer jungen Frau per ebay-kleinanzeigen einen Hochleistungsentsafter verkauft, diesen per Post dick mit Schaumstoff eingepackt.
Diese behauptet jetzt, dass dort Teile dran fehlen und ich soll das Geld zurück zahlen.
Muss ich mich von der verarschen und ausnehmen lassen?
Hallo Annerose,
wenn Sie sicher sind, dass Sie den Entsafter vollständig verpackt und verschickt haben, ist mit der Übergabe ans Transportunternehmen das Risiko auf den Empfänger übergegangen. Sollten nun Teile fehlen und diese eventuell beim Versand (z.B. durch unbefugtes Öffnen) abhanden gekommen sein, muss die Empfängerin das beim Transportdienstleister reklamieren. Andernfalls handelt es sich eben um einen Privatkauf und sie kann bei Betrugsverdacht natürlich rechtliche Maßnahmen einleiten. Sie sollten sich – wenn von Ihrer Seite aus alles mit rechten Dingen zuging – davon aber nicht unter Druck setzen lassen. Eine mögliche Rücksendung müssen Sie auch nicht annehmen, am besten hier die Annahme verweigern. Schließlich wissen Sie nicht, ob dann alles ordnungsgemäß eingepackt wurde.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
ich habe einen besonderen Fall erlebt. der mich persönlich sehr ärgert.
Bei einem Autoteile Onlinehandel hatte ich einen Satz Fußmatten bestellt. Geiiefert wurde jedoch ein Satz Befestigungen für Fußmatten.
Daraufhin habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass ich eine Falschlieferung erhalten habe. Auf Wunsch des Verkäufers machte ich Bilder von
der Verpackung und dem Artikel und bekam zur Antwort, dass der Artikel korrekt geliefert wurde.
Ich konnte dem Verkäufer aber nachweisen, dass der Artikel als „Fußmattensatz“ und nicht als „Befestigungssatz“ angeboten wurde.
Nach dem telefonischen Gepspräch mit einer Mitarbeiterin des Onlinehandels konnte ich dieser ein „Wir zahlen die Rücksendungskosten“ entlocken und bekam per Mail auch eine Nachricht, dass der Artikel durch einen Kurier abgeholt würde.
Alles soweit perfekt, dachte ich!
Einen Tag später bekam ich eine E-Mail, dass ich die Sache „auf eigene Kosten“ zurückschicken könne. Man habe nachträglich festgestellt, dass ich für 2,99€ den Service der kostenlosen Rückgabe nicht gebucht hätte.
Darf der Verkäufer dies überhaupt?!
Immerhin hat er einen Artikel falsch bezeichnet und mich fälschlicherweise etwas kaufen lassen, was ich gar nicht haben wollte.
Und kann er einfach eine Zusage (kostenfreie Rückgabe), die er gemacht hat, im Nachhinein zurückziehen?
Ich bin auf jeden Fall von diesem Onlinehändler kuriert. Kaufen werde ich da nichts mehr.
Hallo Andreas,
Sie sollten natürlich bekommen, was Sie bestellt haben. Hat hier eine Falschlieferung stattgefunden, muss der Verkäufer auch die Rücksendekosten tragen. Er kann zwar zunächst von Ihnen verlangen, die Gebühren auszulegen, tragen muss die Rücksendung aber er.
Problematischer wird es, wenn der Verkäufer behauptet, die gelieferte Ware entspricht der Beschreibung. Setzen Sie ihm am besten eine Frist für die Abholung oder Zur-Verfügung-Stellung eines Rücksendeetiketts. Möglicherweise kann Ihnen aber auch ein Anwalt weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Danke für die tolle Zusammenfassung.
Das heißt, wenn ich die Rückgabe und Gewährleistung ausschließe, bin ich auf der sicheren Seite?
Hallo Manuel,
wichtig ist vor allem immer, auf mögliche bekannte Mängel hinzuweisen oder sie fotografisch zu dokumentieren.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Schönen guten Tag,
Ich habe meiner Nachmieterin unsere gebrauchte Küche verkauft. Bei der Besichtigung der Wohnung hat sie die Küche gesehen, und habe auch auf alle Mängel hingewiesen. Später habe ich ihr nochmal Fotos geschickt und wollte das sie sich die Küche nochmal anguckt. Das hat sie nicht geschafft. Sie hat dann von sich aus gesagt sie überweist das Geld per PayPal und wir sollten die Küche in Keller stellen weil ein neuer Boden reinkommt. Küche wurde in Keller gebracht. Ich konnte sie nicht mehr putzen und habe die Dame auch darüber informiert. Jetzt 2,5 Monate später ( sie ist erst 2 Monate nach uns eingezogen) schreibt sie das die Spülmaschine nicht mehr funktioniert, verschimmelt ist und auch der Rest der Küche verdreckt ist. Die Spülmaschine hat aber bei uns immer funktioniert. Was soll/ kann ich jetzt machen?
Hallo Anni,
das klingt total nervig und ärgerlich. Zumeist sollte gelten, dass wenn die neue Mieterin die Küche gesehen und dann gekauft bzw. eine Kaufzusage gegeben hat, diese auch gilt. Wenn Sie die Küche auf Anweisung und sorgfältig in den Keller gestellt haben, sollte es soweit eigentlich passen. Dass die Küche nicht geputzt war, hatten Sie ausgemacht – inwiefern sich nun der Zustand „nicht sauber“ oder „verdreckt“ individuell unterscheiden, kann ich aber nicht beurteilen.
Sie schreiben ja nicht, was die neue Mieterin nun fordert: will sie gar nichts bezahlen, will sie weniger bezahlen, will sie diese Küche gar nicht (mehr)? Davon dürfte auch abhängen, was Sie nun tun können. Wenn der Kauf, auch mündlich, vereinbart war, müsste die Nachmieterin zur Zahlung verpflichtet sein. Sie könnten also eine Zahlungsaufforderung senden.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Die Dame hat nicht geschrieben was sie möchte, sondern nur das sie die Küche wenn sie das gesehen hätte nicht übernommen hätte. Bezahlt hatte sie schon. Wusste nur nicht wie ich darauf reagieren sollte. Sie hat sich auch nicht wieder gemeldet.
Hallo Anni,
tja, dann würde ich das erstmal auf sich beruhen lassen. Ich kann gut verstehen, dass Sie sich dabei seltsam gefühlt haben – aber wenn Ihnen aktuell kein Schaden entstanden ist, belassen Sie es einfach dabei und versuchen Sie, nicht darüber nachzudenken. Manche Menschen mögen es eben, anderen ein schlechtes Gewissen einzureden.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Guten Tag, ich habe über eBay-Kleinanzeigen von Privat einen digitalen Bilderrahmen gekauft, der als Neu mit Kaufbeleg angegeben wurde. Der NP wurde auch angegeben.Gewährleistung und Garantie wurden ausgeschlossen. Heute habe ich den Rahmen mit Beleg erhalten. So wie es aussieht ist der Rahmen bereits ausgepackt und benutzt worden. Zudem stimmt der Betrag des Kaufbeleges nicht mit den Angaben in der Verkaufsanzeige überein. Laut dieser hat der Verkäufer für den Rahmen nur die Hälfte von meinem Kaufpreis bezahlt und nur ein Drittel des angegebenen Neupreises. Was kann ich tun, bzw. welche Rechte habe ich?VG Martina
Hallo Martina,
wenn der Verkäufer wissentlich falsche Angaben gemacht hat, hilft auch das Ausschließen von Garantie und Gewährleistung nicht. Meiner Information nach wäre eine Rückgabe gegen Erstattung der Kosten der übliche Weg.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo Carolin, danke für die Antwort. Der VK ist der Meinung es hätte mich keiner gezwungen den Rahmen zu kaufen und er behauptet er hätte ihn nur auf Funktionalität geprüft und dazu wäre er berechtigt und somit wäre er immer noch neu. Zudem räumt er zwar ein, dass der Rahmen zwar nur €30 gekostet hat, aber einen Tag vorher noch €90 und er ihn beim Sonderverkauf erworben hat. Damit wäre also die NP Angabe von €90 rechtens. Schlussendlich schreibt er von weiteren Belästigungen abzusehen. Bleibt jetzt nur eine Betrugsanzeige? VG Martina
Hallo Martina.
da scheint ja jemand ganz ausgefuchst zu sein … Tatsächlich fehlt mir hier das juristische Hintergrundwissen, um Ihnen einen echten Tipp geben zu können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wäre jetzt der richtige Zeitpunkt, davon Gebrauch zu machen. Ob Sie ansonsten wirklich eine Chance gegen den Verkäufer haben oder ob die entsprechenden Angaben tatsäclich so zulässig sind, vermag ich nicht einzuschätzen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Guten Tag Ich habe bei Ebaykleinanzeige
eine aufblasbare Hüpfburg von Privat zu Privat verkauft. Die Übergabe erfolgte an der Haustür. Auf der Frage des Käufers wie ist der Zustand ? Habe ich mit gut geantwortet da ich die Hüpfburg nur einmal benutzt hatte.
Bei der Übergabe wurde auch nicht mehr kontrolliert.
Drei Wochen später schreibt mir der Käufer dass die Hüpfburg Löcher und somit unbrauchbar.
Ich habe dann gesagt dass es mir beim Verkauft nicht bekannt war allerdings ich kann ihm 1/4 des Kaufpreises für die erstattet.
Damit ist er garnicht einverstanden. Und möchte Kaufpreis + Fahrkosten zurück.
Was soll ich jetzt machen???
Hallo Synthia,
wenn Ihnen diese Mängel nicht bekannt waren und Sie in der Anzeige die Sachmängelhaftung ausgeschlossen haben, gilt tatsächlich „gekauft wie gesehen“. Haben bzw. hätten Sie die Löcher arglistig verschwiegen, sähe das anders aus. Wenn Sie nicht darauf verwiesen haben, kann es tatsächlich sein, dass Sie zwei Jahre lang haftbar gemacht werden können – Voraussetzung dafür ist aber üblicherweise, dass der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Dafür sollten Sie auf ein Sachverständigengutachten bestehen. Egal, wie Sie sich einigen: Fahrtkosten müssen Sie nie erstatten und sollten das auch nicht tun.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo Carolin!
Ich habe auch bei Ebay-kleinanzeigen etwas erworben. Das erstandene Werkzeug wurde mir zugesendet, ich packte es aus und sah das es schon deutliche Gebrauchsspuren hatte. Nicht wie beschrieben „Nagelneu“. Ich machte Bilder und beanstandete den Mangel mit Bilder noch am Gleichen Tag. Wir verhandelten einen Preisnachlass, konnten uns jedoch nicht einig werden. Er schlug am gleichen Tag einen Rückversand vor. Diesen wollte ich nach 16 Tagen wahrnehmen. Es dauerte solang, da er oft 1-2 tage zum Antworten brauchte.
Ich hatte mich informiert das der Verkäufer bei nicht genannten Mängeln den Rückversand bezahlen müsse, auch bei Privatverkauf. Liege ich damit richtig? Er bemängelte das der Rückversand nach nun 14 Tagen ausgeschlossen sei. Wie sehen Sie die Lage? Ist er verpflichtet für den Rückversand aufzukommen?
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.
Hallo Elias,
das ist natürlich wirklich ärgerlich. Ich kann Ihnen hier keine verbindliche Auskunft geben, würde aber davon ausgehen, dass – falls eine Fristsetzung von 14 Tagen rechtens wäre – diese nur gilt, falls Sie vorab keinen Kontakt aufgenommen hätten. Sie haben aber ja nun am gleichen Tag Kontakt aufgenommen, die 16 Tage Kontaktdauer können daher nicht als Grundlage für irgendeine Frist genutzt werden. Sonst könnte ja jeder Verkäufer einfach erst nach zwei Wochen antworten und behaupten, nun hätte der Käufer keine Rechte mehr.
Wenn der Verkäufer falsche Angaben gemacht hat, Mängel vorhanden sind und Sie die Ware daher zurücksenden möchten, muss er für den Rückversand aufkommen. Im Zweifelsfall müssten Sie beweisen, dass der jeweilige Mangel (hier eindeutige Gebrauchsspuren) vorliegen und könnten notfalls klagen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo Team,
unsere Hündin hat nicht geplant das erste Mal Welpen bekommen. Habe beide Welpen mündlich an Bekannte verkauft . 13 Tage später bin ich mit einem Welpen mündlich von meiner Zusage zurück getreten, da wir den Welpen behalten möchten bei seiner Mutter. Nun droht die Bekannte mit dem Anwalt um Herausgabe des Hundes. Über Whats App wurden nur Fotos versandt.
Hallo Michi,
auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag, an den Sie sich im Zweifelsfall halten müssen. Schwieriger wird es hier von beiden Seiten sein, diesen Kaufvertrag zu beweisen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo Team 🙂
Ich habe vor gut 6 Wochen ein Kinderbett über Kleinanzeigen verkauft. Dieses wurde bereits vorher von mir abgebaut. Da das Bett hauptsächlich aus Latten besteht,habe ich die unterschiedlichen Längen mit einer Schnur gebündelt,um es für die Leute bei Transport sowie beim Aufbau leichter zu machen.
Nun, 6 Wochen nachdem das Bett abgeholt und bar bezahlt wurde,bekam ich eine Nachricht, dass sie das Bett erst jetzt aufbauen konnten aufgrund von Krankheit und Renovierung und dass so viele Teile fehlen, ob ich ihnen Sperrmüll verkauft hätte.
Ich habe keine Klausel in die Anzeige geschrieben (man lernt aus Fehlern). Ist es möglich das Bett nach so vielen Wochen zu reklamieren? Ich habe definitiv keine Teile mehr vom Bett, ich kann mir nicht erklären, wie diese Situation zustande kam. Und nach 6 Wochen in fremdem Besitz habe ich ja auch keine Gewährleistung, ob nicht bei den Käufern die Teile verloren gingen.
Hallo Bibi,
das ist ja wirklich ärgerlich.
Dass Sie vergessen haben, auf den Verkauf ohne jegliche Sachmängelhaftung hinzuweisen, ist ebenfalls ärgerlich und könnte problematisch werden. Andererseits ist natürlich eigentlich auch der Käufer gefragt und sollte überprüfen, ob das, was er erwirbt, vollständig und passend ist. Klar, dass das beim abgebauten Bett nicht unbedingt einfach ist, dann hätte aber vermutlich unmittelbar zu Hause eine Überprüfung stattfinden sollen. Eine schnelle Einigung wäre sicherlich möglich gewesen.
Dass Sie nun eigentlich mit dem Fall abgeschlossen haben, ist verständlich. Wenn nun aber wirklich Teile fehlen (gibt es noch eine Anleitung?) ist es ebenfalls nachvollziehbar, dass sich der Käufer ärgert. Wie diese abhandengekommen sind, lässt sich nun tatsächlich nicht mehr feststellen und aufgrund der Beschreibung in Ihrer Anzeige müsste man nun davon ausgehen, dass hier eine Rücknahme gegen Auszahlung des Kaufbetrags erforderlich ist. Dieser sollten Sie allerdings nur dann zustimmen, wenn die Ware auch noch im einwandfreien (gebrauchten) Zustand ist. Eine unsachgemäße Lagerung beispielsweise seitens des Käufers könnte Sie von der Rücknahmepflicht entbinden – wenn also am Holz Stockflecken etc. auftreten, die vorher nicht da waren.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Tag,
Ich habe von privat zu privat einen Sattel verkauft (Fotos und Beschreibung). Die Käuferin selbst meinte der Sattel würde schon irgendeinem Pferd passen , da sie mehrere besitzt und es wurde keine Rückgabefrist ausgemacht. Nun möchte sie den Sattel wieder zurückschicken und das Geld Retour bekommen, da sie sich bei ihren Pferden mit der Größe vertan hat. Muss ich nun den Sattel wieder annehmen, obwohl die Käuferin selbst sich nicht ausreichend informiert hat.
Hallo Lorena,
wer hier im Streitfall Recht bekäme, hängt vor allem davon ab, was Sie mündlich oder schriftlich vereinbart haben. Im Normalfall ist bei einem Privatverkauf ohnehin keine Rückgabe vorgesehen. Sofern kein Mangel vorliegt, müssen Sie der Rückgabe nicht zustimmen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.