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Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Lastschrift trotz Widerruf

Lastschrift trotz Widerruf (Kündigung) der Einzugsermächtigung - Was tun?

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Zahlungen per Lastschrift sind heute an der Tagesordnung und genauso einfach wie sicher. Ohne, dass sich der Kontoinhaber um etwas kümmern müsste, werden mittels Einzugsermächtigung beispielsweise monatliche Stromkosten bequem von seinem Konto eingezogen – so werden Zahlungsfristen garantiert nicht versäumt.

Hat der Kontoinhaber einmal genug vom automatischen Zahlungsvorgang, kann er fast alle Einzugsermächtigungen jederzeit widerrufen. Doch was passiert, wenn es mit dem Widerruf der Einzugsermächtigung einmal nicht klappt? Und wie bekommt der Kontoinhaber nach einer unberechtigten Abbuchung sein Geld zurück?

Wir zeigen, was beim Widerruf einer Einzugsermächtigung zu beachten ist und wie Verbraucher ihr Geld auch nach einer falschen oder unberechtigten Lastschrift zurückerhalten können.


Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Was ist eine SEPA-Lastschrift überhaupt?
  • 2 Einzugsermächtigung wirksam widerrufen?
  • 3 Unberechtigte Lastschriften zurückbuchen
  • 4 Berechtigte Lastschrift zurückbuchen

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Einzugsermächtigung muss schriftlich und gegenüber dem Zahlungsempfänger widerrufen werden.
  • Der Widerruf ist nur mit eigenhändiger Unterschrift gültig!
  • Unberechtigte Lastschriften können 13 Monate lang zurückgebucht werden.
  • Selbst berechtigte Abbuchungen können innerhalb von 8 Wochen zurückverlangt werden.

Was ist eine SEPA-Lastschrift überhaupt?

Was ist SEPA Lastschrift?Die einzige Lastschriftmethode, die für Verbraucher heute von Bedeutung ist, ist die SEPA-Basislastschrift. Um den bargeldlosen Zahlungsverkehr insbesondere europaweit zu vereinfachen, funktioniert dieses Lastschriftsystem in allen 34 teilnehmenden Staaten nach einem identischen Prinzip:

Das SEPA-Verfahren sieht dabei vor, dass, um eine Lastschrift vornehmen und Geld vom Konto eines Bankkunden einziehen zu können, stets eine doppelte Erklärung des Kontoinhabers notwendig ist. Zum einen muss dieser den betreffenden Unternehmer ermächtigen, einmalige oder wiederkehrende Abbuchungen von seinem Konto vorzunehmen. Zum anderen erteilt er seiner Bank die Genehmigung, entsprechende Belastungen zuzulassen. Dieses Verfahren soll die Anzahl fehlerhafter Abbuchungen verringern.

Doppelte Erklärung bei EC-Kartenzahlung?

Die Erlaubnis an die Bank, bestimmte Abbuchungen eines Unternehmers zuzulassen, muss der Verbraucher seiner Bank nicht persönlich überbringen. In § 675f Abs. 3 BGB sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, dass der Zahlungsauftrag der Bank mittelbar über den Zahlungsempfänger erteilt werden kann. Das kann beispielsweise durch die Weiterleitung des unterschriebenen Kartenzahlungsbelegs durch den Unternehmer an die Bank geschehen.

Einzugsermächtigung wirksam widerrufen?

Checkliste: Widerruf der EinzugsermächtigungDie Einzugsermächtigung ist besonders praktisch, wenn es darum geht, regelmäßig anfallende Kosten bequem vom Konto abzubuchen zu lassen. Schließlich muss der Kontoinhaber nicht daran denken, eine Überweisung rechtzeitig vorzunehmen bzw. erspart sich den Weg zur Bank. Zusätzlich hat der Kontoinhaber die Möglichkeit, die Einzugsermächtigung jederzeit rückgängig zu machen und dem Zahlungsempfänger die Vollmacht zur Abbuchung zu entziehen:

Obwohl eine einmal erteilte Einzugsermächtigung prinzipiell unbefristet gilt, kann sie gegenüber dem Zahlungsempfänger jederzeit widerrufen werden. Bestimmte Fristen sind dabei nicht einzuhalten. Zu beachten ist jedoch, dass der Widerruf zwingend schriftlich und gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden muss! Andernfalls besteht die Einzugsermächtigung weiterhin und Lastschriften können rechtmäßig erfolgen.

Der an den Zahlungsempfänger zu sendende Widerruf der Einzugsermächtigung sollte dabei folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
  • Name und Anschrift des Kontoinhabers
  • Ort und Datum
  • Vertrags-, Kunden- oder eine ähnliche Nummer
  • Kurzes Anschreiben. Beispielsweise: „Hiermit widerrufe ich die Einzugsermächtigung für das Konto (IBAN angeben) bei der Bank (Name der Bank) zum (Datum)/mit sofortiger Wirkung. Um eine schriftliche Bestätigung wird gebeten.“
  • Eigenhändige Unterschrift

Ist das Widerrufsschreiben beim Zahlungsempfänger eingegangen, gilt die Einzugsermächtigung als widerrufen. Der mit dem Zahlungsempfänger geschlossene Vertrag, der Grund für die Zahlungen war, besteht selbstverständlich weiterhin bzw. muss separat gekündigt werden.

Sollten nach Widerruf der Einzugsermächtigung nach wie vor Abbuchungen stattfinden, gelten diese als sogenannte unberechtigte Lastschriften.

Vorlage: Kündigung der Lastschrift

Eine Vorlage und weitere Tipps zur Kündigung der Einzugsermächtigung finden Sie in unserem Ratgeber: Einzugsermächtigung kündigen + Vorlage

Unberechtigte Lastschriften zurückbuchen

Zurückbuchen der unberechtigten Lastschrift - So gehtsWerden von einem Konto Abbuchung in Form von Lastschriften vorgenommen, welche der Kontoinhaber nicht genehmigt bzw. seine Genehmigung hierzu wirksam widerrufen hat, handelt es sich um unberechtigte Lastschriftabbuchungen.

Eine nicht (mehr) berechtigte Abbuchung kann im Rahmen des SEPA-Basislastschriftverfahrens grundsätzlich innerhalb von 13 Monaten nachdem die Bank den Kontoinhaber über die Abbuchung informiert hat (z.B. mittels eines Kontoauszugs), zurückgebucht werden.

Das Zurückbuchungsverlangen muss, anders als der Widerruf der Einzugsermächtigung, allerdings gegenüber der kontoführenden Bank erklärt werden. Das kann leicht telefonisch, persönlich oder auch online erledigt werden. Die Online-Banking-Portale der meisten Banken halten hierzu sogar die Menüpunkte „Zahlungsaufträge“ oder „Lastschriftrückgabe“ bereit und erleichtern so die Rückbuchung unberechtigter Lastschriften.

Berechtigte Lastschrift zurückbuchen

Berechtigten Einzug - Was ist wenn man den `zurückbucht?Ist die einmal erteilte Einzugsermächtigung gar nicht oder nicht wirksam widerrufen worden, gilt eine getätigte Lastschrift als berechtigt. Allerdings können auch solche Abbuchungen problemlos – allerdings nur innerhalb eines engeren Zeitrahmens – vom Kontoinhaber zurückgebucht werden.

Nötig kann das etwa dann werden, wenn der Kontoinhaber mit dem abgebuchten Betrag nicht einverstanden ist oder ihn bereits auf anderem Wege gezahlt hatte. In solchen Fällen kann auch eine berechtigte Lastschrift innerhalb von acht Wochen ab Abbuchungsdatum zurückgebucht werden.

In Abschnitt B, Punkt 2.5 legen die „Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr“ dazu fest, dass auch eine autorisierte Zahlung innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen von der Kontoführenden Bank zurückverlangt werden kann. Entsprechend ist es auch bei der Rückbuchung einer berechtigten Lastschrift ausreichend, das Kreditinstitut anstatt des Zahlungsempfängers zu kontaktieren.


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8 Kommentare

  1. Birgit Dziubek sagt:
    20. Dezember 2021 um 6:44 Uhr

    Ist bei einem Vertrag, wo trotz Widerruf der Einzugsermächtigung vom Konto nach wiederholter Abbuchung ein fristloser Kündigungsgrund?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      22. Dezember 2021 um 18:15 Uhr

      Hallo Birgit,
      verstehe ich es richtig, dass Sie einen Vertrag abgeschlossen, aber die Einzugsermächtigung widerrufen haben? Möchten Sie den Vertrag kündigen oder Ihr Vertragspartner? Schauen Sie am besten nach, was im Vertrag ursprünglich vereinbart wurde. Es mag Abonnements geben, bei denen nur die Zahlung per Lastschrift möglich ist.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  2. Birgit Dziubek sagt:
    31. Dezember 2021 um 15:12 Uhr

    Ich hatte den Vertrag mit einem Fachhändler im Laden gemacht. Versehentlich. gleich am Nächsten Tag hatte ich den Vertrag und das iPhone stornieren lassen und den Hauptvertrag mit iPhone gelassen.
    Leider hat der Händler dann das iPhone storniert, jedoch den Vertrag nicht. Daraufhin habe ich den Vertrag gleich schriftlich beim Anbieter widerrufen, per Einschreiben. Eine Woche Später kam die Antwort auf mein Widerruf mit der Antwort: Der Fachhandel wäre geschützt. Daher ist der Widerruf nicht möglich. Der Fachhändler hat sich danach auch noch an meine Daten vergriffen. Jetzt sitze ich mit 2 Mobilfunkverträgen und einem iPhone mit 2 mobilfunknummern und 2 mobile Festnetznummern. Damit der Mobilestore sich nicht weiter an meine Daten vergreift habe ich das Sepalastschriftverfahren und die Weiterverarbeitung meiner Daten widerrufen.
    Der 2. Mobilfunkvertrag wurde mir untergeschoben mit dem Deckblatt von o2. der o2 Vertrag war erwünscht für Grundgebühr von 59,99 € plus das iPhone für 1300,00 in ¸Raten. Der 2. Vertrag ist von dem Anbieter aetkaSmart mit 6 GB für 15,90 plus ein iPhone für 1400,00€.
    Zudem kommt noch, das ich eine versehentlich eine Spammail von aetkaSmart geöffnet hatte.
    Der Fachhändler hat sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt und mich immer wieder vertröstet, bis die Widerrufsfristen vorbei sind. Die Verträge hatte ich am 17.08.2021 unterschrieben und seit dem 18.08.2021 immer wieder versucht aus den aetkaSmart Mobilfunkvertrag heraus zu kommen.

    Was Der Fachhändler vergessen hat, Der Fachhändler hat mich mit bei Vertragsabschluss darüber informiert, das mir im Fachhandel kein Widerruf des Vertrages zusteht. Wenn Der Fachhändler mich aufgeklärt hätte, hätte ich den Vertrag mit nach Hause genommen vernünftig durchgelesen und nicht unterschrieben und das auch noch blanko.

    Keine Daten vom Fachhändler, nur meine Daten!

    Mit freundlichen Grüßen
    B. Dziubek

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      2. Januar 2022 um 12:17 Uhr

      Hallo Birgit,

      das klingt ja wirklich alles mehr als ärgerlich. Möglicherweise haben Sie über den Verbraucherschutz eine Chance, aus den ungewollten Verträgen herauszukommen? Mangelnde Aufklärung beim Beratungsgespräch oder die Tatsache, dass Ihnen keine Zeit gelassen wurde, die Verträge zu lesen oder alle Seiten zu überblicken, könnten Ihnen bei der Argumentation helfen.

      Freundliche Grüße und ein frohes neues Jahr
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  3. Tanja sagt:
    8. April 2022 um 12:21 Uhr

    Hallo,
    ich habe eine Einzugsermächtigung wiederrufen,sie haben es auch vermerkt. Primastrom hat nach zweieinhalb/drei Wochen erneut das Geld eingezogen.
    Ist das ein außergewöhnliches Kündigungsrecht?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      11. April 2022 um 8:10 Uhr

      Hallo Tanja,
      fragen Sie bitte beim Stromanbieter auf jeden Fall noch einmal nach der Bestätigung des Widerrufs und melden Sie sich anschließend auch bei Ihrer Bank, dass derartige Lastschriften nicht mehr ausgeführt werden dürfen. Je nachdem, was Sie vertraglich mit Primastrom vereinbart haben, kann sich dadurch durchaus ein Kündigungsrecht ergeben. Sie sollten Sie hier aber von einem Fachanwalt beraten lassen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  4. dicampi sagt:
    18. Mai 2022 um 14:15 Uhr

    Hallo!
    Ebay bucht weiterhin widerrechtliche Beträge von meinem Konto ab, obwohl ich die Einzugsermächtigung im Dezember 2021 und April 2022 schriftlich widerrufen habe. Was kann man da noch machen? Strafanzeige und Rechtanwalt?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      23. Mai 2022 um 8:53 Uhr

      Hallo,
      der erste Weg könnte auch zu Ihrer Bank führen. Oft können Sie dort besprechen, dass Abbuchungen von eBay nicht mehr durchgeführt werden sollen. Aber ja: Wenn eBay weiterhin Beträge abbuchen will, zu denen es nicht berechtigt ist, kann der Welt zum Anwalt helfen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten

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