Wird ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Verbraucher und Unternehmer geschlossen, ergeben sich hieraus für beide Vertragsparteien diverse Pflichten. Gemeint sind damit in erster Linie die Pflichten zur Zahlung des Kaufpreises und zur Übereignung der gekauften Ware.
Die Pflichten von Käufer und Verkäufer beschränken sich hierbei jedoch nicht allein darauf, den Kaufpreis irgendwann zu zahlen oder die gekaufte Ware zu einem beliebigen Zeitpunkt zu übereignen. Vielmehr müssen diese Handlungen rechtzeitig bzw. zum vereinbarten Zeitpunkt vorgenommen werden. Anderenfalls ist hierin eine Verletzung vertraglicher Pflichten zu sehen.
Unter welchen Umständen auch eine verzögerte Warenlieferung eine Pflichtverletzung darstellen kann und welche Rechte der Besteller in diesem Fall hat, erklären wir hier.
Gesetzliche Regelungen zum Lieferverzug
Kommt es nach dem Online-Kauf oder einer anderen Bestellung zu einer Lieferverzögerung, kann diese eine Verletzung vertraglicher Pflichten im Sinne des § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB darstellen. Hieraus können sich verschiedene Rechte und Ansprüche für den Besteller ergeben.
Beim Lieferverzug besteht die Verletzung vertraglicher Pflichten regelmäßig in der nicht pünktlichen Erbringung der geschuldeten Leistung – also in einer zu spät erfolgten Warenlieferung.
Damit sich aus der Lieferverspätung weitergehende Rechte und Ansprüche für den Besteller ergeben, müssen jedoch noch einige Zusatzvoraussetzungen erfüllt sein. Insbesondere muss der Verkäufer den sogenannten Lieferverzug zu vertreten haben.
Das heißt: Es muss nicht nur eine verspätete Lieferung vorliegen. Vielmehr muss der Verkäufer die Lieferverspätung schuldhaft durch eine nicht rechtzeitige Produktion oder eine zu späte Warenauslieferung herbeigeführt haben.
Welche Umstände genau vorliegen müssen, damit ein Lieferverzug im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches eintritt und welche Ansprüche sich aus geplatzten Lieferterminen ergeben, ist insbesondere in § 286 BGB geregelt.
Die Voraussetzungen für einen Lieferverzug des Verkäufers sind danach:
- Zwischen Käufer und Verkäufer muss ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.
- Die Lieferung der Kaufsache war fällig.
- Trotz Fälligkeit ist keine Lieferung erfolgt.
- Der Käufer hat den Verkäufer aufgrund der Nichtlieferung gemahnt – dennoch ist keine Lieferung erfolgt.
- Der Schuldner (Verkäufer) hat den Grund der Nichtlieferung zu vertreten.
Zu beachten ist außerdem: In einigen Spezialfällen bedarf es einer Mahnung nicht. Hier gerät der Verkäufer automatisch durch Verstreichen eines bestimmten Termins in Lieferverzug.
Der automatische Lieferverzug tritt immer dann ein, wenn:
- für die Lieferung eine Zeit nach dem Kalender (ein bestimmtes Datum) bestimmt ist,
- der Lieferung ein bestimmtes Ereignis (Abruf) vorauszugehen hat und sich die Lieferzeit ab diesem Ereignis nach dem Kalender berechnen lässt oder
- der Schuldner die Lieferung endgültig verweigert.
In diesen Fällen ist nach Verstreichen des vereinbarten Lieferzeitpunkts keine Mahnung des Käufers mehr erforderlich. Vielmehr tritt der Lieferverzug hier automatisch mit Ausbleiben der Lieferung zum vereinbarten Zeitpunkt ein.
Fälligkeit: Den Zeitpunkt, zu welchem der Verkäufer die Kaufsache hätte liefern müssen bzw. zu welchem die Lieferung vom Käufer gefordert werden kann, nennt man auch Fälligkeit. Ist ein Liefertermin vereinbart, stellt dieser das Fälligkeitsdatum dar. Erfolgt zu diesem vorher bestimmten Termin keine Lieferung, kann der Käufer ab diesem Zeitpunkt mahnen, um einen Lieferverzug des Verkäufers herbeizuführen. In Fällen, in denen eine Mahnung entbehrlich ist, tritt der Lieferverzug automatisch mit verstreichen des vereinbarten Lieferdatums ein
Mahnung: Die angemessene Nachlieferungsfrist
Ist der vereinbarte Liefertermin verstrichen und die bestellte Ware noch nicht geliefert worden, muss dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung gesetzt werden.
Verstreicht auch diese Frist, befindet sich der Verkäufer in Lieferverzug und dem Besteller können weitergehende Rechte und Ansprüche zustehen. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch stets die Mahnung bzw. Fristsetzung zur Nachlieferung durch den Käufer – nur in den oben genannten Ausnahmefällen kann eine Mahnung entbehrlich sein.
Neben der erneuten Aufforderung zur Lieferung der Kaufsache muss die Mahnung dabei auch eine angemessene Frist enthalten, innerhalb derer die Ware nun endgültig ausgeliefert werden muss. Orientieren kann sich der Käufer bei der Nachfristsetzung dabei an der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit.
Das bedeutet: War ursprünglich eine Lieferzeit von 3 Werktagen vereinbart, sollten dem Händler auch zur Nachlieferung 3 Tage Zeit gegeben werden.
Kein Lieferverzug ohne Verantwortlichkeit des Lieferanten
Trotz Nichtlieferung auch nach Fälligkeit und Mahnung tritt dann kein Lieferverzug ein, wenn der Verkäufer die Lieferverzögerung nicht zu vertreten hat.
Gemäß § 276 BGB hat der Verkäufer Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Alle Vorkommnisse, die nicht höherer Gewalt zuzuordnen sind, hat der Verkäufer zu vertreten. Höhere Gewalt meint dabei ein unvermeidbares, unvorhersehbares und von außen kommendes außergewöhnliches Ereignis – beispielsweise Überschwemmungen, Erdbeben, Feuer oder Blitzeis.
Ist es aufgrund eines solch außergewöhnlichen Ereignisses zum Lieferverzug gekommen, trifft den Verkäufer zwar keine Verantwortlichkeit, sein Nichtverschulden in solchen Fällen beweisen muss er aber dennoch.
Käuferrechte bei Lieferverzug
Sind sowohl der vereinbarte Liefertermin als auch die dem Verkäufer gesetzte Frist zu Nachlieferung erfolglos verstrichen, tritt der Lieferverzug ein. Hieraus ergeben sich gleich mehrere Ansprüche bzw. Handlungsmöglichkeiten für den Besteller.
Lieferanspruch durchsetzen
Obwohl sich der Verkäufer in Lieferverzug befindet, bleibt der Lieferanspruch des Bestellers bestehen und die Lieferung der Kaufsache wird nach wie vor geschuldet.
Entsprechend kann der Lieferanspruch nach wie vor – und unter Umständen mit anwaltlicher Hilfe – durchgesetzt werden. Ist dem Besteller durch die verspätete Lieferung bereits ein Schaden entstanden, kann zusätzlich vom Verkäufer – nach §§ 280, 286 BGB – Schadensersatz verlangt werden.
Rücktritt vom Kaufvertrag
Liefert der Verkäufer auch auf die Mahnung des Käufers hin nicht, steht es dem Besteller frei, vom Kaufvertrag zurückzutreten, sofern er aufgrund der Verspätung kein Interesse mehr an der bestellten Ware hat.
Im Falle eines Rücktritts erlischt der Lieferanspruch des Bestellers. Der Verkäufer seinerseits muss den bereits erhaltenen Kaufpreis zurückzahlen.
Schadenersatz aufgrund des Lieferverzugs
Hat der Verkäufer die bestellte Ware auch auf eine Mahnung des Käufers hin nicht geliefert, kann der Käufer Schadenersatz statt der Leistung fordern, sofern ihm durch den Lieferverzug tatsächlich ein Schaden entstanden ist.
Der sich aus § 281 BGB ergebende Schadenersatzanspruch umfasst dabei beispielsweise Mehrkosten, die aufgrund eines erforderlichen Deckungskaufs entstanden sein können. Allerdings muss der Käufer den ihm entstandenen Schaden auch belegen können.
Musterbrief: Mahnung inklusive Fristsetzung zur Nachlieferung
Wie schon erwähnt, kann der Käufer nur dann vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatzforderungen geltend machen, wenn tatsächlich ein Lieferverzug des Händlers eingetreten ist.
Hierzu sind in den allermeisten Fällen nicht nur das Verstreichen des vereinbarten Liefertermins, sondern auch eine Mahnung des Käufers sowie der erfolglose Ablauf einer Nachlieferungsfrist erforderlich.
Die erforderliche Mahnung inklusive verzugsbegründender Fristsetzung kann dabei beispielsweise so aussehen:
Absender:
Name und Anschrift des BestellersAn:
Name und Anschrift des
Unternehmens bzw. HändlersBestellung vom: (Bestelldatum)
Bestellnummer: xxxSehr geehrte Damen und Herren,
bereits am (Datum) habe ich bei Ihnen oben benannte Waren bestellt. Eine Lieferung bis zum (Datum) wurde mir von Ihnen zugesagt.
Der vereinbarte Liefertermin ist nun ergebnislos verstrichen. Ich bitte Sie daher, mir die bestellte/n Ware/n spätestens bis zum (Datum in der Zukunft) zu liefern und mir den genauen Liefertermin zuvor schriftlich oder telefonisch zu bestätigen.
Bereits jetzt weise ich darauf hin, dass ich Ersatz für eventuelle Schäden verlangen werde, die mir durch eine verspätete Vertragserfüllung entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Sehr grose Hilfe.Danke.Seit 13.01.2018 warten wir auf unsere Schlafziemermöbel. Lieferzeit war ca.8 Wochen.Etzt heißt es-33 KW. Am Montag schicke ich Manung an Möbelhaus-Mahler.
Ich habe ein Opel bei ein opelhändler gekauft wo er noch nachbestellen müsste, der meinte in maximal 3-4 Wochen kann ich es abholen jetzt ist ein Monat um, der Verkäufer meint das es Lieferschwierigkeiten von den Lieferanten aus gebe. Meine Frage an Sie ist jetzt, habe ich recht auf Schadensersatz? Wie lange muss ich noch warten? Wie soll ich es handhaben?
Hallo Alexis,
Sie können Schadenersatz ANSTATT der Leistung (Sie erhalten dann das Auto nicht) verlangen, wenn Ihnen denn ein Schaden erstanden ist, den Sie belegen können. Frage ist dann auch, bei wem die Schuld liegt und ob der Händler oder Lieferant nachweisen können, dass sie sich nicht durch Fahrlässigkeit oder Zufall schuldig gemacht haben.
Sie können auch vom Kaufvertrag zurücktreten.
Da wir aber keine Rechtsberatung sind, sondern hier nur Tipps geben, würde ich Ihnen raten, wenn Sie sich unsicher sind, sich nochmal an andere Stelle zu wenden.
Mit freundlichenGrüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Ich bin unsicher. Küchenkaufvertrag erfolgte ende Februar 2018. Aufmaß war Anfang März 2018. Im Kaufvertrag steht Lieferung 17 Wochen nach Aufmaß.
Per mail wurde Mitte Juni von mir dem Verkäufer mitgeteilt, dass die Küche bitte ende Juni geliefert werden möge. Antwort Verkäufer nach erneuter Kontaktaufnahme/Nachfassen, bitte um Terminbestätigung: Küche kann nicht geliefert werden da nicht fertig und im Juli Werksferien= keine Auslieferung. Erneuter Versuch von mir nach ende der Werksferien- Liefertermin vereinbaren.Antwort Verkäufer: Küche kommt erst in der 33 KW vom Lieferanten, danach werde man sich zwecks Aufbautermin melden. Mail von mir als Antwort:“damit wären dann 22 Wochen statt 17 verstrichen plus Zeit bis Einbau.
Problem: alte Küche rechtzeitig im Juni entsorgt- alles inklusive neuer Installationen vorbereitet. Keinen Urlaub gebucht da Küchenlieferung eingeplant. Seit Mitte Juni daher ohne Küche leben aus Kartons. Notfallküche gebraucht gekauf( Spüle undx2 Plattenkocher) da Zustand ohne Abspül und Kochgelegenheit nicht erträglich.
Heute Anruf Mintagetermin vereinbaren- 34 KW. Aussage der Mitarbeiterin: Die Küche wurde erst am 19.06.2018 bestellt!!!
Wie viel Schadenersatz kann man etwa ansetzen ? Lieferverzug ist ohne erneute schriftliche Mahnung eingetreten da Termin im Kaufvertrag vereinbart ist?,,
Hallo Karina,
ich empfehle Ihnen, sich an einen Jursiten zu wenden. Der Schadensersatz wird wenn dann von einem Gericht festgelegt, falls keine Einigung erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Ich möchte mich gerne absichern. Die Lieferung unserer bestellten Waren sollten heute zwischen 7 und 11 Uhr eintreffen. Nun wurde meinem Freund telefonisch informiert, dass die Waren erst frühestens nächste Woche eintreffen, da der Transporter beschädigt ist.
Wie gehe ich jetzt am besten vor? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Vanessa
Hallo Vanessa,
die Frage ist, ob der Verkäufer schuld an dem Lieferverzug ist, weil der Transporter durch ein von außen kommendes Ereignis beschädigt wurde. Das würde im Zweifelsfall ein Gericht feststellen.
Wenn ein Liefertermin mit Datum festgelegt wurde, muss keine Mahnung erfolgen. Dann können Sie sich für eine der im Artikel beschriebenen Möglichkeiten unter „Käuferrechte bei Lieferverzug“ entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Ich habe Anfang Juni einen Verkaufausanhänger bestellt der auch für Street Food Events genutzt werden soll oder vermietet für Events u. auch als Verkaufsanhänger. Die Anzahlung hierfür fand am 18.06.18 statt Lieferzeit ca. 8 Wochen. Nachdem ich so gar nichts gehört hatte nach Ablauf der Frist harkte ich nach und bekam zur Antwort das sich das Ganze noch verzögert da Werkstattleiter krank etc. Daraufhin schieb ich das ich den Hänger dringends bis ende August benötige da ich mich für VA angemeldet habe etc. Es wurde mir hier mitgeteilt das der Hänger auf jeden Fall im August noch ausgeliefert wird. Lange Rede kurzer Sinn nach meiner Nachfrage ob dies in der vorletzten August woche KW 34 möglich sei kam die Rückmeldung wir versuchen es. Daraufhin gab ich eine weiter Woche frist ( ergo letzte Augustwoche KW 35, vor dem 1. September We) wo mein Mann den hänger abhlen würde. Hier kam die Meldung das der Hänger dann bereit sei. Als mein Mann dann am 30. Augsut dort vorstellig wurde, bekam er mitgeteilt das es ein Problem mit dem Tüv gab wegen der Bremsen bzw. war der Aussenanschluss auch noch nicht fertig. Es solle am Abend wiederkommen, dann sei das Problem eventuell behoben, was es nicht war. Daraufhin schlug der Händler vor er solle den Anhänger ohne die Bremsung mitnehmen ( da ich am 1. September eine VA hatte) und ihn die Woche darauf wieder mitbringen, was wir nicht taten da es hier um die Zuglast des PKW´s ging und ich den Hänger mit diesem PKW ohne bremsen nicht ziehen darf. Daraufhin vereinbarten wir bzw. der Händler sagte zu das er ihn in der dauffolgende Woche Anfang KW 36 anliefern würde. Leider hat auch dies nicht geklaptt und erst auf meine Nachrage was denn nun sei antwortet der Händler das er erst am Ende der KW 36 ein Termin beim Tüv hätte es ihm leid tue sie hätte schon mehrfach Probleme deswegen gehabt und würde für meine Kosten aufkommen und der Hänger würde Anfang dieser Woche also KW 37 ausgeliefert ( mittlerweile musste ich zwei VA absagen inclusive weiterer Ausfälle. Ich kann derzeit auch nicht weiter planen bzw. Anfragen von Events bearbeiten da die Kosten für Standgebühren und Ausfälle immer weiter in die Höhe schiessen würden ergo bin ich komplett blokiert im Moment) Auf meine Bitte hin mir doch Bescheid zu geben ob der Tüv Termin geklappt hat letzten Freitag und der Hänger nun diese Woche ausgeliefert wird kam bisher keinerlei Reaktion. Da ich den Hänger dringend benötige weiß ich mir nun keine Rat mehr.
Guten Tag Stefanie,
im Prinzip sind Sie schon alle Schritte durchgegangen, die Sie ohne juristische Unterstützung unternehmen können. An dieser Stelle können Sie sich nur entscheiden, entweder vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu bewirken oder mit Hilfe eines Anwaltes den Lieferanspruch durchzusetzen.
In jedem Fall sollten Sie sich Rat von einem Juristen holen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo Jana,
vielen Dank für Ihre Antwort, ich habe diese Woche Montag nun noch einmal mit dem Lieferanten telefoniert und einen Schadensersatz von 500€ ausgehandelt bei Lieferung diese Woche und Mitteilung am Mittwoch dieser Woche ob es nun klappt. Sollte dieser Termin wieder nicht eingehalten werden -Nachverhandliung. Leider bekam ich ich am Mittwoch keine Meldung bezüglich dessen ob der Termin heute am 14.09. AUslieferung stattfindet. So habe ich den Leiferanten am Donnerstag angeschrieben mit der ANdrohung eines Anwalts. Danach bekam ich zur Antwort das der Termin der Auslieferung erneut auf den 21.9 verschoben sei da ein anderer Anhänger noch beim Tüv festhänge….. und mir wurde dafür eine erneuter Schadensersatz von 500,- zugesagt. Ich werde mir nun wohl dich einen Anwalt nehmen da mir ein solches Verhalten äusserst suspect erscheint und vom Kauf zurück treten, auch da ich diese Woche durch Zufall auf einen Kontakt gestossen bin der die selben Probleme hatte, bzw. der Hänger nach einem halben Jahr erhebliche Mängel aufweißt. Mit freundlichen Grüßen Stefanie
Hallo zusammen,
ich habe anfang Juli 2018 ein VW Auto bestellt und man hat mir per Email einen voraussichtlichen Liefertermin genannt (KW44/2018), in der selben Email steht auch drin:“Wichtige Information Liefertermin: Der voraussichtliche Auslieferungstermin wird sich um ca. vier – sechs Wochen bei Autostadt-Auslieferung verschieben.“
Gestern erhielt ich einen Anruf vom Händler, dass mein Auto nicht vor April 2019 fertig sein wird.
Kann ich hier vom kauf zurück treten?
Kann ich für die Zeit von KW44 bis zum Auslieferungstag meines Autos einen Leihwagen bekommen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Tipps.
Mfg
Amin
Hallo Amin,
die Frage ist, warum kann das Auto nicht rechtzeitig geliefert werden? Wenn es das Verschulden des Händlers ist, dann handelt es sich um Lieferverzug.
Da kein eindeutiges Lieferdatum festgelegt wurde (Also ein bestimmter Tag), gilt hier kein automatischer Lieferverzug. Sie können VW also eine Mahnung schicken und zur Lieferung auffordern. Wenn dies nicht fruchtet können Sie nach einer angemessenen Frist vom Kaufvertrag zurück treten. Der Händler hat bei einem unverbindlichen Termin ein Zeitfenster von 6 Wochen nach dem Termin. Wenn diese abgelaufen sind (KW50), können Sie eine Mahnung schicken mit einer Zwei-Wöchigen Lieferfrist. Wenn diese ebenfalls verstrichen sind besteht erst Lieferverzug und Sie können weitere Schritte einleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
am 21.9.2018 hab ich bei Saturn im Zuge der Aktion, bei der die Mehrwertsteuer geschenkt wurde, ein Acer Switch 5 bestellt.
Die Lieferzeit wurde da mit 9-10 Werktagen angegeben, nach 10 Werktagen hab ich beim Kundenservice angerufen und gefragt was los sei, die Antwort: Lieferschwierigkeiten. Mir wurde allerdings versichert, dass ich mein Gerät mit großer Wahrscheinlichkeit bei der nächsten Lieferung in der KW40 erhalte.
Nachdem allerdings auch bis gestern noch keine Versandbestätigung angekommen ist, hab ich nocheinmal dort angerufen, diesmal wurde mir gesagt, dass ich mein Gerät erst in KW42 erhalten werde, allerdings stand zu diesem Zeitpunkt auf der Website eine Lieferzeit von 6-7 Werktagen (zum jetzigen Zeitpunkt steht bereits 12 Wochen Lieferzeit auf der Website).
Der nette Herr vom Kundenservice hat gesagt ich solle morgen noch einmal anrufen, weil er sich diesen Umstand selbst nicht erklären kann.
Jetzt meine Frage: Was habe ich für Ansprüche? Ich habe das Gerät bestellt, weil ich es für mein Studium verwenden wollte, was allerdings bisher erstmal nicht der Fall sein wird.
Bei MediaMarkt wird das Gerät momentan zwar nicht billiger angeboten, ist aber bereits in 6-7 Werktagen abholbereit.
Besonders ärgert es mich, dass ich nirgends wirklich Auskunft bekomme was los ist und die Mitarbeiter scheinbar selbst nicht wissen was da vor sich geht.
Vielleicht wisst Ihr was ich in diesem Fall tun sollte.
Hallo Felix,
Sie können einfach vom Kauf zurücktreten und das Gerät bei Media Markt erwerben.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
Ich habe Anfang September ein Möbelstück bestellt, welches individuell angefertigt wird. Als Lieferzeit waren 8-12 Wochen angegeben.
Nun habe ich, 8 Wochen nach Bestellung, interessehalber angefragt, ob es schon einen Liefertermin gibt.
Mir wurde mitgeteilt, dass sich die Lieferung aufgrund von Produktionsschwierigkeiten auf 16 Wochen ab Bestellung verzögert.
So lange möchte ich nun eigentlich nicht warten.
Besteht die Möglichkeit eines Rücktritts vom Vertrag (trotz der individuellen Anfertigung?)
Beste Grüße,
Marc
Hallo Marc,
wie Sie sicherlich in unserem Ratgeber nachgelesen haben, muss dem Schuldner (hier der Händler) ein angemessener Zeitraum zur Nachieferung geboten werden, falls nicht bereits ein konkretes Datum feststand. Da es sich um ein Stück mit einem langen Herstellungs- und Lieferzeitraum handelt, liegen die 16 Wochen nach Bestellung in dieser angemessenen Frist. Wenn die 12 Wochen vorher erklärte Lieferzeit verstrichen sind, können Sie eine Mahnung einreichen in der eine neue Frist festgelegt ist. Wenn diese Frist ebenfalls verstrichen ist, kommt es darauf an, warum die Frist nicht eingehalten wurde. Handelt es sich nicht um höhere Gewalt, können sie dann von Kaufvertrag zurücktreten.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
ich habe eine Frage zu dem Thema.
Ich habe Babyzimmermöbel bestellt mit einer Lieferfrist von 12 Wochen beim Vertragsabschluss. Jetzt kam der Anruf das die Möbel erst nach 20 Wochen geliefert werden können.
Der Liefertermin wäre KW 52 und geliefert werden soll in KW 8, jetzt ist meine Frage, da es so früh angekündigt wurde und ich vom Kaufvertrag nicht zurücktreten möchte, habe ich trotzdem Anspruch auf Schadensersatz?
Leider werden die Möbel dringend benötigt und sie wären trotz der Lieferung in KW 8 immerhin noch 3 Wochen zu spät und ich würde eine Übergangslösung für diesen Zeitraum brauchen.
Zu dem ist es jetzt zu spät bei einem anderen Hersteller Möbel zu bestellen, da diese auch wieder eine Lieferfrist von 12 Wochen haben.
Vielen Dank!
Hallo Ela,
bestimmen, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben, kann nur ein Gericht. Da Sie aber die Möbel dringend benötigen und so für die Übergangszeit einen Ersatz heranschaffen müssen, kann es gut sein, dass Sie berechtigt sind. Alternativ können Sie das auch direkt mit dem Unternehmen besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Wie sieht es aus mit Lieferungsverzug bei einem Umbau am Auto? Ein Kollege will sein Auto tiefer legen lassen und hat einen Vertrag mit der Werkstatt gemacht. Er hat die Hälfte angezahlt und wartet nun schon seit 6 Wochen auf einen Termin. Nachfragen werden von der Werkstatt ignoriert.
Welche Rechte hat er hier?
Hallo Peter,
als ersten Schritt würde ich raten, zu der Werkstatt hinzugehen und im persönlichen Gespräch zu klären, wo das Problem liegt. Wenn dies nicht erfolgreich ist, sollte eine Mahnung erfolgen, in der Ihr Kollege einen angemessenen Liefertermin festlegt. Wenn dieser ebenfalls verstreicht, kann der Kollege vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurück verlangen. Bei Problemen kann sich Ihr Kollege zum Beispiel an die Verbraucherzentrale wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
Wir haben Anfang November eine Küche gekauft per Finanzierung und 2000 Euro angezahlt.
Die Küche ist beim Möbelhaus am 07.12. 2018 komplett eingetroffen.
Ich Vertrag wurde uns ein liefertermin in der 51 KW zugesichert. Bzw innerhalb von 10 Tagen nach dem kompletten wareneingang.
Die Lieferung soll über eine andere Firma laufen.
Diese meldete und äußerte, dass die Küche erst am 04.01.2019 geliefert werden kann.
Allerdings wohnen wir dann schon 2 Wochen im Haus ohne Küche…. ich habe sie extra schnell fließen lassen und die Elektrik installieren lassen
Mit dem Möbelhaus telefoniere ich jeden Tag bzw. Versuche ich jeden Tag jemanden zu erreichen
Alles bis jetzt ohne Erfolg.
Was kann ich tun ? Hab ich Anspruch auf Regresszahlungen? Oder Schadensersatz?
Hallo Christian,
wurde ein exaktes Datum festgehalten? Wenn ja, dann können Sie versuchen, auf Schadensersatz zu klagen ohne eine vorherige Mahnung. Auch ist hier die Frage, weshalb der Lieferant die Küche nicht zum vereinbarten Termin bringt. Denn wenn es Gründe höherer Natur sind, trifft den Lieferanten keine Schuld. Wurde das Datum „ohne Gewähr“ vereinbart? Falls ja, dann müssen Sie erst eine Mahnung schreiben und eine Frist setzen. In jedem Fall empfehle ich Ihnen sich bei einem Anwalt zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo
ich hatte am 04.11.18 einen Kleider schrank bestellt. Geplant war die Lieferung am 21.12.18. Als die Ware zu dem genannten Tag nicht geliefert wurde habe ich bei dem Möbelhändler angerufen. Es wurde gesagt dass dir Lieferung aufgrund eines Lieferenpässes auf den 03.03.2019 verschoben hat. Ich habe bereita 6 Wochen auf die Lieferung gewartet und jetzt soll sich die Lieferung um 3 Monate verzögern. Aufgrund renovierung hatte ich meinen alten Schrank entsorgt. Nun liegen meine ganzen Kleider im Zimmer auf den Boden .Ich sehe es nicht ein dass meine Klamotten noch weitere 3 Monate im Zimmer rumliegen. Habe ich rechtliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer?
Guten Tag,
wenn vertraglich ein fester Lieferzeitpunkt festgelegt war, ist erstmal festzustellen, ob es sich um eigenes Verschulden des Lieferes handelt. Falls ja, haben Sie rechtliche Ansprüche.
Ob Ihnen allerdings ein Schaden entstanden ist und Sie recht auf Schadensersatz haben, kann nur ein Gericht entscheiden. Die andere Möglichkeit wäre, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Guten Tag, ich hatte bei IKEA ein Bett bestellt, als Liefertermin wurde der gestrige Tag 14-21 Uhr genannt. Es ist jedoch niemand gekommen, ich wurde auch nicht informiert. Heute habe ich mit Ikea telefoniert, waruf die Lieferung nicht erfolgt ist, konnte man mich nicht sagen, es wird ein Ersatztermin vereinbart, aber auch hier konnte man mir nicht sagen, wann und zu wann diese Vereinbarung erfolgen wird. Nun muss ich mir für die zweite Lieferung wieder einen Urlaubsttag nehmen, kann ich diesen Schaden dem Möbelhaus gegenüber geltend machen? Am Telefon sagte die Dame, das Möbelhaus hätte das Recht zur Nachbesserung. Viele Dank und freundliche Grüße
Verena
Hallo Verena,
meistens liefert IKEA nicht selbst sondern über eine eigenständige Spedition. Herauszufinden wäre, wo der Fehlerherd liegt.
Laut Gesetz hat die Dame recht, allerdings geht es in dem Fall eher darum, ob Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können. Unnötig genommene Urlaubstage können nicht als Schaden angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Meine Bestellung wurde verspätet geliefert (Genaues Lieferdatum wurde festgelegt) (Verschulden des Lieferers)
Muss ich die Rechnung jetzt sofort bezahlen? Komme ich sonst in Zahlungsverzug?
Kann ich die Kosten für die Ersatzlieferung an der Rechnung abziehen?
Hallo Janine,
laut des BGB kommt ein Schuldner, also Sie, nicht in Zahlungsverzug, wenn die Leistung ohne Ihr verschulden ausgeblieben ist. Allerdings müssen Sie spätestens 30 Tage nach Leistungserbringung die Rechnung begleichen, sonst kommen Sie in Zahlungsverzug. Falls die Rechnung über einen anderen Zahlungsdienstleister (z.B. Klarna) geht, müssen Sie das unbedingt mit diesem abklären.
Zur Ersatzlieferung ist die Frage, ob Sie die normalen Lieferkosten meinen oder dass eine zweite zusätzlich berechnet wurde, also zweimal eine Lieferung auf der Rechnung steht. Im engeren Sinne handelt es sich hier auch nicht um eine Ersatzlieferung, dieser Terminus bezieht sich normalerweise auf eine erneute Lieferung eines mangelhaften Artikels. Falls zwei Lieferungen auf der Rechnung stehen, sollten Sie mit dem Händler klären,w arum.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Ich habe Ende November beim Saturn-Onlineshop einen Gefrierschrank bestellt und per Vorkasse bezahlt. Im Shop war damals eine Lieferfrist von 3 Wochen angegeben.
Als nach 3 Wochen nichts geschah, schreib ich eine Email, dass es mir lieber wäre, die Ware erst nach den Feiertagen zu erhalten. Da war bereits die Vorweihnachtszeit angebrochen und ich wollte zu Weihnachten verreisen.
Ich erhielt eine Email, dass die Lieferung „voraussichtlich“ in KW4 erfolgen würde. Das war letzte Woche.
Heute schreibt Saturn, dass die Lieferung sich nochmals verzögert. Sie soll jetzt „voraussichtlich“ in KW 8 erfolgen.
Ich habe jetzt per Email eine Frist gesetzt: Wenn die Lieferung nicht bis Ende KW8 erfolgt ist, werde ich vom Kauf zurücktreten. Nach meiner Einschätzung wird es wohl dazu kommen.
– Saturn wird mir natürlich nie im Leben sofort das Geld zurückgeben wollen. Gibt es Druckmittel, das zügig durchzusetzen?
– Wie sieht es mit Schadensersatz aus, wenn ich mir z.B. woanders einen ähnlichen, teureren Gefrierschrank kaufen muss? Ich habe derzeit gar keine Möglichkeit, etwas einzufrieren, benötige diese aber.
Hallo Ingrid,
Druckmittel sind meist rechtliche Schritte, ansonsten haben Sie nicht viel in der Hand. Bei Überweisungen kann es aber durchaus einige Tage dauern.
Ob Schadensersatz gefordert werden kann, kann nur ein Gericht entscheiden. Meist geht es dann darum, ob die Lebensqualität eingeschränkt wurde oder Sie beruflich behindert wurden durch den Lieferverzug.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
wir haben am 3.12.18 ein Bett bei MyToys bestellt. Lieferung sollte zwischen 5 und 10 Tagen liegen. Nach zwei Wochen habe ich beim Kundenservice angerufen. Man teilte mir mit, man würde sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen und ich bekäme eine Email. Diese kam einige Tage später, es gäbe Lieferschwierigkeiten und die Ware kommt in der 52. Kalenderwoche. Die Zeit verstrich. Ich rief wieder beim Kundenservice an, die Prozedur wiederholte sich, wir wurden auf die 2. KW vertröstet. Gleiches Spiel, ich rief wieder an, es hieß 4. KW.
Ich wollte mit einem Vorgesetzten sprechen, über eine Wiedergutmachung für die lange Wartezeit, schließlich liegt unser Sohn seit Mitte März mit seiner Matratze auf dem Fußboden. Die Mitarbeiterin teilte mir mit, es gibt keine Vorgesetzten und ich könnte einen 5€-Gutschein bekommen. Darauf ließ ich mich nicht ein. Dass nicht jeder Kunde zum Kundenserviceleiter durchgestellt werden kann, ist mir klar, aber so lange Lieferverzögerungen sind ja wohl auch nicht an der Tagesordnung. Mir wurde ein Rückruf für den gleichen Tag zugesagt. Der blieb aus, also rief ich wieder an. Jetzt heißt es Lieferung in der 6. KW. Ich habe schliesslich bei Ticaa angerufen und es stellte sich heraus, dass auch dieses Unternehmen nicht Hersteller, sondern nur Händler ist und der Hersteller zugesagt hat, Ware an Ticaa am 8. Februar zu liefern. Ob dieser das Datum verbindlich einhalten kann, konnte mir nicht zugesagt werden, ob unser Bett dabei ist, ebenfalls nicht und vor allem ist eine Auslieferung an uns dann ja auch frühestens in der 7. KW möglich. Wir setzen jetzt schriftlich in Verzug, wissen, dass wir vom Kauf zurücktreten können, aber unser Sohn hat sich auf dieses Bett versteift. Wie sieht es mit einer Wiedergutmachung aus? Haben wir darauf Anspruch?
Hallo Stephanie,
ob es einen Anspruch gibt, kann nur ein Gericht entscheiden. Das sieht für jeden Fall anders aus.
Schadenserstaz aber kann nur geleistet werden, wenn ein Schaden entstanden ist, wenn Sie z.B. ein Übergangsbett kaufen hätten müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo,
wir haben am 29.12.2018 bei IKEA zwei Ledersofas, die vorher mit je 799 Euro ausgezeichnet waren zum Knut-Aktionspreis von je 399 Euro gekauft und zur Hälfte bezahlt.
Die Mitarbeiterin hatte in den Computer geschaut und uns die Lieferung zugesichert. Wir haben auch einen Beleg „Zentrallagerlieferung“ bekommen mit den AGBs. Dort ist „Voraus. Lt“ der 04.02.2019.
Gestern schrieb uns IKEA per Mail:
„der von Ihnen gewünschte Artikel wird aus dem Sortiment genommen. Das Produkt ist über unser Zentrallager nicht mehr lieferbar. Daher haben wir Ihre Bestellung storniert.
Falls Sie die Ware schon bezahlt haben, erstatten wir Ihnen den Wert selbstverständlich auf die Weise, die Sie beim Einkauf für die Bezahlung gewählt haben.
Zurzeit gibt es nur noch in einigen IKEA Einrichtungshäusern Restbestände, die jedoch nicht zugeschickt werden können.
Erkundigen Sie sich einfach im Internet unter [Anm. d. Red. Externen Link entfernt], ob der Artikel in einem Einrichtungshaus in Ihrer Nähe noch verfügbar ist. Vielleicht entdecken Sie auch eine Alternative in unserem breiten Sortiment.“
Der Restbestand ist leider nicht verfügbar.
Wir ärgern uns, dass wir so auch all die anderen günstigen Januar-Aktionen verpasst haben. Zum Preis von 400 Euro gibt es jetzt nur noch Stoffsofas. Ein Ledersofa, das wir als gleichwertig akzeptieren würden kostet bei IKEA jetzt mindestens 719 Euro.
Bestehen Erfolgsaussichten, wenn wir von IKEA jetzt die Lieferung der 2 gleichwertigen Ledersofas zum Aktionspreis von je 399 Euro verlangen, obwohl diese jetzt je 719 Euro kosten?
Immerhin haben wir ja einen rechtsgültigen Kaufvertrag und zur Hälfte bereits bezahlt.
Viele Grüsse und Danke im Voraus
Fritz
Hallo Fritz,
tatsächlich kann IKEA laut Recht eigentlich nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten. Auch ist die Nicht-Lieferbarkeit keine nach dem Recht unmögliche Sache und der Verkäufer muss gattungsgleich liefern.
Lesen Sie aber nochmals aufmerksam die AGBs, die beim Kaufvertrag abgeschlossen wurden, unter Umständen finden sich hier noch Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Guten Tag .
Ich habe Ende Februar ein Wohnmobil gekauft.
Der Liefertermin sollte August/September sein.
Nun teilt mir der Händler mit das aufgrund einer noch ausstehenden Zertifizierung des Herstellers voraussichtlich erst Anfang Dezember geliefert wird.
Wie wollten mit dem neuen Wohnmobil unseren Urlaub unternehmen . Der Händler bietet und ein Ersatzfahrzeug an. muss ich mich darauf einlassen und wenn nicht welche rechtlichen Möglichkeiten bleiben?
Danke
Hallo Manfred,
die möglichen Maßnahmen hängen vor allem davon ab, ob Sie einen festen oder voraussichtlichen Liefertermin ausgemacht haben. Meist wird beim Autokauf ein unverbindlicher Liefertermin genannt, das wird auch für Wohnmobile gelten. Hier kann die vereinbarte (unverbindliche) Lieferfrist um bis zu sechs Wochen überschritten werden, ohne dass Sie wirklich etwas dagegen tun können. Bei einer Lieferung im Dezember ist dieser Zeitraum ja bereits überschritten. Damit Sie weitere Schritte wie z.B. den Rücktritt vom Kaufvertrag gehen können, müssen Sie aber zunächst die Lieferung schriftlich anmahnen (mit Fristsetzung).
Wichtig ist aber nicht nur, welche rechtlichen Schritte Ihnen bleiben, sondern auch, was Sie sich statt des angebotenen Ersatzfahrzeugs vorstellen. Manchmal wird man sich mit dem Händler einig, ohne den Rechtsweg zu gehen.
Beachten Sie jedoch, dass wir keine Beratung zur rechtlichen Möglichkeiten geben können oder dürfen. Wenden Sie sich dafür an eine professionelle Rechtsberatung bzw. direkt an Ihren Anwalt.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Ich habe eine Frage..
Wir haben mehrere Möbel gekauft (im Möbelhaus), welche in der 40/41 KW kommen sollten. Diese kamen auch an. Der Kleiderschrank war allerdings defekt. Anscheinend schon vom Werk ab falsch verpackt. Die Monteure sagten es kann 1 Woche dauern. Dann hieß es 2-3 Wochen (am Telefon). Jetzt hieß es, wir haben vom Hersteller noch nichts gehört. Das Möbelhaus will sich diese Woche nochmal melden (dann wären die 3 Wochen auch schon rum). Was können wir tun? Kann man hier Schadensersatz verlangen? Denn schließlich sind wir umgezogen und stehen jetzt ohne einen Schrank da. Es herrscht das totale Choas. Die Bretter vom Kleiderschrank stehen auch überall im Schlafzimmer rum.
Hallo Annabel,
eine Rechtsberatung kann und darf ich nicht erteilen, dafür müssten Sie sich an einen Anwalt oder den Verbraucherschutz werden.
Das Problem ist in Ihrem Fall ja nicht der Lieferverzug, sondern die Verzögerung bei der Nachbesserung, Reparatur oder Umtausch. Sie sollten dem Möbelhaus am besten schriftlich eine angemessene Frist setzen, um das Problem zu lösen. Schadensersatz können Sie aber meiner Einschätzung nach nicht verlangen, höchstens wäre eine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises möglich, sollte die Frist verstreichen. Das müssen Sie aber auch so ankündigen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Guten Morgen,
ich bräuchte mal einen Rat. Ich habe am 1.10 ein Handy bestellt, das eine Lieferzeit von ca. 2-4 Wochen haben sollte.
Nun sind 7 Wochen um und kein Handy in Sicht. Kann ich mein kaputtes Handy reparieren lassen und die kosten von dem Anbieter zurück verlangen?
In den Lieferverzug gesetzt und Angemahnt habe ich. Danke schon mal im Voraus.
VG
Hallo Michaela,
in diesem Fall sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen. Von einer Reparatur würde ich absehen, da die Kosten eventuell nicht erstattet werden müssen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
ich habe ein massives Problem. Wir haben am 29.6.2019 bei Möbel Höffner in Hannover ein Boxspringbett inklusive Lieferung und Montage bestellt (Kaufpreis 1600 Euro, von 2200 runtergesetzt). 10% Angezahlt, Lieferzeit sollen 16 Wochen gewesen sein aufgrund von Betriebsferien. Also LT KW 41/42. In KW 42 nannte man mit einen LT 9.11.2019, also 19 Wochen später. Am LT Termin kam natürlich niemand. Doof nur, dass man, nach Vertrag, das alte Bett schon abgebaut (und dann auch entsorgt) hat. Nach eigenständigem hinterherhaken ergab sich, dass das Bett nicht mit auf Tour gegangen ist. Toll, man schläft auf dem boden. Hin und her telefoniert (3 Tage lang) und viele Nerven verloren. Ergebnis: 400 Euro Kaufpreisminderung und Lieferung eines Ersatzbettes bis zur Lieferung des eigentlichen Bettes da es neu bestellt werden muss (vermutliche Ankunft bei Höffner KW1). Ersatzbett sollte am 19.11. geliefert werden. Zugesichert per Mail war ein 180×200 Bett. Es kam Kopfteil für 2m, Topper für 2m und nur ein Bettkasten mit 90×200 und entsprechender Matratze. Schlecht wenn 2 Personen in dem Bett schlafen müssen, vor allem könnten wir theoretisch auch beide über 100kg wieden, sodass man stapeln müsste, damit es passt. Annahme wurde verweigert wegen unvollständiger Ware. Heute, den 21.11.2019, sollte dann ein ganzes Bett kommen. Anruf von Monteur bekommen, er wolle etwas Abholen (was denn bitte?!) und Liefern, dabei stellte sich heraus, dass es ein 140×200 Bett gewesen wäre, was aber auch nicht auf dem Wagen war war.
Meine Frage: Was kann ich, abseits als vom Kaufvertrag zurücktreten, noch machen? Schadensersatz da ich vom auf dem Boden schlafen Rückenschmerzen habe und meine Partnerin auch? Kann ich den Kaufpreis weiter mindern?
Bitte dringenst um Hilfe und Rat!
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen!
Hallo Niklas,
hier scheint es ja intern zu erheblichen Kommunikationsproblemen gekommen zu sein. Da Sie ja schon Maßnahmen ergriffen haben und ein Lieferdatum genannt wurde, kann es sein, dass Höffner sich schon im Lieferverzug befindet. Wie Sie jetzt am besten vorgehen und ob es überhaupt die Möglichkeit gibt, Schadensersatz zu verlangen, sollten Sie aber mit einem Fachspezialisten (d.h. einem Anwalt) klären. Wir können und dürfen keine juristischen Ratschläge erteilen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo zusammen,
ich habe vor ca. einer Woche bei Amazon mir einen MacBook bestellt. Die voraussichtliche Lieferzeit hätte erst mal am 5.-6. Dezember erfolgen. Dennoch habe ich eine gute Nachricht von Amazon erhalten, dass meine Ware früher geliefert werden könnte und zwar am Freitag, den. 29. November. Darüber hinaus habe ich mich natürlich sehr gefreut! Ein Tag später wurde ich noch mal darüber informiert, dass meine Ware noch ein Tag früher ankommen soll, spricht am Donnerstag, den 28. November. An dem Tag war ich arbeiten, ich konnte die Ware nicht annehmen. In der Regel, wenn der Käufer nicht zu Hause ist, wird er erst mal angerufen, dass der Lieferant da ist. Bei mir war das leider nicht der Fall und vor allem bei so einer Lieferung muss man auch den Ausweis vorzeigen, damit man überhaupt erst mal die bestellte Ware annehmen kann. Aus der App von Amazon habe ich gesehen, dass die bestellte Ware an einem Hausbewohner übergeben wurde (und der Name des Hausbewohners von dem Lieferanten ist auch nicht notiert worden). In dem Moment habe ich sofort wie es möglich war den Amazon über diesen Vorfall informiert. Ein von den Mitarbeitern hatte mir erklärt, dass ich mich erst mal nur gedulden kann, da sie erst einen Antrag gestellt haben, um herauszufinden wer an dem Tag die Ware geliefert hatte und sie melden sich umgehend bei mir. In der E-Mail haben die dazu noch geschrieben, falls es sich bis zum 30. November nichts herausfinden lässt, soll ich mich noch mal melden. Das habe ich umgehend getan, weil nach dem ich die Hausbewohner bei mir über die gelieferte Ware gefragt habe, ist sie trotzdem bei mir nicht aufgetaucht. Auf meinen Anruf am 30. November hat mir Amazon noch mal versichert, dass ich mich noch bis zum 3. Dezember gedulden soll und dass sie sich bei mir in diesem Fall bis spätestens 3. Dezember auf jeden Fall melden werden! Das ist leider wieder nicht der Fall!
Meine Frage ist, ob ich aus dem Kaufvertrag zurücktreten kann und ob ich auch ein Schadenersatzanspruch gegen Amazon geltend machen kann? Und wie soll ich am besten mit meinem Sachverhalt bei Amazon vorgehen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Artem,
bitte wenden Sie sich mit diesem Anliegen direkt an einen Anwalt, wenn Sie eine professionelle Beratung wünschen. Wir können und dürfen keine derartigen Ratschläge erteilen.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass Amazon meist recht kulant ist und auch weiterhilft.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
ich habe im Dezember 2019 in einem Einrichtungsmarkt von Poco eine Couch bestellt.
Liefertermin sollte KW 14 sein.
Im Kaufvertrag steht zusätzlich der Absatz: „Im Kaufvertrag sind voraussichtliche Liefertermine angegeben, jene können sich verzögern!“
Nach Wiedereröffnung des Herstellers wegen der Corona-Krise haben wir einen Anruf bekommen, dass die Couch nun produziert würde und dann in den nächsten zwei bis drei Wochen abgeholt werden könne. Dieser Anruf war in KW 19.
Mittlerweile sind wir in KW 24 und die Couch ist immernoch nicht angekommen.
Kann ich nun eine Minderung des Kaufpreises verlangen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Yanick,
um eine Kaufpreisminderung geltend zu machen, müssten Sie den Verkäufer zunächst in Lieferverzug setzen. Schadenersatz erhalten Sie im Normalfall nur dann, wenn Sie auch beweisen können, dass Ihnen durch die nicht gelieferte Couch in KW 14 ein Schaden entstanden ist. Das dürfte im Einzelfall aber schwierig sein, die rechtliche Durchsetzung ist bei einem Sofa sicherlich problematisch. Im Zweifelsfall wird Poco vermutlich eher eine Stornierung der Bestellung durchführen als eine Kaufpreisminderung zu akzeptieren.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Mitte April hab ich eine verbindliche Bestellung getätigt. EU Fahrzeug, am 1.3.2020 zugelassen,10 km „gelaufen“ und als unverbindlicher Liefertermin 05/2020 angegeben.
Ende Mai dann die Info, der Termin kann nicht gehalten werden, wegen Corona…
Bei einem Telefonat Ende Mai wurde mir dann mitgeteilt, das das Auto nicht wie angehen am 1.3.2020 zugelassen wurde, sonder noch gar nicht produziert ist. Als neuen Liefertermin wurde Juli/August prognostiziert.
Im Juni habe ich dann meinen Gebrauchten, wie vereinbart beim Händler abgegeben, auch mit dem Hintergrund, dass ich ich wegen einer OP / Reha vor Ende August kein Auto fahren kann.
Ende Juli hab ich dann mal auf den Busch klopfen, wie es den nun aussieht – und laut Hersteller wird das Auto nicht vor Ende September geliefert, vielleicht.
Ich hab dem Verkäufer mal gefragt, wie es aussieht, wenn ich ab Mitte September wieder auf Arbeit fahren muß, großes Schulterzucken, ist ja nicht deren Schuld, sonder die des EU Händlers (mit dem ich ja keinen Vertrag habe habe).
Trifft den Händler, mit dem ich den Vertrag abgeschlossen habe die Schuld und muss er dafür gerade stehen, oder kann er sich mit der Fehlinformation durch den EU Händlers rausreden?
Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Beantwortung dieser Frage stark vom Wortlaut Ihres Vertrags mit dem Händler abhängt. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, um das für Sie beste Verfahren in diesem Fall zu besprechen. Aus der Ferne können und dürfen wir hier keine Beratung leisten. Wenn das Fahrzeug noch nicht zugelassen wurde, handelt es sich hierbei möglicherweise auch um einen relevanten Sachverhalt.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
Ich habe am 14.09 einen Computer bestellt. Am 16.09 war dieser fertig zusammengebaut und wurde nach Aussage des Unternehmens am selben Abend vom DHL Fahrer abgeholt. Die komplette Lieferzeit von Bestellung ab an Betrug 6 bis 9 Werktage. Jetzt der Punkt an dem ich mir unsicher bin. Das Paket war nur elektronisch angekündigt ist aber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht beim DHL eingetroffen. Sprich es soll angeblich verloren gegangen sein (was für mich aber auch bedeutet, dass ich mir nicht sicher sein kann das es tatsächlich abgegeben wurde) Seit dem 22.09 existiert eine Beschwerde beim DHL. Zudem wurde die Lieferung vom DHL nun Storniert weil das Packet niemals in der ersten Bearbeitungsstation ankam. Die Sache ist nun sollte ich die bis zu 3 Monate lange Bearbeitungszeit des DHL tatsächlich abwarten? Kann ich deswegen vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. auf den erneuten Versand bestehen?
MfG
Hallo Jannek,
ich gehe davon aus, dass Sie den Computer bei einem deutschen Händler bestellt haben?
In dem Fall ist der Verkäufer für den Versand der Ware und die Sicherheit auf dem Transportweg verantwortlich, Sie können hier also auf erneute Lieferung bestehen. Wenn die Ware Sie nicht erreicht, müssen Sie auch nicht bezahlen. Das Transportrisiko trägt der Verkäufer, der durch den Vertrag mit DHL sicherlich entschädigt wird. Sie sollten hier in jedem Fall mit dem Verkäufer in Kontakt treten und herausfinden, welches weitere Vorgehen dort geplant ist.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,Ich bestellte die Küche am 30. November 2020, die Vereinbarung war in 5-6 Werktagen, dass sie auf Lager sein würde und wenn bereits geschrieben wurde, dass die Küche sofort verfügbar war. Da ich in eine neue Wohnung ohne Küche gezogen bin, war die einzige Bedingung beim Kauf, dass die Küche so schnell wie möglich verfügbar war. Der Arbeiter teilte uns maximal 5 Arbeitstage mit, aber ich habe die Küche noch nicht erhalten und sie antworten nicht mehr auf meine E-Mail. Schöne grüsse
Hallo Davor,
bitte treten Sie in diesem Fall mit dem Verkäufer in Verbindung. Ein Anruf ist oft wirkungsvoller als eine E-Mail. Wie das weitere Vorgehen am besten ist, hängt auch davon ab, was Sie sich wünschen. Möglicherweise können Sie den Auftrag bereits jetzt problemlos stornieren und eine eventuell geleistete Anzahlung zurückfordern. Das hängt aber auch davon ab, was wie vereinbart worden ist.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo, ich habe Mitte November einen Kamin bestellt, beim Kauf würde uns gesagt, das die Lieferung in ca 4 Wochen, noch vor Weihnachten erfolgt. Die Auftragsbestätigung per Email kam erst Anfang Dezember nach mehrmaliger Aufforderung. Vor Weihnachten würde uns gesagt das der Kamin nicht ausgeliefert werden könne, da er defekt gewesen wäre. Die neue Lieferung würde Anfang Januar erfolgen
Heute würde uns gesagt, dass die Lieferung erst Ende Januar, Anfang Februar erfolgen könne. Dss ist uns zu lang, können wir vom Vertrag zurücktreten? Gezahlt haben wir noch nichts, da Zahlung bei Lieferung vereinbart war
Hallo Andrea,
sofern der Kamin nicht extra für Sie angefertigt wird (z. B. bestimmte Maße beinhaltet), sondern ein Standardprodukt ist, müsste ein Rücktritt vom Kaufvertrag problemlos möglich sein. Fraglich ist allerdings, ob der Liefertermin vereinbart war und ob schon eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde, bzw. das neue Datum als Nachfrist gilt.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo, ich habe bereits Anfang Dezember (vor dem lock down) ein Sofa gekauft. Dieses sollte angefertigt werden und in 12-14 Wochen geliefert werden. Ende Januar kam bereits ein Anruf, das Sofa sei schon da und könnte morgen (27.1.21) geliefert werden. Natürlich habe ich sofort das alte Sofa entsorgt, damit Platz für das neue da ist. Ärgerlicher Weise kam ein falsches Sofa an und es ging sofort zurück. Das Lager wollte sich mit mir in Verbindung setzen wann denn mein Sofa lieferbar wäre. Nachdem nichts kam, habe ich Anfang Februar angerufen und nachgefragt. Da hieß es dann es wäre noch gar nicht fertig und würde noch produziert werden. Vermutlich könnte ich Anfang März damit rechnen. Nun sitze ich seit 7 Wochen ohne Sofa hier. Letzte Woche habe ich abermals angerufen und nachgefragt, wo es bleibe und da hieß es nächste Woche kommt es. Gestern kam dann ein Anruf, dass das Sofa am 31.3.21 ankommt. Nun bin ich stark verärgert und würde am liebsten alles stornieren, andererseits brauche ja doch ein Sofa zum sitzen. Mir wurden nach der falsch Lieferung zur Entschädigung die liefer Kosten gutgeschrieben. Aber kann ich noch irgendwas machen oder muss ich diesen starken Verzug einfach so hinnehmen? Ich sitze hier jetzt ohne Sofa weil die mir zugesagt haben, meins wäre schon da! Ich habe bereits die Hälfte bei Kauf angezahlt, kann ich bei lieferung weniger zahlen?
Hallo Jennifer,
immerhin ist Ihnen der Hersteller bzw. Händler schon entgegengekommen. Da haben Sie tatsächlich mehr Glück als viele andere Kunden. Ob eine weitere Preisminderung möglich ist, kann ich Ihnen auf Anhieb nicht sagen. Möglicherweise müssten Sie diese vorher ankündigen? Hier hilft eventuell der Verbraucherschutz weiter. Dass Sie das alte Sofa schon entsorgt haben – so verständlich das auch ist – ist nicht die Schuld des Händlers, wird dieser argumentieren.
Freundliche Grüße,
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo, ich habe einen Notebook am 17.03.21 bei Otto auf Rechnung bestellt. Die Lieferzeit wurde Ende Juni angegeben. Vor einigen Tagen hat sich der Status geändert der Versand der Ware wurde angekündigt. Die Ware kam an (9.6.21)und ich habe das Geld überwiesen. Beim auspacken der Ware stellte ich fest, dass ich falsches nicht bestelltes Gerät bekommen habe. Reklamationsabteilung weigert sich das Gerät auszutauschen, da es nicht mehr lieferbar sei. Unter der gleichen Artikelnummer ist es auch so. Es gibt aber ein gleiches Gerät mit anderen Nummer bei Otto vorhanden. Nur nun rund 20% teurer. Habe ich das Recht für den Umtausch zu bestehen ohne höheren Preis zu bezahlen?
Hallo Felix,
Sie haben auf jeden Fall das Recht, ein Notebook, das Sie so nicht bestellt haben, zurückzugeben. Inwiefern andere Artikelnummern Einfluss auf die Möglichkeit eines Austauschs/Umtauschs haben, müssten Sie aber bei einem Fachspezialisten erfragen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo
Ich habe bei Amazone Warehous eine 2. Wahl Gefriertruhe bestelt Kratzer an der Oberfläsche stand geschrieben, Nun ist mir das egal die Truhe steht im Keller wo Kratzer nicht stören. Der Liefertag war10.3.2022 angegeben. Normalpreis des Gerätes 400 Euro Kaufpreis wegen Kratzer 265 Euro.
Nun kaufte Ich voller Erwartung meiner Lieferung am 10,3.2022 ein geschlachtetes Schein vom Bauern. Kaufpreis 430 Euro. Da die Gefriertruhe nicht am 10.3 geliefert wurde reichte ich beschwerde ein und erklärte meine Not das mir mein Fleisch verdirbt.
Am späten Nachmittag bekam Ich dan folgendee. Mail.
ich melde mich bezüglich der Bestellung [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net] bei Ihnen.
Leider ist die Sendung auf dem Transportweg beschädigt geworden, sodass es wieder an Amazon retourniert wird.
Daher habe Ihnen soeben die 269.32 EUR auf Ihr Bankkonto erstattet. Es kann bis zu 3 Werktage dauern, bis Sie es auf Ihrem Kontoauszug sehen können.
Da der Artikel ein Warehouse Deal ist, ist eine Ersatzlieferung nicht möglich.
Sie können sich den Artikel oder ein anderes Modell gerne erneut bestellen.
Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, sind wir gern wieder für Sie da.
Antworten Sie hierzu einfach auf diese E-Mail oder nutzen gern auch unser Kontaktformular:
http://www.amazon.de/kontaktformular.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Unser Ziel: das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein. Ihr Feedback hilft uns dabei.
Freundliche Grüße
[Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]
Amazon.de
was kann Ich nun tun???
Hallo Reiner,
das ist natürlich sehr unglücklich gelaufen.
Da aber nun diese konkrete Gefriertruhe tatsächlich wohl aufgrund der Beschädigung schlicht nicht mehr geliefert werden kann, bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als eine neue Gefriertruhe zu bestellen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Am 7.12.2021 bestellte ich einen Schreibtisch mit der Lieferzeitangabe 50-60 Werktage;
der Schreibtisch musste gleich per PAYPAL bezahlt werden. (Warenwert 450,- €)
weder eine Benachrichtigung über den exakten Liefertermin, noch eine Lieferung erfolgte bisher.
Am 17.2. erhielt ich auf Anfrage – nachdem ich den Lieferanten über den Lieferverzug informierte – eine Nachricht, dass der Liefertermin Anfang KW 10 (1.Märzwoche) erfolgen sollte; auch dieser Zeitraum wurde nicht eingehalten und ich setzte eine Nachfrist. Daraufhin bekam ich ein Schreiben, in dem die Lieferverzögerungen wegen Corona etc begründet wurde. Das Vertragsverhältnis ist B2C. – Wie kann ich Schadensersatz fordern, wenn der Schreibtisch weiterhin geliefert werden soll? oder muss ich eine Verzögerung (KW 10 als avisiertes Lieferzeitfenster) bis heute einfach so hinnehmen??
Hallo Christian,
beim Lieferverzug ist es immer schwierig, Schadensersatz zu erhalten. Denn schließlich besteht die Frage, wodurch Ihnen bei späterer Lieferung ein Schaden entsteht und wie hoch der ist. Wenn Sie sich beispielsweise einen anderen Schreibtisch übergangsweise kaufen müssen, könnte Ihnen dadurch ein finanzieller Schaden entstehen, den Sie geltend machen können. Das sollten Sie aber vorab mit einem Anwalt abklären.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Tag,
ich habe am 08.07.2022 einen Ofen bestellt und 2.500.- € anbezahlt. Der Ofen wurde mit einer voraussichtlichen Lieferzeit vom Großhändler mit Oktober 2022 bestätigt.
Mittlerweile geht es auf Ende November. Sollte ich jetzt eine Lieferfrist setzen? Sollte diese nicht eingehalten werden, hätte ich dann das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig
Hallo Ludwig,
voraussichtliche Lieferangaben werden gern gemacht, weil dann eben auch eine Verschiebung des voraussichtlichen Termins möglich ist. Sie sollten sich zumindest beim Händler melden und nachfragen, ob es sich um einen festen Termin handelt, womit Sie rechnen können etc. Unter Umständen können Sie tatsächlich eine Frist setzen oder erhalten das Angebot, vom Kauf zurückzutreten – einen Ofen haben Sie dann ja aber noch immer nicht. Daher beißen viele Kunden auch bei Lieferverzögerungen in den sauren Apfel und warten …
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.