Die Incoterms stellen eine Auflistung von Vertragsklauseln dar, die im internationalen Warenhandel typischerweise zur Auslegung von Verträgen angewendet werden. Was dabei der Incoterm „DAF“ zu bedeuten hat und zu welchen Bedingungen mit DAF deklarierte Waren verkauft werden, erklärt Ihnen dieser Artikel.
Internationale Vertragsklauseln
Die erste Fassung der Incoterms wurde bereits 1936 von der ICC, der Internationalen Handelskammer, zusammengestellt. Die Standard-Vertragsklausen werden seither regelmäßig überarbeitet und finden darum nach wie vor als Bestandteile internationaler Verträge Anwendung. Die Incoterms bilden dabei ab, wie bestimmte Vertragsbereiche im internationalen Handel üblicherweise gehandhabt werden. Dennoch stellen sie aber keine internationalen Gesetze, die stets Vertragsbestandteil werden, dar. Vielmehr ist es notwendig, dass sie von den Vertragsparteien ausdrücklich als Vertragsbestandteil benannt und so in einen geschlossenen Vertrag integriert werden.
Was bedeutet DAF?
Damit es bei der Aufnahme einer bestimmten Incoterm-Regelung in einen Vertrag nicht zu Missverständnissen kommt, sind die einzelnen Regelungen mit englischsprachigen, aus nur drei Buchstaben bestehenden Abkürzungen benannt – hier DAF. Die Abkürzung DAF steht dabei für „Delivered At Frontier“ und kann mit „frei Grenze“ übersetzt werden.
Der DAF-Incoterm wurde heute weitestgehend von den DAP– und DAT-Regelungen ersetzt, kann aber nach wie vor noch angewendet werden. Die Regelung besagt dabei, dass es dem Verkäufer obliegt, die zur Ausfuhr (aber nicht zur Einfuhr!) freigemachten Waren unentladen und an einem vereinbarten Grenzort für den Käufer zur Verfügung zu stellen. Unter dem Begriff „Grenze” kann dabei auch die Grenze des Ausfuhrlandes verstanden werden. Entsprechend wichtig ist es, den Grenzort vertraglich genau zu benennen.
Ab Warenlieferung hat der Käufer sämtliche Kosten und Gefahren zu tragen. Das schließt auch die Kosten des Entladens ein, da dieses vom Verkäufer nicht vertraglich geschuldet wird.
DAF Incoterm – Pflichten des Verkäufers
- Warenlieferung inklusive erforderlicher Dokumente
- Verpackung der Ware
- Transport der Ware zum benannten Grenzort
- Übernahme von Ausfuhrzöllen und eventuellen Auslaufgebühren
DAF Incoterm – Pflichten des Käufers
- Zahlung der Ware
- Übernahme von Wareneingangskosten, Entladekosten und Einfuhrzoll
- Weitertransport der Ware ab benanntem Grenzort
- Übernahme möglicher Gebühren