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Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Ratenzahlung bei KfZ-Steuer

Ratenzahlung der KFZ-Steuer – geht das?

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Die Kfz-Steuer wird jedes Jahr für das Halten von Fahrzeugen innerhalb Deutschlands sowie für ausländische Fahrzeuge, die sich dauerhaft in Deutschland befinden, fällig. Bei der Kfz-Steuer handelt es sich dabei um eine Bundessteuer, für deren Einziehung seit Juli 2014 die Zollverwaltung zuständig ist. Doch ist es auch möglich, die für Auto oder Anhänger zu entrichtende Steuer in Raten zu bezahlen? Ob und wie das möglich ist, klären wir hier.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Wie hoch ist die KFZ-Steuer?
    • 1.1 Wann wird die KFZ-Steuer fällig?
    • 1.2 Fälligkeit der KFZ-Steuer bei mehreren Fahrzeugen
  • 2 So wird die Kfz-Steuer gezahlt
  • 3 Ratenzahlung bei hoher Steuerlast
  • 4 Ratenzahlung individuell vereinbaren
    • 4.1 Musterschreiben für einen Stundungsantrag
    • 4.2 Download: Vorlage als PDF & Word-Doc
  • 5 Was geschieht, wenn ich die Kfz-Steuer nicht gezahlt wird?
  • 6 Fazit zur Ratenzahlung der KFZ-Steuer

Wie hoch ist die KFZ-Steuer?

Die individuelle Höhe der KFZ-Steuer hängt von mehreren Faktoren ab. Unter anderem richtet sie sich nach der Antriebsart (Diesel, Elektro-Motor etc.), dem CO2-Ausstoß, dem Hubraum sowie dem Baujahr des Fahrzeugs. Zur genaueren Berechnung des Steuersatzes kann beispielsweise der KFZ-Steuer-Rechner des Bundesfinanzministeriums genutzt werden.

Wann wird die KFZ-Steuer fällig?

Die KFZ-Steuer wird jährlich fällig

Die KFZ-Steuer wird jährlich fällig

Wann die Kraftfahrzeugsteuer genau fällig wird, lässt sich dem jeweiligen Steuerbescheid entnehmen und hängt prinzipiell vom Datum der Anmeldung des Fahrzeugs ab. Nach § 6 KraftStG beginnt die Verpflichtung zur Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer nämlich mit dem Zeitpunkt der Zulassung und ist ab diesem Zeitpunkt stets für je ein Jahr im Voraus zu entrichten (§ 11 I. KraftStG).

Das bedeutet: Zum ersten Mal wird die KFZ-Steuer zum Zeitpunkt der Erstzulassung eines Fahrzeugs fällig und muss dann – genau 12 Monate später – wieder für ein weiteres Jahr im Voraus bezahlt werden.

Zu beachten ist jedoch: Ein Steuerbescheid wird heute nur noch zu Beginn der Steuerpflicht anstatt jedes Jahr verschickt. Er sollte darum besonders gut aufbewahrt werden. Außerdem sollte, wer sein Fahrzeug vor 2006 zugelassen und keine Einzugsermächtigung zur Zahlung der Steuer erteilt hat, selbst gut darauf achten, die Steuer rechtzeitig zu überweisen. Üblicherweise werden durch die Zollverwaltung nämlich keine Zahlungserinnerungen versendet!

Fälligkeit der KFZ-Steuer bei mehreren Fahrzeugen

Hat ein Halter gleich mehrere Fahrzeuge zugelassen, können sich daraus unterschiedliche Fälligkeitszeitpunkte der KFZ-Steuern ergeben. Dass das unpraktisch ist, hat jedoch auch der Gesetzgeber erkannt und eröffnet darum in § 11 IV. Nr. 1 a) KraftStG die Möglichkeit, eine Zusammenlegung der unterschiedlichen Fälligkeitszeitpunkte zu beantragen.

So wird die Kfz-Steuer gezahlt

Nach Zustellung des Steuerbescheides wird die Kraftfahrzeugsteuer innerhalb der in dem Bescheid angegebenen Zahlungsfrist fällig. Für nach 2006 zugelassene Fahrzeuge wird sie mit Hilfe des SEPA-Lastschriftverfahrens zum angegebenen Zeitpunkt und im Voraus für zwölf Monate abgebucht. Bei Saisonzulassung wird die Steuer für einen entsprechend kürzeren Zeitraum abgebucht.

Ratenzahlung bei hoher Steuerlast

Liegt die jährlich zu entrichtende Steuersumme über 500 Euro pro Fahrzeug kann die Steuerschuld gegen eine Gebühr auch in Teilbeträgen gezahlt werden.

Diese Möglichkeiten zur Teilzahlung gibt es:

  • Liegt die KFZ-Steuer über 500 Euro, kann sie halbjährlich gegen einen Aufschlag von 3 Prozent des Teilbetrags gezahlt werden.
  • Liegt die Steuer über 1.000 Euro, kann sie halbjährlich gegen einen Aufschlag von 3 Prozent oder vierteljährlich gegen einen Aufschlag von 6 Prozent des Teilbetrags

Ratenzahlung individuell vereinbaren

Ratenzahlung ist bei der KFZ-Steuer nicht vorgesehen

Ratenzahlung ist bei der KFZ-Steuer nicht vorgesehen

Prinzipiell ist die Möglichkeit, die KFZ-Steuer in Raten zu bezahlen, nicht vorgesehen. Sollte jedoch absehbar sein, dass die bald fällige Steuersumme nicht als Gesamtsumme bezahlt werden kann, lohnt sich der Versuch, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Hierfür kann sich der Steuerpflichtige entweder persönlich oder mit einem formlosen Antrag an den zuständigen Mitarbeiter der Zollverwaltung wenden. Wichtig ist es dabei, schlüssig und glaubhaft darzulegen, warum die ganze Steuersumme nicht zum Fälligkeitstermin entrichtet werden kann.

Anschließend liegt es dann im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters, über den Antrag zu entscheiden. Er kann den Antrag auf Ratenzahlung akzeptieren, muss dies aber nicht tun.

Musterschreiben für einen Stundungsantrag

Eine Ratenzahlung sollte am besten schriftlich beantragt werden:

Absender (Steuerpflichtiger):
Name
Adresse
PLZ und Ort

Empfänger (Zollbehörde):
Adresse
PLZ und Ort

Datum und Ort

Betreff: Antrag auf Ratenzahlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihren KFZ-Steuerbescheid (Datum, Details zum Steuerbescheid)… .

Aufgrund meiner derzeitigen finanziellen Lage ist es mir nicht möglich, die Steuersumme in Höhe von (Summe) Euro bis zum (Datum) in voller Höhe zu bezahlen.

Hierfür liegen folgende Gründe vor:
(Begründung und Nachweise)

Ich bin jedoch bemüht, meine Schuld in voller Höhe zu begleichen und bitte daher um die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Ich bin dazu in der Lage, __ Monatsraten in Höhe von je ____ Euro zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Download: Vorlage als PDF & Word-Doc

  • “ target=“_blank“>Ratenzahlungsanfrage Vorlage als PDF
  • Ratenzahlungsanfrage Vorlage als als Word-Dokument (docx)

Was geschieht, wenn ich die Kfz-Steuer nicht gezahlt wird?

Wird die fällige KFZ-Steuer aufgrund eines finanziellen Engpasses oder aus anderen Gründen nicht gezahlt, ist es zum einen nicht mehr möglich, noch ein weiteres Fahrzeug anzumelden. Zum anderen kann passieren, dass das Ordnungsamts das Fahrzeug durch Entfernen der Zulassungsplakette stilllegt.

Allerdings ist es heute gar nicht mehr so leicht, die Kfz-Steuer nicht zu bezahlen. Schließlich ist die Zulassung eines PKWs bereits seit 2009 nur noch dann möglich, wenn der Fahrzeughalter seine Kontodaten bei der Zulassungsstelle hinterlässt und einer direkten Abbuchung der KFZ-Steuer von seinem Konto zustimmt.

Ist das Konto zum Zeitpunkt des Einzugs der Steuersumme jedoch nicht gedeckt, gilt die Steuer als nicht bezahlt. Mit der Beantragung einer Ratenzahlung der KFZ-Steuer sollte allerdings niemand so lange warten! Schließlich drohen im Falle einer Rückbuchung Zusatzkosten sowie die Stilllegung des PKWs.

Besser ist es, sich vor Fälligkeit der KFZ-Steuer und bereits dann an das Zollamt zu wenden, wenn sich abzeichnet, dass die Steuer nicht in voller Höhe bezahlt werden kann.

Fazit zur Ratenzahlung der KFZ-Steuer

Wie oben gezeigt, kann die Zollbehörde eine Ratenzahlung der KFZ-Steuer gewähren. Allerdings muss sie individuell und vor Fälligkeit der vollen Steuersumme mit der Behörde vereinbart werden. Für die Beantragung ist ein formloser Antrag ausreichend.

Damit der Antrag vom zuständigen Sachbearbeiter der Zollbehörde bewilligt werden kann, muss der Steuerpflichtige seine Unfähigkeit, die KFZ-Steuer zum Fälligkeitstermin in voller Höhe zu bezahlen, jedoch schlüssig darlegen und begründen.


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2 Kommentare

  1. Bayer sagt:
    1. April 2020 um 16:42 Uhr

    für 2019 wurde mir für die Zahlung der KFZ-Steuer mein Stundungsantrag für eine monatliche Zahlung gewährt.
    Begründung, ich bin 79 Jahre, beziehe eine Rente von monatl. 269,– und abzügl. der monatlichen Mietzahlung eine Grundsicherung von mtl. 202,40.
    Ich habe also eine Gesamtsumme von 471,40 zur Verfügung.
    Davon muss ich meine monatl. Zahlungen der Stadtwerke Mchn., Festnetz Telekom, Kfz-Versicherung, bezahlen.
    Der klägliche Restbetrag wird für Einkäufe von Lebensmitteln für den tägl. Bedarf sowie Hygieneartikeln verwendet.

    Mein Angebot einer Ratenzahlung für 2020 wurde aber abgelehnt !?

    Was kann ich dagegen, bzw. dafür unternehmen.

    Antworten
    1. Caro sagt:
      2. April 2020 um 13:57 Uhr

      Hallo Herr Bayer,

      offenbar muss der Stundungsantrag für die KfZ-Steuer jährlich neu gestellt werden. Wenn die Entscheidung nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausgefallen ist, können Sie beim zuständigen Bearbeiter anrufen und Ihre Situation erneut schildern. Eventuell kann hier dann ein positiver Bescheid ausgestellt werden.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten

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