Bei Hornbach lassen sich verschiedenste Artikel rund um Haus und Garten bundesweit in vielen Filialen einkaufen. Und auch über den Onlineshop des Unternehmens lässt sich Heimwerkerzubehör und vieles mehr bequem bestellen.
Doch was passiert, wenn Wandfarbe, Eisenwaren oder sonstige bei Hornbach gekaufte Waren später doch nicht gefallen oder nicht zu den Käuferbedürfnissen passen? Wir zeigen, wie Hornbach Umtausch- und Rückgabewünsche handhabt und auf welche Rechte sich Käufer wirklich berufen können.
Umtausch bei Hornbach: in der Filiale gekaufte Artikel
Manchmal stellt sich erst zuhause heraus, dass erstandene Waren nicht zu den Bedürfnissen des Käufers passen. Praktisch ist es dann, den Fehlkauf einfach zurückgeben oder zumindest umtauschen zu können. In vielen Fällen bieten Händler genau zu diesem Zweck praktische Umtauschmöglichkeiten an.
Was viele Käufer jedoch nicht wissen: Gesetzlich ist der Händler gar nicht dazu verpflichtet, mangelfreie Einzelhandelswaren zurückzunehmen, wenn sie dem Käufer später nicht zusagen. Vielmehr sehen die gesetzlichen Regelungen Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten nur für defekte oder fehlerhafte Waren vor.
Das bedeutet: Nur dann, wenn dem Käufer eine von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben wurde, kann er sich auf seine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche berufen und Reparatur oder Umtausch der Ware verlangen. Greift er beim Einkauf jedoch daneben und gefällt ihm die erstandene Ware später einfach nicht, gewährt das Gesetz grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch.
Wann ist eine Kaufsache mangelhaft?
Die Mangelhaftigkeit einer Kaufsache ist dann anzunehmen, wenn die Ware versprochene Eigenschaften nicht aufweist oder sich nicht für die übliche Verwendung eignet.
Für Käufer bedeutet das: Grundsätzlich besteht ein Anspruch darauf, bei Hornbach gekaufte Waren zurückzugeben oder umzutauschen nur dann, wenn sie defekt sind oder einen Mangel aufweisen. Gefallen gekaufte Waren dem Käufer später nicht oder hat er sich beim Kauf vergriffen, besteht prinzipiell kein Anspruch auf Rückgabe oder Austausch.
Möglich ist es jedoch, dass von den gesetzlichen Regelungen abweichende Umtausch- oder Rückgabekonditionen zwischen Händler und Käufer vereinbart werden. Auch steht es dem Händler frei, allen seinen Kunden erweiterte Umtauschmöglichkeiten einzuräumen. Tut er dies, ist er rechtlich an sein Umtauschversprechen gebunden, kann jedoch auch selbst entscheiden, unter welchen Voraussetzungen er Umtausch oder Rückgabe gestatten will.
Rückgabeversprechen auch bei Hornbach
Viele Händler bieten komfortable Umtauschmöglichkeiten auch bei Nichtgefallen an. Hornbach (www.hornbach.de) gibt hierzu allerdings kein einheitliches und für alle Filialen geltendes Umtausch- oder Rückgabeversprechen ab. Schließlich beziehen sich die Angaben zu Umtausch und Rückgabe auf der Unternehmenswebseite lediglich auf online bestellte Artikel. Für Käufer hat das zur Folge, dass Umtauschvoraussetzungen von Filiale zu Filiale variieren können. Dementsprechend sollten diese bereits vor dem Einkauf in der entsprechenden Filiale genau erfragt werden.
Besonders oft können Waren jedoch aus Kulanz auch bei Nichtgefallen umgetauscht oder zurückgegeben werden, sofern sie:
- innerhalb von 2 Wochen
- unbenutzt und
- inklusive der Originalverpackung und des Kassenbons zurückgegeben werden.
Umtausch bei Hornbach ohne Kassenbon?
Wie bereits gesagt, gibt Hornbach kein einheitliches, in allen Filialen geltendes Umtausch- oder Rückgabeversprechen ab. Dementsprechend kann auch die Möglichkeit, Waren ohne Vorlage des Kassenbons umzutauschen, von Filiale zu Filiale variieren. Hier lohnt es sich, bereits vor dem Kauf einmal genau nachzufragen.
Umtausch bei Hornbach: online bestellte Waren
Über den Hornbach-Onlineshop lassen sich Wandfarbe, Werkzeug, Heimwerkerzubehör und vieles mehr bequem von zuhause aus bestellen. Besonders praktisch ist außerdem: Anders, als die in der Filiale gekauften Artikel, können online bestellte Waren auch bei Nichtgefallen problemlos zurückgegeben werden. Das ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 312g, 355 BGB, die dem Verbraucher ein Vertragswiderrufsrecht für Online-Bestellungen einräumen.
Den gesetzlichen Regelungen entsprechend, können fast alle im Hornbach Online-Shop bestellte Waren ohne Angabe von Gründen und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt gegen Kaufpreiserstattung zurückgesendet werden. Hierfür muss der Online-Kaufvertrag lediglich ausdrücklich widerrufen und die bestellte Ware an Hornbach zurückgesendet werden.
Üblicherweise muss der Vertragswiderruf dabei innerhalb von 14 Tagen nach Warenerhalt erklärt werden. Hornbach erweitert das gesetzlich garantierte 14-tägige Widerrufsrecht jedoch freiwillig und gewährt zusätzliche 16 Tage Bedenkzeit. Die Widerrufsfrist für online bestellte Waren verlängert sich dementsprechend auf insgesamt 30 Tage.
Um das Widerrufsrecht auszuüben und online bestellte Waren an Hornbach zurückzusenden, sind dabei folgende Schritte erforderlich:
- Der mit Hornbach geschlossene Kaufvertrag muss ausdrücklich widerrufen werden. Hierfür kann das Muster-Widerrufsformular genutzt und ausgefüllt per Mail an Hornbach (onlineshop@hornbach.de) übersendet werden.
- Die zurückzusendende Ware kann nun inklusive des Lieferscheins verpackt werden.
- Das verschlossene Paket kann nun von außen mit dem jeder Bestellung beiliegenden Rücksendeaufkleber beklebt und bei der Post zum Versand aufgegeben werden.
- Alternativ kann das zurückzusendende Paket auch in einer Hornbach-Filiale abgegeben werden.
Von der Rückgabemöglichkeit für online bestellte Waren ausgeschlossen sind jedoch insbesondere Artikel, die speziell nach Kundenvorgaben hergestellt worden sind. Solche Waren können prinzipiell nicht zurückgegeben oder Umgetauscht werden. Bei Hornbach betrifft das insbesondere nach Kundenwunsch angemischte Wandfarbe oder speziell zugeschnittene Baumaterialien. Für solche Waren ist eine Vertragswiderrufsmöglichkeit auch gesetzlich ausgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren,ich habe am 3.März 2018 Materialien für die Fußbodenrenovierung bei Hornbach in Leipzig gekauft.Durch verschieden Umstände bin ich erst jetzt zu den Arbeiten gekommen.Es blieb eine Schiene TYP PT MAST.ÜBERG.34 mm 33,75€ übrig.Noch originalverpackt.Bei der Materialzusammenstellung habe ich mich vertan.
Meine Frage nun kann ich das Teil noch zurückgeben.Habe keine weitere Verwendung dafür.Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Leuschner 09.01.2019
Guten Tag Wolfgang,
aus gesetzlicher Sicht muss Hornbach den Artikel nicht zurücknehmen. Wenn Sie allerdings den Kassenbon noch besitzen, können Sie auf gut glück zu Ihrer nächsten Hornbach-Filiale gehen und dort nachfragen. Der Erfolg hängt dabei von der Kulanz des Händlers ab.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Viele Baumärkte verlangen Rückgaben bzw. auch Umtausch dass die Gutschrift zurück aufs Konto gebucht wird, von welchem man gezahlt hat. Da aber Schwiegervater schnell für uns die Steckdosen gekauft hat, ist das nicht so einfach weil er 200km entferntg wohnt und er uns bei Baustress den EInkauf abgenommen hatte.
Dürfen Baumärkte dies verlangen? Oder könnte man wenigstens 1zu1 Tausch machen. (es geht um eine andere Farbe der Steckdosenrahmen die sonst gleich kosten.
Hallo Christina,
soweit mir bekannt ist, können bei regulären Rückgaben aus Nichtgefallen (d. h. ohne Mängel) die Geschäfte selbst die Konditionen bestimmen. Meist wird es mit der Gutschrift auf das Konto der Bezahlung deswegen so geregelt, weil die Buchungskosten geringer sind.
Ein Umtausch gegen ein anderes Produkt ist heutzutage manchmal nicht mehr so leicht möglich – die Erfahrung mussten Sie ja offenbar auch machen – eventuell hängt das mit den Inventuren zusammen …? Aber fragen können Sie, einfacher als eine Rückzahlung sollte es auch für den Baumarkt sein.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Tag,
Ich habe im.hornbach Geschäft einen Teppich gekauft und mit Karte bezahlt.
Er hat dann aber nicht gepasst und ich habe ihn am selben Tag zurück gebracht und die Dame wollte eine Rückbuchung des Betrages machen.
Wie lange dauert es bis es wieder auf meinem Konto ist?
Mfg
Hallo,
im Normalfall sind solche Rückerstattungen schnell erledigt. Eine Frist von 14 Tagen sollte hierbei nicht überschritten werden – oft geht es aber deutlich schneller.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Ich habe am 13.04.21 um 19:00 Uhr eine Onlinebestellung eines aufstellbaren Gartenpools (Durchmesser 450) bei der Firma Hornbach aufgegeben. In der Nacht habe ich gegrübelt, dass der Pool wohl doch etwas zu groß ist und ich lieber warten sollte, bis die kleinere Größe verfügbar ist. Gleich am nächsten Morgen um 9:32 Uhr habe ich den Auftrag storniert. Und nun geschieht das Unglaubliche: die Bestellung kann nicht rückgängig gemacht werden, da der Auftrag bereits der Spedition weitergeleitet wurde und ein Storno daher nicht möglich ist. Einzige Möglichkeit: ich muss bei Lieferung die Annahme verweigern, damit die bestellte und zeitnah stornierte Ware wieder zurückgeht. Dies wollte ich so nicht hinnehmen und habe die zu liefernde Spedition in Mainz angerufen, in der Hoffnung, diesen Auftrag zu stoppen, der doch storniert war. Leider musste ich hören, dass dies tatsächlich nicht möglich ist, da die in Gang gesetzte Maschinerie nicht mehr zu stoppen ist. Fakt ist also, ein stornierter Auftrag wird von der Spedition aufgeladen, zu mir gebracht, dort verweigere ich die Annahme und der Spediteur fährt die Ware wieder zurück. Gehts noch ???
Hallo Angelika,
das ist für Sie wirklich ärgerlich. Auf der anderen Seiten ist es mal schön zu hören, dass Versandprozesse so schnell ablaufen, dass der Kunde auch Speditionsware schnell erhalten könnte.
Freundliche Grüße,
Carolin von Bezahlen.net
Da das von mir benötigte Bauteil im Online-Shop nicht bestellbar war, habe ich es direkt in einer Hornbach-Filiale bestellt. Die Bestellung wurden vom Mitarbeiter über mein bereits vorhandenes Kundenkonto erfasst (mit dabei einige Kleinteil, die lagermäßig vorhanden sind). Lieferung soll in ca. 3 Wochen sein. Nach 14 Tagen (also noch vor Auslieferung) wollte ich die telefonisch Bestellung stornieren. Hornbach hat die auf Lager liegenden Teile dann auch storniert, das nur auf Bestellung erhältliche Bauteil jedoch nicht, da es nach Aussage des Service-Leiters bereits im Verteilzentrum sei und nich mehr storniert werden könne. In meinem Online-Kundenkonto konnte ich die Teilstornierung dann auch nachvollziehen.
Hornbach verlngt nun die Abnahme des nicht stornierbaren Bauteils, da es sich um Bestellware handelt und verweist dabei auf seine AGB für den örtlichen Handel, die mir bis dahin überhaupt nicht bekannt waren und die ich auch nicht über mein Kundenkonto, über das ja letztlich bestellt wurde, abrufbar sind. Ich habe diese erst auf Rückfrage per E-Mail vom Händler bekommen.
Hat Hornbach hier tatsächlich ein Recht auf Abnahme? Falls ja, wie steht es um die Rückgabe? Hierzu steht in den Hornbach-AGB für den örtlichen Handel nichts. Also müsste doch das medial verbreitete Hornbach-Versprechen der Rücknahme innerhalb von 30 Tagen nach Warenausgabe gelten.
Hier der Originaltext, übernommen aus der Online-Seite des Hornbach-Baumarktes, bei dem ich bestellt habe:
„Aber egal, wie Du bei HORNBACH einkaufst, es gilt immer:
Umentschieden? Wir nehmen den Artikel zurück. Bei uns kannst Du bestellte Ware bis zu 30 Tage nach Erhalt zurückgeben! Natürlich auch in Deinem Markt. Marktplatz-Artikel sind hiervon ausgeschlossen.“
(Anm. d.A.: Marktplatz-Artikel sind Artikel, die von anderen Händlern auf dem Hornbach-Portal angeboten werden. Das bestellte Bauteil wird jedoch direkt von Hornbach angeboten)
Hallo Frank,
wenn Hornbach verspricht, dass Artikel innerhalb von 30 Tagen zurückgegeben werden können, gilt das auch für das von Ihnen bestellte Bauteil. Andernfalls hätte Sie der Verkäufer darauf hinweisen müssen. Bei freiwilligen Aussagen zur Rücknahme können zwar Artikel ausgeschlossen werden (z. B. bereits reduzierte Artikel), das muss aber kommuniziert werden. Da der Artikel lediglich für Sie geordert, aber nicht angefertigt wurde, gehe ich davon aus, dass eine Abnahme nicht zwingend erforderlich ist. Sie sollten hierzu aber im Zweifelsfall einen Anwalt zurate ziehen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.