Bezahlen.net
Besucher: 40 Letzte aktualisierung: 7 Minuten
  • Startseite
  • Ratgeber
    • Payment-Anbieter
      • PaySafeCard
      • Klarna
      • Skrill
      • N26
    • Zahlarten
      • Amazon Pay
      • Bitcoins
      • PayPal
      • Kreditkarte
      • Lastschrift
      • Ratenkauf
      • Rechnungskauf
    • Weitere Themen
      • Banking
        • Sparkasse
        • Gemeinschaftskonto
        • Im Geschäft Geld abheben
      • Rechtliches
        • Umtauschen
        • Rundfunkbeitrag
        • Schufa
      • Packstation
      • Wie funktioniert…
    • Paket-Status
      • DHL
      • DHL Express
      • DHL Global Mail
      • DPD
      • Deutsche Post
      • GLS
      • Hermes
      • UPS
      • TNT
      • FedEx
  • Shops
    • Shop-Ratgeber
      • Aldi
      • Amazon
      • Asos
      • eBay Kleinanzeigen
      • Ikea
      • Media Markt
      • OTTO
      • Quelle
      • Kontaktdaten
    • Shops mit…
      • Shops mit Amazon Pay
      • Shops mit Ratenzahlung
      • Shops mit Rechnungskauf
      • Shops mit Klarna
      • Shops mit Klarna Ratenkauf
      • Shops mit Klarna Rechnungskauf
      • Shops mit Lastschrift
      • Shops mit PayPal
      • Shops mit PayPal Ratenzahlung
      • Shops mit PaySafeCard
  • Ausland
    • Themen:
      • Bezahlen im Ausland
      • Bestellen im Ausland
      • Bankgebühren im Ausland
      • Steckdosen im Ausland
      • Umsatzsteuer im Ausland
      • Zigarettenpreise im Ausland
      • Zoll und Import
    • China Shopping
      • China Shops
      • China Ratgeber
      • Zollrechner
    • China Shops
      • AliExpress
      • Alibaba
      • Banggood
      • SheIn.com
      • Zaful
  • Kauf auf Rechnung
    • Themen
      • Kleidung auf Rechnung
      • Handy auf Rechnung
      • Fernseher auf Rechnung
      • Laptop auf Rechnung
      • Parfum auf Rechnung
  • Ratenzahlung
    • Themen
      • Schuhe Ratenkauf
      • Kleidung Ratenkauf
      • Betten Ratenkauf
      • Couch Ratenkauf
      • Möbel Ratenkauf
      • Küche Ratenkauf
      • Fernseher Ratenkauf
      • Handy Ratenkauf
      • Handy ohne Vertrag Ratenkauf
      • Laptop Ratenkauf
      • Playstation 4 Ratenkauf
Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Umtauschen Umtauschen ohne Kassenbon

Umtauschen ohne Kassenbon - Ihr Rechte & Pflichten bei der Reklamation ohne Kassenzettel

[ Gesamtbewertungen: 41 | Durchschnitt: 3,07 ]
Loading...

Oft stellt sich erst nach dem Kauf heraus, dass die erstandene Ware nicht den Erwartungen entspricht. Doch kann das ungeliebte Gut problemlos umgetauscht werden, auch wenn der Kassenbon nicht mehr vorhanden ist? Wir erklären, welche Umtauschrechte Verbraucher haben und unter welchen Voraussetzungen Händler Waren auch ohne Kassenbon zurücknehmen müssen.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Umtausch ohne Kassenbon in aller Kürze:
  • 2 Pflicht oder Kulanz
  • 3 Mangelhafte Ware: Kein Kassenbon, kein Problem?
  • 4 Umtausch wegen Nichtgefallen
  • 5 Fehlerhafte Anleitung gleich Mangel?
  • 6 Wer hat den Mangel zu verantworten?
  • 7 Kein Umtausch von reduzierter Ware?
  • 8 Nutzungsersatz im Falle des Umtauschs?
  • 9 Andere Regeln beim Online-Shopping?
    • 9.1 Wann beginnt die Widerrufsfrist?
    • 9.2 Versandkosten und Widerruf
    • 9.3 Achtung: Widerrufsrecht gilt nicht für alle Käufe aus der Ferne!
  • 10 Video: Wissenswertes zum Thema Umtausch

Umtausch ohne Kassenbon in aller Kürze:

  • Mangelware: Ist die Ware mangelhaft, kann ein Umtausch prinzipiell auch ohne Kassenbon erfolgen.
  • Kaufnachweis: Der Kunde muss den Kauf der Ware jedoch nachweisen (Zeuge, Kontoauszug, Kreditkartenabrechnung).
  • Rückgabe bei Nichtgefallen: Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch wegen Nichtgefallen gibt es nicht!
  • Umtausch oder Rückgabe: Weist die Waren einen Mangel auf, ist der Händler zum Umtausch oder zur Reparatur verpflichtet – den Kaufpreis muss er hingegen nicht sofort erstatten.

Pflicht oder Kulanz

Umtausch ohne Kassenbon - Pflicht oder Kulanz?

Ist eine Sache mangelhaft oder gefällt nicht, stellen sich Käufer oder Beschenkte oft die gleiche Frage: Kann das ungeliebte Gut auch ohne Kassenbeleg umgetauscht werden?

Prinzipiell helfen dem Verbraucher hier die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) weiter. Diese sehen eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers immer dann vor, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist (§ 434 BGB).

Welche Rechte der Kunde im Endeffekt hat, hängt dabei in erster Linie von einer Frage ab: Was ist der Grund für den Umtausch? Ist die betreffende Ware mangelhaft oder soll sie wegen Nichtgefallen umgetauscht werden?

Schließlich greifen die Gewährleistungsregeln des Gesetzes nur dann, wenn die Ware einen Mangel aufweist. Soll hingegen eine eigentlich einwandfreie Sache wegen Nichtgefallen umgetauscht werden, ist der Kunde auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Mangelhafte Ware: Kein Kassenbon, kein Problem?

Umtausch „ohne wenn und aber“ – das gilt prinzipiell immer dann, wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist oder nicht hält, was sie verspricht – das ist in §§ 437 Nr. 1, 434, 439 BGB geregelt.

Mangelhaft ist eine Sache dann, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, ist sie gemäß § 434 BGB dann mangelhaft, wenn:

1. Sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet.
2. Sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die der Käufer bei Sachen dieser Art nicht erwarten musste.
3. Sie Eigenschaften nicht aufweist, die der Käufer aufgrund von Werbeversprechen erwarten konnte.

Das bedeutet: Will die Kaffeemaschine kein Heißgetränk brühen oder platzt die Hosennaht schon kurz nach dem Kauf, ist die erstandene Ware mangelhaft und es ergibt sich eine gesetzliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers – ganz egal, ob der Kassenbon noch vorhanden ist oder nicht.

Die Mängelansprüche, die dem Käufer in einem solchen Fall zustehen, sind in den §§ 434, 437 ff. BGB geregelt und erlauben ihm:

  • Reparatur oder Umtausch der Sache zu fordern.
  • Vom Vertrag zurückzutreten und die Rückzahlung des Kaufpreises zu fordern, sofern der Verkäufer Reparatur oder Umtausch endgültig verweigert, beides unmöglich ist oder bereits zwei Reparaturversuche des Verkäufers erfolglos geblieben sind.

Zu beachten ist allerdings:
Obwohl der Kunde im Falle eines Mangels zwischen Umtausch und Reparatur wählen kann, trägt er erst einmal die Beweislast für den Kauf der schadhaften Ware.

  • Ist die Ware mangelhaft, besteht laut Gesetz kein sofortiger Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Vielmehr kann der Mangel entweder durch Reparatur vom Händler behoben oder die Ware umgetauscht werden (§§ 347, 349 BGB).
  • Selbst dann, wenn der Kassenbon nicht mehr vorgelegt werden kann, besteht weiterhin der Anspruch des Käufers darauf, durch Reparatur oder Umtausch eine mangelfreie Sache zu erhalten.
  • Allerdings trifft den Käufer die Pflicht, den Kauf der defekten Sache zu beweisen. Kann der Kassenbon nicht vorgelegt werden, reicht zum Beweis des Kaufs auch ein anderer auf Papier gedruckter Beleg, aus dem sich der Kauf genau der betreffenden Ware ergibt. In der Praxis können das etwa ein Kontoauszug bei Kartenzahlung, ein ausgedrucktes Foto des Kassenbons oder sogar das noch auf der Packung befindliche Preisschild sein

Kein Kontoauszug oder Kassonbon vorhanden:

Ist all das nicht vorhanden, reicht prinzipiell auch die Aussage eines Zeugen, der den Kauf bestätigen kann.

Umtausch wegen Nichtgefallen

Anders sieht es hingegen aus, wenn der Kaufgegenstand keinen Mangel aufweist, sondern wegen Nichtgefallen umgetauscht werden soll. Obwohl oft fälschlicherweise angenommen, besteht hierauf kein gesetzlicher Anspruch.

Keine Verpflichtung zum Umtausch bei Nichtgefallen:

Ändert der Käufer seine Meinung und möchte die mangelfreie Ware einfach nicht mehr haben, ist der Verkäufer prinzipiell nicht zum Umtausch verpflichtet – ganz egal, ob der Kassenbon vorgelegt wird oder nicht.

Umtausch bei Nichtgefallen

Anders sieht es nur dann aus, wenn zwischen Käufer und Verkäufer ein Umtauschrecht vereinbart worden ist. In einem solchen Fall ist der Händler hieran im Rahmen der vereinbarten Bedingungen gebunden.

Bietet der Verkäufer seinen Kunden freiwillig ein Umtauschrecht für mangelfreie Waren an, kann er selbst entscheiden, ob er im Falle eines Umtauschs die Vorlage eines Kassenbons verlangt oder nicht.

Das Umtauschsrecht des Kunden ergibt sich hier schließlich nicht aus einer Pflicht des Verkäufers, sondern stellt ein freiwilliges Entgegenkommen dar. Verspricht der Verkäufer jedoch, Waren auch ohne Vorlage des Kassenbons umzutauschen, ist er an dieses Versprechen gebunden.

Wird hingegen kein generelles Umtauschrecht (etwa durch einen Aufdruck auf dem Kassenbon oder einen Aushang im Geschäftsraum) gewährt, kann ein solches dennoch individuell zwischen Käufer und Händler vereinbart werden. Auch an eine durch seine Mitarbeiter getroffene Vereinbarung ist der Ladeninhaber gebunden. Allerdings trifft den Käufer auch hier die Beweislast für das Vorliegen einer solchen Vereinbarung, so dass diese möglichst schriftlich festgehalten werden sollte.

Fehlerhafte Anleitung gleich Mangel?

Ist die Montageanleitung einer gekauften Sache derart unverständlich oder fehlerhaft, dass die Kaufsache nicht montiert werden kann, kommt das einem Mangel gleich.

Ist es aufgrund der unbrauchbaren Anleitung sogar zu einer falschen Montage gekommen, muss der Händler ihre Folgen beseitigen. Er muss nicht nur nachbessern oder die Ware umtauschen, sondern auch Aufwand und Kosten übernehmen, die beispielsweise zu Abbau oder Rücktransport erforderlich werden.

Wer hat den Mangel zu verantworten?

Wer hat beim Umtausch die Mängel zu Verantworten?Obwohl die Regelungen des BGB Käufern verschiedene Mängelansprüche gewähren, stellt sich die Frage, ob sich der Händler nicht einfach aus der Affäre ziehen kann. Schließlich könnte er behaupten, der Mangel wäre erst später aufgetreten oder der Käufer hätte die Sache sogar selbst beschädigt.

Hier hilft § 476 BGB
§ 476 BGB – BeweislastumkehrZeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
weiter. Dieser regelt, dass immer dann, wenn ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf auftritt, vermutet wird, dass er bereits zum Kaufzeitpunkt vorgelegen habe. Entsprechend muss der Käufer hier nicht belegen, dass er nicht selbst für den Mangel verantwortlich ist.

Sind seit dem Kauf jedoch mehr als 6 Monate vergangen, ändert sich die Beweislast und der Käufer muss belegen, dass die Sache schon zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war.

Kein Umtausch von reduzierter Ware?

Prinzipiell gelten die Regeln des BGB gleichermaßen für alle Waren, ganz egal, ob reduziert oder nicht. Entsprechend kann auch reduzierte Ware, die sich als mangelhaft entpuppt, umgetauscht werden.

Geht es jedoch um den vom Händler freiwillig gewährten Umtausch mangelfreier Waren, gilt auch hier: Der Händler kann selbst festlegen, unter welchen Voraussetzungen er den Umtausch wegen Nichtgefallen zulässt und beispielsweise reduzierte Ware davon ausschließen.

Getragene Unterwäsche umtauschen?

Die Regeln des Kaufrechts gelten für alle Waren gleichermaßen. Prinzipiell kann also auch mangelhafte Unterwäsche umgetauscht werden. Sogar dann, wenn sie vor Feststellung des Mangels getragen wurde

Nutzungsersatz im Falle des Umtauschs?

Wird ein mangelhafter Kaufgegenstand gegen einen neuen ausgetauscht, stellt sich die Frage, ob der Käufer einen Ersatz für die Nutzung der Ware in der Zeit bis zum Umtausch leisten muss. Hierzu hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26.11.2009 (VIII ZR 200/05) jedoch entschieden, dass ein solcher Anspruch des Verkäufers im Falle eines Umtausch nicht besteht.

Andere Regeln beim Online-Shopping?

Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen nach §355

Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen nach §355 BGB

Prinzipiell haben Käufer auch bei online oder anderweitig aus der Ferne bestellten Waren die gleichen Rechte wie beim Kauf im Laden um die Ecke. Ist das Gut aus dem Online-Shop mangelhaft oder wurde ein Umtauschrecht vereinbart, muss der Verkäufer auch hier nachbessern oder die Ware umtauschen.

Zusätzlich steht Verbrauchern jedoch auch ein zweiwöchiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Dieses erlaubt es, selbst mangelfreie Waren innerhalb von zwei Wochen an den Verkäufer zurückzusenden, den Widerruf des Kaufvertrags zu erklären und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen.

Innerhalb der 14-Tage-Frist sind also auch Rücksendungen wegen Nichtgefallen problemlos möglich.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt dann, wenn der Käufer ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. Üblicherweise also dann, wenn die Ware inklusive Widerrufsbelehrung bei ihm eingetroffen ist.

Versäumt der Händler es, über das Widerrufsrecht zu belehren, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 3
§ 356 BGB – Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen:(3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b § 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt. Satz 2 ist auf Verträge über Finanzdienstleistungen nicht anwendbar.
erst zwölf Monate und 14 Tage nach Abschluss des Kaufvertrages.

Widerrufsfrist im Onlinehandel

Ergebnis einer Umfrage bei 50 Onlineshops: 24 % bieten eine verlängerte Rückgabefrist!

Versandkosten und Widerruf

Macht der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss der Händler neben dem Kaufpreis auch die Kosten für die Rücksendung der Ware übernehmen bzw. diese zurückerstatten. Sperrige Gegenstände muss der Verkäufer sogar abholen.

Erstattung der Lieferkosten:

Grundsätzlich müssen Kosten für die ursprüngliche Lieferung der Sache erstattet werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Rückerstattung der Hinsendekosten bereits im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde.

Das ist allerdings nur dann rechtlich möglich, wenn die Ware auf Rechnung versendet wurde oder der Kaufpreis weniger als 40 Euro betrug.

Versandkosten bei Widerruf - Wer trägt die Versandkosten beim Umtausch - Umfrage bei  50 Onlineshops

Versandkosten bei Widerruf – Wer trägt die Versandkosten beim Umtausch – Umfrage bei 50 Onlineshops

Achtung: Widerrufsrecht gilt nicht für alle Käufe aus der Ferne!

Zu beachten ist jedoch, dass das komfortable Widerrufsrecht für Onlinekäufe nicht für alle Waren gilt!

Laut § 312g Abs. 2
§ 312g BGB – Widerrufsrecht:(2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
2. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
4. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
5. Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
6.Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
7.Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
8.Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,
9.vorbehaltlich des Satzes 2 Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,
10.Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung),
11.Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden,
12.Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, und
13.notariell beurkundete Verträge; dies gilt für Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen nur, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Verbrauchers aus § 312d Absatz 2 gewahrt sind.
Die Ausnahme nach Satz 1 Nummer 9 gilt nicht für Verträge über Reiseleistungen nach § 651a, wenn diese außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
sind beispielsweise frische oder verderbliche Lebensmittel, entsiegelte Datenträger wie DVDs oder Computersoftware, Sonderanfertigungen oder Kosmetika, Unterwäsche und andere Waren, die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Video: Wissenswertes zum Thema Umtausch

Im folgenden Video werden die hier besprochenen Themen noch einmal anschaulich zusammengefasst.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden


Diese Artikel können Sie auch interessieren:

  • Umtausch bei Budnikowsky
  • Umtausch: Geld zurück oder Gutschein?
  • Umtausch bei Hornbach
  • Umtausch bei Globus
  • Garantie ohne Kassenbon
  • Umtausch bei Primark

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Beliebte Beiträge

  • Amazon Kontakt
  • Klarna Kontakt
  • PayPal Kontakt
  • Bei Amazon Ware nicht erhalten
  • o2 Kontakt
  • Sky Hotline
  • ALDI Kontakt
  • eBay Kontakt
  • Aldi Online Bestellung
  • Alte Bestellungen bei Amazon löschen
  • Teuerste Yu-Gi-Oh! Karte
  • Teuerste 2-Euro-Münzen der Welt

Unsere Philosophie

Bezahlen.net - das große Fachportal zu allen Themen rund um das Bezahlen, sowohl online als auch offline. 100%ig unabhängig!

Über Bezahlen.net

  • 2000+ Ratgeber
  • 1900+ Shops
  • 1000+ Kommentare
  • 120 Videos

Soziale Kanäle

  • Twitter
  • YouTube
  • Facebook

Kontakt

  • Impressum / Kontakt
  • Unsere Redaktion
  • Fehler gefunden? Hier melden
© 2023 Bezahlen.net. Alle Rechte vorbehalten.
  • Neue Ratgeber
  • Beliebte Ratgeber
  • Unsere Kategorien
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie Einstellungen