In mittlerweile 46 Warenhäusern im ganzen Bundesgebiet lassen sich bei Globus Lebensmittel, Haushaltswaren, Drogerieartikel und vieles mehr mit nur einem Einkauf shoppen. Das ist praktisch und erspart dem Verbraucher mehrere Einkaufs-Stopps. Allerdings steigt hierbei auch die Gefahr, dass Waren im Einkaufswagen landen, die eigentlich gar nicht gebraucht werden. Praktisch wäre es dann, Fehlkäufe, Überzähliges oder Lebensmittel, die sich nach dem Kauf als weniger frisch entpuppen, einfach zurückgeben zu können.
Auf welche Umtausch- und Rückgaberechte sich Verbraucher nach dem Kauf bei Globus (www.globus.de) berufen können und wie das Unternehmen Umtauschwünsche auch bei mangelfreien Waren handhabt, zeigen wir hier.
Auch Lebensmittel bei Nichtgefallen einfach umtauschen?
Während Umtauschmöglichkeiten nach dem Kauf von Kleidung oder Elektrogeräten heute wie selbstverständlich vorausgesetzt werden, erwarten Verbraucher diese nach dem Lebensmittelkauf eher selten. Rechtlich betrachtet unterscheiden sich beide Geschäfte jedoch nicht und es kommen identische Umtauschregelungen zur Anwendung:
Schließlich fallen fast alle Arten von Kaufverträgen – ganz egal, um welchen Kaufgegenstand es sich handelt – unter die gesetzlichen Regelungen der §§ 433 ff. BGB. Diese Vorschriften regeln auch, wann dem Käufer ein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch der gekauften Ware zustehen soll.
Anders als oft angenommen, sieht das Gesetz jedoch keinen Anspruch auf Umtausch vor, wenn die erstandene Ware dem Käufer später nicht mehr gefällt. Allein dann, wenn dem Käufer eine von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben wurde, soll er sich auf seine sogenannten Gewährleistungsansprüche berufen und die Kaufsache umtauschen können.
Mangelhaftigkeit bei Lebensmitteln
Bei Lebensmitteln kann ein Mangelhaftigkeit beispielsweise dann angenommen werden, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits zum Kaufzeitpunkt überschritten ist oder das Lebensmittel einen unangenehmen Geschmack, Geruch oder eine untypische Konsistenz aufweist. Bei anderen Waren hingegen liegt ein Mangel dann vor, wenn zugesicherte Eigenschaften nicht vorhanden sind oder sich die Kaufsache nicht für die übliche Verwendung eignet.
Das bedeutet: Genau wie alle anderen im Einzelhandel gekauften Waren, können Lebensmittel nur dann zurückgegeben werden, wenn sie sich als mangelhaft erweisen. Gefällt die erstandene Ware dem Käufer später bloß nicht mehr und möchte er sie deswegen umtauschen, besteht hingegen kein gesetzlicher Anspruch auf Austausch.
Obwohl gesetzliche Umtauschrechte allein dann vorgesehen sind, wenn ein Mangel vorliegt, steht es dem Verkäufer dennoch frei, seinen Kunden freiwillig weitergehende Umtauschmöglichkeiten anzubieten. Obwohl es sich hierbei um eine freiwillige Kulanzleistung handelt, ist ein solches Versprechen rechtlich binden.
Dabei darf der Verkäufer jedoch selbst entscheiden, welche Rückgabe- oder Umtauschvoraussetzungen für mangelfreie Waren im Einzelnen gelten sollen. Wie viele andere große Handelsketten auch, hat Globus von der Möglichkeit, freiwillig erweiterte Umtauschmöglichkeiten einzuräumen, Gebrauch gemacht.
Umtausch-Garantie bei Globus
Auf seiner Webseite www.globus.de wirbt Globus für die in allen Filialen geltende sogenannte „Umtausch-Garantie“. Danach können alle Waren, die in einer Globus-Filiale gekauft worden sind, problemlos umgetauscht werden. Dieses Angebot soll auch ohne Angabe von Gründen und damit dann gelten, wenn der Kaufgegenstand dem Kunden später nicht mehr gefällt.
Zu beachten ist jedoch: Auf seiner Webseite bietet Globus lediglich an, die betreffende Ware zu ersetzen. Unklar bleibt dabei, ob Waren bei Nichtgefallen nur gegen ein identisches Produkt ausgetauscht oder gegen Ausstellung eines Warengutscheins zurückgenommen werden.
Da Globus die genauen Konditionen seiner Umtausch-Garantie jedoch selbst festlegen kann und hierzu keine einheitliche, für alle Filialen geltende Aussage trifft, sollten die genauen Umtauschmöglichkeiten vor dem Kauf in der Filiale erfragt werden.
Wichtig ist außerdem: Die Umtausch-Garantie des Unternehmens soll lediglich den Umtausch, nicht aber die Rückgabe von Waren gegen Kaufpreiserstattung ermöglichen.
Passende Ratgeber:
Zusätzliche Frische-Garantie bei Globus
Zusätzlich zu der Möglichkeit, bei Globus gekaufte Waren auch bei Nichtgefallen umzutauschen, gibt das Unternehmen für Lebensmittel außerdem auch ein freiwilliges Frische-Versprechen ab. Hiernach bekommen Kunden Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum weniger als 6 Tage nach dem Kaufzeitpunkt abläuft, gratis.
Zwar handelt es sich hierbei genau genommen nicht um eine Rückgabe- oder Umtauschmöglichkeit, aber dennoch stellt die Globus-Frische-Garantie ebenfalls eine zusätzliche Kulanzleistung dar, zu welcher das Unternehmen nicht verpflichtet ist.
Schließlich greifen die Gewährleistungsansprüche des Bürgerlichen Gesetzbuches normalerweise nur dann ein, wenn ein gekauftes Lebensmittel bereits zum Kaufzeitpunkt ungenießbar (bzw. sein Mindesthaltbarkeitsdatum bereits abgelaufen) und damit mangelhaft ist.
Globus-Rücknahme-Garantie für Getränke
Neben der Frische-Garantie für Lebensmittel und der Möglichkeit, alle bei Globus gekauften Waren umzutauschen, bietet das Unternehmen außerdem eine sogenannte Rücknahme-Garantie an. Diese soll Globus-Kunden die Möglichkeit eröffnen, ungeöffnete Getränkeflaschen gegen volle Erstattung des Kaufpreises an Globus zurückzugeben.
Anders als bei den sonstigen Umtauschmöglichkeiten, ist es dementsprechend möglich, ungeöffnete Flaschen nicht nur gegen andere Getränke umzutauschen, sondern sich hierfür den vollen Kaufpreis zurückerstatten zu lassen.
Gewährleistungsrechte gelten zusätzlich
Neben den praktischen und als Entgegenkommen an alle Globus-Kunden gewährten Umtausch- bzw. Rückgabemöglichkeiten gelten auch für bei Globus gekaufte Artikel selbstverständlich die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsrechte.
Für Käufer bedeutet das: Entpuppt sich ein bei Globus gekauftes Produkt nach dem Kauf als von Anfang an mangelhaft, ist der Käufer dazu berechtigt, Umtausch oder Reparatur auch über das von Globus eingeräumte Rückgaberecht hinaus zu verlangen. Je nach Produkt kann der Umtausch im Falle der Mangelhaftigkeit auch noch bis zu 24 Monate nach dem Kaufdatum verlangt werden.
Rückgabe und Umtausch bei Globus auch ohne Kassenbon?
Obwohl mangelfreie Waren laut Gesetz vom Verkäufer nicht umgetauscht werden müssen, gewährt Globus seinen Kunden diese Möglichkeit freiwillig. Allerdings findet sich auf der Webseite (www.globus.de) des Unternehmens keine für alle Filialen geltende Aussage darüber, ob ein Umtausch auch ohne Kassenbon möglich sein soll.
Dementsprechend müssen die genauen Voraussetzungen eines Umtauschs bereits vor dem Warenkauf in der entsprechenden Globus-Filiale erfragt werden. Grundsätzlich wäre es hierbei jedoch zulässig, den Umtausch mangelfreier Waren nur gegen Vorlage des Kassenbons zu erlauben.