Insbesondere bei Waren, die telefonisch oder über das Internet bestellt werden, besteht für Verbraucher ein gesetzliches (Vertrags-)Widerrufsrecht. Das bedeutet: Wird ein Artikel im Internet bestellt, ist der Verbraucher dazu berechtigt, seine Vertragserklärung nach Warenerhalt zu widerrufen und die zugesendeten Artikel – etwa bei Nichtgefallen – an den Verkäufer zurückzusenden. Fraglich ist oft jedoch, wie genau der Widerruf erfolgen muss, um gültig zu sein, und ob er auch per E-Mail erklärt werden kann.
Wichtigste Voraussetzung: Die Widerrufserklärung
Hat der Verbraucher den Widerruf eines zuvor geschlossenen Vertrages wirksam erklärt, ist er an seine ursprüngliche Vertragserklärung nicht mehr gebunden. Das bedeutet: Der zuvor geschlossene Vertrag wird rückgängig gemacht. Der Verbraucher kann die erhaltene Ware zurückgeben und erhält im Gegenzug den bereits gezahlten Kaufpreis erstattet.
Um tatsächlich einen Anspruch auf diese Rückabwicklung des Vertrags zu haben, kommt es insbesondere auf zwei Dinge an: Die ausdrückliche Erklärung des Widerrufs und die fristgerechte Übersendung der Widerrufserklärung an den Vertragspartner.
Widerrufsfrist einhalten!
Was die Widerrufsfrist anbelangt, muss der Verbraucher beachten, dass diese stets 14 Tage beträgt. Die Frist beginnt dabei dann zu laufen, wenn der Verbraucher die bestellte Ware erhalten hat. Ab diesem Zeitpunkt hat er 14 Tage Zeit, um den Vertragswiderruf ausdrücklich gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Gelegentlich kann es vorkommen, dass der Händler diese Frist – als Entgegenkommen an seine Kunden – freiwillig verlängert.
Informationen darüber finden Sie in der Regel in den AGB des Verkäufers.
Widerruf ausdrücklich erklären!
Innerhalb der Widerrufsfrist hat der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer eindeutig zu erklären, dass er den Vertrag widerrufen möchte. Aus der Widerrufserklärung muss dabei der Entschluss des Verbrauchers, den Vertrag widerrufen zu wollen, eindeutig hervorgehen. Allerdings genügt die Erklärung „Ich widerrufe“ allein noch nicht. Vielmehr muss der Unternehmer den Widerruf einem bestimmten Vertrag zugeordnet können. Die wichtigsten Vertragsdaten (Name, Anschrift, Vertragsnummer, Bestellnummer oder Kundennummer) sollten darum ebenfalls in der Widerrufserklärung genannt werden. Eine Begründung des Widerrufs ist hingegen nicht erforderlich.
So wird der Widerruf erklärt
Ist die Widerrufserklärung einmal verfasst, muss sie dem Vertragspartner fristgerecht zugehen. Eine bestimmte Form ist für die Erklärung dabei allerdings nicht vorgesehen. Das bedeutet: Prinzipiell kann der Widerruf schriftlich, per Fax, SMS, telefonisch, per Webformular oder auch per E-Mail erklärt werden.
Wichtig ist jedoch, dass die rechtzeitige Erklärung des Widerrufs auch im Streitfall beweisbar sein sollte. Wird der Widerruf allerdings beispielsweise telefonisch erklärt, dürfte es dem Verbraucher im Nachhinein so gut wie unmöglich sein, die rechtzeitige Erklärung im Streitfall zu beweisen.
Zusammenfassung
Für Onlinebestellungen gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das auf unterschiedliche Arten ausgeübt werden kann. Der Vertragswiderruf per E-Mail ist durchaus zulässig. Zur Sicherheit sollte die Konversation jedoch unbedingt gespeichert oder ausgedruckt werden. So lassen sich Sende- und Empfangsadresse, Inhalt und Datum – und somit auch die rechtzeitige Widerrufserklärung – auch im Streitfall zweifelsfrei beweisen.
Wir haben die Falschlieferung Sendungsnur. 00340434410011461606/ JJD00039000381502582 an Sie retourniert per Post mit der Sendungsnr.
00340434390091152277. Den vorausbezahlten Porto von € 7.49 bitten wir unserem Konto gutzuschreiben. Einlieferungsbeleg 85031083 8979 05.12.2019 16:30! Dieser Versandweg wurde mit Ihrer Frau Stern telefonisch vereinbart. Wir verfügen über kein Smartphone. Zur Sendung: Statt des bestellten Miele
Kohlefilters Art. DKF12 wurde Art. DKF 15 geliefert. Dieses Teil ist nun an Sie unterwegs.
Eine Rückerstattung von € 64.00 ist überflüssig, da ich diesen Betrag bereits zurückgeholt habe.
Hallo Wolfgang,
bei einer manuellen Rückbuchung entstehen dem Händler immer Kosten. Möglicherweise müssen Sie diese noch tragen. Eine Rückbuchung kommt übrigens keinem Widerruf gleich, dieser muss noch zusätzlich getätigt werden.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Wir haben die Falschlieferung Sendungsnr. 00340434410011461606/JJD00039000381502582 an Sie retourniert per Post mit der Sendungsnr.
003404343900911552277. Das vorausbezahlte Porto von €7.49 bitten wir unserem Konto gutzuschreiben. Einlieferungsbeleg
85031083 8979 05.12.2019 16:30! Dieser Versandweg wurde mit Ihrer Frau Stern telefonisch vereinbart. Wir verfügen über
kein Smartphone. Zur Sendung: statt des bestellten Miele Kohlefilters Art. DKF12 wurde Art. DKF15 geliefert. Dieses Teil ist nun an Sie unterwegs. Eine Rückerstattung von €64.00 ist überflüssig, da ich diesen Betrag bereits zurückgeholt habe.
Hallo Wolfgang,
ich gehe davon aus, dass Sie nichts an Bezahlen.net retourniert haben, da wir keine Sendungen verschicken. Frau Stern arbeitet ebenfalls nicht bei uns. Bitte wenden Sie sich an den Shop, in dem Sie gekauft haben.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.