Die Kanarischen Inseln sind für viele deutsche Urlauber ein beliebtes Reiseziel – zollrechtlich betrachtet handelt es sich bei den Inseln jedoch um einen Sonderfall. Obwohl die sieben Haupt- und ihre sechs Nebeninseln politisch zu Spanien und damit zur EU gehören, stellen sie ein steuerrechtliches Sondergebiet dar. Bemerkbar macht sich das für Touristen insbesondere durch eine geringere Mehrwertsteuer, die den Kauf von Souvenirs, Genussmitteln und vielem mehr vor Ort besonders attraktiv macht.
Beachten sollten Urlauber beim Einkaufen jedoch, dass bei der Rückreise nach Deutschland und der Einfuhr von Waren Regelungen über Waren aus Nicht-EU-Ländern Anwendung finden. Entsprechend sind hier besondere Mengengrenzen zu beachten, um Waren zoll- und abgabefrei von den Kanaren mitbringen zu dürfen. Welche besonderen Ein- und Ausfuhrbestimmungen bei Reisen auf die Kanaren zu beachten sind und welche Mengenbegrenzungen bei der Mitnahme von besonders beliebten Gütern gelten, zeigen wir hier.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
- 1 Einreise auf die Kanaren: die Einfuhrbestimmungen
- 1.1 Roter oder grüner Ausgang?
- 1.2 Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel auf die Kanaren
- 1.3 Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol auf die Kanaren
- 1.4 Einfuhrbestimmungen für Geld und Devisen auf die Kanaren
- 1.5 Einfuhrbestimmungen für Medikamente auf die Kanaren
- 1.6 Einfuhrbestimmungen für Haustiere auf die Kanaren
- 1.7 Einfuhrbestimmungen für Waffen
- 2 Rückkehr von den Kanaren: die Ausfuhrbestimmungen
- 2.1 Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
- 2.2 Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
- 2.3 Exotische Souvenirs von den Kanaren
- 2.4 Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien
- 2.5 Ausfuhrbestimmungen für Geld
- 2.6 Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
- 2.7 Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
- 2.8 Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien und Schriften
- 3 Bestellungen und Post von und auf die Kanaren
- 4 Zollrechner
- 5 Kontakt
Einreise auf die Kanaren: die Einfuhrbestimmungen
Wie schon erwähnt, stellen die Kanarischen Inseln ein steuerrechtliches Sondergebiet dar. Dennoch müssen Reisende aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Einfuhr von Waren auf die Kanarischen Inseln keine weiteren Besonderheiten beachten. Das gilt zumindest dann, wenn die mitgebrachten Güter allein zum privaten Gebrauch bestimmt sind.
Selbstverständlich müssen aber auch bei Reisen auf die Kanaren Einschränkungen und Richtmengen beachtet werden, um bestimmte Güter zollfrei mitnehmen zu dürfen.
Für Reisende aus der EU bedeutet das insbesondere:
- Größere Bargeldmengen müssen gegenüber den Zollbeamten auf Nachfrage deklariert werden.
- Nicht alle in einem EU-Land frei verkäuflichen Waren dürfen auch in ein anderes eingeführt werden – lokale Einfuhrbesonderheiten sind immer zu beachten.
- Waren dürfen dann abgabefrei auf die Kanarischen Inseln ein- bzw. von dort ausgeführt werden, wenn sie dem persönlichen Gebrauch gewidmet sind und die vorgegebenen Höchstmengen, die für einige Waren gelten, eingehalten werden.
Roter oder grüner Ausgang?
Politisch betrachtet gehören die Kanarischen Inseln zu Spanien, weshalb EU-Bürgern die Einreise ohne weitere Grenzkontrollen oder Formalitäten erlaubt ist. Selbstverständlich müssen Mengenbegrenzungen, die für die Ein- oder Ausfuhr bestimmter Güter festgelegt sind, aber trotzdem eingehalten werden.
Reisende, die Waren nur in vorgeschriebener Menge transportieren und keine anzeigepflichtigen Güter mit sich führen, können jedoch ohne Formalitäten auf die Kanarischen Inseln einreisen und dazu den grünen Ausgang am Flughafen benutzen.
Beachtet werden muss dann allein die Anzeigepflicht, die bei der Mitnahme von Barmitteln, Wertpapieren, Sparbüchern, Edelmetallen oder Edelsteinen, deren Wert 10.000 Euro übersteigt, gilt.
Wahrheitspflicht auf Nachfragen
Wer bei der Ein- oder Ausreise zu seinen mitgeführten Barmitteln befragt wird, muss wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. Angaben müssen zu Gesamtwert, Herkunft und Verwendungszweck der Geldmittel bzw. Wertgegenstände gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt immer dann, wenn Bargeld und Geldmittel mitgeführt werden, deren Wert 10.000 Euro übersteigt. Wer wahrheitswidrige Angaben macht, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bestraft werden.
Darüber hinaus sind für einige Ein- und Ausfuhrgüter außerdem spezielle Mengenbeschränkungen vorgesehen. Persönlich vom Reisenden mitgeführte Waren des eigenen Bedarfs dürfen innerhalb dieser Mengengrenzen abgabefrei mitgenommen werden. Nur dann, wenn die Richtmengen überschritten werden, müssen die Waren kostenpflichtig verzollt und der rote Flughafenausgang benutzt werden.
Die wichtigsten Mengengrenzen für beliebte Ein- und Ausfuhrgüter zeigen wir hier:
Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel auf die Kanaren
Lebensmittel, die in einem anderen EU-Land auf üblichem Wege gekauft und entsprechend versteuerte worden sind, dürfen unproblematisch und zollfrei auf die Kanarischen Inseln mitgenommen werden.
Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol auf die Kanaren
Reisende ab 18 Jahren dürfen Tabak und alkoholische Getränke in begrenzter Menge auf die Kanarischen Inseln mitbringen. Voraussetzung für die zollfreie Mitnahme ist jedoch, dass die Genussmittel für den eigenen Bedarf des Reisenden bestimmt sind.
Zudem dürfen folgende pro Person geltende Mengengrenzen nicht überschritten werden:
- 800 Zigaretten oder
- 400 Zigarillos oder
- 200 Zigarren oder
- 1 kg Rauchtabak
oder
- 10 Liter Spirituosen oder
- 10 Liter Alkopops oder
- 20 Liter alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein oder Marsala) oder
- 60 Liter Schaumwein oder
- 110 Liter Bier
Einfuhrbestimmungen für Geld und Devisen auf die Kanaren
Prinzipiell dürfen Bargeld, andere Zahlungsmittel und Wertgegenstände ohne Einschränkungen aus Deutschland aus- und auf die Kanaren eingeführt werden. Wer Bargeld, andere Zahlungsmitteln und Wertgegenständen mitnimmt, muss ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro jedoch eine allgemeine Anzeigepflicht beachten.
Wer von den Zollbeamten zu Herkunft und Verwendungszweck folgender Zahlungsmittel und Wertgegenstände befragt wird, muss hierzu wahrheitsgemäße Angaben machen:
- Bargeld (Banknoten und Münzen)
- Sparbücher
- Schecks
- Reiseschecks
- Aktien
- Rohe oder geschliffene Edelmetalle und Edelsteine (z.B. Platin, Gold, Silber, Diamanten, Rubine, Saphire oder Smaragde)
Schmuck und andere aus Edelmetallen bzw. Edelsteinen hergestellte Waren sind von der Anzeigepflicht nicht umfasst.
Einfuhrbestimmungen für Medikamente auf die Kanaren
Medikamente dürfen von Reisend in kleinen, der Reisedauer entsprechenden Mengen und für den persönlichen Bedarf auf die Kanarischen Inseln mitgenommen werden.
Von dieser Erlaubnis nicht eingeschlossen sind selbstverständlich gefälschte Medikamente, illegale Drogen und Dopingmittel.
Einfuhrbestimmungen für Haustiere auf die Kanaren
Hunde, Katzen und Frettchen können innerhalb der EU unkompliziert mit ihrem Besitzer reisen. Bei Reisen mit dem Haustier sind hierfür lediglich einige Vorbereitungsmaßnahmen bzw. Dokumente notwendig.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen:
- mit einem Mikrochip oder einer lesbaren Tätowierung gekennzeichnet sein
- spätestens 21 Tage vor Reiseantritt gegen Tollwut geimpft worden sein und
- über einen (zweisprachigen) EU-Heimtierausweis verfügen
Einfuhrbestimmungen für Waffen
Wer die Mitnahme von Waffen und Munition innerhalb der EU beabsichtigt, kann sich von seiner waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde zu diesem Zwecke einen Europäischen Feuerwaffenpass ausstellen lassen.
Deutschen Staatsangehörigen ist die Mitnahme von Waffen in einen anderen EU-Staat damit möglich, sofern die betreffende Waffe auch im Zielland waffenrechtlich zugelassen ist. Auch für Inhaber eines Europäischen Feuerwaffenpasses ist es darum empfehlenswert, sich vor Reiseantritt bei der Zollbehörde des Reiselandes über aktuelle waffenrechtliche Regelungen zu informieren.
Rückkehr von den Kanaren: die Ausfuhrbestimmungen
Insbesondere bei der Rückreise von den Kanarischen Inseln machen sich zollrechtliche Besonderheiten bemerkbar. Da die Kanaren als Zoll-Sonderzone gelten, finden bei der Wiedereinreise nach Deutschland Regelungen über die Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern bzw. Drittstaaten Anwendung.
Für Reisende bedeutet das, dass Mitbringsel, Souvenirs und andere Waren nur innerhalb stark begrenzter Freimengen bzw. Wertgrenzen zollfrei mit nach Deutschland gebracht werden dürfen. Werden diese überschritten, müssen die mitgebrachten Güter kostenpflichtig verzollt werden.
Damit Waren von den Kanaren zollfrei nach Deutschland mitgebracht werden dürfen, muss es sich außerdem um Güter für den privaten Gebrauch handeln. Hierzu zählen auch Geschenke für Freunde und Familie. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass Waren, Geschenke und Souvenirs auch zu privaten Zwecken nur bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro zollfrei von den Kanaren aus- und nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Für einige Güter ist die Mitnahme darüber hinaus verboten oder nur mit vorheriger Genehmigung gestattet.
Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
Bei der Rückreise von den Kanarischen Inseln dürfen nur begrenzte Mengen an Tabak und Alkohol von Personen ab 17 Jahren mit nach Deutschland gebracht werden.
Zollfrei erlaubt sind dabei pro Person maximal:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
und
- 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-%
- 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-% oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Getränke sowie
- 4 Liter Wein und
- 16 Liter Bier
Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
Medikamente dürfen von den Kanaren nur in begrenzter Menge und für den eigenen Bedarf nach Deutschland mitgebracht werden. Pro Person ist dabei je Medikament eine Menge erlaubt, die für maximal drei Monate ausreichend ist.
Nicht gestattet ist selbstverständlich die Ausfuhr gefälschter Medikamente oder Dopingmittel.
Exotische Souvenirs von den Kanaren
Wird ein Gesamtwert von 430 Euro nicht überschritten, dürfen auch Souvenirs, Geschenke und andere Waren zollfrei mit nach Deutschland gebracht werden.
Allerdings sind hierbei immer Tier- und Pflanzenschutzvorschriften zu beachten, sodass Pflanzen und Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzgesetz fallen, niemals von den Kanarischen Inseln mitgenommen werden dürfen. Das Verbot gilt auch für Waren, die aus solchen Tieren oder Pflanzen hergestellt worden sind.
Auf den Kanarischen Inseln können von diesem Ausfuhrverbot insbesondere Lederwaren oder aus Hölzern und Pflanzen hergestellte Souvenirs betroffen sein. Urlauber sollten sich darum bereits vor dem Kauf darüber informieren, welche Materialien bei der Herstellung des Kaufgegenstandes verwendet worden sind.
Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien
Textilien und Elektrogeräte dürfen von den Kanarischen Inseln mit nach Deutschland gebracht werden. Zu beachten ist jedoch auch hier, dass nur Waren bis zu einem Gesamtwarenwert von insgesamt 430 Euro zollfrei mitgebracht werden können.
Ausfuhrbestimmungen für Geld
Bargeld kann bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden. Wird dieser Wert überschritten, müssen die Geldmittel gegenüber dem deutschen Zoll deklariert werden. Macht der Reisende freiwillig Angaben zu Wert, Herkunft und Verwendungszweck des mitgeführten Geldes, ist die Anmeldung kostenfrei. Wird jedoch versucht, die Mitnahme zu verbergen, können Bußgelder verhängt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
Obwohl bei der Rückreise von den Kanarischen Inseln einige Besonderheiten zu beachten sind, können Lebensmittel ohne weitere Begrenzungen zu privaten Zwecken mit nach Deutschland genommen werden.
Nur für wenige Lebensmittel gelten Beschränkungen:
- Es dürfen maximal 2 kg Speisepilze nach Deutschland eingeführt werden.
- Kartoffeln dürfen nicht nach Deutschland mitgebracht werden.
- Kaviar vom Stör darf nur bis zu einer Freimenge von 125 Gramm pro Person mitgebracht werden.
Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
Wer Waffen oder Munition von den Kanaren nach Deutschland mitnehmen möchte, benötigt hierfür grundsätzlich einen Erlaubnisschein. Allein für Inhaber einer deutschen Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis (z.B. einer Waffenbesitzkarte) sind keine weiteren waffenrechtlichen Dokumente erforderlich.
Außerdem dürfen Personen über 12 Jahren in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper ohne vorherige Anmeldung von den Kanaren mit ins Bundesgebiet bringen. Beachtet werden muss jedoch, dass Feuerwerkskörper bei der Einreise immer anzumelden sind.
Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden sich beim deutschen Zoll.
Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien und Schriften
Die Mitnahme von jugendgefährdenden Medien oder Schriften nach Deutschland ist verboten. Auch die Mitnahme verfassungswidriger Schriften von den Kanaren ist untersagt.
Bestellungen und Post von und auf die Kanaren
Grundsätzlich umfasst der freie Warenverkehr innerhalb der EU auch Postsendungen auf die Kanaren. Bei Bestellungen und Geschenken, die von den Kanarischen Inseln aus nach Deutschland versendet werden, können jedoch Besonderheiten zu beachten sein.
Waren auf die Kanaren versenden
Postsendungen von Privatpersonen können ohne Zollformalitäten auf die Kanaren versendet werden. Etwas anderes kann allein dann gelten, wenn sich Alkohol oder andere verbrauchssteuerpflichtige Güter in dem versendeten Paket befinden. Solche Sendungen können auf den Kanaren nur dann abgabefrei angenommen werden, wenn eine für den privaten Gebrauch übliche Alkohol-, Zigaretten- oder sonstige Genussmittelmenge nicht überschritten wird.
Waren von den Kanaren bestellen oder als Geschenk erhalten
Generell gilt, dass Waren, die Reisende legal von den Kanarischen Inseln mitbringen und nach Deutschland einführen dürfen, auch im Internet bestellt oder als Geschenksendung erhalten werden dürfen. Waren, deren Einfuhr hingegen verboten ist, dürfen auch auf dem Postwege nicht nach Deutschland gelangen.
Zu beachten ist jedoch, dass auch beim Empfang erlaubter Waren je nach Wert der Sendung Zollgebühren zu entrichten sein können:
Geschenksendungen von den Kanaren
Geschenksendungen von den Kanarischen Inseln können zollpflichtig sein. Welche Gebühren zu entrichten sind, hängt vom Gesamtwert der erhaltenen Waren ab.
Für Geschenksendungen von den Kanaren gilt:
- Liegt der Gesamtwert der Geschenksendung unter 45 Euro, bleibt die Sendung zollfrei.
- Liegt der Wert der Geschenksendung zwischen 45 und 700 Euro, sind Zollabgaben entsprechend der pauschalierten Abgabesätze zu entrichten.
- Übersteigt der Wert der Sendung 700 Euro, müssen Abgaben entsprechend des Zolltarifs entrichtet werden.
Bei zollfreien Geschenksendungen müssen für verbrauchsteuerpflichtige Waren außerdem folgende Höchstmengen beachtet werden:
- 500 Gramm Kaffee
- 50 Stück Zigaretten oder
- 25 Stück Zigarillos oder
- 10 Zigarren oder
- 50 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
sowie
- 1 Liter Spirituosen
- 1 Liter alkoholhaltige Getränke mit maximal 22 Vol.-%
- 2 Liter Wein sowie
- 50 Gramm Parfüms oder
- 0,25 Liter Eau de Toilette
Internetbestellungen von den Kanaren
Internetbestellungen von den Kanarischen Inseln unterliegen bestimmten Warenwertgrenzen. Werden diese überschritten, müssen Einfuhrsteuern und teilweise auch zusätzliche Zollgebühren vom Empfänger entrichtet werden.
Dabei sind folgende Grenzen zu beachten:
- Liegt der Warenwert der empfangenen Güter unter 150 Euro, bleibt die Sendung zollfrei. Es muss allerdings Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent entrichtet werden.
- Liegt der Warenwert der empfangenen Güter über 150 Euro, müssen Abgaben entsprechend des Zolltarifs gezahlt werden. Weitere Informationen bezüglich dessen Höhe finden Sie hier.
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Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.
Welche Zollbestimmungen gibt es zu beachten bei dem Versand von Umzugsgut von Deutschland nach den Kanaren mittels Spedition?
Papiere / Anträge / Abfertgung Berechnung Zoll – Mehrwertsteuer usw.
Ich bitte um eine zeitnahe Information.
MfG
E. Kipka
Hallo Egbert,
am besten erkundigen Sie sich bei Spezialisten für Umzüge auf die Kanaren nach den aktuell geltenden Bestimmungen.
Normalerweise ist Umzugsgut, das älter als ein Jahr ist, vom Zoll befreit. Aber alles, was Sie auf die Kanaren bringen, wird vom Zoll streng kontrolliert. Wie das alles abläuft, hängt aber auch davon ab, wie Sie den Umzug bewerkstelligen möchten: Fahren Sie mit einem Transporter? Senden Sie einen Container? Verschicken Sie Kartons oder nehmen Sie einfach viele Gepäckstücke im Flugzeug mit …?
Am besten stellen Sie eine übersichtliche Excel-Tabelle auf Deutsch & Spanisch mit Ihrem Umzugsgut zusammen. Sie brauchen aber nicht nur die Packliste, sondern auch eine Ab- und Anmeldebestätigung, den Miet- oder Kaufvertrag für den neuen Wohnsitz und Ihre NIE-Nummer, die Sie vorab beantragen müssen, das ist Ihre neue spanische Steuer-Identitätsnummer.
Bitte lassen Sie sich zeitnah, wenn auch kostenpflichtig, von Umzugsexperten für die Kanaren beraten. Je nach Insel können hier auch bestimmte Bedingungen gelten, was Sie einführen dürfen und was nicht.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net