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Zollbestimmungen Mexiko: Wie sind die Einfuhrbestimmungen & Ausfuhrbestimmungen

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Nicht nur die beliebten Urlaubsregionen rund um den Golf von Mexiko sind vielen Touristen eine Reise wert. Auch der Rest des Landes in Nordamerika erfreut sich unter deutschen Reisenden wachsender Beliebtheit. Bereits vor Reiseantritt sollten sich Urlauber jedoch mit den geltenden Zollvorschriften, die bei der Ein- und Ausreise nach und aus Mexiko zu beachten sind, vertraut machen. Schließlich dürfen einige Güter bei der Ein- und Ausreise nur in unbegrenzter Menge zollfrei mitgeführt werden. Für bestimmte Güter ist die Ein- oder Ausfuhr außerdem gänzlich verboten. Welche Höchstmengen und Regelungen zu beachten sind und bei welchen Waren die Mitnahme verboten oder erlaubnispflichtig ist, zeigen wir hier.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Einreise nach Mexiko: die Einfuhrbestimmungen
    • 1.1 Roter oder grüner Ausgang?
    • 1.2 Mexikanische Einfuhrbestimmungen für elektronische Geräte
    • 1.3 Mexikanische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
    • 1.4 Mexikanische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
    • 1.5 Mexikanische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
    • 1.6 Mexikanische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
    • 1.7 Mexikanische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
  • 2 Rückkehr aus Mexiko: die Ausfuhrbestimmungen
    • 2.1 Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
    • 2.2 Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
    • 2.3 Exotische Souvenirs aus Mexiko
    • 2.4 Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien
    • 2.5 Ausfuhrbestimmungen für Geld
    • 2.6 Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
    • 2.7 Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
    • 2.8 Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien und Schriften
  • 3 Bestellungen und Post aus und nach Mexiko
    • 3.1 Waren nach Mexiko versenden
    • 3.2 Waren aus Mexiko bestellen oder als Geschenk erhalten
  • 4 Zollrechner
  • 5 Kontakt
    • 5.1 Deutscher Zoll
    • 5.2 Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten

Einreise nach Mexiko: die Einfuhrbestimmungen

Europäische Reisende können ohne Visum maximal 180 Tage in Mexiko verbringen. Bei der Einreise sind jedoch Einschränkungen insbesondere bei der Einfuhr von Tabakwaren, Alkohol, Lebensmitteln und einigen anderen Gütern zu beachten.

Roter oder grüner Ausgang?

Personen, die als Touristen nach Mexiko einreisen, dürfen Kleidung und andere Gegenstände des persönlichen Bedarfs in einer der Reisedauer entsprechenden Menge zollfrei nach Mexiko mitbringen. Auch Geschenke für Familie oder Bekannte dürfen bis zu einem Gesamtwert von 300 US-Dollar (etwa 280,35€ℹ Letzte Aktualisierung: 05.06.2023) abgabefrei eingeführt werden.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, keine explizit anmeldepflichtigen Waren mitführt und die unten aufgeführten Einfuhrgüter darüber hinaus nur im Rahmen der genannten Mengengrenzen transportiert, darf am Flughafen den grünen Ausgang benutzen.

Werden die Reisefreimengen hingegen überschritten oder Güter mitgeführt, die anmelde- oder erlaubnispflichtig sind, muss der rote Ausgang benutzt werden.

Welchen Ausgang am Zoll in Mexiko

Mexikanische Einfuhrbestimmungen für elektronische Geräte

Laptops, Smartphones und andere elektronische Geräte, die dem eigenen Bedarf des Reisenden zuzurechnen sind, dürfen zollfrei nach Mexiko mitgenommen werden.

Hierbei sind jedoch folgende Mengengrenzen zu beachten:

  • 2 Foto- oder Videokameras
  • 3 Handys oder Tablets
  • 1 Laptop
  • 5 Videospiele plus Konsole

Diese Höchstmengen gelten allerdings nur dann, wenn die Geräte dem persönlichen Bedarf des Reisenden zuzurechnen sind. Werden elektronische Geräte als Geschenk für mexikanische Freunde mitgebracht, sind sie ab einem Wert von 300 US-Dollar kostenpflichtig zu verzollen.

Mexikanische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen

Tierische und pflanzliche Lebensmittel sowie alle anderen aus Pflanzen oder Tieren hergestellte Waren, die nicht in Dosen konserviert sind, dürfen grundsätzlich nicht nach Mexiko eingeführt werden. Kleine Mengen an Süßigkeiten oder anderem Reiseproviant werden jedoch üblicherweise toleriert. Gänzlich verboten ist hingegen die Einfuhr von Schweinefleisch – auch wenn es in Dosen konserviert ist.

Mexikanische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol

Einfuhrbestimmungen für Alkohol in Mexiko

Personen ab 18 Jahren dürfen Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke in begrenzter Menge nach Mexiko einführen.

Zollfrei dürfen dabei pro Person maximal:

  • 6 Liter Wein und
  • 3 Liter sonstige alkoholische Getränke

sowie

  • 200 Zigaretten und
  • 25 Zigarren und
  • 200 Gramm Schnupftabak

mitgebracht werden.

Mexikanische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährungen nach und aus Mexiko ist prinzipiell unbegrenzt möglich. Übersteigt der Wert der Geldmittel jedoch 10.000 US-Dollar (etwa 9,344,92€ℹ Letzte Aktualisierung: 05.06.2023), müssen die Barmittel bei der Einreise deklariert werden.

Anzeigepflicht bei Ausreise

Von der Anmeldepflicht gegenüber der mexikanischen Zollbehörde abgesehen, müssen Zahlungsmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro außerdem auch bei der Ausreise aus Deutschland gegenüber dem deutschen Zoll deklariert werden!

Mexikanische Einfuhrbestimmungen für Medikamente

Medikamente des persönlichen Bedarfs dürfen in kleinen, der Reisedauer angepassten Mengen nach Mexiko mitgebracht werden. Werden Psychopharmaka transportiert, muss hierfür jedoch eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung in englischer Sprache sowie eine Kopie des Rezeptes mitgeführt werden.

Mexikanische Einfuhrbestimmungen für Haustiere

Bis zu drei Haustiere können ihren Besitzer zollfrei nach Mexiko begleiten. Hierfür muss bei der Einreise jedoch insbesondere ein tierärztliches Gesundheitszeugnis für jedes mitgeführte Tier im Original und in Kopie vorgelegt werden.

Das Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 10 Tage sein und muss Folgendes beinhalten:

  • Name und Anschrift des Besitzers sowie Angaben zum Haustier (Art, Rasse, Geschlecht etc.)
  • Endgültiges Reiseziel
  • Angaben zu Datum und Gültigkeit der Tollwutimpfung (nicht bei Tieren unter drei Monaten)
  • Bescheinigung über eine präventive Behandlung gegen innere und äußere Parasiten innerhalb von sechs Monaten vor der Reise
  • Bescheinigung darüber, dass das Tier vor Abreise klinisch gesund war

Rückkehr aus Mexiko: die Ausfuhrbestimmungen

Auch bei der Rückreise aus Mexiko müssen einige Zollvorschriften und mengenmäßige Grenzen beim Warentransport beachtet werden. Insgesamt dürfen Waren, Geschenke und Souvenirs bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro zollfrei aus Mexiko mitgebracht werden. Darüber hinaus gibt es aber auch Güter, deren Mitnahme verboten oder nur mit vorheriger Genehmigung gestattet ist.

Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol

Ausfuhr von Zigaretten und Alkohol aus Mexiko

Bei der Rückreise aus Mexiko dürfen begrenzte Mengen an Tabak und Alkohol von Personen ab 17 Jahren mit nach Deutschland gebracht werden.

Dabei sind maximal

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren

sowie

  • 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-%
  • 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-% oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Getränke sowie
  • 4 Liter Wein und
  • 6 Liter Bier

pro Person zollfrei gestattet.

Ausfuhrbestimmungen für Medikamente

Medikamente dürfen aus Mexiko nur in begrenzter Menge nach Deutschland mitgebracht werden. Erlaubt ist dabei eine für maximal drei Monate ausreichende und für den privaten Bedarf bestimmte Menge je Arzneimittel pro Person.

Von dieser Erlaubnis nicht erfasst sind selbstverständlich gefälschte Medikamente oder Dopingmittel.

Exotische Souvenirs aus Mexiko

Auch Souvenirs, Geschenke und andere Waren dürfen zollfrei mit nach Deutschland gebracht werten, sofern ein Gesamtwarenwert aller Güter von 430 Euro nicht überschritten wird.

Hierbei sind jedoch insbesondere Tier- und Pflanzenschutzvorschriften zu beachten. Entsprechend ist die Mitnahme von seltenen oder vom Aussterben bedrohten Tieren, Pflanzen oder aus ihnen hergestellten Waren nach Deutschland verboten.

Bei der Rückreise aus Mexiko bedeutete das insbesondere, dass keine Kakteen oder Korallen als Souvenir ausgeführt werden dürfen.

Darüber hinaus ist auch die Ausfuhr von archäologischen Fundstücken, Antiquitäten und Gold (davon ausgenommen sind aus Gold hergestellte Schmuckstücke) aus Mexiko verboten.

Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien

Textilien und elektronische Geräte dürfen problemlos aus Mexiko ausgeführt werden. Zu beachten ist jedoch auch hier, dass der Gesamtwert aller Waren 430 Euro nicht übersteigen darf. Anderenfalls müssen die mitgebrachten Waren bei der Einreise nach Deutschland kostenpflichtig verzollt werden.

Ausfuhrbestimmungen für Geld

Landes- und Fremdwährungen dürfen bis zu einem Gesamtwert von 10.000 Euro ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitgebracht werden. Übersteigt der Wert der Barmittel 10.000 Euro, müssen diese bei der Einreise nach Deutschland gegenüber dem deutschen Zoll (kostenfrei) deklariert werden.

Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel

Lebensmittel zum privaten Genuss dürfen aus Mexiko mit nach Deutschland gebracht werden.

Für einige Lebensmittel gelten jedoch spezielle Einschränkungen:

  • Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft (z.B. Fleisch, Käse, Milch, Eier) dürfen nicht nach Deutschland mitgenommen werden! Ausgenommen hiervon sind lediglich Lebensmittel, die geringe Mengen an Milch enthalten (z.B. Schokolade oder Kekse) sowie Fisch und Fischprodukte. Von Letzteren dürfen maximal 20 kg nach Deutschland mitgebracht werden.
  • Kartoffeln dürfen nicht – auch nicht in geringen Mengen – nach Deutschland eingeführt werden.
  • Es dürfen maximal 125 Gramm Kaviar vom Stör pro Person mitgebracht werden.
  • Es dürfen maximal 2 kg Speisepilze nach Deutschland eingeführt werden.

Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper

Waffen aus Mexiko einführen

Sollen Waffen oder Munition aus Mexiko nach Deutschland mitgenommen werden, ist hierfür grundsätzlich ein Erlaubnisschein erforderlich. Allein Inhaber einer deutschen Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis (z.B. einer Waffenbesitzkarte) benötigen keine weiteren waffenrechtlichen Dokumente.

In Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper können hingegen ohne vorherige Anmeldung aus Mexiko ausgeführt werden. Allerdings dürfen Feuerwerkskörper nur von Personen über 12 Jahren ins Bundesgebiet verbracht werden und sind bei der Einreise immer anzumelden.

Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden Sie beim deutschen Zoll.

Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien und Schriften

Die Einfuhr von jugendgefährdenden Medien oder Schriften nach Deutschland ist verboten. Auch die Mitnahme verfassungswidriger Schriften aus Mexiko, welche sich gegen die demokratische Grundordnung Deutschlands richten, ist untersagt.

Bestellungen und Post aus und nach Mexiko

Waren können zu privaten Zwecken meist frei und ohne Ausfuhranmeldung nach Mexiko versendet werden. Nicht gestattet ist allein der Versand solcher Waren und Gegenstände, deren Mitnahme auch auf Reisen verboten wäre.

Dennoch sind bei Internetbestellungen und beim Geschenkversand aus und nach Mexiko einige Zollvorschriften und Warenwertgrenzen zu beachten:

Waren nach Mexiko versenden

Postsendungen können ohne Ausfuhranmeldung nach Mexiko geschickt werden, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Die enthaltenen Waren dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken versendet werden oder
  • Die zu kommerziellen Zwecken versendeten Waren dürfen einen Gesamtwert von 1.000 Euro nicht übersteigen

Üblicherweise sind diese Voraussetzungen bei privaten Geschenksendungen erfüllt. Diese müssen darum lediglich von außen mit der Zollinhaltserklärung CN 22 beklebt werden.

Waren aus Mexiko bestellen oder als Geschenk erhalten

Waren, die Reisende legal aus Mexiko einführen dürfen, dürfen auch im Internet bestellt oder als Geschenksendung erhalten werden. Waren, deren Einfuhr hingegen nicht erlaubt ist, dürfen auch auf dem Postwege nicht nach Deutschland gelangen.

Zusätzlich können je nach Wert der erhaltenen Waren Zollgebühren zu entrichten sein:

Geschenksendungen aus Mexiko

Geschenksendungen aus Mexiko können zollpflichtig sein. Ob das der Fall ist, hängt vom Gesamtwert der erhaltenen Waren ab.

Für Geschenksendungen aus Mexiko gilt:

  • Liegt der Gesamtwert der enthaltenen Waren unter 45 Euro, darf die Sendung zollfrei empfangen werden.
  • Liegt der Wert der enthaltenen Waren zwischen 45 und 700 Euro, sind Zollabgaben entsprechend der pauschalierten Abgabesätze zu entrichten.
  • Übersteigt der Warenwert 700 Euro, müssen Abgaben entsprechend des Zolltarifs entrichtet werden.

Genussmittel aus Mexiko ausführen

Bei zollfreien Geschenksendungen müssen für bestimmte verbrauchsteuerpflichtige Waren zusätzlich folgende Höchstmengen beachtet werden:

  • 500 Gramm Kaffee
  • 50 Stück Zigaretten oder
  • 25 Stück Zigarillos oder
  • 10 Zigarren oder
  • 50 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren

sowie

  • 1 Liter Spirituosen
  • 1 Liter alkoholhaltige Getränke mit maximal 22 Vol.-%
  • 2 Liter Wein sowie
  • 50 Gramm Parfüms oder
  • 0,25 Liter Eau de Toilette

Internetbestellungen aus Mexiko

Auch bei Internetbestellungen aus Mexiko sind bestimmte Warenwertgrenzen zu beachten. Werden diese überschritten, sind Einfuhrsteuern und teilweise auch Zollgebühren vom Empfänger zu entrichten.

Bei Internetbestellungen aus Mexiko gilt:

  • Liegt der Warenwert der empfangenen Güter unter 150 Euro, bleibt die Sendung zollfrei. Es muss jedoch Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent entrichtet werden.
  • Liegt der Warenwert der empfangenen Güter über 150 Euro, müssen Abgaben entsprechend des Zolltarifs gezahlt werden. Weitere Informationen bezüglich dessen Höhe finden Sie hier.

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Haftungsauschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und bieten keine rechtlich verlässliche Grundlage. Bitte informieren Sie sich direkt beim Zoll.

Kontakt

Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen Zoll sowie an die Botschaft Mexikos in Deutschland wenden.

Deutscher Zoll

  • Telefon: 0351 44834-510
  • Telefax: 0351 44834-590
  • E-Mail: info.privat@zoll.de
  • Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden

Botschaft der Vereinigten Mexikanischen Staaten

  • Telefon: 030 269 32 30
  • Telefax: 030 269 323 700
  • E-Mail: mexale@sre.gob.mx
  • Postadresse: Klingelhöferstraße 3, 10785 Berlin
  • Web: http://embamex.sre.gob.mx/alemania/

Weitere Mexiko-Ratgeber:

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Haftungsausschluss:

Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.

30 Kommentare

  1. Tanju Yilmaz sagt:
    20. Oktober 2017 um 0:12 Uhr

    Hallo
    können sie mir sagen, worauf ich alles achten muss wenn ich Tische aus Mexiko nach Deutschland transportieren möchte?
    mfg
    Tanju Yilmaz

    Antworten
    1. Jana sagt:
      24. Oktober 2017 um 10:33 Uhr

      Guten Tag Herr Yilmaz,

      das kommt stark darauf an, ob Sie die privat oder kommerziell tun.

      Privat kommt es auch darauf an, ob es sich um Antiquitäten handelt, diese dürfen unter Umständen nicht eingeführt werden.
      Außerdem wird bei privaten Sendungen zwischen einem Geschenk und Bestellungen unterschieden. Ist ein Geschenk mehr als 700 Euro wert, müssen Einfuhrabgaben fällig. Allerdings müssen Sie auch nachweisen, dass es sich um ein Geschenk handelt. Bei einer Internetbestellung müssne Sie bei einen Warenwert über 150 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.
      Sollten Sie von Mexiko nach Deutschland umziehen, können die Tische als Übersiedlungsgut deklariert werden, die Voraussetzungen dafür finden Sie hier.

      Sollten Sie die Tische zu kommerziellen Zwecken einführen, wird es ein wenig komplizierter. Auch hier müssen Sie darauf achten, ob es sich um Antiquitäten handelt. Außerdem müssen alle Waren für ein Zollverfahren angemeldet werden. Je nach der Bestimmung der Tische, müssen Sie ein Verfahren wählen. Diese finden Sie hier: Verfahren.

      Für den kommerziellen Verkehr benötigen Sie außerdem eine EORI-Nummer, um am Handel teilzunehmen. Außerdem müssen Sie Zoll entrichten, der Wert wird vom Zoll u.a. auf Grundlage Ihrer Angaben bei der ATLAS-Zollanmeldung. Das sind soweit die wichtigsten Schritt, je nach Fall kommen noch weitere hinzu.

      Wenden Sie sich am besten mit weitergehenden Fragen direkt an den Zoll: Kontakt

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  2. Jürgen Soest sagt:
    30. Dezember 2017 um 18:42 Uhr

    Hallo aus dem Sabbatjahr,
    bei einem Aufenthalt in Mexiko / Cancun vergassen wir eine Tasche mit Kleidung und persönlichem schnickschnack. Unser Ansprechpartner dort, in einem Hostel, würde uns die Sachen nach Deutschlnd nachsenden. Jedoch meinte wohl DHL Cancun, das Kleiung / gebrauchte Kleidung nicht versandt werden dürfte.
    Haben sie eine nähere Infor dazu oder einen geeigneten Paketdienst ??
    Gruß und danke für Ihre Mühe
    Jürgen

    Antworten
    1. Jana sagt:
      6. Januar 2018 um 13:59 Uhr

      Guten Tag Jürgen,

      normalerweise gibt es diese Einschränkung nicht. Nur gefälschte Markenprodukte dürfen nicht versand werden. Entweder Sie wenden sich an den lokalen Informationsdienst von DHL, um das zu klären. Oder Sie versuchen einen anderen großen Paketdienst z.B. FedEx oder UPS.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  3. Ruben sagt:
    12. Januar 2018 um 10:40 Uhr

    Moin.
    Wie verhält es sich mit rezeptfreien Medikamenten per Post von Deutschland nach Mexiko, genauer gesagt für Sinusitis ?
    Fedex hält das Paket hier in Mexiko fest und will es partout nicht ausliefern. Angeblich braucht man dafür einen Custom Agenten und er möchte extrem hoch bezahlt werden .
    Lieben Gruß

    Antworten
    1. Jana sagt:
      15. Januar 2018 um 11:29 Uhr

      Guten Tag Ruben,

      das Problem ist, dass viele Medikamente, die bei uns nicht verschreibungspflichtig sind in Mexiko verschreibungspflichtig/nicht zulässig sind. Um das aber festzustellen, ist der Zoll vom mexikanischen Gesetz gezwungen, eine Inhaltsstoffangabe/Verschreibung auf spanisch vorliegen zu haben, bevor er das freigeben darf. Der Grund dafür ist das massive Drogenproblem in Mexiko, hat also durchaus seine Berechtigung. Mehr Informationen und die geregelten Inhaltstoffe (Lista Amarilla, Lista Verde, Lista Roja) findest Du hier: SALUD.

      Custom Agenten werden normalerweise bei kommerziellen Warenübergang oder eben komplizierten Verfahren benötigt. Ich würde empfehlen, darauf nicht einzugehen, die Kosten sind das Ergebnis nicht wert. Entweder neu verschicken mit allen erforderlichen Angaben auf spanisch, oder in eine Farmacia zu gehen und nach einem nicht verschreibungspflichtigen Medikament für Sinusitis zu fragen. Die Nasennebenhöhlenentzündung heißt auf Spanisch auch Sinusitis, also ist das recht einfach.
      Als dritter Weg helfen dann nur die bekannten Hausmittel: Viel trinken, Hühnersuppe, Inhalation (z.B. mit Eukalyptus versetzt). Wenn die Entzündung allerdings länger als 7 Tage dauert, hilft nur der Gang zum Arzt.

      Gute Besserung!
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  4. Alexander sagt:
    17. März 2018 um 12:18 Uhr

    Hallo Jana,

    ich werde ab August 5 Jahre in Mexiko wohnen und will vorher einen großen Teil meiner Kleider (5 Pakate über DHL) nach Mexiko schicken.

    Ist es richtig, dass ich nur das Zollformular CN23 auf den Paketen anbringen muss?
    Und ist es richtig, dass ich alle Artikel aufführen muss, die sich in einem Paket befinden? (z.B. 5 T-Shirts, 10 Paar Socken, 10 Boxershorts etc.)?

    Zollgebühren sollten ja durch ausschließlich gebrauchte Artikel nicht entstehen, oder?

    Danke und viele Grüße

    Antworten
    1. Jana sagt:
      19. März 2018 um 10:42 Uhr

      Hallo Alexander,

      Ja, das Formular CN23 reicht (bei einem Paket mit den maximalen Maßen 60 x 30 x 15cm reicht auch die CN22), bzw. können Gegenstände, die teil des Haushalts sind bei Immigration bis zu drei Monate vorher zollfrei eingeführt werden. Um dies in Anspruch zu nehmen brauchen Sie eine beglaubigte Deklaration Ihrer Haushaltswaren, diese können Sie in der mexikanischen Botschaft erhalten und Sie müssen Ihren Einwandererstatus nachweisen.

      Bei gebrauchter Kleidung, besonders wenn Sie diese als Haushaltsgut deklarieren, reicht es eigentlich diese zusammenzufassen. Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können Sie auch alles einzeln aufführen. Dazu bietet sich an, das Formular online auszufüllen, da auf dem ausdruckbaren beschreibbaren Formular doch sehr wenig Platz ist. Das geht hier: DHL Sendung online frankieren.

      Mit freundlichen Grüße
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  5. Herbert Schramm sagt:
    31. August 2018 um 21:47 Uhr

    Hallo,
    wir wollen im Urlaub nach Mexiko. Um dort Naturaufnahmen zu machen, wollen wir unsere kleine Foto-Drohne DJI spark mitnehmen. Dürfen wir dieses elektronische Teil einführen? Muss es deklariert werden? Wo muss es im Gepäck verstaut werden (Koffer oder Handgepäck, Akkus und Gerät getrennt)? Und wie sind die rechtlichen Vorschriften für die Nutzung von Drohnen in Mexiko? Besten Dank für die Infos!
    Gruß
    Herbert

    Antworten
    1. Jana sagt:
      3. September 2018 um 11:58 Uhr

      Hallo Herbert,

      Drohnen dürfen eingeführt werden, allerdings zeigt die Erfahrung, dass die Deklarierung von den Grenzbeamten in Mexiko unterschiedlich ausgelegt wird. Teilweise wird die Drohne als Kamera oder Spielzeug akzeptiert, teilweise muss aber auch eine VAT, also ein Steuer von ca. 6% bei der Einreise bezahlt werden. es macht durchaus Sinn, den Kaufbeleg mitzuführen und falls eine VAT bezahlt werden muss, den Beleg dafür aufzuheben.
      Die Akkus sollten Sie getrennt bei sich führen, auf alle müssen die Akkus aus dem Gerät genommen werden. Wenn die Drohne klein genug ist, kann Sie im Handgepäck mitgeführt werden, allerdings kann es sein das spitze oder scharfe Teile wie die Propeller nicht in die Kabine mitgenommen werden dürfen.
      Drohnen dürfen in Mexiko benutzt werden, wenn diese allerdings mehr als 250 Gramm wiegt, muss Sie beim DGCA registriert werden. Registrierung hier.
      Die Drohne darf nur tagsüber benutzt werden und darf nicht weiter als 1.500 ft (ca. 457m) weg vom Benutzer geflogen werden. Sie darf nicht höher als 400 ft ( ca. 121 m) fliegen und nicht über Tieren oder Menschen. Sie darf nicht über historischen Stätten genutzt werden und niemals näher als 9,2 km von nächsten Flugplatz entfernt sein.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  6. Kerstin Nahrstedt sagt:
    6. November 2018 um 22:21 Uhr

    Wie bekommt man das Formular für die Einfuhr von Krokodile Leder Stiefel oder eine Lederjacke . Wir bedanken uns in voraus,für ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ronald und Kerstin

    Antworten
    1. Jana sagt:
      16. November 2018 um 13:38 Uhr

      Hallo Ronald und Kerstin,

      wenn Sie die Artikel aus Mexiko nach Deutschland einführen wollen, diese zum persönlichen Gebrauch einführen wollen und mehr als 185 Tage im Jahr in der EU wohnen, gehen Sie wie folgt vor:

      1. Beantragen Sie die Ausfuhr beim zuständigen Amt in Mexiko. Wenden Sie sich an .

      2. Füllen Sie den Antrag zur Ausfuhr aus. Diesen finden Sie samt der Adresse des zuständigen Bundesamtes für Naturschutz hier. Fügen Sie den Antrag aus Mexiko in Kopie bei.

      3. Senden Sie die Ware an eine Zollstelle, welche befugt ist artenschutzrechtliche Abfertigungen anzustellen. Sie finden diese hier.

      Sie können sich über das Verfahren beim Bundesamt für Naturschutz auch noch eingehender informeiren.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  7. Klaus sagt:
    21. Februar 2019 um 0:02 Uhr

    Hallo, ich würde als Mitbringsel gerne Tequila aus Mexiko mitbringen. Insgesamt c.a. 2 Liter. Muss ich dies irgendwie anmelden?
    Vielen Dank!

    Antworten
    1. Marvin sagt:
      15. Juli 2019 um 15:59 Uhr

      Hallo Klaus,

      bei der Ausfuhr aus Mexiko ist das Mitführen von 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22 % Alkohol zollfrei gestattet. Darüber liegende Mengen müssen angemeldet und entsprechend verzollt werden.

      Freundliche Grüße,
      Marvin von Bezahlen.net

      Antworten
  8. Erik sagt:
    20. Oktober 2019 um 20:23 Uhr

    Hallo,

    Welche Bescheinigungen brauche ich für die Einreise nach Mexiko für meine Vögel sind drei Stück , 1 Wellensittich, 1 Carnarien und ein Nymphensittich.
    Ich möchte diese nicht zurück lassen, da ich in ein Mexiko Studium machen werden.

    Bisher kam kaum nützliche Informationen von Mexiko und Deutschland an , was ich brauche an documente und Untersuchungen für die 3.

    Mit Bestem Grüßen
    Erik

    Antworten
    1. Caro sagt:
      29. Oktober 2019 um 18:47 Uhr

      Hallo Erik,

      leider kann Ich dazu keine Informationen finden.
      Möglicherweise helfen Ihnen die Zollbehörden weiter?

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  9. Eva sagt:
    8. Dezember 2019 um 18:07 Uhr

    Hallo, ich will eine kleine Marken- Handtasche ( Verpackt als Geschenk) mit nach Mexiko nehmen – eben als Geschenk.
    Muss ich die verzollen lassen? Soll ich die im Reisekoffer oder besser im Handgepäck dabei haben?
    Mit Bestem Grüßen
    Eva

    Antworten
    1. Caro sagt:
      12. Dezember 2019 um 12:46 Uhr

      Hallo Eva,

      ob und welche Kosten anfallen, ist maßgeblich vom Wert der Tasche abhängig. Folgendes konnte ich herausfinden: Geschenke oder Waren dürfen Sie bis zu einem Wert von 500 USD einführen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Das gilt, wenn Sie per Flugzeug einreisen. Bei der Einreise über Land kann die Grenze teils bei 300 USD liegen (abhängig vom Reisezeitraum). Sie sollten dazu am besten die Rechnung mitnehmen, um den Wert nachweisen zu können, da er ansonsten ggf. geschätzt wird.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  10. Flo sagt:
    17. Februar 2020 um 0:26 Uhr

    Hallo
    Ich würde von einer Tauchreise nach Yucatan gerne einen kleinen Tropfstein als Souvenir mitbringen (natürlich einen herumliegenden, abbrechen ist ein Nogo!). Gibt das bei der Ausfuhr Probleme?
    Mit besten Grüßen,
    Flo

    Antworten
    1. Caro sagt:
      17. Februar 2020 um 11:32 Uhr

      Hallo Flo,
      wie Tropfsteine genau eingeordnet werden, konnte ich leider nicht herausfinden. Archäologisch relevante Funde und „Artefakte“ dürfen nämlich nicht ausgeführt werden. Eventuell erkundigen Sie sich einfach schon bei der Einreise beim Zoll, um bei der Ausreise keine Probleme zu bekommen?

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  11. Niklas sagt:
    10. Juni 2021 um 14:47 Uhr

    Hallo!

    Ich habe ein Paket mit einem Videospiel drinne nach Mexiko verkauft und jetzt per Paket mit DHL verschickt mit einem Warenwert von 490€ da wollte ich Fragen ob bei der Ankunft in Mexiko irgendwelche Gebühren für den Empfänger anfallen oder ob die Papier und das Paket nochmal nachgeprüft werden oder einfach weitergegeben wird an die Post?

    Vielen dank bei einer Antwort!

    Mit freundlich grüßen,
    Niklas

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      14. Juni 2021 um 9:51 Uhr

      Hallo Niklas,
      vermutlich wird der mexikanische Zoll das Paket prüfen. Hier dürften dann auch Einfuhrabgaben anfallen. Der Empfänger dürfte das aber wissen und wird dann entsprechend informiert und kann das alles abwickeln.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  12. Birgit sagt:
    18. August 2022 um 12:50 Uhr

    Hallo! ich möchte in Urlaub nach Mexico, aber ich möchte statt 200 erlaubten Zigaretten, 400 mitnehmen. Kann ich diese problemlos am Flughafen ( rote Linie ) anmelden?
    Freundliche Grüße Birgit

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      22. August 2022 um 9:01 Uhr

      Hallo Birgit,
      ja, im Normalfall können Sie alles, was oberhalb der Freigrenzen liegt, anmelden, die Gebühren bezahlen und dann mit ins Land nehmen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  13. Zuhal sagt:
    6. November 2022 um 15:51 Uhr

    Hallo 🙂
    Ich möchte für längere Zeit nach Mexico und würde da gerne mein sup board und einige gebrauchte Pfannen per Paket nach Mexico versenden … würden da Zollgebühren auf uns zurückkommen?
    Viel dank für eure Hilfe und Mühen 🙂

    Liebe Grüße Zuhal

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      7. November 2022 um 9:54 Uhr

      Hallo Zuhal,
      soweit ich herausfinden konnte, fallen keine Einfuhrabgaben an, wenn der Wert des Paketinhalts $50 nicht überschreitet. Beim Zoll müssen Sie Ihren Pass mit Einwanderungsstempel und Flugtickets vorlegen. Den Wert werden Sie per Handelsrechnung oder Pro-Forma-Rechnung nachweisen. Vermutlich ist es sinnvoller, wenn Sie das SUP-Board bei der Einreise selbst mitnehmen, z. B. als Sportgepäck beim Flug. Da Pfannen ja auch meist recht viel wiegen, kommen hier vermutlich auch hohe Versandkosten auf Sie zu – auch da könnten Sie in Mexiko fündig werden.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  14. Albert sagt:
    28. November 2022 um 22:24 Uhr

    Hallo,

    wie verhält es sich wenn ich aus Mexiko 50 Zigarren im Wert von über 430 € einführe?

    Viele Grüße
    Albert

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      30. November 2022 um 9:51 Uhr

      Hallo Albert,
      laut deutschem Zoll können Sie 50 Zigarren aus einem Nicht-EU-Land mitbringen, sofern Sie mindestens 17 Jahre alt sind.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  15. Mini Bauer sagt:
    21. Februar 2023 um 21:55 Uhr

    Hallo ,
    wir reisen nach Mexico und bekommen dort ein grösseres Silbertablett und silberne Trinkbecher als Hochzeitsgeschenk . Dürfen wir diese Silbersachen nach Deutschland einführen und wie müssen sie kenntlich gemacht werden ?
    Gruss Mini

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      27. Februar 2023 um 10:29 Uhr

      Hallo Mini,
      Sie sollten die Gegenstände in jedem Fall beim Zoll vorstellen, wenn Sie wieder einreisen. Je nach Größe und Materialzusammensetzung kann der Wert ja so hoch sein, dass eventuell Einfuhrabgaben fällig werden.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten

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