Partnerschaften und Wohngemeinschaften sind häufige Konstellationen, bei denen die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos besonders sinnvoll ist. Nach einer Trennung oder der Auflösung einer Wohngemeinschaft stellt sich jedoch die Frage, wie man das gemeinsame Konto löscht und was man bei der Kontoauflösung beachten muss. In diesem Artikel erklären wir Ihnen daher, welche Rechte und Pflichten die Kontoinhaber bei einer Kündigung des Gemeinschaftskontos haben und wie die Auflösung abläuft.
Ein Gemeinschaftskonto kündigen: Was sollte man beachten?
Abhängig von dem jeweiligen Kreditinstitut ist es möglich, ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umzuwandeln und umgekehrt. Möchte man ein gemeinsames Konto jedoch vollständig löschen, ist dies nur zusammen mit allen Kontomitinhabern möglich. Dazu muss ein Antrag auf Kontolöschung von allen Verfügungsberechtigten unterschrieben werden.
Ein Gemeinschaftskonto ist – nach Zustimmung aller Verfügungsberechtigten – jederzeit kündbar.
Der Antrag auf Kontolöschung wird formlos gestellt und nach der Einreichung vom jeweiligen Kreditinstitut bearbeitet. Es gibt mehrere Wege, auf denen Sie bei der Bank den Antrag auf Kontolöschung stellen können.
- per Post, z.B. als Einschreiben
- per E-Mail
- per Fax
- in der Bankfiliale
Checkliste zur Kontokündigung: Diese Informationen müssen im Antrag angegeben werden
Damit die Auflösung des gemeinsamen Kontos gültig ist und reibungslos abläuft, sollten bestimmte Angaben gemacht werden. Daher ist es sinnvoll, diese Daten aller Kontomitinhaber für den Antrag parat zu haben.
- Name und Adresse aller Verfügungsberechtigten
- Kündigungsdatum
- Kontonummer
- Angabe des Kontos, auf das das Restguthaben des Partnerkontos überwiesen wird
- ggf. ein Vermerk zur Löschung von Freistellungsaufträgen
- Unterschrift aller Verfügungsberechtigten
Spätestens nach der Bearbeitungsbestätigung des Antrags durch die Bank – beispielsweise in Form eines letzten Kontoauszuges, auf dem ein Betrag von 0,00€ vermerkt ist – sollten alle Bankkarten des Gemeinschaftskontos entwertet werden.
Tipp: Das Oder-Konto in ein Und-Konto umwandeln
Um unrechtmäßige Kontozugriffe zu verhindern, kann ein bestehendes Oder-Konto in ein Und-Konto umgewandelt werden. Wird ein Gemeinschaftskonto als Und-Konto geführt, bedarf es nämlich für die Bewilligung von Transaktionen immer die Zustimmung aller Verfügungsberechtigten.
Muster / Vorlage: Das Kündigungsschreiben
Name und Anschrift des Kontoinhabers
Anschrift der Bank
Kündigung des Gemeinschaftskontos mit der Kontonummer:__________________
Ort, Datum
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir die Löschung des oben genannten Gemeinschaftskontos zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das genannte Gemeinschaftskonto ist somit aufzulösen. Ebenso sollen erteilte Freistellungsaufträge für Kapitalerträge gelöscht werden.
Ein eventueller Restsaldo ist dem folgenden Girokonto gutzuschreiben:
Kontoinhaber/in: __________________
Kontonummer: __________________
Bankleitzahl: __________________
Name der Bank: __________________
Anbei übersenden wir Ihnen die entwerteten Bankkarten.
Bitte lassen Sie uns eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt dieser Kündigung zukommen.
Freundliche Grüße
____________________________________
Datum/Ort, Unterschrift 1. Kontoinhaber/in
____________________________________
Datum/Ort, Unterschrift 2. Kontoinhaber/in
Guthabenaufteilung: Wem steht das Guthaben des Gemeinschaftskontos zu?
Solange keine abweichende schriftliche Vereinbarung vorliegt, hat bei einem Partnerkonto jeder Partner einen Anspruch auf die Hälfte des restlichen, gemeinsamen Kontoguthabens. Auch bei Konten mit mehreren Inhabern wird das Guthaben zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dabei ist es unerheblich, wer mehr (oder weniger) Geld auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt hat.
Zu Problemen führt die Aufteilung des Restbetrages, wenn kurz vor der Kontoauflösung große Summen ohne Zustimmung der anderen Verfügungsberechtigten vom Gemeinschaftskonto abgehoben werden. Ein solches Vorgehen ist nicht rechtens. Dieser Kontoinhaber ist daher dazu verpflichtet, den Teil der abgehobenen Summe, der ihm nicht zusteht, zurückzuzahlen. Für den Fall, dass die Kontoinhaber gemeinsam zu keiner Einigung gelangen, kann ein Anwalt hinzugezogen werden.
Tipp: Vollmachten auflösen
Oft stellen sich Ehepartner gegenseitige Vollmachten für ihre Einzelkonten aus. Der Vorteil ist beispielsweise, dass der Partner dadurch im Unglücksfall das Geld des anderen verwalten kann. Um Konflikte zu vermeiden, sollten jene ausgestellten Vollmachten während einer Trennungsphase jedoch zurückgenommen werden.
Schulden auf dem Partnerkonto: Wer haftet bei einer Kontoauflösung für einen Negativsaldo?
Mitunter kann es problematisch sein, herauszufinden, wer für Schulden auf dem Gemeinschaftskonto verantwortlich ist. Jedoch ist es nicht von Bedeutung, durch wen die Schulden entstanden. Die Schuldenlast wird im Normalfall gleichmäßig auf alle Verfügungsberechtigten aufgeteilt – sie haften also als Gesamtschuldner.
Wenn einer der Schuldner nicht zahlungsfähig ist, müssen die übrigen Kontoinhaber dafür uneingeschränkt haften.
Tipp: Streitfragen im Vorfeld durch schriftliche Vereinbarungen klären
Um Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden, können bei der Gemeinschaftskontoeröffnung oder auch danach individuelle Vereinbarungen getroffen werden. Besonders sinnvoll ist dies, wenn durch das Gemeinschaftskonto größere Summe verwaltet werden. Solche Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten und von allen Mitinhabern unterschrieben werden.
Was passiert, wenn der Partner sich weigert, der Auflösung zuzustimmen?
Im Fall, dass ein Ehepartner oder andere Kontoinhaber sich weigern, das Gemeinschaftskonto zu löschen, sollte zunächst – falls noch nicht vorhanden – ein eigenes Bankkonto eröffnet werden. Ein nächster Schritt kann die Veranlassung von Zahlungsumleitungen oder Ausgleichszahlungen sein.
Zahlungsumleitungen als Schutz vor unrechtmäßigen Kontozugriffen
Wenn beispielsweise der Mitinhaber eines Partnerkontos sich gegen eine Kontoauflösung ausspricht, kann man eine Zahlungsumleitung veranlassen. Auf diese Weise werden unwillkommene Zugriffe auf das Guthaben des gemeinsamen Kontos verhindert, da die Zahlungseingänge umgeleitet werden. Dazu ist es auch wichtig, den Arbeitgeber und Behörden über die neue Kontoverbindung zu informieren.
Sollte das Gemeinschaftskonto zusätzlich durch den Mitinhaber unrechtmäßig überzogen werden, kann dagegen rechtlich vorgegangen werden.
Ausgleichszahlungen nach Kontoplünderung
Wenn das Partnerkonto, beispielsweise nach einer Trennung, leergeräumt wird, ist der Verantwortliche zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Da alle Kontoinhaber gleichberechtigt über das Guthaben verfügen, können übrige Kontoinhaber ihre Ansprüche rechtlich geltend machen.
Checkliste: Das sollte bei der Kündigung des Gemeinschaftskontos beachtet werden
Die folgenden Punkte fassen zusammen, worauf Sie bei der Kontoauflösung achten sollten:
- Für Kündigungsanträge: Name, Anschrift, Kontonummer & die Kontoverbindung für die Schlussabrechnung
- Kein Negativsaldo auf dem aufzulösenden Konto
- Zustimmung nötig: Alle Beteiligten müssen durch ihre Unterschrift zustimmen
- Das Restguthaben wird (je nach individuellen Vereinbarungen) gleichmäßig aufgeteilt
- Bei Konflikten können Zahlungsumleitungen veranlasst werden
Zusammenfassung
Die Veranlassung einer Kontolöschung ist unkompliziert. Nach der Angabe weniger Daten kann der Antrag zur Kontoauflösung bei der entsprechenden Bank eingereicht werden. Wichtig ist dabei vor allem, dass alle Kontoinhaber des Gemeinschaftskontos ihre Zustimmung in Form einer Unterschrift bekunden.
Das Guthaben wird bei der Kontoauflösung zu gleichen Teilen auf die Verfügungsberechtigten aufgeteilt – sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen.
Ist auf dem gemeinsamen Konto ein Negativsaldo zu verzeichnen, haften alle Kontoinhaber als Gesamtschuldner. Kommt es dabei zu Konflikten innerhalb der Parteien, müssen mitunter anwaltliche Beratungen hinzugezogen und rechtliche Schritte eingeleitet werden. Daher empfiehlt es sich insbesondere bei größeren Kontoguthaben, vorab schriftliche Vereinbarungen zu treffen, um Unklarheiten zu vermeiden.
Für den Fall, dass ein Kontoinhaber unrechtmäßig auf das Gemeinschaftskonto zugreift, können Zahlungsumleitungen sowie Ausgleichszahlungen veranlasst werden.