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Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Rundfunkbeitrag GEZ Gebühren

GEZ Gebühren und Rundfunkbeitrag für 2022 und 2023

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Seit 2013 zahlt jeder Haushalt einen Rundfunkbeitrag von zunächst 17,50 € im Monat. Mittlerweile liegt der Betrag bei 18,36 €. Die GEZ Gebühr, die bis dahin von jedem bezahlt werden musste, der einen Fernseher oder ein Radio besaß, entfällt somit. Der Rundfunkbeitrag muss im Gegensatz zu der GEZ Gebühr auch dann bezahlt werden, wenn im Haushalt gar kein Fernseher, Radio oder Computer vorhanden sind. Auch spielt es keine Rolle, wie viele Menschen in dem Haushalt zusammenleben. Wir verraten Ihnen in unserem Artikel unter anderem, welche Kosten 2018 und 2019 für den Rundfunkbeitrag anfallen, ob auch für Zweitwohnungen eine Gebühr fällig wird und wann man sich von der Gebühr befreien lassen kann.

Wie hoch sind die GEZ Gebühren / der Rundfunkbeitrag für 2022 und 2023

Im Jahr 2022 fallen pro Haushalt folgende Rundfunkbeiträge an:

GebührAbrechnungszeitraum
18,36 €Monatlich
55,08 €Dreimonatlich
110,16 €Halbjährlich
220,32 €Jährlich

Was ist die GEZ?

GEZ steht für Gebühreneinzugszentrale. Mittlerweile gibt es das Unternehmen unter diesen Namen nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2013 heißt die GEZ „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Die Gemeinschaftseinrichtung ist berechtigt, Rundfunkgebühren von den Haushalten einzuziehen und die Gelder an die Landesrundfunkanstalten der ARD, an das ZDF, an das Deutschlandradio sowie an 14 Landesmedienanstalten weiterzuleiten, die für die Aufsicht des privaten Rundfunks zuständig sind.

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Der Rundfunkbeitrag wird seit Januar 2013 pro Haushalt erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Menschen in dem Haushalt leben. Auch Personen, die keinen Fernseher, kein Radio und keinen Computer besitzen, sind verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Viele empfanden diese Regelung als ungerecht und klagten dagegen. Sie argumentierten damit, dass die Belastung für Single-Haushalte und Alleinerziehende dadurch deutlich höher wäre, als für Familien oder für Wohngemeinschaften. Das Oberste Gericht entschied jedoch am 18. Juli 2018, dass die Rundfunkbeitragspflicht im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar ist.

Was zählt als Wohnung / Haushalt?

Als Wohnung oder Haushalt gilt eine ortsfeste und baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.

Muss der Rundfunkbeitrag auch in Kasernen oder Internaten gezahlt werden?

Nein, Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften sind beitragsfrei. Dies gilt zum Beispiel für Internate und für Kasernen. Auch für Schrebergärten wird kein Rundfunkbeitrag berechnet.

Wird für Zweitwohnungen eine Rundfunkgebühr fällig?

Bisher waren auch Zweitwohnungen und Ferienwohnungen von der Gebührenpflicht nicht ausgenommen. Im Juli 2018 hat das Bundesverfassungsgericht jedoch entschieden, dass dies mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Haben Sie den Rundfunkbeitrag in der Vergangenheit mehrfach gezahlt, weil Sie im Besitz einer Zweitwohnung sind, so können Sie sich nun davon befreien lassen. Bedenken Sie jedoch, dass der Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung rückwirkend nicht erstattet werden kann.

Das passiert mit dem Rundfunkbeitrag

Die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag fließen in die Finanzierung der Angebote des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Dazu gehört nicht nur die Programmgestaltung, sondern auch Verwaltungskosten.

Wohin die 17,50€ Rundfunkbeitrag fließen

Die Einnahmen durch den Rundfunkbeitrag teilen sich auf unterschiedliche Posten auf.

Wer kann sich von dem Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Es werden auch Ausnahmen gemacht. Bestimmte Personengruppen können sich von der Gebührenpflicht befreien lassen oder zumindest beantragen, dass sie nur einen reduzierten Betrag bezahlen müssen.

Personen, die diese Sozialleistungen beziehen, können sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe
  • Pflegegeld
  • Pflegezulagen
  • Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG

Befreien lassen können sich außerdem:

  • Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird
  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben
  • Taubblinde Menschen, bei denen im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung gegeben ist
  • Empfänger von Blindenhilfe
  • Sonderfürsorgeberechtigte

Wer kann eine Ermäßigung für den Rundfunkbeitrag beantragen?

Bestimmte Personengruppen können außerdem eine Ermäßigung beantragen. Hier muss dann nicht der volle Beitrag bezahlt werden, sondern ein ermäßigter Satz.

Eine Ermäßigung ist möglich für:

  • Menschen mit einem andauernden Grad der Behinderung von mindestens 80, die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und denen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde
  • Blinde Menschen mit Merkzeichen „RF„
  • Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Sehbehinderung von mindestens 60, die das Merkzeichen „RF“ haben
  • Gehörlose sowie hörgeschädigte Menschen, für die eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist und die das Merkzeichen „RF“ haben

Wo kann man sich von der Rundfunkgebühr befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen?

Den Antrag zur Befreiung von der Rundfunkgebühr finden Sie auf der Webseite www.rundfunkbeitrag.de. Das Online-Formular müssen Sie ausfüllen, ausdrucken und dann per Post versenden.

Postadresse für Ermäßigungsanträge
Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Nachweisen an:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Wo kann man sich abmelden, falls zwei Haushalte zusammengeführt werden?

Dies funktioniert über die Webpage www.rundfunkbeitrag.de. Rufen Sie das Formular auf und füllen Sie es online aus.

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8 Kommentare

  1. Gabriele Bachmann-Voetgen sagt:
    7. Januar 2019 um 23:05 Uhr

    Ich habe gerade erfahren dass Kleinstunternehmen bis zu 8 Angestellten nur 1/ 3 des üblichen Betrages zahlen?
    Ich habe nur 2 Mitarbeiterinnen und zahle den vollen Betrag.
    Bitte ändern Sie das rückwirkend.

    Antworten
    1. Jana sagt:
      24. Januar 2019 um 23:17 Uhr

      Hallo Gabriele,

      wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit der GEZ zu tun, wir schreiben Ratgeber. Bitte wenden Sie sich direkt an die GEZ unter 01806 999 555 10.

      Sie können diese Änderung auch Online vornehmen oder mithilfe dieses Formulars: Änderung Beschäftigtenanzahl Rundfunkbeitrag.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  2. Sabrina Pascariello sagt:
    11. Januar 2019 um 19:31 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Ich habe GEZ bei Ihnen auf dieses Jahr angemeldet da ich dieses Jahr in meine Wohnung eingezogen bin. Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen ab 2016 wo ich noch bei meinen Eltern gewohnt habe die schon GEZ bezahlen.

    Antworten
    1. Jana sagt:
      28. Januar 2019 um 19:25 Uhr

      Hallo Sabrina,

      wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit der GEZ zu tun, wir schreiben Ratgeber. Unser Tipp ist: In solch einem Fall Widerspruch einlegen (in diesem Ratgeber zeigen wir wie’s geht) und die Sache direkt mit der GEZ klären.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  3. Magdalena Z. sagt:
    15. April 2019 um 21:36 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren. Mein Freund war bis Ende 2018 bei seim kumpel angemeldet ca.3 jahre. Sein Kumpel war von GEZ befreit , jetzt hat er Rechnung bekommen für die Zeit 700€!Was kann man dagegen tun?

    Antworten
    1. Marvin sagt:
      19. Juli 2019 um 12:00 Uhr

      Hallo Magdalena,

      wenn zwei Personen in einem Haushalt leben, von denen nur eine vom Rundfunkbeitrag befreit ist, so gilt das nicht für die andere Person. Der Beitrag wird pro Haushalt berechnet, und nur wenn alle Haushaltsmitglieder befreit sind, werden keine Beiträge erhoben. Dies ist zwar ärgerlich, aber die Forderung ist meines Wissens rechtens. Ihr Freund kann aber beim Beitragsservice eine Ratenzahlung beantragen, wenn er den geforderten Betrag nicht vollständig bezahlen kann.

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist, und dieser Kommentar nur als das Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen ist.

      Freundliche Grüße,
      Marvin von Bezahlen.net

      Antworten
  4. Lothar Becker sagt:
    9. April 2023 um 23:18 Uhr

    Hallo, warum bezahle ich GEZ-Gebühren? Ich beabsichtige mit den Gebühren qualifizierte Sendungen zu sehen. Was sehe ich? Ostersonntag in allen Programmen asozialen Fußball. Warum asozial? Fußball ist inzwischen schlimmer wie der Kapitalismus. Es wird den armen Bürgern das Geld aus den Taschen „gestohlen“ um den Fußballspielern die Millionen in die Taschen zu spülen. Der Staat unterstützt diese Mafia-Organisation noch mit unseren Geldern durch Stadionbau, Polizeischutz und Reparaturen von beschädigten Allgemeingut der „Fußballbegeisterte“. Ich erwarte für mein Geld (GEZ-Gebühren) also vernünftige Beiträge.
    Gruß Becker

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      11. April 2023 um 9:08 Uhr

      Hallo Lothar,
      ich bin sicher, dass es am Ostersonntag auch andere Sendungen auf öffentlich-rechtlichen Sendern gab.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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