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Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Rundfunkbeitrag GEZ Widerspruch einlegen

Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag - wann ist das möglich?

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Der Rundfunkbeitrag (ehem. GEZ) hat sich noch nie einer besonders großen Beliebtheit erfreut. Doch auch wenn die Zahlung des Rundfunkbeitrags für jeden Haushalt verpflichtend ist, müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen. Stellen Sie fest, dass die Beitragsrechnung fehlerhaft oder unberechtigt ist, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Wie das funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel. Außerdem haben wir, neben vielen weiteren Informationen, eine Mustervorlage für Sie vorbereitet, die Sie für Ihren Widerspruch beim Beitragsservice verwenden können.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 In welchen Fällen ist ein Widerspruch sinnvoll?
  • 2 Muster-Widerrufsformular für den Rundfunkbeitrag
  • 3 Was ist die Beitragsnummer?
  • 4 In welchen Fällen kann man sich vom Rundfunkbeitrag abmelden?
  • 5 Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
  • 6 Wer kann einen ermäßigten Rundfunkbeitrag beantragen?

In welchen Fällen ist ein Widerspruch sinnvoll?

Widerspruch gegen die GEZ

Ein Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag ist nur dann sinnvoll, wenn der Beitragsbescheid tatsächlich fehlerhaft ist.

Falls Sie den Beitrag lediglich nicht bezahlen möchten, können Sie sich die Mühe sparen, denn Fakt ist: Der Rundfunkbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die von jedem Haushalt zu bezahlen ist. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie Rundfunkgeräte in Ihrem Haushalt nutzen. Ebenso irrelevant ist, wie viele Personen in dem Haushalt leben, denn der Beitrag wird immer nur einmal pro Haushalt bezahlt. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die sich vom Rundfunkbeitrag abmelden oder befreien lassen können.

Alternativ können manche Personengruppen auch einen ermäßigten Rundfunkbeitrag beantragen. Mehr dazu weiter unten.

Muster-Widerrufsformular für den Rundfunkbeitrag

Unser Muster-Widerrufsformular hilft Ihnen dabei, auf einfache Art und Weise einen Widerruf zu erstellen. Bereiten Sie das Schreiben einfach nach diesen Vorgaben vor – natürlich mit Ihren individuellen Angaben – und senden Sie es per Post an die folgende Adresse:

Postadresse für Ihr Widerrufsschreiben

ARD ZDF Deutschland Radio Beitragsservice
50656 Köln

Musterschreiben zum Widerspruch gegen die Rundfunkgebühr:


(Ihr Name)
(Ort, Datum)
(Ihre Straße und Hausnummer)
(Ihre PLZ und Ort)

ARD ZDF Deutschland Radio Beitragsservice
50656 Köln

Ihr Beitragsbescheid vom (Datum)
Beitragsnummer: (Ihre persönliche Beitragsnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben lege ich Widerspruch gegen Ihren Gebührenbescheid vom (Datum) ein.

Den Rundfunkbeitrag möchte ich aus folgenden Gründen nicht bezahlen:
(Erklärung, warum Sie widersprechen)

Ich möchte Sie bitten, die Angelegenheit entsprechend zu prüfen (und bereits eingezogene Beiträge zu erstatten).

Mit freundlichen Grüßen,

(Ihre Unterschrift)

Widerrufsvorlagen zum Download

  • Vorlage als Word-Dokument (*.docx)
  • Vorlage als PDF (*.pdf)
  • Vorlage als GoogleDocs

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Was ist die Beitragsnummer?

Die Beitragsnummer ist Ihre persönliche Kundennummer beim Beitragsservice. Sie wird immer benötigt, wenn Sie mit dem Beitragsservice in Kontakt treten. Sie können sie dem Schriftverkehr, allen Abbuchungen auf Ihrem Kontoauszug und den Zahlungsaufforderungen des Beitragsservices entnehmen.

Fragen Sie den Kundenservice nach Ihrer Beitragsnummer:

Alternativ können Sie sie auch einfach bei der Beitragsservice-Hotline erfragen. Die kostenpflichtige Telefonnummer lautet:

01806 – 999 555 10 – erreichbar Mo-Fr von 7:00 bis 19:00 Uhr
(0,20€/Anruf aus dem dt. Festnetz; 0,60€/Anruf aus dem Mobilfunknetz)

In welchen Fällen kann man sich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Eine Abmeldung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sie können ein Konto auflösen lassen, wenn:

  • … es zu einem Todesfall gekommen ist und das Konto der betroffenen Person aus diesem Grund aufgelöst werden soll. Eine Sterbeurkunde ist in Kopie vorzulegen.
  • … ein Umzug ins Ausland ansteht. Das Konto kann in dem Fall aufgelöst werden, jedoch muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
  • … Sie mit jemand anderem zusammenziehen. Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben. Wird in betreffendem Haushalt bereits ein Rundfunkbeitrag bezahlt, können andere Person sich abmelden.
  • Auch für Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen ist eine Abmeldung möglich. Der Rundfunkbeitrag muss nicht von einer Person mehrfach bezahlt werden, wenn diese mehrere Wohnungen besitzt.


Hier können Sie ein Konto abmelden lassen: Vom Rundfunkbeitrag abmelden.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist nur bestimmten Personengruppen vorbehalten. So können Sie eine Befreiung beantragen, falls Sie folgende Sozialleistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Blindenhilfe
  • Pflegegeld
  • Pflegezulagen
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)


Diese Personengruppen können ebenfalls eine Befreiung beantragen:

  • Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit einen Freibetrag erhalten
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
  • Taubblinde Menschen, die im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) auf dem besseren Ohr eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit und auf dem besseren Auge eine hochgradige Sehbehinderung haben
  • Empfänger von Blindenhilfe
  • Sonderfürsorgeberechtigte


Hier können Sie eine Befreiung beantragen: Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Wer kann einen ermäßigten Rundfunkbeitrag beantragen?

Kommen eine Abmeldung und eine Befreiung für Sie nicht infrage, so haben Sie eventuell die Möglichkeit eine Ermäßigung in Anspruch zu nehmen. Diese steht folgenden Personengruppen zu:

  • Menschen mit einem andauernden Behinderungsgrad von mindestens 80, wenn sie nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können und ihnen das Merkzeichen „RF“ zuerkannt wurde
  • Blinde Menschen mit Merkzeichen „RF“
  • Dauerhaft sehbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad, der mindestens 60 beträgt, und die das Merkzeichen „RF“ haben
  • Gehörlose und hörgeschädigte Menschen, die eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht realisieren können und die das Merkzeichen „RF“ haben


Hier können Sie eine Ermäßigung beantragen: Rundfunkbeitrag Ermäßigungsformular.

Weitere Ratgeber zum Rundfunkbeitrag für Sie

  • Ratgeber: GEZ abmelden – So kündigen Sie den Rundfunkbeitrag!
  • Ratgeber: GEZ Urteil – Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß!
  • Ratgeber: Rundfunkbeitrag nicht bezahlen » Was passiert, wenn man GEZ nicht bezahlt?
  • Ratgeber: GEZ bar bezahlen – Das sind die Zahlungsarten für den Rundfunkbeitrag!

Meinung zum Rundfunkbeitrag

Viele Deutsche zahlen den Rundfunkbeitrag nicht gerne. Verpflichtend ist er trotzdem, ein Widerruf bei fehlerhaftem Geldeinzug nur selten möglich.


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  • GEZ nicht bezahlt
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12 Kommentare

  1. Fazli sagt:
    23. Oktober 2019 um 10:13 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wieso ich die GEZ gebühren nicht bezahlen möchte ist ganz klar. Wir werden angelogen manipuliert(meine Meinung) und dafür müssen wir noch gebühren bezahlen, dass kanns nicht sein. Das Vertrauen ist leider gebrochen und die Glaubwürdigkeit ist verloren. Die Berichtserstattung ist einseitig, mangelhaft und oberflächlich. Und darüber hinaus schaue ich keine öffentliches deutsches Fernsehen an . Darum möchte ich die GEZ gebühren nicht mehr bezahlen und bitte sie mich davon zu befreien.

    Ich werde gezwungen Ihre Sendungen anzuschauen sprich zu bezahlen. Moderne Mafia ist das für mich nichts weiter

    Antworten
    1. Caro sagt:
      31. Oktober 2019 um 13:39 Uhr

      Hallo Fazli,
      wir von Bezahlen.net schreiben Ratgeber, sind aber nicht der Rundfunkservice. Wir können Sie daher nicht von der Zahlungspflicht befreien.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  2. Reinhard Hennig sagt:
    8. März 2020 um 9:13 Uhr

    Guten tag, ich habe vom 03.04.2017 bis 10.02.2020 in einem bereits zahlungspflichtigen Haushalt gelebt. Ob ich mich damals abgemeldet habe, weiss ich nicht, glaube aber schon, da an die alte Adresse nie Zahlungsaufforderungen eingegangen sind. Nun will der Beitragsservice € 630,— von mir haben. Wie stellt sich die Lage dar?

    Antworten
    1. Caro sagt:
      9. März 2020 um 9:52 Uhr

      Hallo Reinhard,
      wenn im betreffenden Haushalt bereits Rundfunkbeitrag gezahlt wurde, lässt sich der Fall vermutlich aufklären. Hier müssten Sie aber mit dem Rundfunkservice in Kontakt treten, evtl. auch mit Hilfe eines Anwalts, des Verbraucherschutzs etc.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  3. Peter Arden sagt:
    12. November 2020 um 13:59 Uhr

    210€ im Jahr, im Moment bin ich noch aufgrund von HartzIV befreit, ab März 2021 bekomme ich wahrscheinlich Rente für Schwerbebinderte, die nicht zum Leben reichen wird, auch nicht zusammen mit Witwerrente und davon soll ich dann Rundfunkgebühren bezahlen? Die spinnen ja wohl. Sollte es keine Möglichkeit geben befreit zu werden, werde ich die Zahlung auf jeden Fall trotzdem verweigern. Ich bin nämlich nicht bereit, 210€ für nichts zu bezahlen.
    Wenn sie unbedingt Gebühren haben wollen, sollen sie ARD und ZDF verschlüsseln und die zahlen lassen die das sehen wollen. Ich jedenfalls werde mich gegen eine Zahlung mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln wehren und das sollten andere auch tun.

    Antworten
  4. Martin sagt:
    3. Januar 2021 um 22:34 Uhr

    Sehr geehrte Redaktoren der bezahlen.net Seite,

    seit von 2016 bis Mitte 2020 habe ich aufstockende Hartz IV bezogen, Nachweise liegen vor. Damals hatte ich einen Widerspruch mit Begründung soziale Leistungen geschrieben jedoch kam keine Antwort und ich habe mich seither nicht mehr darüber gekümmert. Der Nachweis, dass ich den Widerspruch abgeschickt habe liegt nicht vor. Wie sollte ich mich jetzt verhalten, was empfehlen Sie.

    Vielen Dank im Voraus

    Mit freundlichen Grüßen

    Martin

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      4. Januar 2021 um 10:30 Uhr

      Hallo Martin,
      haben Sie eine Zahlungsaufforderung zur Nachzahlung der Beträge ab 2016 erhalten oder wie kommt es, dass das Thema plötzlich akut ist?
      Im Normalfall ist es so, dass Bescheinigungen bis zu drei Jahre rückwirkend eingereicht werden können, d.h. ihre alten Belege für den Bezug von Hartz IV könnten ausreichen. Bitte wenden Sie sich aber doch direkt an den Beitragsservice, dort wird man Ihnen sicherlich helfen können.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  5. Kuschinsky sagt:
    11. April 2021 um 15:27 Uhr

    bin Rentner , habe einen Bescheid, dass ich Anspruch auf Grundsicherung hätte, aber nicht in Ansprch nehme , GEZ möchte ,dass ich trotzdem die Gebühr bezahle….entweder ich beantrage die Grundsicherung, oder ich muss zahlen. Es gibt viele Rentner die die Grundsicherung aus unterschiedlichen Gründen nicht beantragen, eigentlich sollte eine Bescheinigung hierüber ausreichen. Mittleweile soll ich Raten von über 50 Euros, Monat bezahlen, aber meine Rente ist deutlich unter der Grundsicherung….entweder klagen, oder bezahlen, was ist das für ein Verein….

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      13. April 2021 um 10:15 Uhr

      Hallo,
      um vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Werden die nicht erfüllt, liegt eine Zahlungspflicht vor. Das ist im Einzelfall sicherlich ärgerlich, aber offenbar rechtens.

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  6. Hermann sagt:
    7. Januar 2022 um 18:57 Uhr

    Bis zum 01.04.2005 wurde man mit geringem Einkommen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit. Man ging mit dem Gehaltsnachweis und Unterlagen entsprechend zu seiner Gemeinde und fertig. Dies bedeute auch für den Sachbearbieter der Gemeinde oder Sonstigem kein großer Arbeitsaufwand. Das die Befreiung wegen geringem Einkommen zum 01.04.2005 wegfiel liegt nach meiner Meinung darin, dass die Gehälter und Pensionen von den Indentanten und Mitarbeitern der GEZ, jetzt Beitragsservice, viel zu hoch sind und die Mitarbeiter die bereits oder in naher Zukunft in Pension gehen nicht mehr bezahlbar sind. Derzeit holt man sich das Geld rigoros und rücksichtslos von dem Rundfunkteilnehmer, von wegen Demokratie und Sozial.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      10. Januar 2022 um 9:07 Uhr

      Hallo Hermann,
      vielen Dank für Ihre Meinung zum Rundfunkbeitrag.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  7. Elfriede Schneider sagt:
    29. April 2023 um 12:05 Uhr

    Die GEZ ist Abzocke bei den Deutschen. Ich würde gerne eine unterschriebene Gesetzesvorlage der Firma BRiD sehen.

    Antworten

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