Kommen Sie in die Lage Ihre Schulden nicht mehr zu begleichen, dann können Ihre Gläubiger Ihr Konto pfänden. Des Weiteren wird jeder Zahlungsausfall mit einer Meldung bei der Schufa quittiert. Andere Unternehmen bekommen so einen Eindruck von Ihrer Zahlungsmoral. Möchten Sie trotz Pfändung noch genügend Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, dann sollten Sie über die Eröffnung eines P-Kontos nachdenken. Wie das geht, zeigen wir Ihnen hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Banken müssen Ihr Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umwandeln.
- Gemeinschaftskonten können nicht in ein P-Konto umgewandelt werden.
- Pro Person ist nur ein P-Konto möglich.
Allgemeines zu einem P-Konto
Mit dem P-Konto bekommen Sie automatisch einen monatlichen Freibetrag von aktuell 1.178,59 €, der nicht gepfändet werden darf. Haben Sie hingegen nur ein Girokonto, dann ist die Bank verpflichtet bei einer Pfändung Ihr gesamtes Guthaben an den Gläubiger auszuzahlen, damit Ihre Schulden getilgt werden.
Wie können Sie ein P-Konto eröffnen?
Wenn Sie in Deutschland im Besitz von einem Girokonto sind, dann haben Sie jederzeit das Recht dieses Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Sie müssen dazu bei Ihrer Bank einen Antrag stellen. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihrem Antrag nachzukommen und Ihr Konto in ein P-Konto umzuwandeln.
- Ihr Konto muss ein Einzelkonto sein (Ein Gemeinschaftskonto kann nicht in ein P-Konto umgewandelt werden).
- Sie dürfen nur ein P-Konto besitzen. Es erfolgt daher ein Eintrag in Ihre Schufa-Daten. Sie können also nicht mehrere Freibeträge ausnutzen.
- Bearbeitungsdauer meist 3 bis 4 Bankarbeitstage.
P-Konto eröffnen: Bankübersicht
Je nach Bank gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen für die Eröffnung eines P-Kontos.
Bank | Gebühren | Wie erfolgt die Antragsstellung? | Einschränkungen |
---|---|---|---|
Sparkasse | übliche Kontoführungsgebühr | Antragsformulare sind in der Bank erhältlich | EC- oder Kreditkarte sowie Dispo-Kreditkarten können Sie behalten |
Postbank | Pro Monat 5,90 € Gebühr | Antragsformular zum Download unter Postbank - P-Konto beantragen | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
Commerzbank | übliche Kontoführungsgebühr | Antragsformulare sind in der Bank erhältlich | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
Volksbanken / Raiffeisenbanken | Pro Monat 5,00 € Gebühr | Antragsformulare sind in der Bank oder per Post erhältlich | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
Deutsche Bank | Pro Monat 8,99 € Gebühr | Antragsformulare sind in der Bank erhältlich | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
ING | kostenfrei | Antragsformulare telefonisch unter Rufnummer 01802-342224 | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
DKB | kostenlos | Antragsformulare gibt es per E-Mail, per Post oder telefonisch | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
Sparda Bank | Pro Monat 5,00 € Gebühr | Antragsformulare sind in der Bank erhältlich | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
Targobank | Pro Monat 9,90 € Gebühr | Antragsformulare sind in der Bank erhältlich | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
comdirekt | Pro Monat 10,90 € Gebühr | Antragsformulare zum Download auf Comdirekt unter P-Konto beantragen | Kreditkarte und Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten |
N26 | Pro Monat 9,90 € Gebühr + 0,75 € pro Buchung + 2,50 € Kartenverwaltungsgebühr pro Monat | Antrag muss schriftlich bei Mutterkonzern Wirecard Bank AG gestellt werden | Dispo-Kreditkarte dürfen Sie nicht behalten; EC-Karte und Prepaid-Visa-Karte sind möglich |
Was bedeutet Schufa?
Die größte Wirtschaftsauskunftei in Deutschland wird als Schufa bezeichnet, das ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Bei der Schufa werden Daten zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen und auch von Unternehmen gespeichert und weiterverarbeitet. Gläubiger können mithilfe der Schufa-Daten die Zahlungsmoral und die Kreditwürdigkeit ihrer neuen Kunden besser einschätzen. Sie können dadurch leichter beurteilen, ob es sinnvoll ist mit dem neuen Kunden ein Geschäft einzugehen.
Was wird bei der Schufa gespeichert?
- Daten zu Ihrer Person, also Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
- Ihre Daten zu aktuellen und zu vergangenen Verträgen und Geschäftsbeziehungen
- Wo und wie viele Konten Sie besitzen
- Haben Sie laufende oder vergangene Kredite immer regelmäßig bedient?
- Gibt es andere Verträge, zum Beispiel Mobilfunkverträge?
Aus diesen Daten wird Ihre Zahlungsmoral ermittelt und in einem Schufa-Score zusammengefasst. Mittels einer Schufa-Abfrage können Gläubiger dann Ihre Kreditwürdigkeit einschätzen. In der Regel werden alle Daten in der Schufa nach drei Jahren gelöscht.
Es werden keine Daten zu Ihrer beruflichen Situation oder zu Ihrem Einkommen bei der Schufa gespeichert. Aus diesem Grund kann es durchaus vorkommen, dass Sie als „Gutverdiener“ dennoch einen schlechten Schufa-Score haben. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie in der Vergangenheit negative Einträge in die Schufa hatten.
Wie kommt es zu negativen Schufa-Einträgen?
Wie bereits bekannt beeinflussen negative Schufa-Einträge Ihren Schufa-Score. Negative Einträge entstehen immer dann, wenn Sie offene Forderungen nicht (rechtzeitig) begleichen. Gleiches gilt, wenn Sie Kredit- oder Finanzierungsraten nicht zahlen, Mieten schuldig bleiben oder sonstige offene Schulden haben.
Können Sie trotz negativer Schufa ein P-Konto eröffnen?
Das P-Konto dient Ihnen als Sicherheit bei einer Pfändung. Aus diesem Grund können Sie ein P-Konto auch mit einer negativen Schufa eröffnen. Sie müssen jedoch bedenken, sobald Sie ein P-Konto eröffnen, wird dies der Schufa gemeldet. Dadurch soll verhindert werden, dass Sie mehrere P-Konten eröffnen und mehrfach den Freibetrag nutzen.
Allgemeine Infos zu einer Pfändung
Laut Gesetz ist die Pfändung Ihres Kontos eine Beschlagnahmung Ihres Kontos. Dazu wird im Rahmen der Zwangsvollstreckung der gerichtliche Pfändungsbeschluss erwirkt. Geregelt wird dies in § 829 ZPO. Sowohl Sie als auch Ihre Bank bekommen den Pfändungsbeschluss zugestellt. Auf Ihrem Girokonto kann das gesamte Guthaben durch Ihren Gläubiger gepfändet werden. Dies gilt auch für andere Guthaben auf anderen Spareinlagen. Mit diesem Guthaben sollen die offenen Forderungen Ihres Gläubigers ausgeglichen werden.
Können Sie trotz Pfändung ein P-Konto eröffnen?
Liegt bei Ihnen schon eine Pfändung vor, so kann Ihr Girokonto immer noch in ein P-Konto umgewandelt werden. Dazu ist lediglich ein Antrag bei Ihrer Bank notwendig.
Wenn Sie als Neukunde zu einer anderen Bank wechseln wollen und dort gleich ein P-Konto eröffnen möchten, ist dies meist nicht möglich. Zwar sind die Banken gesetzlich dazu verpflichtet, ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln, jedoch müssen die Banken Sie nicht als Neukunden annehmen, wenn klar ist, dass Ihr Konto von einer Pfändung betroffen ist.
Wie werden Sie negative Schufa-Einträge oder eine Pfändung los?
In der Regel erledigt sich eine Pfändung durch die Begleichung der offenen Forderungen von allein. Handelte es sich um eine unberechtigte Forderung, dann können Sie dagegen per Gericht vorgehen. Stellt sich dann heraus, dass der Gläubiger die Forderung zu Unrecht von Ihnen gefordert hat, ist die Pfändung sofort hinfällig.
Daten in Ihrem Schufa-Eintrag werden in der Regel nach Jahren vollkommen automatisch gelöscht. Auf Antrag können Sie auch geringfügige Schulden bis zu einer Höhe von 2.000 Euro sofort löschen lassen. Allerdings darf es sich hierbei nicht um eine titulierte Forderung handeln. Des Weiteren muss der Gläubiger Ihnen den Ausgleich der Schulden gegenüber der Schufa bestätigen.
Bei der Schufa gibt es aber auch die sogenannten „Harten Einträge“. Damit sind unter anderem Privatinsolvenzen gemeint. Diese haben eine längere Verjährungsfrist. Haben Sie eine Privatinsolvenz erfolgreich hinter sich gebracht, die immerhin 6 Jahre andauert, bleibt der Eintrag bei der Schufa für weitere 3 Jahre bestehen.
Fazit
- Jeder Kontoinhaber in Deutschland kann ein P-Konto eröffnen.
- Selbst bei negativen Schufa-Einträgen oder einer Pfändung kann ein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden.
- Banken müssen Ihrem Antrag Folge leisten. Die Bearbeitung nimmt meist 3 bis 4 Bankarbeitstage in Anspruch.