Fehlkäufe oder überflüssige Spontananschaffungen – das kann auch beim Einkauf im Discounter einmal passieren. Oft lassen sie sich allerdings schnell und einfach durch Umtausch oder Rückgabe der ungeliebten Waren rückgängig machen. Allerdings besteht ein gesetzliches Umtauschrecht weit seltener als oft angenommen. Verkäufer sind also nicht nach jedem Kauf verpflichtet sind, Waren auch bei Nichtgefallen zurückzunehmen.
Wie die Discounterkette Norma Rückgabe- und Umtauschwünsche handhabt, und auf welche Rechte sich Käufer nach dem Einkauf in der Norma-Filiale oder im Norma-Onlineshop tatsächlich berufen können, zeigen wir hier.
In der Norma-Filiale gekaufte Artikel umtauschen
Oft gehen Käufer nach dem Einkauf im stationären Handel davon aus, erstandene Waren bei Nichtgefallen einfach innerhalb einer bestimmten Frist zurückgeben oder umtauschen zu können. Entsprechend groß ist die Verärgerung dann, wenn der Verkäufer Umtausch oder Rückgabe ablehnt oder nur gegen Ausstellung eines Warengutscheins erlauben möchte.
Meist kommt dann die Frage auf, ob der Händler nicht sogar gesetzlich dazu verpflichtet ist, das ungeliebte Produkt zurücknehmen – schließlich heißt es doch oft, dass im Einzelhandel gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden könnten. Schaut man sich jedoch einmal die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, die für fast alle Arten von Kaufverträgen gelten, genauer an, kommt man zu einem für den Käufer oft unerfreulichen Ergebnis:
Umtausch im Einzelhandel – das ist die Gesetzeslage:
Nach dem Gesetzgeberwillen soll dann, wenn ein mangelfreies Produkt dem Käufer später nicht mehr gefällt, kein Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe bestehen. Vielmehr legen die gesetzliche Bestimmungen sämtlichen im Einzelhandel geschlossenen Kaufverträgen den sogenannten „Vertragstreuegrundsatz“ zugrunde und ordnen an, dass Käufer und Verkäufer gleichermaßen an den geschlossenen Vertrag gebunden sein sollen. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Verkäufer nicht um eine Privatperson, sondern um einen gewerblichen Händler handelt.
Für den Käufer bedeutet das: Erwirbt er von einem Einzelhändler ein mangelfreies Produkt, das ihm später nicht mehr gefällt, ist der Händler nicht dazu verpflichtet, den Kaufgegenstand zurücknehmen. Hat er dem Kunden eine Umtausch- oder Rückgabemöglichkeit nicht ausdrücklich versprochen, besteht keine Möglichkeit, ihn zu Rücknahme zu zwingen.
Allerdings steht es Käufer und Verkäufer frei, erweiterte, von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Umtauschmöglichkeiten zu vereinbaren. Gewährt der Verkäufer seinen Kunden freiwillig erweiterte Umtauschmöglichkeiten, handelt es sich hierbei jedoch um eine Kulanzleistung. Gibt er freiwillig ein solches Versprechen an einen bestimmten oder alle seine Kunden ab, ist er auch rechtlich daran gebunden. Allerdings kann er die Rückgabe- und Umtauschbedingungen (z.B. Rückgabe nur bei Vorlage des Kassenbons oder nur gegen Wertgutschein) selber festlegen.
Anders als viele andere Lebensmitteleinzelhändler, zeigt sich Norma besonders kulant und räumt seinen Kunden erweiterte Umtauschmöglichkeiten ein. Ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, gibt Norma unter anderem auf seiner Unternehmenswebseite eine sogenannte „Norma Garantie“ ab.
- … bei Norma gekaufte Lebensmittel zeitlich unbefristet zurückzugeben.
- … sonstige Artikel, die keine Lebensmittel sind, gegen Vorlage des Kassenbons innerhalb von 2 Monaten zurückzugeben.
Umtausch bei Norma auch ohne Kassenbon?
Ohne dazu verpflichtet zu sein, nimmt Norma sämtliche Lebensmittel zeitlich unbefristet und auch ohne Vorlage des Kassenbons zurück.
Alle anderen bei Norma gekauften Waren, die keine Lebensmittel sind, können innerhalb von zwei Monaten, dann allerdings nur gegen Vorlage des Kaufbelegs, zurückgegeben werden.
Im Norma-Onlineshop gekaufte Artikel umtauschen
Verschiedenste Artikel rund um Haushalt, Garten und Hobby lassen sich nicht nur in den Norma-Discountern, sondern auch im Norma24-Onlineshop einkaufen. Doch welche Möglichkeiten hat der Besteller, wenn ihm ein Artikel aus dem Onlineshop nicht gefallen sollte? Anders als beim Einkauf in der Filiale, kann es doch gerade bei aus der Ferne bestellten Artikeln vorkommen, dass sie später nicht den Erwartungen des Käufers entsprechen.
Um dem Besteller böse Überraschungen nach dem Onlineeinkauf zu ersparen, sieht das Gesetz besondere Regelungen für telefonisch oder online geschlossene Kaufverträge vor. Die §§ 312g, 355 BGB sehen dabei vor, dass fast alle von einem Verbraucher bestellte Waren innerhalb der ersten 14 Tagen ab Warenerhalt gegen volle Erstattung des Kaufpreises und auch bei Nichtgefallen zurückgegeben werden können.
Hierzu muss der Besteller lediglich den online geschlossenen Kaufvertrag einseitig und ohne Angabe von Gründen widerrufen und die gelieferten Waren dann an den Verkäufer zurücksenden.
Widerruf und Rücksendung – so geht’s
Sollten dem Besteller von Norma gelieferte Artikel einmal nicht gefallen, kann er sich schnell und unkompliziert von dem online geschlossenen Kaufvertrag lösen und die betreffenden Waren an Norma zurücksenden. Sogar die gesetzlich für den Vertragswiderruf vorgesehenen Fristen werden dabei durch Norma freiwillig erweitert.
Gekaufte Artikel nicht einfach zurücksenden:
Allerdings ist es auch bei Norma notwendig, den online geschlossene Kaufvertrag zuerst ausdrücklich zu widerrufen – eine kommentarlose Rücksendung einzelner Artikel reicht nicht aus, um den zuvor geschlossenen Kaufvertrag zu beseitigen.
Um den mit Norma geschlossenen Vertrag zu widerrufen, ist es jedoch ausreichend, das von Norma bereitgehaltene Muster-Widerrufsformular ausgefüllt per E-Mail an kundenservice.n24@norma24.de zu übersenden. Hierfür hat der Besteller ab Warenerhalt 30 Tage Zeit.
Ist das geschehen, müssen die zurückzugebenden Waren innerhalb von weiteren 30 Tagen ab Übersendung des Widerrufs an Norma zurückgesendet werden. Eine Rückgabe in den Filialen der Norma-Discounter ist nicht möglich.
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossene Artikel
Wer online bei Norma bestellte Waren zurücksenden möchte, muss beachten, dass einige Artikel nicht vom Online-Widerrufsrecht umfasst sind. Entsprechend können diese Waren auch bei Nichtgefallen nicht an Norma zurückgegeben werden.
- Individuell hergestellte/personalisierte Artikel
- Waren, die sich aus hygienischen Gründen nicht für eine Rücksendung eignen (z.B. geöffnete Kosmetika)
- Schnell verderbliche Waren
- Entsiegelte CDs, DVDs, Computersoftware oder Games
Der Ausschluss solcher Waren vom Widerrufsrecht ist zulässig und auch gesetzlich vorgesehen. Dementsprechend besteht bei Bestellung solcher Artikel kein Anspruch auf Widerruf, Rücksendung und Kaufpreiserstattung.
kunden id 941311.artikel id 1049322.Artikel ist defekt.bitte schiken sie ien retture schei den artikel zurük zu schiken.Danke.
Hallo Eduard,
bitte treten Sie bezüglich der Reklamation mit Norma in Kontakt. Wir von Bezahlen.net können Ihnen hier nicht weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Garantianspruch mit NORMA24 nicht möglich,
NORMA24 meldet sich zurück, kein SERVICE,
Hallo Andreas,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit Norma.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Mein Toilettendeckel ist nach einem halben Jahr kaputt Norma nimmt nur 2monate zurück obwohl 3 Jahre Garantie und Kassenbon Wie bekomme ich ihn umgetauscht
Hallo Charlotte,
in Ihrem Fall geht es ja nicht um einen Umtausch, sondern um einen Mangel. Sie sollten daher auch nicht auf den Umtausch oder eine Rückerstattung bestehen, sondern fragen, wie Norma den Mangel beheben möchte. Bei sachgemäßer Benutzung und korrektem „Einbau“ wird innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf davon ausgegangen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Da müssten Sie also nicht einmal beweisen, dass ein Verarbeitungsfehler vorlag. Norma kann den Deckel dann umtauschen, aber theoretisch auch eine Reparatur anbieten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Ich habe einen Elektronikartikel zum Zurückschicken, man kann mir allerdings keinen GLS-Paketshop nennen, der zu erreichen ist.
Hallo Wolfgang,
Sie können Paketshops in Ihrer Nähe über den GLS Paketshop-Finder ausfindig machen: GLS-Paketshop suchen
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Unter vermerkt auf Geschäftskonto verweigert NORMA die Rücknahme der Wahre innerhalb der Widerrufsfrist!
Hallo Herbert,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit Norma. Für Geschäftskunden ist der Widerruf tatsächlich meist ausgeschlossen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Am 31.03.2021, habeich bei Norma, in Eilenburg, Schuhe gekauft. Nach 2,5, Monten löste sich die Sohle an beiden Schuhe ab. Als ich bei Norma damit vorsprach sagte die dortige Leiterin, ich habe nur 2 Moante zeit gehabt diese zu Reklamieren.
Wie ich eiter geholfen werden kann wurde mir gesagt, ich sollte mich dem Händler in Verbindung setzen.
Frage wer ist der Händler der Schuhe ?
DIese steht auf dem dortigen Lavel der an den Schuhe befestigt ist.
Sorry wer hebt sich diesen auf und woher weiß ich, dass ich dieses aufheben muss? Denke bei einer Reklamation sollte der Kassenzettel reichen.
Jedenfalls ist mit der Leiterin keien einigkeit und dessen Einsehen gekommen. Im Gegenteil Sie hat mich wie ein dummer Junge stehen gelassen und es war für sie erledigt. Keine Rücknahme. So habe ich es auch am 15.09.21 nochmalserlebt und sie darauf hingewissen, es gibt ein Mängelerschein bis zu einem halben Jahr.
Sie darauf bei Norma ist mit dem Händler nur 2 Monate ausgemacht.
Sie wiss mich nicht darauf hin angesichts einer Reparatur Möglichkeit. Im Gegenteil ich sollte mich an die Adresse wenden die draussen dransteht.
Kundenfreunlichkeit bei Norma in Eilenburg – 5. Die Diskussion wurde vor den gehenden Publikum an der Kasse geführt.
Eine Mitteilung / Beschwerde per online zu Norma ist nichts zurück gekommen, nicht beantwortet wurden.
Was mir auch auffällt, man findet auch zu Norma kein Kundentelefon, auf dessen Onlineseite.
Da werde ich keine Schuhe wieder einkaufen und rate auch zuvor zufragen wie es mit der Gewährleistung ist und warum eigentlich da nur 2 Monate ?
Hallo,
die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf zwei Monate zu kürzen dürfte rechtlich sehr, sehr riskant sein. Auch Norma ist hier als Verkäufer in der Pflicht und darf Sie eigentlich nicht an den Hersteller der Schuhe verweisen. Wenn Norma mit dem Händler einen anderen Zeitraum ausmacht, ist das ja im Prinzip das Problem von Norma und nicht das der Kunden.
Vielleicht hilft Ihnen hier der Verbraucherschutz weiter?
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Abend,
Ich habe einen Artikel bei Norma in Kulmbach (Oberfranken) gekauft da ich dort vor Ort war wegen Krankenhausbesuch. Nun bin ich wieder in Erftstadt bei mir zuhause und würde den Artikel gerne zurück geben. Kassenbon habe ich noch. Kann ich den Artikel auch hier in Erftstadt in der Filiale zurück geben?
Vielen Dank im voraus
M.f.G.
Joachim Kauper
Hallo Joachim,
bei Dingen, die keine Lebensmittel sind, gibt Norma an, dass Sie diese in „Ihrer“ Filiale zurückgeben können. Das meint im Normalfall die Filiale, in der Sie auch eingekauft haben. Da sich bei Ihnen besondere Umstände ergeben haben, kann es aber sein, dass auch Ihr Norma den Artikel umtauscht. Wenn der Kauf schon mehr als zwei Monate her ist, sollten Sie zunächst Kontakt zu Norma aufnehmen.
Handelt es sich um Lebensmittel, geht das aber zeitlich unbefristet auch ohne Bon und dann vermutlich in jeder Filiale.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Mir ist heute ein am 02.11.’20 bei norma, Krefeld, innerhalb kürzester Zeit kaputt gegangene Heizlüfter nicht umgetauscht, bzw. ersetzt worden. Da ich das Gerät übergangsweise im Bad brauchte, Heizung defekt, habe ich immer kurz vorm Duschen damit das Badezimmer erwärmt. Nachdem es ca. 2, 3 Monate später die Funktion eingestellt hatte, habe ich es im Originalkarton, in der Originalverpackung, mit Garantiekarte und Bedienungsbeschreibung sowie dem Kassenbon in der Küche in einer Ecke stehen gehabt. Heute wollte ich, die Garantie läuft in gut 9 Monaten aus und ich habe keine 19,99 Euro zu verschenken, das Gerät reklamieren.
Genau so habe ich das der Filualleiterin auch gesagt. Das ist eine Reklamation innerhalb der gesetzlichen Umtauschs- und Reklamationsvorgaben. Mir wurde sofort gesagt NORMA MACHT NUR 2 MONATE!
Auf meine Erwiderung das norma ja nicht seine eigenen Gesetze machen kann wurde nicht reagiert. Ich solle mich an den Hersteller wenden und das Ladenlokal verlassen. Es gibt weder Aushänge oder Hinweise auf dem Bon wie norma seine Gewährleistungspflichten händelt. Alleine das muss doch schon sein, wenn man anders als es das Gesetz vorgibt praktiziert. Nichts desto Trotz kann es doch nicht sein das norma sich seine eigenen Gesetze schafft. Ich möchte alleine des Umgangs heute mit mir, als Kunde nicht auf meinen mir gesetzlich zustehendes Recht verzichten und mein Geld, bzw. ein gleichwertig funktionierendes Gerät bekommen.
Wie gehe ich nun vor?
Ich bedanke mich vorab für eine Rückmeldung.
MfG, R. Schulz
Hallo Rainer,
Sie könnten sich zum einen statt an die Filiale an Norma direkt wenden. Andererseits könnte Ihnen möglicherweise auch ein spezialisierter Rechtsanwalt weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Darf ich mal nachfragen wo mein Kommentar bzw. Nachfrage geblieben ist?
Hallo Rainer,
da wir immens viele Spam-Kommentare erhalten, prüfen wir jeden Kommentar, bevor wir ihn freigeben.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo,,
ich habe bei Norma einen Artikel gekauft der Nicht in Frage kam und forderte einen Rückschein an. Dabei sagen muss ichs, dass ich mir die Ware zum Arbeitgeber senden lasse “ zH B.Zelke “ und noch nie Schwierigkeiten hatte beim zurücksenden. Ausser jetzt bei NORMA !! Sie berufen sich ausschließlich auf die Fimenadresse , deshalb vom Umtausch /Rückgabe ausgeschlossen . Habe über Email den Vorgang geschildert, dass es für mich einfacher ist die Pakete dort anzunehmen . Den Vorschlag gemacht sich bei meinem Arbeitgeber zu informieren wurde total ignoriert. Das ist alles anders also KUNDENFREUNDLICH .
Wohin sende ich Retour Norma da mir der bestellte Artikel per online nicht gefällt welche Poststelle nimmt Norma an?
Hallo Agnes,
bitte kontaktieren Sie Norma oder schauen Sie in Ihrem Kundenkonto nach, ob Sie einen Retourenschein herunterladen oder anfordern können.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Ich habe bei Norma eine Armbanduhr für Herren gekauft. Nach 2,5 Monaten läuft diese, trotz sehr seltenem Tragen., gar nicht mehr.
Online erbat ich einen Rücksendeschein. Nach fast 4 Wochen meldet sich Norma24 und teilt mit, dass meine Reklamation an den Hersteller weitergeleitet wurde und bitten um Geduld. Wie lange soll ich denn noch Geduld haben?
Hallo,
grundsätzlich ist Norma hier Ihr Ansprechpartner und nicht der Hersteller. Grundsätzlich können Sie schon auf eine schnelle Bearbeitung drängen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net