Bezahlen.net
Besucher: 37 Letzte aktualisierung: 4 Minuten
  • Startseite
  • Ratgeber
    • Payment-Anbieter
      • PaySafeCard
      • Klarna
      • Skrill
      • N26
    • Zahlarten
      • Amazon Pay
      • Bitcoins
      • PayPal
      • Kreditkarte
      • Lastschrift
      • Ratenkauf
      • Rechnungskauf
    • Weitere Themen
      • Banking
        • Sparkasse
        • Gemeinschaftskonto
        • Im Geschäft Geld abheben
      • Rechtliches
        • Umtauschen
        • Rundfunkbeitrag
        • Schufa
      • Packstation
      • Wie funktioniert…
    • Paket-Status
      • DHL
      • DHL Express
      • DHL Global Mail
      • DPD
      • Deutsche Post
      • GLS
      • Hermes
      • UPS
      • TNT
      • FedEx
  • Shops
    • Shop-Ratgeber
      • Aldi
      • Amazon
      • Asos
      • eBay Kleinanzeigen
      • Ikea
      • Media Markt
      • OTTO
      • Quelle
      • Kontaktdaten
    • Shops mit…
      • Shops mit Amazon Pay
      • Shops mit Ratenzahlung
      • Shops mit Rechnungskauf
      • Shops mit Klarna
      • Shops mit Klarna Ratenkauf
      • Shops mit Klarna Rechnungskauf
      • Shops mit Lastschrift
      • Shops mit PayPal
      • Shops mit PayPal Ratenzahlung
      • Shops mit PaySafeCard
  • Ausland
    • Themen:
      • Bezahlen im Ausland
      • Bestellen im Ausland
      • Bankgebühren im Ausland
      • Steckdosen im Ausland
      • Umsatzsteuer im Ausland
      • Zigarettenpreise im Ausland
      • Zoll und Import
    • China Shopping
      • China Shops
      • China Ratgeber
      • Zollrechner
    • China Shops
      • AliExpress
      • Alibaba
      • Banggood
      • SheIn.com
      • Zaful
  • Kauf auf Rechnung
    • Themen
      • Kleidung auf Rechnung
      • Handy auf Rechnung
      • Fernseher auf Rechnung
      • Laptop auf Rechnung
      • Parfum auf Rechnung
  • Ratenzahlung
    • Themen
      • Schuhe Ratenkauf
      • Kleidung Ratenkauf
      • Betten Ratenkauf
      • Couch Ratenkauf
      • Möbel Ratenkauf
      • Küche Ratenkauf
      • Fernseher Ratenkauf
      • Handy Ratenkauf
      • Handy ohne Vertrag Ratenkauf
      • Laptop Ratenkauf
      • Playstation 4 Ratenkauf
Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Umtausch ohne Originalverpackung

Umtausch ohne Originalverpackung (OVP) - Muss der Händler die Retoure trotz fehlender Verpackung akzeptieren?

[ Gesamtbewertungen: 11 | Durchschnitt: 4,27 ]
Loading...

Ein Umtauschrecht wird dem Verbraucher von vielen Händlern freiwillig für einen bestimmten Zeitraum gewährt oder kann sich aus der Mangelhaftigkeit der gekauften Ware ergeben. Oft stellt sich jedoch die Frage, ob es nur dann gilt, wenn die Ware samt Originalverpackung vom Kunden zurückgegeben werden kann. Wir bringen Licht ins Dunkel und zeigen, wann ein Umtausch auch ohne Originalkarton möglich ist.


Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Umtausch ist nicht gleich Umtausch
  • 2 Umtausch wegen Mangelhaftigkeit
  • 3 Umtausch wegen Nichtgefallen
  • 4 Achtung, Garantie!
  • 5 Video: Wissenswertes zum Thema Umtausch

Umtausch ohne Originalverpackung in aller Kürze

  • Ist die gekaufte Ware mangelhaft, muss der Händler sie auch dann umtauschen oder reparieren, wenn die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist.
  • Gewährt der Händler einen Umtausch aus Kulanz, kann er auf die Rückgabe samt Originalkarton bestehen.
  • Auch um Garantieleistungen in Anspruch zu nehmen, kann eine Rückgabe der Ware samt Originalverpackung notwendig werden.

Umtausch ist nicht gleich Umtausch

Genau hinschauenDass zum Umtausch einer Ware zwingend auch die Originalverpackung des erstandenen Produkts vorhanden sein muss, gehört wohl zu den populärsten Rechtsirrtümern unter Verbrauchern. Grund hierfür mag das Beharren vieler Händler darauf sein, Waren nur in ihrer Originalverpackung zurücknehmen zu wollen. Ein Recht dazu, Waren stets samt Originalkarton zurückzufordern haben Händler allerdings nicht immer.

Allein dann, wenn es um einen Umtausch wegen Nichtgefallen geht, kann der Verkäufer unter Umständen darauf beharren, nur Waren samt Originalverpackung zurückzunehmen. Erweist sich die gekaufte Ware jedoch als mangelhaft, hat der Händler hierzu kein Recht. Entsprechend muss mangelhafte eine Ware auch ohne ihre ursprüngliche Verpackung umgetauscht oder repariert werden.

Um zu bestimmen, ob für den Umtausch einer bestimmten Ware auch deren Originalverpackung notwendig ist, kommt es also in erster Linie darauf an, ob die Ware wegen Mangelhaftigkeit oder Nichtgefallen zurückgegeben werden soll.

Umtausch wegen Mangelhaftigkeit

Prinzipiell hat der Verkäufer einer Sache die Pflicht, dem Käufer diese frei von Mängeln zu übergeben – das ergibt sich aus § 433 Abs. 1 BGB. Tut er dies nicht und liefert stattdessen eine mangelhafte Ware, stehen dem Käufer prinzipiell die in den §§ 437 ff. genannten Rechte (Mängelansprüche) zu.

Insbesondere erlauben diese dem Käufer:

  • Reparatur oder Umtausch der mangelhaften Sache zu verlangen oder
  • Vom Vertrag zurückzutreten und eine Rückzahlung des Kaufpreises zu fordern, falls der Verkäufer Reparatur oder Umtausch der Ware endgültig verweigert, beides unmöglich ist oder bereits zwei Reparaturversuche des Verkäufers fehlgeschlagen sind.

Voraussetzung für das Vorliegen dieser Ansprüche ist die Mangelhaftigkeit der Kaufsache. Eine solche ist insbesondere dann gegeben, wenn die verkaufte Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Ist bezüglich der Beschaffenheit nichts vereinbart worden, gilt die Sache gemäß § 434 BGB
§ 434 Sachmangel

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
dann als mangelhaft, wenn
:

  • sie sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet,
  • sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die der Käufer bei Sachen dieser Art nicht erwarten musste,
  • sie Eigenschaften nicht aufweist, die der Käufer aufgrund von Werbeversprechen erwarten konnte.

RechtlichesSelbstverständlich muss sich der Käufer nicht sofort nach dem Kauf auf diese Rechte berufen. Schließlich muss er die gekaufte Sache erst einmal prüfen können. Außerdem ist es denkbar, dass sich ein zum Kaufzeitpunkt bereits vorhandener Mangel nicht sofort zeigt, sondern erst später sichtbar wird.

Entsprechend darf die gekaufte Sache darum auch der Originalverpackung entnommen und ganz normal benutzt werden, ohne dass die Mängelansprüche des Käufers hierdurch verloren gehen würden.

Insgesamt gibt das Gesetz dem Käufer in § 438 Abs. 1 BGB
§ 438 BGB Verjährung der Mängelansprüche

(1) Die in § 437 Nr. 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren
1. in 30 Jahren, wenn der Mangel
a) in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder
b) in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist,
besteht,

2. in fünf Jahren
a) bei einem Bauwerk und
b) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, und

3. im Übrigen in zwei Jahren.
ganze zwei Jahre Zeit, um Ansprüche, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben, gegenüber dem Händler geltend zu machen. Völlig unerheblich ist es hierfür, ob die Originalverpackung noch vorhanden ist oder nicht. Schließlich kann es dem Käufer nicht zugemutet werden, unzählige Kartons von gekauften Produkten 24 Monate lang aufzubewahren.

Darum gilt: Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass die erstandene Ware von Anfang an mangelhaft war, muss sie vom Händler umgetauscht oder repariert werden. Das gilt auch dann, wenn die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist.

Umtausch wegen Nichtgefallen

InformationAnders sieht es jedoch aus, wenn der Kunde die gekaufte Ware wegen Nichtgefallen umtauschen möchte. Gefällt die Farbe nicht oder hat sich der Käufer anderweitig vergriffen, steht ihm nämlich, anders als oft angenommen, kein gesetzliches Recht auf einem Umtausch der ansonsten einwandfreien Ware zu.

Nichtsdestotrotz wird ein solches Umtauschrecht von vielen Händlern aus Kulanz gewährt. Oftmals wird auch mit einer „Zufriedenheitsgarantie“ geworben, die es erlaubt, die Ware innerhalb eines bestimmten Zeitraums ohne Angabe von Gründen umzutauschen.

Wichtig ist hierbei jedoch:

Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch auch bei Nichtgefallen gibt es nicht! Bietet der Händler ein solches Umtauschrecht aber dennoch an, ist er auch an das Versprchen gebunden, was er dem Kunden gegenüber abgegeben hat.

Fehlkäufe der Deutschen: Diese Warengruppen führen oft zu Fehlkäufen!

Fehlkäufe der Deutschen: Diese Warengruppen führen oft zu Fehlkäufen!

Oftmals sind die Bedingungen, unter welchen ein Händler den Umtausch auch einwandfreier Waren wegen Nichtgefallen gewährt, in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.

Wird hierin festgelegt, dass der Händler auch mangelfreie Waren umtauscht, sofern diese samt der Originalverpackung und innerhalb eines bestimmten Zeitraums zurückgegeben werden, ist er auch nur an dieses Versprechen gebunden.

Was den Umtausch mangelfreier Waren betrifft, kann der Händler also durchaus bestimmen, dass diese nur samt Originalverpackung umgetauscht werden können.

Der launische Händler:

Obwohl grundsätzlich kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch mangelfreier Waren besteht, ist der Händler an diesbezügliche Versprechen gebunden, wenn er sie einmal abgegeben hat. Verspricht er die anstandslose Rücknahme auch ohne Originalverpackung, ist er hierzu auch verpflichtet und kann später nicht einfach seine Meinung ändern.

Achtung, Garantie!

Gerade wenn es um den Kauf eines neuen Elektrogeräts geht, locken Händler oder Hersteller häufig mit Garantieversprechen. So wird beispielsweise garantiert, dass das gekaufte Gerät für eine bestimmte Zeit eine bestimmte Eigenschaft behält. Verliert das Gerät diese Eigenschaft beispielsweise innerhalb von zwei Jahren, verspricht der Hersteller, es auch dann auszutauschen, wenn es eigentlich mangelfrei ist.

Hierbei ist zu beachten, dass auch die Garantie ein freiwilliges Zusatzversprechen darstellt, dessen Voraussetzungen der Hersteller oder Händler selbst bestimmen darf. Auch hier kann also bestimmt werden, dass die Ware im Garantiefalle nur inklusive der Originalverpackung zurückgegeben werden kann.

Video: Wissenswertes zum Thema Umtausch

Im folgenden Video werden die hier besprochenen Themen noch einmal anschaulich zusammengefasst.


Diese Artikel können Sie auch interessieren:

  • Garantie ohne Kassenbon
  • Umtausch bei Netto
  • Umtausch bei Decathlon
  • Umtausch bei Hornbach
  • Umtausch bei TK Maxx
  • Umtausch bei Lidl

10 Kommentare

  1. Jim Sylaj sagt:
    8. November 2019 um 14:27 Uhr

    Hallo,
    wie sieht es aus mit Origanalverpackungen aus. Ich habe ein Mainboard zur Reparatur, wie vom Hersteller verlangt, in der Originalverkaufsverpackung ohne Zubehör verschickt. Jetzt kam das Mainboard nicht in der dafür vorgesehenen Originalverpacktung zurück. Ich hätte allerdings gerne diese auffällig gestaltete OVP in der jeweils ein Karton für das Mainboard vorgesehen ist und eine Verpackung für das Zubehör. Ist dies ein Mangel? Kann ich darauf bestehen, dass mir die OVP zugeschickt wird bzw. ist hier dann ein Umtausch möglich sodass Ich dann ein in OVP verpacktes vollständiges Mainboard erhalte?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jim Sylaj

    Antworten
    1. Caro sagt:
      9. November 2019 um 7:36 Uhr

      Hallo Jim,
      leider konnte ich nicht herausfinden, wie es sich damit verhält. Aber wäre es nicht möglich, erst einmal freundlich beim Hersteller nachzufragen, ob Sie die Verpackung nachträglich erhalten können?

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  2. Thomas sagt:
    8. Dezember 2020 um 5:39 Uhr

    Hallo,
    Ich habe ein sehr großen Ferseher bestellt 85Zoll deren Verpackung sehr groß ist.
    Nach dem erhalt des TVs habe ich ihn 2 Tage benutzt und anschließend die Verpackung entsorgt.
    Am 4 Tag habe ich ein Technischen Mangel am Fernseher festgestellt der vorher nicht aufgetreten ist.
    Ich würde gerne vom Widerruf Gebrauch machen und den TV zurück geben, allerdings habe ich nun keine Verpackung mehr was das ganze erschwert. Meine Angst ist nun, dass der Händler sich quer stellt und vom Kaufpreis ein Wertersatz abzieht, mit der Begründung er könne den nun nicht mehr als Neu verkaufen da auch die Verpackung fehlt.
    Ein solcher Karton wirs vom Hersteller natürlich immer sehe speziell hergestellt gerade bei dieser Größe von 85Zoll.
    Ich möchte den TV gar nicht mehr haben da dieser Mangel im Internet bekannt ist und auch diskutiert wird.
    Moch habe ich 5 Tage Rückgabe recht und weiss da nicht wirklich weiter.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      8. Dezember 2020 um 10:22 Uhr

      Hallo Thomas,
      haben Sie denn schonmal beim Händler nachgefragt?
      Da es sich um einen Mangel am Gerät handelt und nicht um schlichtes Nichtgefallen (da können die Richtlinien anders sein), ist es egal, ob die Verpackung noch da ist oder nicht. Schließlich hätten Sie hier bis zu zwei Jahre nach dem Kauf die Möglichkeit, einen Mangel geltend zu machen und dann kann niemand mehr von Ihnen erwarten, die Verpackung aufzuheben – gerade bei einem Gerät dieser Größe.
      Melden Sie sich doch einfach beim Händler und fragen Sie nach, wie nun am besten zu verfahren ist. Wenn Sie das Gerät zurückschicken müssen, müssen Sie sich allerdings tatsächlich um eine angemessene Verpackung kümmern. Das ist nun natürlich ärgerlich, aber Sie sollten darauf achten, dass die Versandverpackung dann sicher und stoßfest ist, damit der Fernseher (ansonsten) unversehrt wieder beim Händler ankommt.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  3. Mario Galler sagt:
    22. Januar 2021 um 12:10 Uhr

    Hallo I want to return a item to Wish but can not find a returnable dress which is frustrating can you help me . Its urgent as the item was the wrong item.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      22. Januar 2021 um 15:15 Uhr

      Hallo Mario,
      bei Wish sind Umtausch und Rücksendung oft schwierig, die Konditionen hängen oft vom einzelnen Händler ab. Hier müssten Sie über Ihr Kundenkonto eine Stornierungsanfrage stellen und dann abwarten. Das ist in der Tat oft langwierig und frustrierend … Ich wünsche Ihnen dabei viel Erfolg!

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  4. Juli.Kr sagt:
    21. Februar 2021 um 20:13 Uhr

    Hallo, ich habe eine Lampe fuer 420 Euro gekauft, den Originalkarton entsorgt, und dann festgestellt dass die LEDs nicht austauschbar sind und daher die Lampe zurueckgeschickt. Da ich die Originalverpackung nicht mehr hatte, habe ich lediglich eine Erstattung abzueglich 25% bekommen, der Haendler hat also 105Euro als Wertersatz einbehalten, da der Originalkarton gefehlt hat. Ist diese enorme Hoehe des Wertersatzes fuer einen Karton gerechtfertigt?
    Vielen Dank

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      22. Februar 2021 um 9:38 Uhr

      Hallo Juli,
      haben Sie die Lampe online bestellt und innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zurückgeschickt oder haben Sie die Lampe vor Ort gekauft? Davon hängt ab, ob der Händler hier eine Rücknahme aus Kulanz vorgenommen hat (dann kann er durchaus auf den Originalkarton bestehen). Wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung bitte an einen Experten.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  5. klaus ulrich busch sagt:
    28. Februar 2021 um 17:48 Uhr

    nach 9 monaten funktioniert mein 32-zoll flach-tv, online bei amazon gekauft, nicht mehr. die original-verpackung habe ich entsorgt. was mache ich ? wie kriege ich den tv zu amazon ? kann amazon auf der originalverpackung bestehen ? kub

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      1. März 2021 um 11:32 Uhr

      Hallo Klaus,
      bei einem Defekt ist es in der Regel unerheblich, ob Sie die Originalverpackung noch haben. Schließlich kann ein defektes Gerät ohnehin nicht einfach weiterverkauft werden – denn dafür ist die Originalverpackung meist erforderlich. Kontaktieren Sie hier am besten Amazon und reklamieren den Mangel. Hier wird man Ihnen sicherlich sagen können, wie nun vorgegangen wird.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

Team

Kevin Schroer
Redaktion
Berlin
Thema: Zahlungsmittel
Laura Schneider
Redaktion
Berlin
Thema: Shopping
Manuela Vogel
Redaktion
Hamburg
Thema: Banking & Finanzen
Fabian Simon
Marketing
Berlin

Ähnliche Ratgeber

  • 14-Tage-Rückgaberecht
  • Abschlussgebühr bei Ratenzahlungen
  • Anfechtung und Widerruf – Unterschiede
  • Annahmepflicht von Bargeld
  • Anwaltskosten bezahlen
  • Bearbeitungsgebühren bei Krediten
  • Beerdigung bezahlen
  • Bestellungsannahme
  • Bezahlen mit D-Mark
  • Bezahlen unter Vorbehalt
  • Bonität vorausgesetzt
  • Bonitätsprüfung bei Unternehmen
  • Bonitätsprüfung beim Kauf auf Rechnung
  • Bonpflicht
  • Bußgeld in Raten bezahlen
  • D-Mark umtauschen
  • Darf man Sechserpack aufreißen
  • Defekte Ware einschicken
  • Deutsche Mark-Münzen Wert
  • Differenzbesteuerung
  • EC Karte gefunden
  • Eigentumsvorbehalt beim Ratenkauf
  • Einzelkonto in Gemeinschaftskonto umwandeln
  • Erweiterter Eigentumsvorbehalt
  • Eventim Widerruf
  • Fernabsatzgesetz – Umtausch im Onlinehandel
  • Freistellungsauftrag beim Gemeinschaftskonto
  • Garantie ohne Kassenbon
  • Gebrauchte Waren als neu erhalten
  • Gefälschte Markenprodukte und Plagiate aus China
  • Gekaufte Ware kommt nicht an
  • Gemeinschaftskonto
  • Gemeinschaftskonto auflösen
  • Gemeinschaftskonto eröffnen
  • Gemeinschaftskonto für Firmen
  • Gemeinschaftskonto für Mietzahlungen
  • Gemeinschaftskonto für Nicht-Verheiratete
  • Gemeinschaftskonto für Vereine
  • Gemeinschaftskonto für Verheiratete
  • Gemeinschaftskonto im Erbfall
  • Gemeinschaftskonto im Todesfall
  • Gemeinschaftskonto Kosten
  • Gemeinschaftskonto mit mehreren Personen
  • Gemeinschaftskonto oder Vollmacht?
  • Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz
  • Gemeinschaftskonto Pfändung
  • Gemeinschaftskonto Steuern
  • Gemeinschaftskonto trotz Schufa
  • Gemeinschaftskonto umwandeln
  • Gemeinschaftskonto Vergleich
  • Gemeinschaftskonto: Vorteile + Nachteile
  • Gerichtskosten bezahlen
  • Geschäftsfähigkeit
  • Gewährleistung und Garantie – Unterschiede
  • GEZ abmelden
  • GEZ anmelden
  • GEZ bar bezahlen
  • GEZ Befreiung
  • GEZ bei Hartz IV
  • GEZ bei Todesfall
  • GEZ bei Wohngemeinschaften
  • GEZ Beitragsnummer
  • GEZ bezahlen
  • GEZ für Studenten
  • GEZ für Unternehmen
  • GEZ Gebühren
  • GEZ in der Zweitwohnung
  • GEZ in Raten bezahlen
  • GEZ Kontakt
  • GEZ Konto ändern
  • GEZ Nachzahlung
  • GEZ Namensänderung vornehmen
  • GEZ nicht bezahlt
  • GEZ umgehen
  • GEZ ummelden
  • GEZ Urteil
  • GEZ verfassungswidrig
  • GEZ Verjährung
  • GEZ von der Steuer absetzen
  • GEZ Widerspruch einlegen
  • Gültig bis auf Widerruf
  • Gutschein umtauschen – Rechte & Pflichten
  • Hemmung und Neubeginn der Verjährungsfrist
  • Herstellergarantie
  • IKEA ohne Kassenbon umtauschen
  • Inkassokosten: Welche Gebühren sind zulässig?
  • Kapitalerträge auf einem Gemeinschaftskonto
  • Kaufvertrag beim Tierkauf
  • Kaufvertrag Verjährung
  • Kaufvertrag zwischen Privatpersonen
  • Kündigungsfristen beim Ratenkauf
  • Lastschrift Kontodeckung
  • Lastschrift trotz Widerruf
  • Lieferverzug
  • Mahnbescheid erhalten – Was tun?
  • Mahngebühren bei Ratenzahlung
  • Mündlicher Kaufvertrag
  • Münzgeldprüfverordnung
  • N26 Gemeinschaftskonto
  • Nachbesserung

Beliebte Beiträge

  • Amazon Kontakt
  • PayPal Kontakt
  • Klarna Kontakt
  • Aldi Online Bestellung
  • Bei Amazon Ware nicht erhalten
  • Sky Hotline
  • Klarna Ratenkauf / Rechnungskauf abgelehnt
  • ALDI Kontakt
  • o2 Kontakt
  • ING: Geld einzahlen
  • Alte Bestellungen bei Amazon löschen
  • Sparkasse Geld einzahlen

Unsere Philosophie

Bezahlen.net - das große Fachportal zu allen Themen rund um das Bezahlen, sowohl online als auch offline. 100%ig unabhängig!

Über Bezahlen.net

  • 2000+ Ratgeber
  • 1900+ Shops
  • 1000+ Kommentare
  • 120 Videos

Soziale Kanäle

  • Twitter
  • YouTube
  • Facebook

Kontakt

  • Impressum / Kontakt
  • Unsere Redaktion
  • Fehler gefunden? Hier melden
© 2021 Bezahlen.net. Alle Rechte vorbehalten.
  • Neue Ratgeber
  • Beliebte Ratgeber
  • Unsere Kategorien
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
Diese Website verwendet Cookies. Wir können damit die Seitennutzung auswerten, um nutzungsbasiert redaktionelle Inhalte und Werbung anzuzeigen. Weitere Informationen zu Cookies und insbesondere dazu, wie du deren Verwendung widersprechen kannst, findest du in unseren Datenschutzhinweisen