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Bezahlen.net Ratgeber Zoll Zollbestimmungen Polen

Zollbestimmungen Polen: Wie sind die Einfuhrbestimmungen & Ausfuhrbestimmungen

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Bereits seit 2004 gehört Polen zur Europäischen Union. Seither können deutsche Staatsbürger unkompliziert und ohne Grenzkontrollen nach Polen ein- und wieder ausreisen. Das bedeutet allerdings nicht, dass auch Waren in unbegrenzter Menge ein- und ausgeführt werden können.

Welche Richtmengen einzuhalten sind und für welche Waren Besonderheiten bei der Ein- und Ausfuhr zu beachten sind, zeigen wir hier.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Einreise nach Polen: die Einfuhrbestimmungen
    • 1.1 Roter oder grüner Ausgang?
    • 1.2 Polnische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
    • 1.3 Polnische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
    • 1.4 Polnische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
    • 1.5 Polnische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
    • 1.6 Polnische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
  • 2 Rückkehr aus Polen: die Ausfuhrbestimmungen
    • 2.1 Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
    • 2.2 Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
    • 2.3 Exotische Souvenirs aus Polen
    • 2.4 Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien
    • 2.5 Ausfuhrbestimmungen für Geld
    • 2.6 Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
    • 2.7 Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
    • 2.8 Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften
  • 3 Bestellungen und Post aus und nach Polen
    • 3.1 Waren nach Polen versenden
    • 3.2 Waren aus Polen bestellen oder als Geschenk erhalten
  • 4 Zollrechner
  • 5 Kontakt
    • 5.1 Deutscher Zoll
    • 5.2 Botschaft der Republik Polen in der Bundesrepublik Deutschland

Einreise nach Polen: die Einfuhrbestimmungen

Auch bei Reisen innerhalb der EU-Länder sind Einschränkungen im Warentransport und vorgeschriebene Richtmengen für bestimmte Güter zu beachten. Insbesondere bedeutet das:

  • Nicht alle Waren, die in anderen EU-Ländern angeboten werden, dürfen auch nach Deutschland bzw. nach Polen eingeführt werden.
  • Größere Bargeldmengen müssen auf Nachfrage angemeldet werden.
  • Waren dürfen abgabefrei nach und aus Polen ein- bzw. ausgeführt werden, wenn sie für den persönlichen Ver- und Gebrauch bestimmt sind. Für einige Waren gelten jedoch besondere mengenmäßige Begrenzungen.

Roter oder grüner Ausgang?

Den richtigen Zoll Ausgang am Flughafen wählen

Den richtigen Ausgang am Flughafen wählen

Das Recht auf Freizügigkeit macht es für Deutsche sowie für alle anderen EU-Bürger möglich, sich frei und ohne weitere Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union zu bewegen. Obwohl bei Reisen nach Polen prinzipiell Reglementierungen für bestimmte Waren bestehen, finden Überprüfungen nur sporadisch statt.

Darum können auch Flugreisende, die keine explizit anzeigepflichtigen Waren mit sich führen, am Flughafen den grünen Ausgang benutzen.

Zu beachten ist dabei jedoch: Werden Barmittel, Wertpapiere, Sparbücher, Edelmetalle oder Edelsteine, deren Wert 10.000 Euro übersteigt, aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land eingeführt, besteht eine Anzeigepflicht auf Aufforderung.

Wahrheitspflicht bei Nachfragen

Werden Sie bei der Ein- oder Ausreise von einem Zollbeamten zu Ihren mitgeführten Barmitteln befragt, besteht die Verpflichtung, wahrheitsgemäß Auskunft zu Gesamtwert, Herkunft und Verwendungszweck zu machen, sofern der Wert der Zahlungsmittel 10.000 Euro übersteigt. Werden hier wahrheitswidrige Angaben gemacht, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit hohen Geldbußen bestraft werden kann.

Zusätzlich gelten auch für einige, besonders beliebte Ein- und Ausfuhrgüter besondere mengenmäßige Beschränkungen. Wird die für diese Güter vorgegebene Richtmenge nicht überschritten und werden die Waren persönlich und für den eigenen Gebrauch befördert, sind sie abgabefrei.

Wird die Richtmenge jedoch überschritten, muss eine gewerbliche Ein- bzw. Ausfuhr angenommen werden. Bei einigen Produkten kann dann dennoch nachgewiesen werden, dass sie ausschließlich für private Zwecke gedacht sind – bei anderen Gütern hingegen ist der Gegenbeweis nicht möglich.

Wir zeigen, welche Regelungen bezüglich der beliebtesten Ein- und Ausfuhrgüter gelten.

Polnische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen

Lebensmittel, Pflanzen und Genussmittel, die in Deutschland auf üblichem Wege gekauft und bereits versteuert wurden (das sind alle beispielsweise in einem Supermarkt gekauften Waren), können unproblematisch nach Polen eingeführt werden. Besonderheiten gelten hier allein für Kaffee und kaffeehaltige Waren (z.B. löslicher Kaffee):

Kaffee gilt als Genussmittel. Hiervon dürfen maximal 10 kg nach Polen eingeführt werden. Gleiches gilt auch für kaffeehaltige Produkte wie beispielsweise löslichen Kaffee

Polnische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol

Einfuhrbestimmungen für die Reise nach PolenPersonen ab 17 Jahren dürfen Tabak und Alkoholika für die Verwendung zu privaten Zwecken mit nach Polen nehmen. Welche Mengen hierbei als für private Zwecke angemessen angesehen werden, ist in Form von Richtmengen festgelegt worden.

Werden maximal:

  • 800 Zigaretten oder
  • 400 Zigarillos oder
  • 200 Zigarren oder
  • 1 kg Rauchtabak

und

  • 10 Liter Spirituosen oder
  • 10 Liter Alkopops oder
  • 20 Liter alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse (wie Sherry, Portwein und Marsala) oder
  • 60 Liter Schaumwein oder
  • 110 Liter Bier

… eingeführt, kann eine Einfuhr zu privaten Zwecken angenommen werden.

Keine Richtmengen für Wein
Für Wein ist keine Richtmenge festgelegt. Aus steuer- und zollrechtlicher Sicht kann Wein darum in unbegrenzter Menge zum privaten Genuss mit nach Polen gebracht werden.

Wer eine größere als die in den Richtmengen angegebene Menge an Tabakwaren oder Alkoholika nach Polen einführen möchte, kann dies tun. Hierbei handelt es sich weder um eine Ordnungswidrigkeit noch um eine strafbare Handlung. Allerdings muss in diesem Falle auf Nachfrage bewiesen werden, dass die Waren tatsächlich zum privaten Konsum und nicht zum Verkauf mitgeführt werden.

Polnische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen

Bargeld und andere Zahlungsmittel können unproblematisch aus Deutschland aus- und nach Polen eingeführt werden. Wie schon erwähnt, ist bei der Mitnahme von Bargeld und Zahlungsmitteln ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro jedoch eine Anzeigepflicht zu beachten. Auf Nachfrage der Kontrolleinheiten des Zolls sind dann mündlich unter anderem Herkunft und Verwendungszweck der Barmittel anzugeben.

Die Anzeigepflicht besteht dabei für:

  • Bargeld (also Banknoten und Münzen)
  • Sparbücher
  • Schecks
  • Reieseschecks
  • Aktien
  • Rohe oder geschliffene Edelmetalle und Edelsteine (z.B. Platin, Gold, Silber, Diamanten, Rubine, Saphire oder Smaragde)

Schmuck und andere aus Edelmetallen bzw. Edelsteinen hergestellte Waren sind nicht als Zahlungsmittel anzusehen und sind entsprechend auch nicht von der Anzeigepflicht umfasst.

Polnische Einfuhrbestimmungen für Medikamente

Medikamente dürfen in kleinen, der Reisedauer entsprechenden Mengen und für den persönlichen Bedarf nach Polen mitgebracht werden.

Polnische Einfuhrbestimmungen für Haustiere

Bereits seit 2004 dürfen Haustiere ihre Besitzer innerhalb der EU fast in alle Staaten problemlos begleiten. Dabei können je fünf Katzen, Hunde oder Frettchen einen Reisenden begleiten.

Hunde, Katzen und Frettchen müssen dabei:

  1. mindestens 3 Monate alt sein. Für jüngere Tiere muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
  2. gechipt oder tätowiert sein.
  3. einen EU-Heimtierausweis haben.
  4. über eine Tierhaltererklärung verfügen.
  5. eine gültige Tollwutschutzimpfung (mindestens 21 Tage und längstens 12-36 Monate vor der Reise) erhalten haben.

Rückkehr aus Polen: die Ausfuhrbestimmungen

Auch bei der Rückreise aus Polen gilt, dass Waren für den privaten Ge- und Verbrauch ohne weiteres nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Für einige Waren gelten jedoch auch hier bestimmte Richtmengen – im Falle einer Überschreitung dieser Menge muss bewiesen werden, dass die Güter tatsächlich für private Zwecke mitgeführt werden.

Zusätzlich gibt es jedoch auch Güter, deren Aus- bzw. Einfuhr nicht gestattet ist. Welche Regeln hier gelten, richtet sich sowohl nach polnischem als auch nach deutschem Recht.

Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol

Ausfuhrbestimmungen Wie auch bei der Einreise nach Polen, dürfen auch bei der Rückreise nach Deutschland:

  • 800 Zigaretten oder
  • 400 Zigarillos oder
  • 200 Zigarren oder
  • 1 kg Rauchtabak

und

  • 10 Liter Spirituosen oder
  • 10 Liter Alkopops oder
  • 20 Liter alkoholhaltige Zwischenerzeugnisse (wie Sherry, Portwein und Marsala) oder
  • 60 Liter Schaumwein oder
  • 110 Liter Bier

… pro Person und zum privaten Genuss mitgeführt werden.

Unabhängig von den festgelegten Richtmengen ist es jedoch verboten, Tabakwaren, die vorschriftswidrig in ein EU-Land gelangt sind und aus einem Nicht-EU-Land stammen, zu kaufen oder zu besitzen. Wer dies dennoch tut, erfüllt den Tatbestand der Steuerhehlerei und kann bestraft werden!

Illegale Tabakwaren erkennen

Tabakwaren, die die Zollvorschriften der EU nicht erfüllen und nicht gekauft oder nach Deutschland eingeführt werden dürfen, sind an folgenden Merkmalen zu erkennen:

  • das Steuerzeichen (Banderole) fehlt
  • Gesundheitshinweisen bzw Angaben zum Nikotin- und Teergehalt fehlen
  • Tabakwaren wurden von Straßenhändlern angeboten
  • ihr Preis ist auffallend niedrig
  • Tabakwaren der Marke „Jin Ling“ erfüllen niemals die EU-Zollvorschriften und dürfen nicht gekauft oder nach Deutschland gebracht werden

Ausfuhrbestimmungen für Medikamente

Medikamente dürfen aus Polen ausgeführt, allerdings nur in begrenzter Menge für den persönlichen Bedarf nach Deutschland eingeführt werden. Eine für maximal drei Monate ausreichende Menge je Arzneimittel ist dabei als für den persönlichen Bedarf gedacht anzusehen. Dabei ist die Dosierungsempfehlung der Arzneimittel zu berücksichtigen.

Gefälschte Arzneimittel und im Doping verwendete Stoffe dürfen selbstverständlich nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Exotische Souvenirs aus Polen

Waren und Souvenirs können problemlos mit nach Deutschland gebracht werden. Zu beachten sind dabei jedoch Tierschutzvorschriften sowie Regelungen zum Schutz nationaler Kulturgüter.

Dementsprechend dürfen vom Aussterben bedrohte Tiere sowie aus ihnen hergestellte Produkte niemals aus Polen aus- und nach Deutschland eingeführt werden.

Außerdem sind bestimmte älterer und besonders wertvoller Gegenstände, sofern sie dauerhaft aus Polen ausgeführt werden sollen, einmalig genehmigungspflichtig. Eine Übersicht der Gegenstände, für welche eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, findet sich in polnischer Sprache hier.

Prinzipiell lässt sich jedoch sagen, dass Gegenstände, die:

  • nicht im Denkmalregister eigetragen sind
  • nicht zu öffentlichen Sammlungen gehören
  • nicht zum Inventar von Kirchen, Bibliotheken oder Museen gehören

… ohne Genehmigung ausgeführt werden dürfen.

Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien

Elektronische Waren und Textilien können problemlos aus Polen mitgebracht werden. Eine Richtmenge ist hierbei für Waren, die für private Zwecke gedacht sind, nicht zu beachten. Gefälschte Markenartikel sind hiervon jedoch nicht erfasst und dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.

Ausfuhrbestimmungen für Geld

Bargeld und Zahlungsmittel können prinzipiell ohne besondere Anmeldemaßnahmen und Beschränkungen aus Polen ausgeführt werden. Auch hier ist jedoch zu beachten, dass ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro die Verpflichtung besteht, auf Nachfrage gegenüber den Zollbeamten Herkunft und Verwendungszweck offenzulegen.

Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel

Lebensmittel aus Polen dürfen ohne weitere Begrenzungen zu privaten Zwecken nach Deutschland mitgebracht werden. Für einige Lebensmittel gelten jedoch bestimmte Einschränkungen:

  • Speisepilze dürfen bis zu einer Menge von 2 kg eingeführt werden.
  • Kartoffeln dürfen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
  • Kaviar vom Stör darf nur bis zu einer Freimenge von 125 Gramm je Person mitgeführt werden.

Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper

Waffen und Munition dürfen nur von Personen mit einem entsprechenden Erlaubnisschein innerhalb der EU mitgeführt werden.

Bei Jägern, Sportschützen oder Brauchtumsschützen kann das etwa der Europäische Feuerwaffenpass sein. Der Grund der Waffenmitnahme (z.B. Einladung zu einem Wettkampf) muss jedoch angegeben werden.

Auch eine deutsche Waffenerwerbs- und Besitzerlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte) ist für die Mitnahme ausreichen.

In Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper dürfen prinzipiell von Personen über 12 Jahren nach Deutschland mitgebracht werden. Sie sind bei der Einreise jedoch immer anzumelden. Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden Sie beim deutschen Zoll.

Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften

Zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit ist es generell verboten, jugendgefährdende Medien oder Schriften nach Deutschland einzuführen. Solche Schriften und Medien sind geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden und werden daher genau überwacht.

Ebenso ist es verboten, verfassungswidrige Schriften, welche sich gegen die demokratische Grundordnung Deutschlands richten, mitzuführen.

Bestellungen und Post aus und nach Polen

Grundsätzlich ist der Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union frei. Das gilt selbstverständlich auch für per Post versendete Waren. In bestimmten Fällen sind allerdings besondere Formalitäten zu beachten oder Steuerabgaben zu zahlen.

Waren nach Polen versenden

Privatpersonen können Postsendungen ohne Zollformalitäten nach Polen versenden.

Waren aus Polen bestellen oder als Geschenk erhalten

Prinzipiell gilt ein freier Warenverkehr auch für Güter, die von Polen aus nach Deutschland versendet werden. Grundsätzlich sind darum keine besonderen Zollvorschriften zu beachten.

Besonderheiten gelten aber insbesondere für:

Medikamente

Medikamente dürfen nur dann bei einer Versand-Apotheke in einem EU-Mitgliedstaat bestellt werden, wenn bei diesen mit dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards Anwendung finden. Generell ist das in Polen nicht der Fall. Aus diesem Grunde dürfen hier nur Medikamente über Online-Apotheken bezogen werden, die eine Versandhandelserlaubnis nach § 11a Apothekengesetz vorweisen können.

Von Privatpersonen dürfen Medikamente, die legal in Polen erworben worden sind, jedoch in kleinen Mengen nach Deutschland versendet werden.

Genussmittel

Werden Genussmittel wie Alkohol, Tabakwaren, Kaffee oder kaffeehaltige Waren von einer Privatperson aus Polen nach Deutschland versendet, gelten die Waren als „gewerblich bezogen“. Schließlich haben Sie die Waren hier nicht selbst über die Grenze transportiert.

Aufgrund des gewerblichen Bezugs ist auf diese Waren – ausgenommen Wein – dann Verbrauchsteuer zu entrichten.

Üblicherweise übernimmt die Deutsche Post die steuerliche Abfertigung und Zahlung, stellt Ihnen die Abgaben dann jedoch in Rechnung. Möglich ist es aber auch, dass die Sendung aussortiert und zum örtlich zuständigen Zollamt transportiert wird. In jedem Fall muss jedoch der Empfänger in Deutschland die fällige Gebühr zahlen.

Verbrauchersteuerpflichtig sind selbstverständlich auch Genussmittel, die von einem gewerblichen Versandhändler aus Polen nach Deutschland versendet werden.

Allerdings ist die Zahlung der Verbrauchsteuer in diesem Falle Sache des Verkäufers. Ist fraglich, ob der Verkäufer seiner steuerrechtlichen Verpflichtung ordnungsgemäß nachkommt, sollte hierzu vor der Bestellung eine schriftliche Bestätigung eingeholt werden.

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Haftungsauschluss: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen nur zur Orientierung und bieten keine rechtlich verlässliche Grundlage. Bitte informieren Sie sich direkt beim Zoll.

Kontakt

Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen Zoll oder die Vertretungen der Republik Polen in Deutschland wenden.

Deutscher Zoll

  • Telefon: 0351 44834-510
  • E-Mail: info.privat@zoll.de
  • Telefax: 0351 44834-590
  • Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden

Botschaft der Republik Polen in der Bundesrepublik Deutschland

  • Telefon: 030 223130
  • Telefax: 030 22313155
  • E-Mail: berlin.amb.sekretariat@msz.gov.pl
  • Postadresse: Lassenstr. 19-21, 14193 Berlin-Grunewald

Weitere Ratgeber für den Aufenthalt in Polen:

  • Geld abheben und bezahlen in Polen
  • Zigarettenpreise in Polen
  • Steckdosen in Polen


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Haftungsausschluss:

Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.

2 Kommentare

  1. Harald Miller sagt:
    19. Februar 2020 um 22:12 Uhr

    Hallo,muss ich Zollgebühren zahlen wen ich ein Pool von Polen nach Deutschland holen mochte.
    Der Pool kostet 3300€ .
    Viele dank

    Mit freundlichen Grüßen
    Miller

    Antworten
    1. Caro sagt:
      26. Februar 2020 um 16:38 Uhr

      Hallo Harald,
      soweit ich es nachvollziehen kann, fallen hier keine Gebühren an. Fragen Sie im Zweifelsfall direkt beim Deutschen Zoll nach.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten

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