Die Eröffnung eines Partnerkontos ist bei Paaren und Wohngemeinschaften sehr üblich. Gemeinsame Ausgaben und Einnahmen können dadurch übersichtlich verwaltet werden. So bringt die Form des Gemeinschaftskontos auch für Firmen Vorteile mit sich. Für welche Zusammenschlüsse die Eröffnung eines solchen Kontos am sinnvollsten ist und was Sie außerdem dabei beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
Allgemeines zum Gemeinschaftskonto für Firmen
Im Gegensatz zum Einzelkonto können bei einem Gemeinschaftskonto zwei Inhaber gleichberechtigt über das Guthaben verfügen. Es wird beiden Kontoinhabern zu gleichen Teilen zugeschrieben. Dafür haften die beiden ebenso als Gesamtschuldner.
Die Funktionsweise eines Partnerkontos ist für Firmen ähnlich wie für Privatpersonen. Das Einkommen der Partner geht auf das Partnerkonto, die Kosten für die Lebenshaltung werden abgebucht. Die Verwaltung eines privaten Haushalts ist daher mit der einer Firma hinsichtlich der Nutzung eines Gemeinschaftskontos vergleichbar.
Gemeinschaftskonto für Paare und Eheleute:
Mehr Informationen zum gemeinsamen Konto für Eheleute und nicht-verheiratete Paare erhalten Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto für Verheiratete Paare sowie in unserem Ratgeber zum Partnerkonto für unverheiratete Paare.
Nicht für alle Unternehmensformen ist ein gemeinsames Konto jedoch sinnvoll. Einzelunternehmer sollten beispielsweise ihren Angestellten besser die Finanzen verwalten lassen, indem sie ihnen eine Vollmacht ausstellen.
Trennung von Privatem und Geschäftlichem:
Die Trennung von privaten und geschäftlichen Finanzen ist vorgeschrieben. Als Unternehmer ist es einem nicht erlaubt, sein privates Einzel- oder Gemeinschaftskonto gleichzeitig als Firmenkonto zu nutzen.
- Besserer Überblick
- Transparenz
- Gleichberechtigung
- Möglichkeit, gemeinschaftliche Rechnungen zu stellen
- Besonders für Zusammenschlüsse wie die GbR geeignet
- Steuerliche Aspekte sind eindeutiger
- Ausgaben sind individuell zuordbar
- Und-Konten schützen vor Missbrauch
- Oder-Konten bieten Flexibilität
Infos für GbR
Zusammenschlüsse wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) können hingegen von einem Gemeinschaftskonto profitieren. Wird ein Unternehmen gemeinschaftlich geführt, können durch ein gemeinsames Konto die gemeinschaftlichen Aufträge gerecht abgerechnet und gemeinsame Rechnungen gestellt werden. Auf diese Weise kann man als gemeinschaftliches Unternehmen den Überblick über die Finanzen wahren.
Gemeinschaftliche Haftung bei Schulden:
Alle Inhaber eines Gemeinschaftskontos sind voll verfügungsberechtigt. Allerdings haften die Gesellschafter auch als Gesamtschuldner. Im Falle einer GbR bedeutet dies, dass bei Schulden auf dem Gemeinschaftskonto auch das Privatvermögen herangezogen werden kann.
Dies kann zum Beispiel passieren, wenn einer der Partner Firmengelder veruntreut. In diesem Fall das Konto in ein Und-Konto umgewandelt werden. Alle Vor- und Nachteile zum Gemeinschaftskonto finden Sie in unserem Artikel: Vor- & Nachteile des Gemeinschaftskontos
Infos für Start Ups
Als Existenzgründer eines Start Ups kann man ein Gemeinschaftskonto sinnvoll nutzen, indem man alle Transaktionen darüber abwickelt. Jeder Inhaber kann so Kontobewegungen einsehen, ohne erst um Erlaubnis fragen zu müssen.
Andernfalls müsste jeder Gründer ein Einzelkonto eröffnen, um darauf sein Gesellschaftskapital einzuzahlen. Dabei müssten zwischen den Firmeninhabern Regeln vereinbart werden, über welche Konten die Einnahmen und Kosten verwaltet werden. So kann es zu Fehlbuchungen und Missverständnissen kommen. Eine Übersicht zu behalten, gestaltet sich schwieriger.
Und- & Oder-Konto: Welche Kontoform wählen Firmen?
Am häufigsten wird sich für das Oder-Konto entschieden. Vor allem für private Zwecke wird diese Form des Partnerkontos oft genutzt, da es die unbürokratischere Alternative zum Und-Konto ist.
Allgemein gilt, dass für die Eröffnung eines Oder-Konto Vertrauen zwischen den Inhabern herrschen sollte. Im Gegensatz zum Und-Konto kann jeder Kontoinhaber frei über das Guthaben verfügen und braucht für Transaktionen nicht die Zustimmung des anderen.
Unternehmer entscheiden sich manchmal für ein Und-Konto, da alle Gesellschafter zusammen agieren müssen. Das bedeutet mehr bürokratischen Aufwand, allerdings kann dadurch die Veruntreuung von Geldern verhindert werden.
Tipp: Banken für geschäftliche Gemeinschaftskonten
Einige Kreditinstitute bieten Gemeinschaftskonten nur für Privatpersonen an. Beispiele für solche Banken sind Wüstenrot Direct, Norisbank oder Comdirect.
Andere Banken wie die Commerzbank, die Deutsche Bank, die Postbank oder auch die Targobank bieten gemeinsame Konten auch für Firmen an. Die DKB bietet dies nur für bestimmte Berufsgruppen wie Steuerberater oder Rechtsanwälte an.
Detaillierte Informationen über die Möglichkeiten der beiden Kontoformen finden Sie in unserem Artikel zum Thema Und- und Oder-Konten.
Kontovollmachten als Alternative zum Gemeinschaftskonto
Es besteht die Möglichkeit, ein Einzelkonto oder auch ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen und darüber hinaus mehrere Kontovollmachten zu erteilen. Sinnvoll ist dies, wenn mehrere Personen über das Konto verfügen können sollen. Mehrheitsgesellschafter greifen häufig auf diese Form der Kontoführung zurück.
Im Unterschied zu Bevollmächtigten eines Kontos können Gemeinschaftskontoinhaber gleichberechtigt agieren und haben dieselben Pflichten. Ein Bevollmächtigter verwaltet ein Vermögen nur im Auftrag und nicht für sich persönlich. Dies wird bei der Haftung deutlich.
Kontoinhaber haften bei Schulden persönlich bzw. gesamtschuldnerisch, auch wenn Bevollmächtigte diese Schulden verursacht haben.
Wann ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll?
Wie im vorangegangenen Kapitel beschrieben ist das Gemeinschaftskonto für Firmen durchaus eine sinnvolle Option, um gemeinschaftliche Finanzen zu verwalten.
- Personalausweise (mit gültigem Wohnsitz) der Gesellschafter
- Kopie des Gesellschaftsvertrages oder Auszug aus Handelsregister
Wenn Gesellschafter auf einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag verzichtet haben, wird das Gemeinschaftskonto auf die Namen beider Gesellschafter eröffnet. Existiert ein schriftlicher Vertrag, stehen in der Kontobezeichnung die Namen der Gesellschafter mit dem Zusatz „GbR“ – zum Beispiel „Max Mustermann und Thomas Schmidt GbR“.
Auf die folgenden Konditionen sollte bei einem Gemeinschaftskonto für Unternehmen geachtet werden:
- Niedrige Kontoführungsgebühren
- Optionen für Onlinebanking
- Eventuell direkte Anbindung an die Buchführung
- Kompetenter Service, evtl. persönliche Ansprechpartner
- Die Option, Lastschrifteinzüge einzurichten
Gemeinschaftskonto für eine GbR
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist ein Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen. Es handelt sich dabei zum Beispiel um Freiberufler, die sich zusammenschließen – dabei benötigt man keinen Eintrag ins Handelsregister.
Da diese Form des Unternehmens eine gemeinschaftliche Geschäftsführung aus mindestens zwei Gesellschaftern voraussetzt, bietet sich die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos an. So können gemeinsame Rechnungen ausgestellt werden und jeder der Unternehmer ist gleichberechtigt am Guthaben beteiligt. Ebenso entfallen Umbuchungen zwischen unterschiedlichen Einzelkonten der Firma.
Die Führung von Einzelkonten bietet sich für eine GbR nur dann an, wenn die Aufträge von den Unternehmern autonom abgewickelt und separat bearbeitet werden. Ist dies nicht der Fall, bietet sich ein gemeinsames Konto an, da die Finanzen nur schwer separiert werden können.
Alleinvertretung der Gesellschafter durch Oder-Konto:
Grundsätzlich muss eine GbR nach außen immer durch die Gesellschafter gemeinsam vertreten werden. Kontoverfügungen können demnach ebenfalls nur gemeinsam durchgeführt werden.
Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch eine abweichende Regelung beinhalten – die Alleinvertretung. Damit kann die GbR ein Oder-Konto eröffnen.
Gemeinschaftskonto für eine GmbH
Für eine Kontoeröffnung müssen Privatpersonen wie auch juristische Personen rechtsfähig sein. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) weisen dies mit einem Auszug aus dem Handelsregister nach. Daraus muss ebenso hervorgehen, wer die Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter sind.
Das Führen eines Gemeinschaftskontos ist auch hier möglich; von seinen Vorteilen kann in ähnlicher Weise Gebrauch gemacht werden wie eine GbR dies kann.
Das Kreditinstitut muss die Identität aller Kontoinhaber überprüfen. Daher darf der Name des Kontos bzw. des Inhabers nicht falsch oder fiktiv sein. Allerdings ist es möglich, ein gemeinsames Konto auf den Namen einer GmbH zu eröffnen und die Namen zweier Gesellschafter als Inhaber anzugeben.
Gemeinschaftskonto für eine OHG
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist nicht mehr so weit verbreitet und wird oft durch eine GmbH ersetzt. Alle Gesellschafter haften dabei persönlich und unbeschränkt. Dafür haben sie einen großen Gestaltungsspielraum bei der Organisation der OHG.
Hinzu kommt, dass offene Handelsgesellschaften oftmals eine hohe Kreditwürdigkeit besitzen. Banken kommen ihnen somit eher entgegen als Einzelunternehmen. Auch hier ist die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos möglich.
Zusammenfassung
- Nicht für alle Unternehmen eignen sich Gemeinschaftskonten, Einzelunternehmer sollten auf Vollmachten zurückgreifen
- Gemeinschaftlich geführte Unternehmen profitieren vom Gemeinschaftskonto, es können gemeinsame Rechnungen und Aufträge abgewickelt werden
- Die Gesellschafter bewahren einen Überblick über die Finanzen
- Gesellschafter haften beim Gemeinschaftskonto als Gesamtschuldner
- Mit dem Und-Konto können Fehlbuchungen und Missverständnisse vermieden werden
- Das Oder-Konto ist eine unbürokratische Alternative
- Bevollmächtigte haften nicht für Schulden auf dem Geschäftskonto
- Gemeinschaftskonten sind besonders für eine GbR geeignet
- GmbH und OHG benötigten für die Gemeinschaftskontoeröffnung einen Auszug aus dem Handelsregister
Ein Freund von mir versucht eine Firma zu gründen, aber er ist nicht sicher, wie das Konto klappen soll, weil er einen Mitbegründer hat. Das ist gut zu wissen, dass die Namen an dem Konto vom Gesellschaftsvertrag kommen. Dieser Artikel erklärt sehr viel.