Ist man verheiratet oder teilt sich eine gemeinsame Wohnung, möchte man in der Regel über Teile des Vermögens gemeinsam verfügen. Zu diesem Zweck kann man Gemeinschaftskonten eröffnen oder auch Kontovollmachten erteilen. Beide Kontoformen haben Vor- und Nachteile und weisen bedeutende Unterschiede auf. In diesem Artikel erfahren Sie daher, was Partnerkonten und Vollmachten beinhalten und welche Variante zu welchem Lebenskonzept passt. Außerdem erfahren Sie, in welchen Fällen bei der Erteilung einer Kontovollmacht sowie dem Eröffnen von Partnerkonten Vorsicht geboten ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
Zur besseren Übersicht werden folgend die wichtigsten Informationen zum Vergleich von Partnerkonten und Vollmachten zusammengefasst.
- Alle Gemeinschaftskontoinhaber sind gleichberechtigt und haften gesamtschuldnerisch
- Bei der Wahl zwischen Und- & Oder-Konten sollten deren Unterschiede beachtet werden
- Und-Konten bieten Sicherheit, bedeuten aber mehr Aufwand
- Gegenseitiges Vertrauen ist besonders beim Oder-Konto von Bedeutung
- Wenn ein Kontoinhaber verschuldet ist, sollte auf Vollmachten zurückgegriffen und das Partnerkonto geschlossen werden
- Mit einer Kontovollmacht können mehrere Personen auf ein Konto zugreifen
- Der Kontoeigentümer ist für jede Kontoverfügung des Bevollmächtigten verantwortlich
- Die Rechte des Vollmachtsempfängers sind genau definierbar
- Es gibt Kontovollmachten, die über den Tod hinaus oder für bestimmte Ereignisse gültig sind
- Partnerkonten und Kontovollmachten sind nicht dasselbe
- Beim Gemeinschaftskonto kann die Verfügungsberechtigung nicht eingeschränkt werden
- Partnerkonto sind besonders sinnvoll für Ehepaare
- Kontovollmacht sind sinnvoll, um ein Konto mit mehreren zu verwalten oder um den Zugriff für bestimmte Zeiträume und Ereignisse zu erlauben
- Mit Kontovollmachten können Einzelkonten gemeinschaftlich geführt werden, jedoch nicht gleichberechtigt
- Steuerzahlungen können je nach Kontoform unterschiedlich ausfallen
- Kontovollmachten können jederzeit widerrufen werden; Gemeinschaftskonten müssen einvernehmlich gekündigt werden
Die Aspekte zu den genannten Themen beinhalten viele beachtenswerte Details. Im weiteren Verlauf des Artikels können Sie sich daher umfassend informieren.
Wie funktionieren Partnerkonten und was sollte man beachten?
Als Gemeinschaftskonto wird ein Bankkonto bezeichnet, das von zwei verschiedenen aber gleichberechtigten Kontoinhabern geführt wird. Dabei ist es üblich, dass ein Gemeinschaftskonto von zwei Verfügungsberechtigten als Partnerkonto verwaltet wird.
Besonders wichtig zu wissen ist, dass das Kontoguthaben allen Verfügungsberechtigten zu gleichen Teilen zusteht. So gehört das Geld bei einem Partnerkonto – unabhängig davon, woher das Guthaben stammt – jedem der Partner zur Hälfte. Sie haften bei Schulden ebenfalls als Gesamtschuldner.
Wird also das Partnerkonto überzogen, haften alle Verfügungsberechtigten für die Rückzahlung. Außer Kraft gesetzt wird diese Regelung nur, wenn einer der Partner das Konto überzieht, ohne dass der andere davon weiß. Wird das Konto kurz vor der Trennung leergeräumt, muss der Differenzbetrag dem Partner erstattet werden. Der wichtigste Faktor bei der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ist daher gegenseitiges Vertrauen.
Aufteilung des Einkommens auf einem Gemeinschaftskonto
Auch wenn nur einer der Partnerkontoinhaber ein Einkommen bezieht, das auf das gemeinsame Konto fließt, steht dem zweiten Kontoinhaber weiterhin die Hälfte des Kontoguthabens zu – vorausgesetzt, es besteht keine entsprechende zusätzliche Vereinbarung.
Wer kann ein Gemeinschaftskonto führen?
Grundsätzlich empfiehlt sich die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos für verschiedene Personengruppen:
- Wohngemeinschaften (WG’s)
- Verheiratete oder nicht verheiratete Paare
- Vereine
- Firmen
In den meisten Fällen wird ein Gemeinschaftskonto, unabhängig davon, ob man verheiratet ist, als Partnerkonto geführt. Aber auch für andere Zielgruppen kann ein solches Konto Vorteile mit sich bringen. Regelmäßige Geldeingänge oder ein Mindestguthaben sind dabei normaerlweise keine Voraussetzung. Auch eine gemeinsame Adresse ist nicht immer erforderlich.
Welche Vorteile hat ein Partnerkonto?
Teilt man sich eine gemeinsame Wohnung, ist es oftmals schwierig, gemeinsame Ausgaben und Einnahmen – wie Miete, Auto oder kleinere Anschaffungen – transparent zu verwalten. Um den Überblick über das gemeinsame Geld zu wahren, ist es aus dem Grund sinnvoll, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen.
Das Partnerkonto erleichtert die Verwaltung von gemeinsamen Kosten wie:
- Mietkosten
- Internet- und Telefonkosten
- Stromkosten
- Ratenverträge
Ist man auf der Suche nach einem passenden Gemeinschaftskonto, sollte man diese Gelegenheit außerdem nutzen, um die Konditionen verschiedener Banken zu vergleichen. Ein Kriterienkatalog zum Vergleich von Partnerkonten sowie weitere wichtige Information, zum Beispiel zu Unterschieden zwischen Filial- und Direktbanken, finden Sie in unserem Artikel zum Vergleich von Gemeinschaftskonten.
Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftskontos
Das Partnerkonto kann für Ehepaare als auch für unverheiratete Paare viele Vorteile mit sich bringen. Dennoch sollten einige weitere Punkte beachtet werden. Zu diesem Zweck werden im Folgenden die Vor- und Nachteile von gemeinsamen Konten übersichtlich dargestellt.
- Transparenz für alle Kontoinhaber
- Besserer Überblick über gemeinsame Finanzangelegenheiten
- Erleichtert das gemeinsame Sparen
- Erspart komplizierte Buchungen von Konto zu Konto
- Mehr Gleichberechtigung zwischen den einzelnen Kontoinhabern als bei einer bloßen Kontovollmacht
- Ein Gemeinschaftskonto bietet sich für verschiedene Lebenskonzepte an
- Alle Kontoinhaber besitzen die gleichen Rechte
- Oft können Girokonten oder Wertpapierdepots in Gemeinschaftskonten umgewandelt werden
- Eine Gemeinschaftskonteneröffnung erfolgt normalerweise schnell und unkompliziert
- Verstirbt einer der Partner, ist der andere bei einem Oder-Konto weiterhin verfügungsberechtigt
- Bei Überschuldungen eines Verfügungsberechtigten haften in der Regel alle Gemeinschaftskontoinhaber
- Besonders bei Partnerkonten sollte die Beziehung vor der Eröffnung eines solchen Kontos stabil sein
- Die Kontoinhaber müssen sich bewusst sein, dass alle Ausgaben und Einnahmen für alle transparent sind
- Keiner der Verfügungsberechtigten kann die alleinige Entscheidungsmacht für sich beanspruchen
- Eventuell ist ein Gemeinschaftskonto an bestimmte Bedingungen geknüpft – beispielsweiser ein bestimmter Gehaltseingang
- Bei Einzahlungen von höheren Summen kann eine Schenkungssteuer für einen der Partner anfallen
- Fall einer der Partner stirbt, geht seine Kontoverfügung gegebenenfalls an Erben weiter, mit denen sich der verbliebene Kontoinhaber über das Guthaben einigen muss
- Nach einer Trennung kann es schwer sein, unrechtmäßig abgehobenes Geld des gemeinsamen Oder-Kontos zurück zu fordern
Ein Gemeinschaftskonto eröffnen: Wahl zwischen Oder- & Und-Konto
Wenn man über gemeinsame Kosten und Ausgaben gerecht verfügen möchte und das gegenseitige Vertrauen sich jedoch erst noch herausbilden muss, ist es ratsam, sich bei der Wahl des Gemeinschaftskontos über Und- sowie Oder-Konten zu informieren.
Besonders wichtig ist ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen beiden Kontoinhabern, da sie für das gemeinsame Konto stets gesamtschuldnerisch haften. Führt man das Partnerkonto als Oder-Konto, kann jeder Verfügungsberechtigte beispielsweise über den Dispokredit des Kontos verfügen. So kann es passieren, dass Kontomitinhaber für Schulden haften, die sie nicht verursacht haben.
Ein Und-Konto bietet zunächst mehr Transparenz und kann während der gegenseitigen Vertrauensbildung daher empfehlenswert sein. Auch für den Fall, dass einer der Kontoinhaber verstirbt, kann es ratsam sein, das Partnerkonto in ein Und-Konto umzuwandeln, damit die nachfolgenden Erben nur gemeinsam mit dem verbliebenen Kontoinhaber über das Guthaben verfügen können.
Tipp: Umwandlung von Und-Konten & Oder-Konten
Es ist jederzeit möglich, ein Und-Konto in ein Oder-Konto umzuwandeln. Dafür muss ein Änderungsantrag gemeinsam (von allen Kontoinhabern) bei der Bank eingereicht werden. Genaue Informationen zum Ablauf der Kontoumwandlung erhalten Sie bei Ihrer persönlichen Bank.
Die Unterschiede vom Und- & Oder-Konto
Will man ein gemeinsames Konto führen, muss man zwischen einem Oder-Konto oder einem Und-Konto wählen. Beide Arten von Gemeinschaftskonten haben Vor- und Nachteile.
Führt man gemeinsam ein Oder-Konto kann man viele Verfügungen unabhängig vom zweiten Kontoinhaber tätigen, so zum Beispiel:
- Überweisungen und Daueraufträge
- Bargeldabhebungen
- Einzahlungen
- Nutzung der Kredit- und Girokarten
- Erweiterung oder Einschränkung des Dispokreditrahmens
Doch auch beim Oder-Konto brauchen Sie für manche Verfügungen die Zustimmung des Partners. Dies ist der Fall bei:
- Änderung der Wohnadresse
- Widerruf der Verfügungsvollmacht des Kontomitinhabers
- Kündigung des Partnerkontos
Das Oder-Konto ist bei Ehepaaren die am häufigsten genutzt Form des Gemeinschaftskontos. Dennoch lohnt es sich, die beiden Kontoarten vor der Kontoeröffnung gegenüber zu stellen. Im Folgenden werden sie daher übersichtlich zusammengefasst.
Oder-Konto | Und-Konto |
---|---|
jeder Kontoberechtigte kann eigenständig über das Guthaben verfügen | bei Transaktionen bedarf es einer Zustimmung aller Verfügungsberechtigten des Gemeinschaftskontos |
Oder-Konten machen den Großteil der Gemeinschaftskonten aus | beispielsweise bei Erbengemeinschaften üblich, um zu verhindern, dass ein Konto abgeräumt wird |
verlangt ein Vertrauensverhältnis beider Kontoinhaber | häufig für Gemeinschaftskonten auf rein geschäftlicher Ebene genutzt |
Verstirbt einer der Partner, ist der andere bei einem Oder-Konto weiterhin verfügungsberechtigt | kann bei der Bildung einer gemeinsamen Vertrauensbasis hilfreich sein |
Risiken beim Gemeinschaftskonto
Ein gemeinsames Konto ist eine gute Möglichkeit, um das gemeinsame Vermögen und Ausgaben zu verwalten. Drohen einem der potenziellen Verfügungsberechtigten eines Partnerkontos jedoch eine Pfändung, ist von der Einrichtung eines gemeinsamen Kontos abzuraten.
Es könnte nämlich das Guthaben des nicht verschuldeten Kontoinhabers zur Schuldentilgung herangezogen werden, da beide Inhaber als Gesamtschuldner haften.
Um dennoch ein Konto gemeinsam zu verwalten, kann alternativ auf eine Vollmacht zurückgegriffen werden. Hierbei sollte der Verschuldete der Bevollmächtigte sein.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel zur Pfändung bei gemeinsamen Konten.
Wie funktioniert die Kontovollmacht?
Mit einer Kontovollmacht kann der Zugriff auf das Girokonto für eine weitere Person ermöglicht werden. Für diese Bevollmächtigung werden verschiedene Rechte und Zeiträume definiert – in diesem Rahmen kann der Bevollmächtigte über das Einzelkonto verfügen.
Anders als bei einem Partnerkonto ist der Kontoeigentümer für jede Verfügung des Bevollmächtigten über das Girokonto verantwortlich. Während die Inhaber eines gemeinschaftlichen Und-Kontos immer gemeinsam handeln, muss bei der Erteilung von Vollmachten der Kontoinhaber des Einzelkontos immer alleine für etwaige Transaktionen des Bevollmächtigten haften.
Unterschied zwischen Bank- und Kontovollmacht
Eine Bankvollmacht kann für alle Bankgeschäfte des Kontoinhabers ausgestellt werden. Wird die Vollmacht auf ein Einzelkonto beschränkt, wird sie Kontovollmacht genannt. In der Regel ist die Bankvollmacht dazu da, um über ein Girokonto zu verfügen. Sie kann aber auch für unterschiedliche Depots und Konten festgelegt werden.
Besonders sinnvoll ist die Erteilung einer Vollmacht, um sicherzugehen, dass Verwandte im Todesfall auf ein Konto zugreifen können, ohne den Erbschein abwarten zu müssen. Auch für den Fall, dass man Bankgeschäfte wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr verwalten kann, ist die Ausstellung einer Vollmacht empfehlenswert.
- uneingeschränkte Verfügungen über Kontoguthaben und Inanspruchnahme des Kreditrahmens
- Berechtigung zur Annahme von Bankabrechnungen und Kontoauszügen
- Durchführung von Schuldanerkenntnissen gegenüber Gläubigern
- Erteilung von Untervollmachten
- Weitere Kontoeröffnungen, Kontoumschreibungen oder Kündigungen
- Beantragung von Kreditkarten
- Keine Kontonutzung im Namen des Bevollmächtigten, sondern nur auf Rechnung des Kontoinhabers; dies dient der Unterbindung von Geldwäsche
Verschleierung unrechtmäßigen Vermögens
Ein Konto darf nur für die Rechnungen des Kontoinhabers genutzt – und nicht für die des Bevollmächtigten – genutzt werden. Dies dient dazu, Geldwäsche zu verhindern.
Unter Geldwäsche versteht man eine Verschleierung von Guthaben, die unrechtmäßig erlangt wurden. Der Prozess der Geldwäsche ist strafbar.
Erteilung einer Vollmacht
Jede Bank besitzt Vordrucke, mit denen man die Erteilung einer Vollmacht einleiten kann. Die Details der Kontovollmacht sind dabei genau definierbar. Beispielsweise können Vollmachten auf einzelne Transaktionen wie Mietüberweisungen oder auf bestimmte Budgetgrenzen beschränkt werden.
Die Standardvordrucke der Banken beinhalten meist keine detaillierten Einschränkungen für den Kontozugriff des Bevollmächtigten. Will man die Rechte der Bevollmächtigten eingrenzen, kann man eine individuelle, formlose Vollmacht erstellen. Alternativ gibt es die Möglichkeit, die Einschränkungen in einer Zusatzvereinbarung mit dem jeweiligen Kreditinstitut aufzusetzen.
So kann man beispielsweise auch festlegen, dass die Vollmacht nur für das Girokonto gilt, nicht aber für das Wertpapierdepot.
Zudem ist das Kreditinstitut verpflichtet, denjenigen, der die Vollmacht erhält, mithilfe seines Personalausweises oder Reisepasses zu identifizieren.
- Zum Vollmachtsempfänger sollte ein gutes Vertrauensverhältnis bestehen
- Präzise Formulierung der Rechte für den Bevollmächtigten
- Angabe eines genauen Verfügungsrahmens
- Identifizierung des Vollmachtsempfängers durch Personalausweis oder Reisepass
- Unterschrift des Vollmachtsempfängers
- Angabe des Zeitraums, in dem die Vollmacht gilt
- Nutzung der jeweiligen Formulare der betreffenden Bank
Wer kann eine Kontovollmacht bekommen?
Eine Kontovollmacht kann grundsätzlich jeder vertrauenswürdigen Person über 18 Jahren erteilt werden. Besonders häufig gehören hierzu Partner, die eigenen Kinder oder andere verwandte Personen. Man sollte jedoch nicht zu vielen Personen eine Vollmacht gewähren, damit die Verwaltung des Einzelkontos nicht zu unübersichtlich wird.
Welche Arten von Kontovollmachten gibt es?
Im Zuge der Erteilung einer Vollmacht können nicht nur verschiedene Rechte für den Vollmachtsempfänger festgelegt werden, sondern ebenso der zeitliche Rahmen, in dem die Kontovollmacht gelten soll.
Bankvollmacht bei Fürsorgebedürftigkeit
Man muss zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Bankvollmacht bei Pflegebedürftigkeit unterscheiden. Während eine Bank- oder Kontovollmacht einzig für Bankgeschäfte vorgesehen ist, kann mit einer allgemeinen Vorsorgevollmacht mehr geregelt werden.
Eine Vorsorgevollmacht dient beispielsweise auch der Regelung von Angelegenheiten, die das Wohnen oder die Gesundheit umfassen. Auch Behördengänge können mit dieser Vollmacht erlaubt werden.
- Transmortale Vollmacht (zeitlich unbeschränkt): Unbeschränkte Vollmacht, die über den Tod des Einzelkontoinhabers hinaus gültig ist; so werden im Todesfall des Kontoinhabers Probleme mit der Bank vermieden
- Prämortale Vollmacht (Fürsorge-Vollmacht): Für den Fall, dass der Kontoinhaber (plötzlich) fürsorgebedürftig wird; die Fürsorgebedürftigkeit muss (beispielsweise durch ein ärztliches Attest) nachgewiesen werden; diese Vollmacht erlischt mit dem Tod des Kontoinhabers, so dass die Erben über das Konto verfügen können
- Postmortale Vollmacht (Vollmacht für den Todesfall): Die Vollmacht kann so definiert werden, dass sie erst mit dem Tod des Kontoinhabers gültig wird; Sie erleichtert die Aufteilung des Erbes und die Verwaltung von Hinterlassenschaften
Aufhebung unbeschränkter Vollmachten durch Erben
Eine zeitlich unbeschränkte Vollmacht kann auch mit dem Tod des Kontoinhaber erlöschen, wenn Erben an die Stelle des Kontoinhabers rücken und die Vollmacht widerrufen – es sei denn der Bevollmächtigte ist selbst erbberechtigt.
Kontovollmacht und Gemeinschaftskonto im Vergleich
Die Möglichkeit, eine Kontovollmacht zu erteilen, ist sinnvoll, um beispielsweise mehreren Personen den Zugriff zum Girokonto zu erlauben.
Ebenso ist es sinnvoll eine Vollmacht zu erstellen, um sicherzugehen, dass Verwandte nach dem Tod auf das Girokonto zugreifen können, ohne den Erbschein abwarten zu müssen. Außerdem können gesundheitliche Einschränkungen Grund für die Erteilung einer bedingten Vollmacht sein.
Anders als bei einem Partnerkonto ist der Kontoeigentümer für jede Verfügung des Bevollmächtigten über das Girokonto verantwortlich. Während die Inhaber eines gemeinschaftlichen Und-Kontos immer gemeinsam handeln, muss bei der Erteilung von Vollmachten der Kontoinhaber des Einzelkontos immer alleine für etwaige Transaktionen des Bevollmächtigten haften.
Für Eheleute ist das Partnerkonto jedoch von Vorteil, da die Verantwortung für das Konto bei beiden Partnern liegt und somit mitunter mehr Gerechtigkeit herrscht.
Steuerliche Aspekte
Will man Finanzen gemeinsam verwalten, sollte besonders bei der Wahl eines Partnerkontos darauf geachtet werden, welche Steuern anfallen können.
Für den Fall, dass ein höheres Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto besteht, müssen die Zinsen versteuert werden, denn sie unterliegen der Kapitalertragssteuer. Neben dem Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% müssen demnach 25% der Zinsen für die sogenannte Abgeltungssteuer berechnet werden. Außerdem kommt gegebenenfalls noch die Kirchensteuer hinzu. Diese Zinserträge werden bei einem Gemeinschaftskonto immer allen Verfügungsberechtigten zugeschrieben.
- Freistellungsaufträge: Können für einen festgelegten Höchstbetrag erteilt werden; auf diesen Betrag müssen keine Zinsertragssteuern gezahlt werden; für Verheiratete liegt der Betrag bei 1.602€; unverheiratete Paare können keinen Freistellungsauftrag erteilen
- Schenkungssteuer: für die Einzahlung von hohen Summen von einem der beiden Kontoinhaber fällt gegebenenfalls eine Schenkungssteuer an; das Finanzamt berechnet dem zweiten Kontoinhaber eine Schenkungssteuer; für verheiratete Paare liegt die Grenze bei 500.000€, für unverheiratete Paare bei 20.000€
- Schenkungssteuer bei Kontovollmachten: Bei einer Vollmacht wird das Kontovermögen nur dem Kontoinhaber zugeordnet; es wird daher keine Schenkungssteuer berechnet
Weitere, ausführliche Informationen zu den Kosten sowie zu möglichen Steuerzahlungen bei einem gemeinsamen Konto finden Sie in unserem Artikel zu Kosten und Gebühren eines Partnerkontos.
Um Wichtiges zum Thema Partnerkonto für Verheiratete zu erfahren, lesen Sie unseren Artikel zu gemeinsamen Konten für Ehepaare. Was hingegen unverheiratete Paare bei einem Gemeinschaftskonto beachten sollten, erfahren Sie im Artikel über Partnerkonten für Nicht-Verheiratete.
Unterschiede zwischen Vollmacht und Partnerkonto
Der größte Unterschied zwischen Kontovollmachten und gemeinsamen Konten ist, dass der Empfänger einer Kontovollmacht auf Rechnung des Kontoinhabers agiert, wohingegen die Verfügungsberechtigten eines Partnerkontos auf eigene Rechnung handeln.
Hinzu kommen jedoch weitere Punkte, die bei der Wahl für eine Vollmacht oder ein Gemeinschaftskonto berücksichtigt werden müssen. Um alle Unterschiede, die zwischen Gemeinschaftskonten und Kontovollmachten herrschen, überblicken zu können, werden diese folgend gegenübergestellt.
Gemeinschaftskonto | Kontovollmacht |
---|---|
Gleichberechtigung für beide Kontoinhaber | Kann jederzeit widerrufen werden |
Kann als Und- bzw. Oder-Konto geführt werden | Die Personen sind nicht gleichberechtigt, nur der Kontoinhaber haftet |
Inhaber eines Gemeinschaftskontos können nicht mehr als 2 Personen sein | Eine Vollmacht kann mehreren Personen erteilt werden |
Wird das Partnerkonto als Und-Konto geführt, schützt dies vor Kontomissbrauch | Vollmachten sollten nur an besonders vertrauenswürdige Personen erteilt werden |
Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch | Es kann uneingeschränkt über das Guthaben verfügt werden |
Die Kontoinhaber können die Höhe des Kreditrahmens verändern, Bankabrechnungen entgegennehmen sowie Vollmachten erteilen | Kredite können in Anspruch genommen werden; die Höhe des Kreditrahmens kann jedoch nur vom Kontoinhaber verändert werden |
Gläubiger können das Vermögen des Partnerkontos pfänden, auch wenn dies nur vom unverschuldeten Kontoinhaber stammt | Entgegennahme von Bankabrechnungen und Kontoauszügen möglich |
Die Kündigung oder Umschreibung des gemeinsamen Kontos kann nur durch die Unterschrift beider Inhaber erfolgen | Bevollmächtigte dürfen Schuldanerkenntnisse gegenüber Gläubigern durchführen |
Beim Tod eines Kontomitinhabers muss bei der Verfahrensweise zwischen Und- sowie Oder-Konten unterschieden werden | Bevollmächtigte dürfen keine Konten im Namen des Kontoinhabers eröffnen, Kontoumschreibungen durchführen oder Kündigungen aussprechen |
Im Todesfall rücken beim Und-Konto die Erben an die Stelle des zweiten Kontoinhabers; beim Oder-Konto kann meist weiterhin über das Guthaben verfügt werden | Bevollmächtigte dürfen keine Kreditkarten beantragen |
Zahlt einer der Kontoinhaber höhere Summen auf das Partnerkonto ein, kann eine Schenkungssteuer anfallen | Eine Vollmacht kann über den Tod hinaus oder für bestimmte Ereignisse gültig sein |
Für die Besteuerung von Zinserträgen können von Ehepaaren Freistellungsaufträge gestellt werden | Eine Kontovollmacht darf nicht nur für die Zwecke des Bevollmächtigten im Sinne einer Geldwäsche eingerichtet werden |
Kündigung der Kontovollmacht oder des Partnerkontos
Die Veranlassung einer Kontolöschung ist unkompliziert. Nach Angabe weniger Daten kann der Antrag zur Kontoauflösung bei der entsprechenden Bank eingereicht werden. Wichtig ist dabei vor allem, dass beide Kontoinhaber des Gemeinschaftskontos ihre Zustimmung in Form einer Unterschrift bekunden.
Das Guthaben wird bei der Kontoauflösung zu gleichen Teilen auf die Verfügungsberechtigten aufgeteilt – sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie außerdem in unserem Artikel zur Kündigung von Gemeinschaftskonten.
Eine Bankvollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Hierfür müssen weder Fristen eingehalten, noch die Zustimmung der Bank eingeholt werden. Sie kann demnach unkompliziert rückgängig gemacht werden.
Wann wird eine Vollmacht automatisch widerrufen?
Eine Bankvollmacht erlischt, wenn der Bevollmächtigte verstirbt, wenn er geschäftsunfähig ist (beispielsweise bei Demenz); wenn er insolvent ist sowie im Fall, dass der Kontoinhaber verstirbt.
Gemeinschaftskonto Vergleich
Welches Partnerkonto zu Ihnen passt, können Sie hier herausfinden: