Ein Gemeinschaftskonto kann für verschiedene Zusammenschlüsse praktisch sein. So können Wohngemeinschaften mithilfe eines gemeinsamen Kontos ihre Mietzahlungen verwalten oder Ehepaare über gemeinsame Ausgaben und Einnahmen verfügen. Ebenso kann ein Gemeinschaftskonto für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Welche Angelegenheiten Vereine durch ein Gemeinschaftskonto regeln können und was dabei beachtet werden muss, erfahren Sie in diesem Artikel.
Allgemeines zum Gemeinschaftskonto – Vorteile für Vereine
Als Gemeinschaftskonto bezeichnet man ein Bankkonto, über das zwei Inhaber gleichberechtigt verfügen können. Das Kontoguthaben wird dabei beiden Inhabern zu gleichen Teilen zugeschrieben. Sie haften außerdem gesamtschuldnerisch.
Ein solches Konto ist für verschiedene Arten von Zusammenschlüssen geeignet. So bringt es einige Vorteile für Wohngemeinschaften oder Paare mit sich. Es kann jedoch auch für geschäftliche Zwecke, beispielsweise für Firmen oder Vereine, genutzt werden.
Detaillierte Informationen zum gemeinsamen Konto für Eheleute und nicht-verheiratete Paare erhalten Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto für Verheiratete sowie dem Artikel Partnerkonto für unverheiratete Paare. Für Informationen zum gemeinsamen Konto für mehrere Inhaber lesen Sie unseren Artikel hierzu.
Tipp: Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftskontos
Das Thema Gemeinschaftskonto beinhaltet viele Details, die je nach Interesse abgewogen werden sollten. Hierzu haben wir für Sie alle Vor- und Nachteile rund um das gemeinsame Konto in unserem gleichnamigen Artikel zusammengefasst.
Vereine können aus den folgenden Gründen vom Gemeinschaftskonto profitieren:
- Übersicht über Ein- und Ausnahmen wie Sponsoren – oder Preisgelder
- Mitgliedsbeiträge verwalten
- Erstellung von Spendenquittungen
- Buchungen abwickeln
- transparenter Zahlungsverkehr
Das Gemeinschaftskonto bietet sich vor allem an, da Kontoinhaber gleichberechtigt agieren können und keine Abhängigkeit vom Kassenwart herrscht. Die Veruntreuung von Geldern wird durch die gegebene Transparenz besonders mithilfe eines Und-Kontos erschwert.
Kosten und Gebühren eines Gemeinschaftskontos
Wer ein Gemeinschaftskonto eröffnet, sollte sich schon im Vorfeld über Kosten, die durch eine solches Konto entstehen können, informieren. Auch für Vereine können jene Kosten entstehen. Mehr Informationen finden Sie in unserem Artikel zu den Kosten und Gebühren eines Gemeinschaftskontos.
Gemeinschaftskonto vs. Vereinskonto
Bei der Auswahl eines Kontos für den Verein sollte beachtet werden, dass nicht jede Bank ein Gemeinschaftskonto für Vereine anbietet. Hinzu kommt, dass eingetragene Vereine neben auch spezielle Vereinskonten eröffnen können.
- Deutsche Bank
- Targobank
- Commerzbank
- Postbank
- GLS Bank
- DKB
- Comdirekt
- ING
- Norisbank
- Wüstenrot Direct
Es gibt auch Vereinskonten, die extra auf Vereine zugeschnitten sind. Sie können allerdings nur von eingetragenen Vereinen eröffnet werden. Für die Kontoeröffnung wird dann neben dem Personalausweis noch die Vereinssatzung, wie im Vereinsregister angegeben, benötigt.
Besondere Konditionen für Vereinskonten bieten oftmals Filialbanken. Es können hier jedoch vergleichsweise hohe Kontoführungsgebühren anfallen.
Tipp: Besondere Leistungen für Vereinskonten
Manche Banken bieten für Vereine besondere Leistungen an. Die GLS Bank bietet beispielsweise ein Spende-Formular an, das auf einer Webseite eingebunden werden kann. Dadurch können Spenden ausgewertet, übersichtlich dargestellt und automatisiert werden.
Besonders für nicht eingetragene Vereine empfiehlt sich also die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos. Dabei muss eine Entscheidung zwischen dem Und- bzw. Oder-Konto getroffen werden.
Und- & Oder-Konto: Welche Kontoform ist für Vereine geeignet?
Bei jeder Eröffnung eines gemeinsamen Kontos müssen sich die Inhaber zwischen einem Und- und einem Oder-Konto entscheiden. Beide Kontoarten bringen Vor- und Nachteile mit sich. Sie sollten je nach Kontozweck ausgewählt werden.
Beim Und-Konto bedarf man für jede Transaktion die Zustimmung beider Kontoinhaber. Bei einem Verein müssen also alle Verantwortlichen, wie zum Beispiel der Geschäftsführer und Vorstandsmitglied, zusammen agieren. Das bedeutet mehr bürokratischen Aufwand, allerdings kann dadurch Missbrauch von Vereinsgeldern effektiver verhindert werden.
Das gemeinschaftliche Oder-Konto bedeutet, dass jeder Verfügungsberechtigte ohne Zustimmung anderer agieren kann. Wie erwähnt, ist dadurch das Risiko höher, das Gelder veruntreut werden. Im Alltag erleichtert ein solches Konto jedoch den Zahlungsverkehr; es ist unkomplizierter und bedeutet weniger Aufwand.
Tipp: Eine Verfügungsvereinbarung treffen
Um sich bürokratischen Aufwand zu sparen und gleichzeitig Missbrauch von Vereinsgeldern einzudämmen, kann dem Kassenwart ein bestimmter Verfügungsrahmen in Form einer Kontovollmacht zugestanden werden. Will er größere Summen verwalten, muss dies dementsprechend zunächst mit den Kontoinhabern abgesprochen werden.
Einen detaillierten Vergleich von Kontovollmachten und Partnerkonten finden Sie in unserem Artikel zum Thema Kontovollmacht oder Gemeinschaftskonto?
Fazit
Neben Wohngemeinschaften und Eheleuten können auch Vereine von Gemeinschaftskonten profitieren. Die Vorteile für Vereine bestehen vor allem darin, dass sie Spendengelder, Mitgliedsbeiträge und anderweitigen Zahlungsverkehr übersichtlich verwalten können.
Oder-Konten sind für den alltäglichen Zahlungsverkehr gut geeignet, da jeder Inhaber frei über das Konto verfügen kann. Um die Veruntreuung von Geldern zu verhindern, empfiehlt sich das Und-Konto, da bei dieser Kontoart alle Inhaber bei jeder Transaktion zustimmen müssen.
Nicht jede Bank bietet ein Gemeinschaftskonto für Vereine an. Bei einigen können nur Privatpersonen ein gemeinsames Konto eröffnen. Eingetragene Vereine können bei manchen Banken auf Vereinskonten zurückgreifen. Spezielle Leistungen für Vereine bieten dabei meist Filialbanken, wie die Volksbanken, an.