Gerade dann, wenn Uhren oder Schmuck als Geschenk gekauft werden, ist die Gefahr groß, dass die Präsente dem Beschenkten nicht gefallen. Und auch beim Schmuck-Onlineshopping fällt die Wahl nicht immer auf ein Stück, das dem Besteller später auch gefällt.
Welche Umtauschrechte Verbrauchern nach dem Schmuckkauf in der Christ-Filiale oder dem Christ-Onlineshop (www.christ.de) zustehen, zeigen wir hier.
Umtausch bei Christ: Schmuck einfach umtauschen oder zurückgeben?
Gerade beim Geschenkekauf verlassen sich viele Verbraucher auf die insbesondere von großen Handelsketten angebotenen Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten. Schließlich sind Rückgabe oder Umtausch von Waren, die dem Käufer oder Beschenkten später doch nicht gefallen, heute gängige Praxis. Verweigert der Händler die Rücknahme von Waren jedoch, ist vielen Verbrauchern nicht klar, welche Rechte ihnen in dieser Situation zustehen.
Was viele Käufer überrascht: die gesetzlichen Regelungen zu Umtausch und Rückgabe von im Einzelhandel gekauften Waren sind weit weniger komfortabel als oft angenommen. Schließlich sind gesetzliche Umtauschrechte allein dann vorgesehen, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist, versprochene Eigenschaften nicht aufweist oder sich nicht zur üblichen Verwendung eignet – nur dann greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht und erlaubt es dem Verbraucher, gekaufte Waren umzutauschen oder ihre Reparatur zu verlangen.
Dementsprechend besteht keine gesetzliche Verpflichtung des Händlers, auch mangelfreie Waren dann, wenn sie dem Käufer später nicht mehr gefallen, umzutauschen oder zurückzunehmen. Vielmehr handelt es sich bei Umtauschangeboten, die auch für mangelfreie Waren gelten, immer um eine Kulanzleistung des Verkäufers – auf solche besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Umtauschversprechen ist bindend!
Verspricht der Verkäufer bereits vor oder bei Abschluss eines Kaufvertrages, Waren auch bei Nichtgefallen zurücknehmen oder umzutauschen, ist er an dieses Versprechen auch gebunden. Einzelne Umtausch-Konditionen (Rückgabezeitraum, Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung, Umtausch nur gegen Gutschein) kann der Händler jedoch selbst festlegen.
Umtausch bei Christ in der Praxis
Wie oben beschrieben, kann auch Christ (www.christ.de) selbst festlegen, ob und unter welchen Bedingungen der Umtausch von mangelfreien, in einer Christ-Filiale gekauften Waren gewährt werden soll oder nicht. Hierbei können die Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten auch individuell zwischen Käufer und Verkäufer ausgehandelt werden.
Möglich ist es jedoch auch, Informationen zu geltenden Umtauschregelungen als Werbeaufsteller, Aushang im Ladengeschäft oder als Vermerk auf dem Kassenbeleg zu platzieren. Gemeinsam haben alle diese Umtauschversprechen jedoch, dass sie dann, wenn sie einmal freiwillig durch den Verkäufer abgegeben wurden, rechtlich bindend sind.
Selbstverständlich gelten diese Regelungen auch für den Schmuck- und Uhrenmacher Christ (www.christ.de) – allerdings sieht das Unternehmen davon ab, ein einheitliches, für alle Filialen verbindliches Umtauschversprechen abzugeben. Dementsprechend gelten beim Kauf von Schmuck, Uhren und anderen Accessoires hier die gesetzlichen Bestimmungen, die dem Käufer gerade keine Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten für mangelfreie Waren einräumen.
Im Falle eines Umtausch- oder Rückgabewunsches ist der Käufer hier dementsprechend allein auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Alternativ ist es allerdings möglich, ein individuelles Umtauschrecht bereits beim Kauf auszuhandeln – das ist zulässig und rechtlich bindend. Entsprechende Umtauschvereinbarung sollten jedoch unbedingt schriftlich festgehalten werden, um sie später beweisen zu können.
Ist keine individuelle Vereinbarung zu Rückgabe oder Umtausch getroffen worden, können nicht personalisierte, nicht speziell nach Kundenwunsch angefertigte Schmuckstücke und Accessoires üblicherweise jedoch innerhalb von 14 Tagen und unter Vorlage eines Kaufbelegs gegen Waren oder einen Gutschein umgetauscht werden. Eine Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises wird üblicherweise nicht gewährt.
Erweiterte Umtauschmöglichkeiten bei Vorliegen eines Mangels
Zusätzlich zu eventuell von Christ gewährten Umtauschmöglichkeiten für mangelfreie Waren, gelten für alle dort gekauften Schmuckstücke, Uhren und andere Accessoires die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts. Diese gewähren dem Käufer immer dann einen Anspruch auf Umtausch oder Reparatur, wenn sich die gekauften Waren als bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft erweisen oder eine beim Kauf versprochene Eigenschaft nicht vorliegt.
Ist das der Falle, muss der Käufer nicht auf ein freiwillig vom Händler eingeräumtes Umtauschrecht hoffen. Vielmehr ist der Händler in solchen Fällen gesetzlich dazu verpflichtet, die mangelhafte Ware auszutauschen oder zu reparieren – das nennt man den gesetzlichen Nacherfüllungsanspruch des Käufers.
Im Rahmen des Nacherfüllungsanspruches kann der Käufer Umtausch oder Reparatur immer dann verlangen, wenn sich ein Mangel der Kaufsache innerhalb von 24 Monaten zeigt und bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag.
Besonders praktisch: Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf wird gesetzlich vermutet, dass auch ein erst später erkannter Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag. Dementsprechend muss der Käufer hier nicht beweisen, dass der Defekt von Anfang an vorhanden war.
Umtausch bei Christ ohne Kassenbon?
Genau wie alle anderen Einzelhändler auch, ist Christ gesetzlich nicht dazu verpflichtet, mangelfreie Waren umzutauschen oder zurückzunehmen. Wird eine solche Möglichkeit freiwillig aus Kulanz gewährt, steht es dem Händler frei, den Umtausch nur gegen Vorlage des Kassenbons zu erlauben.
Obwohl Christ (www.christ.de) kein für alle Filialen geltendes, generelles Umtausch- oder Rücknahmeversprechen abgibt, werden Waren aus Kulanz üblicherweise nur gegen Vorlage eines Kaufnachweises umgetauscht. Allerdings können die Umtauschkonditionen hier von Filiale zu Filiale variieren. Empfehlenswert ist es darum, bereits vor dem Kauf in der entsprechenden Filiale zu erfragen, ob und zu welchen Konditionen gekaufte Produkte umgetauscht werden können.
Mehr dazu im Ratgeber: Umtausch ohne Kassenbon – geht das?
Umtausch von im Christ-Onlineshop bestellten Waren
Andere Regelungen zu Umtausch- und Rückgabe gelten für im Christ-Onlineshop (www.christ.de) bestellte Waren. Anders als bei im Einzelhandel gekauften Produkten, ist hier eine gesetzliche Möglichkeit vorgesehen, Waren auch bei Nichtgefallen an den Verkäufer zurückzugeben.
In den §§ 312g, 355 BGB ist unter anderem für den Fall des Onlinekaufs ein 14-tägiges Rückgabe- bzw. Vertragswiderrufsrecht vorgesehen, das es Verbrauchern erlaubt, sich bei Nichtgefallen einseitig und ohne Angabe von Gründen wieder vom Vertragsschluss zu lösen. Nicht notwendig ist es dabei, dass die bestellte Ware mangelhaft ist.
Stattdessen könne Verbraucher online geschlossenen Kaufverträge innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer widerrufen, die bestellten Waren zurückzusenden und den gezahlten Kaufpreis zurückerstattet bekommen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist es ausreichend, eine Widerrufserklärung per E-Mail an Christ zu übersenden. Diese Widerruferklärung sollte dabei folgende Informationen enthalten
- Name und Anschrift des Händlers (CHRIST Juweliere und Uhrmacher seit 1863 GmbH, E-Commerce, Kabeler Str. 4, 58099 Hagen)
- Name und Anschrift des Kunden
- Bestellnummer der betreffenden Ware
- Eine eindeutige Erklärung, den Vertrag widerrufen zu wollen
Alternativ kann auch die von Christ zur Verfügung gestellte Widerrufs-Vorlage genutzt und ausgefüllt per E-Mail an Christ (info@christ.de) übersendet werden.
Anschließend kann die zurückzusendende Ware inklusive der jedem Paket beiliegenden Retourenunterlagen an Christ zurückgesendet werden. Alternativ ist auch eine Rückgabe in einer beliebigen Christ-Filiale möglich.
Erweiterte Rückgabefrist im Christ-Onlineshop
Prinzipiell können alle online abgeschlossenen Kaufverträge widerrufen und bestellten Waren innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurückgesendet werden. Christ erweitert diese Widerrufsfrist jedoch und gewährt zusätzliche 16 Tage Bedenkzeit. Dementsprechend verlängert sich die Widerrufsfrist für bei Christ bestellte Waren auf insgesamt 30 Tage. Innerhalb dieser Frist muss die Widerrufserklärung an den Verkäufer übersendet werden.
Nicht ausreichend ist es allerdings, bestellte Waren ohne jede weitere Erklärung an den Händler zurückzugeben. Auch bei der verlängerten Rückgabemöglichkeit ist immer eine ausdrückliche Widerrufserklärung erforderlich.
Umtausch und Rückgabe bestellter Waren in einer Christ-Filiale
Als besonderen Kundenservice bietet Christ die Möglichkeit an, auch online bestellte Waren in einer der rund 200 Christ-Filialen umzutauschen oder zurückzugeben. Wahlweise können bestellte Schmuckstücke, Uhren oder Accessoires hier gegen andere Waren umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.
Wichtig ist jedoch: Um die Rückgabe oder den Umtausch online bestellter Waren vornehmen zu können, müssen diese ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach zuvor erfolgtem Widerruf und inklusive des Lieferscheins in der Filiale abgegeben werden.
Der Kaufpreis wird dann auch bei Rückgabe in der Filiale nicht bar ausgezahlt, sondern entsprechend der Zahlungsweise zurückerstattet.
Rückgabe bestellter Waren per Post
Alternativ zur Rückgabe in der Christ-Filiale können online bestellte Waren auch per Post an Christ zurückgesendet werden. Nach erfolgtem Widerruf können die zurückzugebenden Artikel einfach verpackt und das Paket mit dem jeder Lieferung beiliegenden Retourenaufkleber beklebt werden.
Das Paket kann dann bei der Post aufgegeben und kostenfrei an folgende Adresse zurückgesendet werden:
CHRIST Retourenservice
CHRIST GmbH
Meesmannstr. 103-105
44807 Bochum
Germany