Daran, dass viele Händler ihren Kunden komfortable Rückgabe- oder Umtauschrechte einräumen, haben sich Verbraucher mittlerweile gewöhnt. Dennoch werden solche Rechte beim Lebensmittel-Discounter eher selten erwartet. Wir zeigen, welche überraschenden Rückgaberechte Aldi seinen Kunden dennoch einräumt und für welche Produkte sie gelten.
Auch Lebensmittel müssen frei von Mängeln sein
Wer eine Ware verkauft, muss diese frei von Mängeln an den Käufer übergeben – das ist gesetzlich in §433 Abs. 1 BGB geregelt. Haftet der verkauften Ware zum Kaufzeitpunkt dennoch ein Mangel an, ergeben sich hieraus Reparatur- oder Umtauschansprüche des Käufers – diese Regelegung ist vielen Verbrauchern bekannt. Weniger bekannt ist hingegen, dass das Gebot der Mangelfreiheit prinzipiell auch für Lebensmittel gilt.
Für Verbraucher bedeutet das: Ist bereits beim Kauf das Mindesthaltbarkeitsdatum des Lebensmittels abgelaufen oder weist das Produkt eine untypische Konsistenz, einen merkwürdigen Geruch oder andere Abweichungen, die man bei einem solchen Produkt nicht erwarten würde, auf, liegt ein Mangel im Sinne des §434 Abs. 1 BGB vor. Hier hat der Verbraucher das Recht, das Lebensmittel an den Verkäufer zurückzugeben und es gegen ein mangelfreies Exemplar einzutauschen. Sein Geld kann er hingegen nicht sofort zurückfordern.
Umtausch bei Aldi: kulante Zufriedenheits-Garantie
Selbstverständlich ist auch der Lebensmittel-Discounter Aldi an die gesetzlichen Vorschriften bezüglich mangelhafter Waren und Lebensmittel gebunden. Fehlerfreie Lebensmittel oder sonstige Waren muss der Discounter, genau wie alle anderen Händler auch, aber nicht zurücknehmen. Schließlich ist ein Umtauschrecht bei Nichtgefallen gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Allerdings werben sowohl Aldi Nord als auch Aldi Süd auf ihren entsprechenden Unternehmens-Webseiten mit einer über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden „Zufriedenheits-Garantie“. Hierzu sind beide Unternehmen rechtlich nicht verpflichtet – die „Zufriedenheits-Garantien“ stellen darum reine Kulanzleistungen der beiden Unternehmen dar.
Umtausch bei Aldi Nord
Im Informationsbereich seiner Webseite wirbt Aldi Nord mit seiner sogenannten „Aldi-Garantie“, die für Lebensmittel und alle anderen bei Aldi Nord gekauften Produkte gelten soll.
- Lebensmittel für unbegrenzte Zeit und ohne Vorlage des Kassenbons
- andere Waren (Kosmetik, Technik, Kleidung etc.) innerhalb von 60 Tagen unter Vorlage des Kassenbons
gegen volle Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Eine Angabe von Gründen ist für die Rückgabe genauso wenig erforderlich wie die Mangelhaftigkeit des gekauften Produkts.
Entsprechend handelt es sich hier um ein Rückgaberecht, das auch dann gelten soll, wenn das gekaufte Produkt einfach nicht gefällt. Da hierzu jedoch kein Händler rechtlich verpflichtet ist, handelt es sich um eine reine Kulanzleistung. Ist eine solche jedoch erst einmal versprochen worden, ist das Unternehmen hieran auch gebunden.
Umtausch bei Aldi Süd
Da es sich bei Aldi Nord und Aldi Süd um eigenständige Unternehmen handelt, ist Aldi Süd nicht an das Garantieversprechen des Schwesterkonzerns gebunden. Allerdings bietet auch Aldi Süd seinen Kunden ein ganz ähnliches Rückgaberecht an.
Auch Aldi Süd wirbt hierfür im Infobereich seiner Webseite unter „Umtausch“ und verspricht, dass
- Lebensmittel ohne Vorlage des Kassenbons
- Alle anderen Waren innerhalb von zwei Monaten und unter Vorlage des Kassenbons
gegen volle Kaufpreiserstattung zurückgegeben werden können. Wie auch Aldi Nord, gibt Aldi Süd für die Rückgabe von Lebensmitteln keine zeitliche Begrenzung an und nimmt auch Produkte zurück, die dem Kunden schlicht und einfach nicht gefallen.
Unterschiedliche Produkte, unterschiedliches Rückgaberecht – darf Aldi das?
Wie schon gezeigt, gelten bei Aldi Nord und Aldi Süd kulante Rückgaberegelungen auch für völlig mangelfreie Produkte. Es fällt jedoch auf, dass Lebensmittel unbefristet und ohne Kassenbonvorlage zurückgenommen werden, während für andere Produkte eine zeitliche Rückgabebefristung gilt und der Kassenbon noch vorhanden sein muss.
Hier stellt sich die Frage , ob Aldi für unterschiedliche Produkte auch unterschiedliche Rückgabevoraussetzungen festlegen darf. Obwohl es im Einzelfall ärgerlich sein kann, wenn die zeitlich zulässige Rückgabe am fehlenden Kassenbon scheitert, lautet hier die klare Antwort: Ja.
Schließlich ist Aldi gesetzlich überhaupt nicht dazu verpflichtet, fehlerfreie Produkte zurückzunehmen. Gewährt das Unternehmen dennoch ein freiwilliges Rückgaberecht, kann es frei entscheiden, wie lange, unter welchen Voraussetzungen und für welche Produkte es gelten soll.
Gesetzliche Mängelansprüche gelten auch bei Aldi
Obwohl Aldi seinen Kunden kulante Rückgaberechte für Lebensmittel und andere Waren einräumt, gelten die gesetzlichen Verbraucherrechte natürlich dennoch weiterhin. Schließlich können freiwillig eingeräumte Umtausch- oder Rückgaberechte die gesetzlichen Regelungen zwar erweitern, nicht aber ausschließen.
Da Aldi aber ohnehin ein zeitlich unbefristetes Rückgaberecht für Lebensmittel einräumt, kommen die gesetzlichen Vorschriften nur dann zum tragen, wenn es um den Umtausch von Waren geht, die keine Lebensmittel sind.
Aldi Nord und Aldi Süd räumen für solche „anderen Waren“ innerhalb von 1 bzw. 2 Monaten ab Kauf ein Rückgaberecht auch bei Nichtgefallen ein. Sollte die erstandene Ware jedoch mangelhaft sein, greifen die gesetzlich garantierten Ansprüche des Verbrauchers und erlauben einen Umtausch auch über den Zeitraum von 1 bzw. 2 Monaten hinaus.
Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die gekaufte Ware bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war. Ist das der Fall, muss der Händler das defekte Produkt für ganze 24 Monate ab Kauf umtauschen oder es reparieren. Das gilt selbst dann, wenn sich der Mangel erst später zeigt und nicht direkt nach dem Kauf bemerkt wird.
Zusätzlich hilft dem Verbraucher außerdem die sogenannte Beweislastumkehr des §476 BGB weiter. Hier ist festgelegt, dass immer dann, wenn sich ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf zeigt, vermutet wird, dass er schon zum Kaufzeitpunkt vorgelegen habe. Entsprechend muss der Käufer innerhalb der ersten 6 Monate nicht belegen, dass die Sache bereits beim Kauf fehlerhaft war.
Selbstverständlich gelten diese gesetzlichen Regelungen auch für die beim Discounter gekauften Waren.
Für Verbraucher bedeutet das: Stellt sich eine bei Aldi gekaufte Ware, die kein Lebensmittel ist, binnen 24 Monaten nach dem Kauf als von Anfang an mangelhaft heraus, kann ein Umtausch oder eine Reparatur der Ware verlangt werden. Auch die Vorlage des Kassenbons ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Lediglich muss belegt werden, dass die defekte Ware bei Aldi gekauft worden ist. Hierfür reicht beispielsweise auch die Aussage eines Zeugen.
Entsprechend können mangelhafte Waren auch nach Ablauf des 1- bzw. 2-monatigen, freiwillig gewährten Rückgaberechts retourniert werden. Allerdings kann der Verbraucher hier nicht mehr ohne weiteres die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen, sondern kann lediglich zwischen Umtausch und Reparatur wählen.
Achtung: Andere Regelungen für online bestellte Waren und Dienste!
Von dem kulanten Rückgaberecht, dass für in Aldi Nord bzw. Süd-Filialen gekaufte Waren gilt, sind jedoch Waren und Dienstleistungen, die über das Internet bestellt werden, nicht erfasst!
Insbesondere für Reisebuchungen, Foto- und Blumenbestellungen, die über die Aldi Nord oder Süd-Webseite getätigt worden sind, gelten eigene Rückgabe- bzw. Widerrufsvoraussetzungen!
Hallo, ich habe vor ein paar Tagen eine Matratze bei Aldi Sued gekauft. Da ich aber nun skeptisch bin, ob der Härtegrad der Richtige ist, würde ich die Matratze gerne auspacken und einmal probeliegen. Kann ich sie dann auch noch umtauschen?
Mit freundlichen Grüßen
Heike Halbig
Hallo Frau Halbig,
rechtlich betrachtet kann die Matratze nicht – egal, ob ausgepackt oder nicht – umgetauscht werden, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass sie nicht den Kundenpräferenzen entspricht. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich die Matratze als defekt erweist oder im Aldi-Onlineshop gekauft wurde (Stichwort: Fernabsatzgesetz & 14-Tage Rückgaberecht).
Allerdings räumt Aldi Süd seinen Kunden hier unter „Umtausch“ ein Rückgaberecht von bis zu zwei Monaten ein. Angaben dazu, ob die Ware noch originalverpackt sein muss, finden sich dort jedoch nicht.
Konkret bedeutet das:
Aldi räumt freiwillig eine Rückgabemöglichkeit ein, kann dementsprechend aber auch selbst bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Waren zurückgenommen werden sollen.
Sofern nun lediglich eine Umverpackung von der Matratze entfern werden soll, sehe ich für einen Umtausch jedoch keine Probleme. Etwas anderes gilt aber dann, wenn sich die Matratze beispielsweise in einer Plastikschutzhülle befindet und diese entfernt werden soll (die Kundin also tatsächlich auf der Matratze probeliegt) – hier könnte Aldi die Rücknahme z.B. aus hygienischen Gründen ablehnen.
Obwohl Aldi beim Umtausch generell kulant ist, würde ich den betreffenden Aldi-Markt hier zur Sicherheit kontaktieren und mir eine Rückgabemöglichkeit auch nach einem Probeliegen noch einmal bestätigen lassen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
PS: Wir haben hierzu auch weiterführende Artikel:
» Rückgaberecht im Einzelhandel
» Umtausch ohne Originalverpackung
» Umtausch ohne Kassenbon
Hallo,
habe letztes Jahr im Aldi Nord über eine Bekannte das Alcatel Idol 3 onetouch (179€) besorgen lassen ,da Aldi Süd es nicht im Programm hatte. Seid gestern ist das Handy kaputt. Geht selbstständig an und aus und funktioniert nicht mehr. Wir haben die Quittung nicht mehr gefunden. Kann ich trotzdem das Gerät, welches noch Garantie hat, einschicken? Und wohin? Aldi oder Alcatel .
GRUSS
Guten Tag Herr Wieneke,
auf der Website schreibt Aldi, dass bei technischen Artikeln der Kassenbon und der Garantieschein notwendig sind, um die Garantie auch in Anspruch nehmen zu können. Dementsprechend wäre es nicht möglich, vorallem da auf dem Garantieschein der entsprechend verantwortliche Kundenservice verzeichnet ist. Vermutlich ist aber Alcatel zuständig für diesen Garantiefall. Sie können allerdings einen anderen Nachweis erbringen, dass Sie den Kauf beim Vetriebspartner Aldi gekauft haben, z.B. durch einen Kontoauszug oder ähnliches und versuchen ob dies akzeptiert wird.
Allgemein können Sie Alcatel unter +4906992032110 anrufen und nachfragen, ob diese aus Kulanz auch ohne Nachweis die Reperatur übernehmen. Oder schreiben Sie per Email eine Nachricht: Kontaktformular Alcatel
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hey,
Ich habe mit bei Aldi vor zwei Wochen Wäschekörbe geholt und würde diese gern zurück bringen . Leider habe ich die Originalverpackunh nicjt mehr. Geht das trotzdem?
Hallo Julia,
generell geschieht ein Umtausch, der nicht auf den gesetzlichen Mängelansprüchen basiert, aus Kulanz. Aldi bietet aber an, Gekauftes innerhalb von einem Monat auch bei Nichtgefallen zurückzunehmen. Auf der Website von Aldi wird als Bedingung nur der Kassenbon genannt. Tendenziell kann es also möglich sein, allerdings hängt es wahrscheinlich auch von der individuellen Filiale ab. Versuchen schadet nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
eine Freundin von mir hat meinem Sohn eine Schneejacke sowie die passenden Hosen geschenkt. Sie hat mir den Kassenbon gegeben, falls ich die Teile zurück geben kann, aber sie hat mit EC Karte bezahlt. Sei wohnt weit weg und die Größe passt nicht. Kann ich die 2 Sachen trotzdem zurück geben? Bekommen ich das Geld zurück?
Vielen Dank.
Hallo Gemma,
die Erfahrungen gehen dahin, dass, solange der Kassenzettel vorhanden ist, das Geld bei Rückgabe auch bar ausgezahlt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo Julia,
habe vor 5 1/2 Wochen vorausschauend für die nun! stattfindende Renovierung bei Aldi-Nord eine LED-Arbeitsleuchte gekauft. Kurz getestet – ok.
Gestern hat sie nach 15 Minuten den Geist aufgegeben.
Kann ich diese Leuchte im Laden noch zurückgeben (eigentlich 1-Monatsfrist) oder muss ich den lästigen Weg der Garantie gehen und die Leuchte einschicken.
Guten Tag Herr Landgraf,
eigentlich müssen Sie über die Garantie den Umtausch einleiten, aber je nach Kulanz des Ladens können Sie auch versuchen, die Leuchte im Laden zurückzugeben. Es kann sein, dass der Laden trotz dem Ablaufen der Frist die Leuchte zurücknimmt, muss aber nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
Ich habe am 22 September 2017 die KM2017WI gekauft!
Leider konnte ich erst in den letzten Tagen testen und ich bin überhaupt nicht zufrieden!
Hab ich wohl noch die Chance auf „Geld zurück“?
Lg Petra
Hallo Petra,
das kommt darauf an. Bei Aldi Süd können Sie die Maschine mit Kassenbon innerhalb von 2 Monaten zurückgeben, dort wäre es also noch möglich, wenn Sie die Maschine bei einem Aldi Süd gekauft haben. Bei Aldi Nord besteht nur einen Monat Rückgaberecht. In jedem Fall können Sie zu Ihrer Filiale gehen und nachfragen.
Viele Grüße
Jana
Kann ich meine EA origin guthaben karte umtauschen?
Guten Tag Herr Scharr,
aus anderen Erfahrungen ist dies normalerweise nicht möglich. Wnen Sie aber einen guten Grund haben, können Sie sich an Ihre Filiale direkt/an EA wenden um vielleicht eine persönliche Lösung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Kann ich einen Artikel, gekauft bei Aldi Süd, bei Aldi Nord umtauschen?
Hallo Doris,
nein, die beiden Anbieter sind jeweils unabhängige Unternehmen mit sehr ähnlichen aber nicht gleichen Rückgabekonditionen. Sie können einen Artikel von Aldi Süd auch nur in einer Aldi Süd Filiale zurückgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Wie sieht es mit Grossgeräten aus ?
Ich habe einen Kühl-Gefrierschrank gekauft und 2 Männer bezahlt, damit sie mir die Ware abholen und in die Wohnung bringen.
Beim Auspacken zeigten sich nun 2 Lackierfehler an der Vorderen Front.
Wie verhält es sich mit dem Umtausch? ( Gleiche Fragen auch im Fall einer Störung innerhalb der Garantiezeit?)
Es dkann doch nicht vom Kunden erwartet werden, dass er sich die grossen Geräte unter den Arm klemmt und in die Fliale schafft?
Danke für Ihren kurzfristigen Hinweis.
MFG
G.Dammann
Guten Tag Frau Dammann,
in diesem Fall empfehle ich Ihnen, Fotos zu machen und sich damit an die Filiale zu wenden um die Rückgabe-/Umtauschmöglichkeiten zu klären. Bei einer Störung müssen Sie sich an den Hersteller und nicht an Aldi wenden, dort dann auch mit Fotos. Für den Transport zum Umtausch/Rückgabe ist der Kunde aber trotzdem selbst verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo Jana,
ihre Antwort ist nicht korrekt. Sie müssen zwischen Garantie (Hersteller) und Gewährleistung (Gesetz, Händler) differenzieren. Aldi verweist gerne auf die Garantie und schreibt, dass man such direkt an den Hersteller wenden muss, dies stimmt jedoch nicht. Für die Gewährleistung ist der Händler verantwortlich und dafür benötigt man auch keine Garantiekarte.
Guten Tag Herr Albers,
bitte lesen Sie meine Antwort noch einmal. Die Gewährleistung liegt beim Händler, das ist richtig und deshalb habe ich Frau Dammann auch geantwortet, dass Sie sich bezüglich der Lackierfehler an Aldi direkt wenden sollte. Der zweite Teil meiner Antwort bezieht sich auf ihre Frage nach einer Störung innerhalb der Garantiezeit. Natürlich kann es vorkommen, dass ein Fehler schon bei der Übergabe bestanden hat, dann sollte diese aber auch direkt beim Händler gemeldet werden. Wenn ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate bemerkbar wird und die Vermutung nahe liegt, dass diese schon bei Übergabe bestanden hat, kann ebenfalls der Händler kontaktiert werden und der Fall liegt zugunsten des Verbrauchers. Da Garantien allerdings meistens länger als 6 Monate bestehen und Störungen oftmals erst nachträglich zustande kommen oder auftreten, ergibt es im Falle einer Störung Sinn, den Hersteller zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Was kann ich tun wenn eine maus mein brot angeknabbert hat????die tüte und das brot haben löcher und eindeutig von einer maus
Guten Tag,
wenn Sie vermuten, dass dies schon vor dem Einkauf geschehen ist, können Sie einfach zur Filiale gehen und das Brot zurückgeben und der Kaufbetrag wird Ihnen erstattet.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Guten Tag,
ich hatte vor ca. 1 Jahr ein Heizkissen gekauft, welches nun nicht mehr geht. Ich habe noch den Kassenbon. An wen muss ich mich damit wenden? Danke!
Viele Grüße
Susanne
Guten Tag Susanne,
das hängt davon ab, ob Aldi Süd oder Aldi Nord. Aldi Süd bietet im Garantiefall ein Onlineportal, in dem Sie Ihre Ansprüche geltend machen können: Aldi Süd Garantieportal.
Aldi Nord verweist auf den Hersteller.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo.
Habe am 28.11.17 LAMMFELLBOOTS für 19,99 im ALDI gekauft. Jetzt ist leider die Sohle kaputt. Wo kann ich die Schuhe umtauschen.
Mfg Fam. Dietrich
Guten Tag Frau Dietrich,
wenden Sie sich direkt an die Aldi-Filiale, bei der Sie die Stiefel erworben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
guten Tag.
kann ich einen Artikel in jeder Aldi Süd Filiale zurück geben?oder nur da wo ich den Artikel gekauft habe?Danke schonmal
Guten Tag Frau Summerer,
wenn Sie den Kassenzettel noch besitzen, können Sie den Artikel in jeder Aldi Süd Filiale zurückgeben. Wenn es sich um einen Garantieartikel handelt, können Sie den die Retoure auch online und per Paket abschließen: Aldi Süd Garantieportal.
Hallo,
Ich habe mir vor 4 Tagen ein pavillon gekauft.
Dummerweise hat mein Mann den Karton gleich nach dem auspacken entsorgt.
Kann ich diesen auch ohne Karton zurückgeben?
Mit freundlichen Grüßen U.Belka
Guten Tag Frau Belka,
normalerweise bestimmen die Filialen, dass Artikel nur in der Originalverpackung zurückgegeben werden dürfen. Deswegen wird ein Umtausch ohne den Karton meist ausgeschlossen. Sie können sich allerdings direkt an die Filiale wenden und nachfragen, ob aus Kulanz der Pavillion trotzdem zurückgenommen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
ich habe am 30.04.18 bei Aldi Süd 4 Jersey Kleider gekauft und würde diese gerne wieder zurückgeben.
Sie sind alle ungetragen mit original Verpackung.
Leider finde ich den Kassenzettel nicht mehr. Habe nur noch einen Kontoauszug mit der Abbuchung von Aldi.
Habe ich eine Chance die Kleider zurückzugeben?
Danke für die Hilfe!
LG Ramona
Hallo Ramona,
vom Kontoauszug kann nicht abgelesen werden, welche Artikel Sie gekauft haben, deswegen könnte es problematisch sein. Allerdings wird bei Produkten die klar aus der Filiale kommen auch ein Kontoauszug als Kaufbeleg akzeptiert.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo, habe vor Jahren bei Aldi Süd eine anthrazit Silber Freizeitliege aus Geflecht zum Kippen gekauft. Gewebe sehr brüchig und nicht strapazierfähig, inzwischen zwei große Löcher entstanden, da das Kunststoffgewebe gerissen ist. Habe leider keinen Kassenzettel, Liege vor Jahren gekauft.
Bin der Meinung , dass das Kunststoffgewebe keine Qualität ist, müsste strapazierfähig sein, ist auch nicht sehr belastet worden, sehr ärgerlich!
Hallo,
wenn der Kauf schon mehrere Jahre zurückliegt, dann besteht kein Umtauschrecht und auch die Kulanz des Händlers dürfte hier nicht mehr erwartbar sein.
Die Mängelgewährleistung verjährt auch nach zwei Jahren, weswegen selbst bei der Vermutung, dass es Materialfehler gibt, keine Ansprüche bestehen.
Mit freundlichenGrüßen
Jana
Hallo liebe Leute
ich habe vor einem Jahr bei Aldi eine Kaffeemaschine gekauft.
Vor 6 Wochen gab sie ihren Geist auf. Wie von Aldi vorgeschrieben, habe ich die Maschine an das Servicecenter geschickt.
Bei Anfrage nach 3 Wochen wurde mir mitgeteilt, das die Maschine nicht repariert oder umgetauscht werden. Ich sollte den Kaufpreis zurück bekommen.
Nach Übermittlung der Kontodaten ist bis jetzt (3 Wochen) nichts geschehen. Meine Frage: Wie lange kann sich Aldi mit der Rückzahlung Zeit lassen?
Mit freundlichen Grüßen
Claus
Hallo Claus,
normalerweise sollte eine Rückerstattung maximal 14 Tage in Anspruch nehmen. Am besten wenden Sie sich nochmal an Aldi und fragen direkt nach, bzw. schreiben eine Zahlungsaufforderung falls die Nachfrage ergebnislos bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Habe vor mehr als einem Monat zwei Spannbetttücher Supersoft der Marke Dormia bei Aldi Süd zum Preis von € 13.99 je Stück gekauft, und zwar in den Farben grau und rostrot. Nach der vorherigen Wäsche wurden sie benutzt. Stutzig machte mich roter Staub auf der Bettablage und sogar unter dem Bett. Erneutes Waschen schaffte keine Abhilfe. Einen Kassenbon hatte ich nicht mehr. Umso erstaunter war ich, als die Angestellte die Artikelnummer aus dem Betttuch in die Kasse eingab und diese einen Betrag von € 4,99 !! ausspuckte. Da ich nicht damit einverstanden war, eine mangelhafte Ware mit einem finanziellen Verlust zurückzugeben, nahm ich sie wieder mit heim, druckte die Werbeseite mit dem realen Preis aus und präsentierte sie erneut mit der Ware an der Kasse. Zähneknirschend (aber ALDI wäre nicht ALDI) bekam ich nun den vollen Kaufpreis erstattet. Meine Frage: was ist das für eine Praxis, nicht mehr vorhandene Artikel zu reduzieren? (Das graue Tuch ist übrigens einwandfrei)
Hallo Jutta,
es kann vorkommen, das Artikel einfach falsch in der Kasse gespeichert sind oder das in diesem Markt sozusagen zum Rausverkauf die Spannbettücher reduziert wurden und der Preis noch in der Kasse gespeichert war. Eine konkrete Antwort darauf kann Ihnen wahrscheinlich der Aldi-Konzern selbst geben.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
Ich habe vor 6 Wochen einen Saugroboter bei Aldi Nord gekauft. Allerdings hat mich die Saugleistung nicht überzeugt. Zudem fährt sich der Roboter immer wieder an bestimmten Stellen fest. Wie sieht es hier mit der Rückgabe aus?
Hallo Natalie,
da das Produkt keinen direkten Produktionsfehler aufweist, sind Sie auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
ich habe von kurzen bei Aldi eine Jacke zurückgegeben. Man wollte mir erst Geld zurückgeben nachdem ich meine Persönlichen Daten auf dem Rücknahmebeleg geschrieben habe.
Muss man eigentlich die persönlichen Daten bei einer Rückgabe angeben?
Hallo Thorsten,
falls Sie die Jacke zurückgegeben haben, weil diese einen Defekt hatte, haben Sie einen Anspruch auf eine Ersatzleistung oder Reparatur des Artikels ohne Ihre Daten angeben zu müssen. Wenn Sie die Jacke aus irgendeinem anderen Grund, als dem, dass diese Mängel aufgewiesen hat, zurückgeben wollen, so geschieht ein Rücktausch nur aus Kulanz des Händlers und der Händler kann diese Voraussetzung für einen Umtausch stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
Hallo, wir haben im Aldi Hage eine Packung Schinkenscheiben gekauft. MHD war noch OK, die Schinkenpackung aber aufgeblasen wir ein Luftballon. Schinken zurück gebracht, Umtausch ja aber kein Geld ohne Kassenbon. Wer bewahrt schon ständig den Kassenbon auf.
Möchte diesen Schinken der scheinbar unhygienisch verpackt worden ist nicht mehr Essen. bekomme mein Geld nicht zurück-was nun??
Hallo,
grundsätzlich ist der Händler auch nicht verpflichtet Ihnen das Geld zurückzugeben, er kann die mangelhafte Ware erstmal ersetzen. D.h. Sie haben auch ohne Kassenbon einen Anspruch auf eine neue Packung Schinkenscheiben. Nur wenn dieser Artikel garnicht mehr produziert wird, also nicht ersetzbar ist, haben Sie Anspruch auf Ihr Geld.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
habe ein ergometer gekauft bei aldi süd meiner frau gefält es nicht gekauft am 10.01.2019 kann ich es zurück schicken und bekomme das geld zurück?
Hallo Herbert,
es gibt keine rechtliche Verpflichtung für den Händler, Ware bei Nicht-Gefallen zurückzunehmen. Viele Händler machen dies trotzdem aus Kulanz. Gehen Sie am Besten direkt zur Filiale in der Sie das Ergometer gekauft haben und fragen Sie nach.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
ich habe bei Aldi Süd einen Kaffeevollautomaten gekauft; vor ein paar Tagen .
Ich habe sie in Betrieb genommen ; und auch den Wasserfilter eingebaut.
Sie Maschine funktioniert, ich bin aber nicht zufrieden , ich hätte mir mehr erwartet .
Kann ich sie umtauschen, obwohl der Wasserfilter nicht mehr original verpackt ist?
Viele Grüße
Maria
Hallo Maria,
bei Nicht-Gefallen haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf einen Umtausch. Sie sind also in jedem Fall von der Kulanz des Händlers abhängig. Ich würde empfehlen, die Maschine wieder ordentlich zu verpacken und direkt in der Filiale nachzufragen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Habe im November eine Kapselmaschine geschenkt bekommen. Nun fallen die Kapseln direkt bis unten durch,Gerät geht aber an und Wasser kommt auch raus. Da es ein Geschenk war ,habe ich keinen Kassenbon. Was kann ich nun tun? Ich meine man sieht ja ,das es die Expressi von Aldi ist.
Hallo Christel,
wenn ein Mangel besteht, den Sie nicht selbst verursacht haben, können Sie die Ware bis zu zwei Jahre lang reklamieren. Ihnen steht dann ein Umtausch oder eine Reparatur zu. Nach sechs Monaten allerdings findet die sogenannte Beweislastumkehr statt, was bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie den Mangel nicht zu verschulden haben (etwa durch unsachgemäßen Gebrauch oder ähnliches). Wenden Sie sich am besten direkt an den Kundenservice von Aldi, um den Sachverhalt zu klären.
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist, und dieser Kommentar nur als das Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen ist.
Freundliche Grüße,
Marvin von Bezahlen.net
Ich habe am 16.05.19 ein Herren E-Bike gekauft und auch geliefert bekommen möchte dieses aber umtauschen und dafür ein Damen E- Bike hatte einen Unfall und komme auf das Herrenrad nicht mehr drauf das E-Bike ist noch keinen Meter gefahren wie mache ich das
Hallo Detlef,
um die Rückgabe und den Umtausch zu organisieren, sollten Sie direkt mit dem Kundenservice von Aldi Kontakt aufnehmen. In unserem Ratgeber können Sie nachlesen, wie Sie Aldi am besten erreichen (klicken Sie hier).
Freundliche Grüße,
Marvin von Bezahlen.net
hallo. ich am 1.7.2019 einen fotodrucker fürs handy geschenkt bekommen. er ist online bestellt worden . aber ich kann diesen nicht gebrauchen. kann ich ihn zurück senden oder in einem laden zurückgeben ?
Hallo Harry,
bei allen Online-Bestellungen gibt es ein 14-tägiges Rückgaberecht. Diese muss jedoch von der Person veranlasst werden, die die Ware bestellt hat.
Wenn das Produkt über Aldi Talk bestellt wurde, ist Medion der Vertragspartner. Medion gewährt leider keine verlängerte Rückgabefrist, sondern lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen 14 Tage.
Ob die Rückgabe auch in einer Filiale möglich ist, sollten Sie am besten beim Aldi-Kundenservice erfragen.
Freundliche Grüße,
Marvin vom Bezahlen.net-Team
Ich habe im februar2019 eine digitale nähmaschine gekauft. Ich bin mit der Leistung überhaupt nicht zufrieden. Das genähte sieht nie gut aus. Ich benutze kein billiges Garn.
Kann ich die Maschine in der Filiale Nord zurück geben?
Hallo Birgit,
laut der Aldi Nord Garantiebestimmungen, können technische Geräte nur 60 Tage lang zurückgegeben werden, wenn kein Defekt vorliegt. Da Sie die Maschine im Februar gekauft haben, stehen Ihre Chancen daher eher schlecht.
Wir empfehlen Ihnen aber, sich direkt an den Aldi-Kundenservice zu wenden. Möglicherweise kommt man Ihnen aus Kulanz entgegen.
Sie erreichen den Kundendienst von Aldi Nord unter folgender Nummer: 0201 – 859 30
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Marvin vom Bezahlen.net-Team
Guten Tag!
Wie verhält sich die rechtliche Sachlage, wenn ein Artikel (angenommen eine Jeanshose für 10 Euro) nach kurzer Zeit einen nicht selbst verursachten Mangel aufweist, der Kassenbon nicht mehr vorliegt und der Artikel in der Filiale mittlerweile mit einem anderen Preis (angenommen 5 Euro) im System/in den Kassen hinterlegt ist. Kann die Filiale dann darauf bestehen, dass sie nur noch den im System hinterlegten Preis auszahlen muss, da der Kaufpreis nicht mehr nachzuweisen ist oder gibt es ein Recht für den Kunden den Originalpreis ausgezahlt zu bekommen, wenn er a) den Kauf bzw. das Kaufdatum durch einen Zeugen oder einen Kontoauszug beweisen kann b) weder Zeugen noch Kontoauszüge noch Kassenbon vorliegen hat.
Vielen Dank!
Hallo Marcel,
sollte Fall a) eintreten, gehe ich davon aus, dass der tatsächlich bezahlte Kaufpreis erstattet würde. Wenn Sie den Kaufzeitpunkt wie in Fall b) nicht belegen können, kann es schwierig werden, den von Ihnen bezahlten Preis erstattet zu bekommen.
Beachten Sie jedoch, dass dies nur das Ergebnis unserer eigenen Recherche ist und keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit besitzt und nicht eine professionelle Rechtsberatung ersetzt.
Viele Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo zusammen,
ich habe am 27.06.2019 in einer Filiale von Aldi Süd in Bonn ein Navigationsgerät „Tom Tom Via 62“ gekauft und anschließend feststellen müssen, dass sowohl die Menüführung extrem langsam ist als auch die Verbindung mit meinem Smartphone zur Aktualisierung der Karten, etc. immer wieder abreißt und somit das Gerät insgesamt sehr unkomfortabel ist.
Ich denke, dass dieses Navi im Sommer 2019 bereits nicht mehr uptodate war und somit für 129,00 Euro auch zu teuer.
In der vergangenen Woche habe ich in zwei Filialen (u. a. in der damaligen Verkaufsfiliale) versucht, das Gerät mit Orifginalverpackung und -quittung gegen die Rückerstattung des o. g. Kaufpreises zuirückzugeben.
Es wurde mir von den herbeigerufenen Filialleiter/innen einmal mit dem Hinweis auf ein dreimonatiges und einmal auf ein lediglich zweimonatiges Rückgaberecht verwehrt. Allenfalls eine Einsendung zur Reparatur bzw. ein Austausch gegen ein neues Gerät derselnen Version wurden angeboten.
Spielt es rechtlich eine Rolle, dass auf der mir vorliegenden Kaufquittung auf die max. zweimonatige Rückgabefrist nicht explizit hingewiesen wird oder kann sich Aldi Süd hinter irgendwelchen internen – dem Kunden nicht einsichtbaren – Vorschriften berufen?
Tatsächlich möchte ich nur eine Rückgabe gegen „Cash“ bzw. Rückbuchung des von der Kreditkarte abgebuchten Kaufbetrages, da ich zwischenzeitlich ein Jahres-Abo mit der Version Tom Tom Go direkt über mein Smartphone für 20,00 Gebühr pro Jahr abgeschlossen habe und hier in puncto Aktualität und Wegeführung absolut zufrieden bin. Insofern würde ich mir künftig voraussichtlich nie wieder ein externes Gerät (gleich welcher Marke) kaufen
Welche Erfolgsaussichten sehr Ihr, wenn ich bspw. unter dem Hinweis auf meine langjährige „Aldi-Treue“ direkt an die Aldi Süd-Zentrale herantrete?
Viele Grüße
Frank
Hallo Frank,
Aldi ist nicht zu einer Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises verpflichtet, sondern darf tatsächlich erst einmal im Sinne der Nacherfüllung einen Umtausch durchführen.
Die zweimonatige Rückgabefrist ist ja ein freiwillig gewährter Service von Aldi Süd, rechtlich gesehen sind sie zur Rücknahme gar nicht verpflichtet, da Sie die Ware ja vorab einsehen konnten (im Gegensatz zu Onlinekäufen, wo das nicht möglich ist). Eine Rücknahme ist darum nach fast vier Monaten nicht mehr zu erwarten, selbst mit Hinweis auf die langjährige Treue.
Den Kauf müssen Sie vermutlich einfach abhaken. Eventuell findet sich ja ein Abnehmer für das Navigationsgerät?
Beachten Sie jedoch, dass dies nur das Ergebnis unserer eigenen Recherche ist und keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit besitzt und nicht eine professionelle Rechtsberatung ersetzt.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
habe aus fersehen die ware tablet pc medion p10603 zwei mal bestellt.
Hallo Hanspeter,
wenden Sie sich diesbezüglich am besten an Aldi direkt, denn wir von Bezahlen.net können Ihre Bestellung nicht einsehen oder gar stornieren.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo, ich habe bei Aldi Süd Steakmesser gekauft. Jetzt sind sie verrostet, obwohl es heisst rostfrei. Der Kauf ist jetzt natürlich schon lange her. Wie kann oder bzw. wo kann ich reklamieren.
Viele Grüsse und danke im vorraus.
Hallo Sigrun,
ob Sie reklamieren können, hängt vermutlich von mehreren Faktoren ab. Zum einen bleiben auch als „rostfrei“ deklarierte Klingen nur bei vollkommen sachgemäßer Handhabung rostfrei. Dazu gehört die Reinigung per Hand (nicht in der Spülmaschine) und das sofortige Reinigen, nachdem z. B. Zitrusfrüchte geschnitten wurden. Da müssten Sie nach „langer Zeit“ vermutlich nachweisen müssen, dass Sie die Messer nicht falsch gereinigt haben. Zum anderen gibt es auch bei Reklamationen eine Frist. Je nachdem, wie lange der Kauf also her ist, können Sie die Messer ggf. gar nicht mehr reklamieren. Treten Sie am besten an Aldi heran und fragen dort nach.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
ich habe im Dezember 3 Jochen Schweizer Gutscheine gekauft. Beim Versuch diese einzulösen hat sich herausgestellt dass die im Gutscheinheft abgedruckten Events in Taufkirchen nichtmehr buchbar sind.
Kann ich die Gutscheinbox an der Aldi Kasse zurückgeben?
Gruß
Looka1996
Hallo Ulrich,
das hängt vermutlich von unterschiedlichen Faktoren ab. Wenn der Gutschein auch für andere Events gilt, ist das möglicherweise schwierig. Am besten fragen Sie einfach mal bei Aldi nach.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Tag! Ich habe mir bei Aldi Nord vor ca 4 Wochen ein Navi tomtom Start navi gekauft leider. Leider hat es keine Funktion es geht ein Fenster auf was mein Standort zeigt und mehr nicht! Meine Frage kann ich dieses Produkt umtauschen auch ohne orginalverpakung und kassenbon?
Hallo Andreas,
ohne Informationen zum Kauf wird es vermutlich schwierig. Haben Sie eventuell einen Zahlungsbeleg (z. B. Kontoauszug), der bei Aldi weiterhilft? Hier handelt es sich ja auch möglicherweise um einen Mangel am Produkt, bedenken Sie auch das.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo!!
Mein Sohn hat sich beim Aldi-Süd(Aldi liefert) einen Bresser 3d-Drucker für 399€ gekauft. Der Drucker wurde am 1.7.2020 geliefert.
Er hat den Drucker jetzt paar Tage getestet und er ist sehr unzufrieden.
Können wir jetzt den Drucker zurücksenden obwohl er schon im Gebrauch war und ein Teil vom Filament (Kunststoff) verbraucht wurde und die
Platte auf der die Modelle hergestellt werden paar Kratzer hat???
Vielen Dank!!
Hallo Katharina,
bitte fragen Sie da doch bei Aldi direkt nach. Es ist möglich, dass Sie eine Ausgleichszahlung leisten müssen, aber eventuell ist eine Rückgabe möglich.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo liebes Aldi-Team,
am 02.07.2020 habe ich in Essen beim Fabrikverkauf von Medion zwei Saugroboter gekauft. Leider bin ich mit der Leistung nicht zufrieden. Kann ich beide Saugroboter bei einer Aldi-Süd oder Aldi-Nord Filiale zurückgeben?
Viele Grüße
Billur
Hallo Billur,
wir von Bezahlen.net sind nicht Aldi und können Ihnen daher in dem Fall nicht weiterhelfen. Inwiefern beim Fabrikverkauf überhaupt eine Rückgabe möglich ist oder die Produkte sogar vom Umtausch ausgeschlossen sind, kann ich Ihnen ebenfalls nicht beantworten. Bitte fragen Sie doch direkt bei Medion nach.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
habe im Aldi einen Mähroboter gekauft zweimal instandgesetzt, wieder defekt, möchte mein Geld zurück, habe den Roboter in der Aldi Filiale bezahlt und kam per Paketdienst, Aldi schreibt mir, für die Rückzahlung und Garantieabwicklung ( 60 Tage Rückgaberecht ohne Mängel Aldi Werbung )ist der Lieferant zuständig da der Roboter nicht in einer Filiale gekauft worden ist ( Bezahlt in Aldi Filiale ), ich wurde von niemanden hingewiesen, das Aldi Rückgaberecht erlischt. Geht den sowas? Der Lieferant will Roboter wieder instandsetzten.
Hallo Paul,
im Normalfall müssen Sie zwei Mal das Recht zur Nachbesserung gewähren. Danach können Sie auf eine Rückgabe bestehen. Ich verstehe jetzt aber nicht, wieso Aldi den Mähroboter nicht zurücknehmen möchte, Sie haben ihn doch bei Aldi gekauft, oder? Ich verstehe nicht, wie Sie etwas bei Aldi bezahlen könnten, das Sie dort nicht kaufen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
ich habe am 17. August 2020 einen Fahrradheckträger bestellt. Dieser ist am 18.08.2020 von Paypal bezahlt worden. Wir haben den Träger zusammengebaut und festgestellt, dass die Halterung eines Rücklichts abgebrochen ist. Ich habe eine Email an Aldi geschickt, bis jetzt aber noch nichts gehört. Ich würde den Träger gerne zurückschicken. Was muss ich beachten?
Hallo Heike,
hierbei handelt es sich um einen Defekt, es geht hier also nicht um Umtausch, sondern um Gewährleistung. Da der Defekt bereits beim Auspacken und Aufbauen vorhanden war, sind Sie hier nicht weiter in der Beweispflicht. Sie müssen Aldi allerdings die Möglichkeit zur Nachbesserung (d. h. Reparatur oder Ersatzlieferung) geben. Eine Rücksendung ohne Aufforderung ist meist mit Ärger und Wartezeit verbunden. Vielleicht finden Sie auf Ihren Bestellunterlagen ja eine Telefonnummer für solche Fälle? Telefonisch lassen sich solche Dinge oft schneller besprechen. Dann wird man Ihnen auch mitteilen, ob Sie eine Rücksendung (und wenn ja, an welche Adresse) vornehmen sollen und wie es sich mit den Versandkosten verhält.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo liebes Aldi-Team,
ich habe heute den Sitztrainer gekauft. Allerdings ist die Sitzhöhe für mich total ungeeignet und nun kann ich den Stuhl nicht mehr demontieren. Kann ich den Stuhl auch ohne Verpackung in der Filiale zurück geben?
LG
Olga Isaak
Hallo Olga,
Sie sind hier bei Bezahlen.net gelandet. Wir schreiben Ratgeber, sind aber nicht Aldi. Im Prinzip müsste eine Rückgabe in dem Fall auch ohne Verpackung bzw. montiert möglich sein. Schließlich mussten Sie den Stuhl montieren, um festzustellen, ob der zu Ihnen passt. Fragen Sie hier aber noch einmal bei Aldi selbst nach.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo an das aldi Team, habe im November Lammfell Pantoffel für 17,95 bei Aldi gekauft. Leider ist die sohle auseinander gebrochen.Ist es möglich ,das ich diese noch ersetzt bekomme? Lg frau bongers
Hallo Frau Bongers,
ich fürchte, dass Aldi die Kommentare auf Bezahlen.net nicht mitliest. Sie sollten sich hier also direkt an die Filiale wenden, in der Sie die Pantoffel gekauft haben. Da Aldi aber in der Regel Aktionsware anbietet, ist es gut möglich, dass Ihnen lediglich die Erstattung des Kaufpreises angeboten werden kann und keine Neuware.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Ich hatte im Januar in einer Aldi Süd Filiale ein Überkopfbrauseset gekauft. Im Mai wurde sie undicht und wir schickten es zum Garantiecenter. Zwischenzeitlich kauften wir uns eine andere Brause. Nun bekam ich eine Meldung, dass wir eine Ersatzlieferung erwarten. Was sollich denn jetzt damit, da wir bereits ein neues Produkt gekauft haben. Besteht nicht das Recht auf Geld zurück?
Mit freundlichen Grüßen
Steffi R.
Hallo Steffi,
nein, bei einem Defekt hat der Händler das Recht auf Nachbesserung oder Austausch.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Ich habe ein ebike geliefert bekommen.
Nach der ersten Fahrt 20 Kilometer war mir klar, dass es zu klein für mich ist.
Kann ich es wieder abholen lassen?
Hallo Erik,
unter Umständen können Sie das E-Bike bei Aldi zurückgeben. Dass es zu klein ist, konnten Sie bei der Onlinebestellung nicht wissen, darum gibt es das Rückgaberecht. Es kann allerdings sein, dass Aldi die Probefahrt von 20 km als Nutzung ansieht, sodass möglicherweise bei der Rückzahlung ein bestimmter Betrag einbehalten wird. Hier sollten Sie mit Aldi in Kontakt treten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich wollte in Leverkusen Monfort eine Jeans mit Kassenzettel zurück geben Sie hat leider nicht gepasst wollte diesen Umtausch mit dem neu Kauf verrechnen lassen wie die Kassiererin mir gesagt hat das dieses nicht gehen würde weil ich die Jeans mit EC Karte bezahlt habe und das es extra auf mein Konto gut geschrieben wird.Sie hat sich bei einer Kollegin noch mal vergewissert Sie sagte das Kassensystem würde das nur so machen. Da ich Kassenaufsicht bin kenne ich mich mit den neuen Systemen aus und das Kassensystem lässt das zu. Ich würde mich freuen wenn ich man will es ja nicht hoffen beim nächsten Umtausch normal behandelt werde und entweder Bar oder zu verrechnen gehen würde.ich bedanken mich im Voraus.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme bezüglich eines Umtauschs bei Aldi. Wir von Bezahlen.net können Ihre Beschwerde allerdings nicht weiterreichen. Bitte melden Sie sich direkt bei Aldi, um den Fall anzusprechen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net