Etwa 30 Millionen Kunden entscheiden sich regelmäßig dafür, Waren bequem über das Internet zu bestellen. Kein Wunder: Schließlich kann so rund um die Uhr bequem gestöbert und geshoppt werden – Und wenn ein Produkt einmal nicht gefällt, kann es dank des Verbraucher-Widerrufsrechts einfach an den Verkäufer zurückgesendet werden.
Doch was passiert, wenn die bereits bezahlte Ware gar nicht erst beim Verbraucher ankommt? Obwohl die überwiegende Zahl der Online-Einkäufe reibungslos abläuft, gibt es immer wieder Fälle, in denen die bezahlte Bestellung verloren geht oder aus anderen Gründen nicht geliefert wird. Wir zeigen, welche Möglichkeiten Verbraucher haben, wenn bestellte Waren nicht geliefert werden und was es dabei zu beachten gilt.
Eigentumsverschaffungspflicht des Verkäufers
Aus den gesetzlichen Regelungen zum Kaufrecht ergibt sich: Wurde zwischen Käufer und Verkäufer ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen, ist der Verkäufer dazu verpflichtet, dem Käufer die entsprechende Ware zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen – § 433 BGB. Unerheblich ist es hierbei, ob der Vertragsschluss online, telefonisch oder persönlich im Ladengeschäft des Verkäufers stattgefunden hat.
Klar ist beim Online-Shopping jedoch auch: Ohne persönlichen Kontakt kann die Übergabe der Ware nicht sofort erfolgen. Das bestellte Produkt muss erst einmal auf den Versandweg gebracht werden. Doch nicht immer erreicht es den Käufer – in manchen Fällen führt das sogar zu handfesten Skandalen.
Ein bekanntes Beispiel ist der Fall von Nicole Schiebler, der Ex-Frau von André Schiebler. Ihr Buch Between Dry and Wet Underwear hätte bereits 2023 bei den Fans ankommen sollen, doch viele Vorbesteller warten bis heute vergeblich. Anfangs wurden die Verzögerungen mit psychischen Problemen begründet, was zunächst auf Verständnis stieß. Doch inzwischen ist die Geduld vieler Käufer erschöpft.
Auf Plattformen wie Reddit wächst die Kritik, und auch bekannte YouTuber wie Rezo und AlphaKevin haben das Thema in Reaktionsvideos aufgegriffen. Gleichzeitig häufen sich negative Bewertungen auf Portalen wie Trustpilot, die ein wenig schmeichelhaftes Bild des Kundenservice zeichnen.
Hierfür darf sich der Verkäufer jedoch nicht unbegrenzt viel Zeit lassen. Schließlich müssen Onlineshops einen Liefertermin zu allen ihren angebotenen Waren benennen. Wird ein Produkt hier beispielsweise als „sofort lieferbar“ ausgezeichnet, so muss es auch tatsächlich unverzüglich und zum angegebenen Preis zur Auslieferung bereitgehalten werden.
Umso ärgerlicher ist es, wenn auch nach Verstreichen des angegebenem Liefertermins keine Ware beim Besteller eingetroffen ist – das gilt insbesondere dann, wenn das bestellte Produkt bereits im Voraus bezahlt worden ist.
Verbraucher müssen sich hier vom Verkäufer jedoch nicht unbegrenzt vertrösten lassen. Schließlich gilt: Liefert der Verkäufer auch dann nicht, wenn der Verbraucher ihn hierzu erneut aufgefordert hat, kann der Besteller unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten oder sogar weitreichendere Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen.
Nachfrist zur Lieferung setzen
Will die bestellte Ware einfach nicht beim Käufer eintreffen, lohnt sich meist eine Kontaktaufnahme mit dem Händler. Zusätzlich ist diese sogar erforderlich, um im Falle des dauerhaften Ausbleibens der Lieferung weitere Schritte einleiten zu können.
Obwohl sich seriöse Online-Händler dann, wenn auch nach Verstreichen des angegebenen Liefertermins keine Ware eingetroffen ist, meist zügig um das Anliegen ihres Kunden kümmern, sollte dem Händler in diesem Falle eine ausdrückliche Frist zur Nachholung der Lieferung gesetzt werden. Um die Fristsetzung später beweisen zu können, empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon.
Angemessene Frist setzen:
Die gesetzte Frist zur Nachholung der Lieferung muss angemessen sein. Welcher Zeitraum dabei angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab. Bei der Fristsetzung kann sich der Besteller jedoch an der ursprünglich angegebenen Lieferfrist orientieren.
Eine Aufforderung an den Verkäufer, die Lieferung nachzuholen, könnte etwa so lauten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit Ihnen Kaufvertrag am (Datum) einen Kaufvertrag geschlossen.
Trotz Zahlung des Kaufpreises in Höhe von (Preis) am (Datum) habe ich die bestellte Ware (Bestellnummer/Artikelnummer), (Artikelbeschreibung) bisher nicht erhalten.Ich fordere Sie darum auf, den Kaufgegenstand bis spätestens zum (konkretes Datum, etwa 10 Tage in der Zukunft) an mich zu liefern.
Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift)
Diese Aufforderung ist erforderlich, um dann, wenn der Händler trotz Fristsetzung nicht liefert, weitere (rechtliche) Schritte einleiten zu können.
Rücktritt vom Kaufvertrag

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Hat der Händler die bestellte Ware trotz Fristsetzung nicht nachgeliefert, bieten sich dem Verbraucher mehrere Möglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten ist der Rücktritt von dem mit dem Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag.
Der Rücktritt erlaubt es dem Besteller, sich vom ursprünglich geschlossenen Kaufvertrag zu lösen und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuverlangen. Wird das Rücktrittsrecht ausgeübt, erlischt jedoch selbstverständlich auch der Anspruch auf Lieferung der Kaufsache. Entsprechend sollte sich der Verbraucher nur dann auf sein Rücktrittsrecht berufen, wenn er aufgrund der Verzögerung kein Interesse mehr an der bestellten Ware hat.
Wie auch die Aufforderung zur Nachlieferung, sollte die Rücktrittserklärung schriftlich an den Verkäufer übersendet werden. Zur besseren Beweisbarkeit empfiehlt sich hier die Übersendung der Rücktrittserklärung per Einschreiben.
Die Rücktrittserklärung kann dabei etwa so formuliert werden:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am (Datum) habe ich Sie per Post/Mail aufgefordert, mir die am (Datum) bestellte Ware (Bestellnummer/Artikelnummer) bis spätestens zum (Datum Fristende) zu liefern.Leider habe ich jedoch trotz Fristablaufs keine Warenlieferung erhalten.
Aus diesem Grunde trete ich hiermit von dem am (Bestelldatum) geschlossenen Kaufvertrag zurück und fordere Sie auf, den Kaufpreis in Höhe von (Preis) bis spätestens zum (konkretes Datum, etwa 10 Tage in der Zukunft) auf mein nachfolgend benanntes Bankkonto zu überweisen.
(Angabe Bankverbindung)
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Übrigens: Die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten, besteht auch dann, wenn der Händler behauptet, der Paketdienst habe die nicht erfolgte Lieferung zu vertreten.
Lieferanspruch durchsetzen
Liefert der Händler auch trotz Setzung einer angemessenen Nachlieferungsfrist nicht, muss der Käufer selbstverständlich nicht automatisch auf die bestellte Ware verzichten. Schließlich steht ihm aufgrund des geschlossenen Kaufvertrags ein Anspruch auf Lieferung zu. Der Händler kann sich hier nicht ohne einen guten Grund vor seiner Lieferpflicht drücken.
Hat er doch bereits auf die gesetzte Pflicht zur Nachlieferung nicht reagiert, empfiehlt es sich, den Lieferanspruch auf rechtlichem Wege und mit Hilfe eines Anwalts durchzusetzen.
Gleiches gilt auch dann, wenn der Händler den Kaufpreis trotz Rücktrittserklärung nicht zurückerstatten will.
Liefert der Händler keine Ware und erstattet auch den Kaufpreis nicht zurück, könnte ein Betrugsfall vorliegen. Ist das der Fall, kann bei jeder Polizeidienststelle Strafanzeige gegen den Händler erstattet werden.
Schadensersatz wegen Nichtlieferung
Anstatt den Rücktritt vom Kaufvertrag zu erklären oder seinen Lieferanspruch (mit anwaltlicher Unterstützung) durchzusetzen, kann der Käufer im Falle einer Nichtlieferung alternativ auch Schadenersatz verlangen.
Auch in diesem Falle wird das Vertragsverhältnis so behandelt, als wäre es nie zu einem Vertragsschluss gekommen. Das bedeutet: Der Verkäufer muss keine Ware mehr liefern, der Käufer kann keine Lieferung mehr fordern und ein bereits gezahlter Kaufpreis muss zurückerstattet werden. Zusätzlich kann der Käufer aber auch die Schäden ersetzt verlangen, die ihm durch die nicht erfolgte Lieferung entstanden sind.
Ähnlich wie beim Rücktritt vom Vertrag, müssen folgende Anforderungen zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs erfüllt sein:
- Ein wirksamer Kaufvertrag wurde geschlossen.
- Der Verkäufer hätte die Ware liefern müssen – eine Lieferung ist jedoch ausgeblieben.
- Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung gesetzt – auch diese ist erfolglos verstrichen.
- Sind diese Anforderungen erfüllt, kann der Käufer den Schaden ersetzt verlangen, der ihm aufgrund der Nichtlieferung entstanden ist. Schäden können sich hier beispielsweise aus Kosten aufgrund des Nichterhalts der Ware oder durch die Beschaffung einer teureren Ersatzsache ergeben.
Ersatzprodukte akzeptieren?
Oftmals können Verzögerung bei der Lieferung bestellter Waren damit zutun haben, dass das bestellte Produkt gar nicht beim Verkäufer vorrätig ist – er hat mehr Produkte verkauft als eigentlich vorhanden waren.
Gelegentlich bieten Händler dem Besteller dann Ersatzprodukte mit gleicher oder ähnlicher Beschaffenheit an. Ob der Besteller dieses Angebot annehmen will, bleibt jedoch ihm überlassen. Rechtlich betrachtet kann er schließlich auf Lieferung der ursprünglich bestellten Ware bestehen – ein Alternativprodukt muss er nicht akzeptieren.
Liefert der Verkäufer dennoch oder ohne Absprache ein Ersatzprodukt, muss der Verbraucher dieses nicht annehmen und kann weiterhin auf seinen ursprünglichen Lieferanspruch bestehen.
Ware beim Versand verloren gegangen?
Gelegentlich kann es vorkommen, dass der Verkäufer die ausbleibende Lieferung damit rechtfertigt, dass die bestellte Ware beim Versand verloren gegangen sei.
Zu beachten ist dann: Hat ein Verbraucher Waren bei einem gewerblichen Anbieter gekauft, trägt grundsätzlich der Verkäufer das Versandrisiko. Geht etwas verloren oder wird beschädigt, muss der Händler den Kaufpreis erstatten bzw. erneut liefern. Sollte der Händler dazu nicht bereit sein, kann der Liefer- bzw. Nacherfüllungsanspruch ggf. sogar mit anwaltlicher Hilfe durchgesetzt werden.
Geht es jedoch um einen Kauf zwischen Privatpersonen, trägt grundsätzlich der Käufer das Versandrisiko. Der private Verkäufer muss lediglich nachweisen, dass er den Kaufgegenstand tatsächlich versendet hat. Hilfreich kann es darum sein, bei Privatkäufen zumindest eine versicherte Versandart zu wählen. Geht die bestellte Ware beim Transport verloren oder wird sie beschädigt, stehen dem Käufer dann zumindest Ersatzansprüche gegen das Transportunternehmen zu.
Hallo habe bei Amazon Deutschland Drittanbieter eine Ware bestell und den Peis von 700 Euro bezahlt
die Ware wurde nicht geliefert der Anbieter reagiert weder auf E-Mail noch auf Telefon
bekomme die Ware und das Geld nicht mehr
Hallo Cristian,
für solche Fälle gibt es die Amazon A-Z Garantie. Melden Sie sich am besten bei Amazon und schildern Sie den Fall. Dort wird man Ihnen vermutlich helfen, an Ihre Ware oder das Geld zu kommen.
Wie das geht, erfahren Sie hier: Verkäufer bei Amazon melden.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Guten Tag,
habe bei http://www.canvasi.de die Ware bestellt und den Peis von 235,-Euro bezahlt
die Ware wurde nicht geliefert der Anbieter reagiert weder auf E-Mail noch auf Telefon
bekomme die Ware und das Geld nicht mehr. Was soll ich Tun ? Beim trustedshops.de ist Review/Rezensionen Möglichkeit auch geschlossen canvasi.de zu andere Käufer zu schutzen….
Hallo Madi,
hier kann es helfen, Canvasi eine schriftliche Frist zur Nachlieferung zu setzen, ggf. auch per Briefpost (z. B. als Einschreiben). Erst dann können Sie beispielsweise Schadenersatz wegen Nichtlieferung geltend machen. Sie könnten sich dafür auch professionelle Hilfe holen, um die Vorgänge verlässlich zu dokumentieren.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo, kann ich den gezahlten Betrag von meiner Bank zurückholen lassen, wenn trotz Nachfragen und Fristsetzung keine Reaktion des Händlers erfolgt? (Bestellung erfolgte am 18.3. mit sofortiger Bezahlung per Paydirekt. Seitdem 2 unbeantwortete Nachfragen von mir per Email.) Danke!
Hallo Isa,
wenn ich Paydirekt richtig verstehe, handelt es sich dabei um eine Überweisung, keine Lastschriftfunktion. Überweisungen können von der Bank im Normalfall nicht einfach zurückgebucht werden. Hier müssten Sie entweder direkt mit Ihrer Bank in Verbindung treten und fragen, ob es eine Möglichkeit gibt oder sich rechtlichen Beistand suchen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Hallo,
Ich habe am 27.03.2020 ein Handy über Backmarket bestellt und bezahlt. Am 02.04.2020 wurde mir ein Falsches Gerät zugestellt. Auf der Rechnung steht ebenfalls das falsche Gerät, als von mir bestellt. Am 02.04.2020 habe ich bei Backmarket einen Support Fall eröffnet. Am 08.04.2020 kam das von mir zurückgesendete Handy bei dem Verkäufer Allocaz an. Am 15.04.2020 habe ich eine Lieferfrist bis zum 17.04.2020 gestellt. Daraufhin wurde ich nur weiterhin hingehalten. Was kann ich also als nächstes tun ohne einen Vertrags Rücktritt anzugehen?
Hallo Alexander,
Backmarket ist mir kein Begriff – ob die deutsche Gesetzgebung mit Rücktritt etc. gilt, kann ich daher nicht sicher sagen. Weiterhin bin ich nicht informiert, ob Backmarket als Marktplatz agiert und so überhaupt helfen könnte, dass Sie die richtige Ware erhalten … Nutzen Sie hier am besten weiterhin die Support-Funktion. Vielleicht kann und wird man sie hier tatkräftig unterstützen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Hallo habe bei ebay Kleinanzeigen Drittanbieter bestellt und den Preis von 630 Euro (Überweisung) bezahlt
Die Ware wurde nicht geliefert, der Anbieter antwortet nicht auf E-Mail. und ich habe eine E-Mail vom eBay-Kleinanzeigen-Team erhalten. Holen Sie sich das (wir haben den Zugriff des Benutzers, mit dem Sie in Kontakt standen, vorübergehend eingeschränkt).
Waren und Geld nicht mehr bekommen.
was kann ich machen?
Soll ich jetzt die Polizei rufen? und ist es möglich mein geld zurück zu haben?
Hallo Kaloustian,
in dem Fall würde ich Ihnen empfehlen, Anzeige wegen Betrugs zu erstatten. Melden Sich sich auch bei Ihrer Bank, Überweisungen können zwar nicht zurückgebucht werden, aber in manchen Fällen kooperieren Banken so, dass es doch eine Möglichkeit gibt, das Geld zurückzubekommen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
ich habe mir bei Lenovo am 21.4.2020 ein Laptop bestellt und per Paypal bezahlt. Die Lieferung sollte nach ca. 2 Wochen erfolgen, wurde jedoch nach hinten verschoben aufgrund von Komponentenmangel.
Ende Mai 2020 wurde das Paket per UPS von China nach Österreich verschickt. Die Ware wurde jedoch beim Transport in Köln irreparabel beschädigt.
Die Abklärung bis ein Ersatzgerät gesendet werden konnte dauerte bis 8.7.2020 (hier wurde entschieden, dass eine neue Bestellung ausgelöst wird).
Nun wurde ein voraussichtlicher Liefertermin für Ende August 2020 angekündigt.
Da ich aber von meinen Kauf nicht zurück treten möchte, würde ich gerne wissen welche Möglichkeiten an Entschädigungen ich als Konsument einholen könnte? Verzugsentschädigung etc? (Ein mir geschäftlicher direkter Schaden ist nicht entstanden, aber die enorme Wartezeit frustriert und mein Geld liegt seit mehrere Monaten am Händlers Konto)
Hallo Toby,
soweit ich weiß, steht Ihnen hier keine Entschädigung oder ähnliches zu. Der Transportschaden war ja keine Absicht und da Sie für das beschädigte Gerät nicht bezahlen müssen, ist Ihnen tatsächlich ja kein Schaden entstanden – bis eben auf den Ärger und die investierte Zeit. Wichtig wäre nämlich, dass ein Schaden nachgewiesen werden kann, um überhaupt Entschädigung zu erhalten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Hallo,
mein Sohn hat Fahrradteile bei TNC- Hamburg online bestellt. Am 11.8. 2020 erfolgte seitens TNC die Stornierung per Mail mit dem Hinweis, der bezahlte Betrag werde zurück überwiesen. Eine nochmalige Aufforderung erfolgte am 20.8.2020. Am 24.8. übersendete ich ein Mail, in dem ich auf das Ablaufen der 14 Tages Frist hingewiesen habe und auf die Rücküberweisung drängte. Ich erhielt seitens TNC die Antwort, der Betrag hätte eigentlich bereits überwiesen werden müssen und seine Buchhaltung werde das nochmals prüfen.
Seither rührt sich nichts mehr. Was können wir noch tun? Ein Schreiben mit dem Hinweis auf anwältliche Hilfe oder mit Mahnbescheid drohen?
Lg
Jörg Schwarz
Hallo Jörg,
wie die rechtliche Situation in Österreich aussieht, kann ich Ihnen nicht ohne Weiteres mitteilen. Ich gehe aber davon aus, dass Ihre Fristsetzung (mit mittlerweile abgelaufener Frist) Grund genug ist, um einen Anwalt einschalten zu können. Manchmal reicht es ja, das zunächst anzukündigen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Hallo
Ich habe am 6.7 2020 pflanzsteine bestellt mit krananlieferung was man mir im Baumarkt auch garantiert nach fragen. Ich war dann am 30. 7.2020 da weil ich noch keine info bekam wann ich die Steine geliefert bekomme. Würde mir dann im Baumarkt gesagt das sie die Steine erst am 30.7.2020 bestellt wurden . Am 24.8.2020 waren sie dann da . Und ich fühle in den Baumarkt um das mit der Lieferung zu klären. Was auch wieder 2wochen dauerte weil es ein Spediteur macht der keine Kran hat und ein andren Spediteur beauftragte . Nun bezahlte ich am 15.9 2020 meine Steine und Lieferung die am 21.9 .2020 stadtfinden sollte. Jetzt kommt am 21.9.2020 der Lkw und der Fahrer will nicht in die Strasse fahren weil er umkippt( es waren vor ihm schon Andre Fahrer mit Kran da was alles problemlos geklappt hat) er fuhr also wieder mit meinen Steinen. Ich hab den Baumarkt angerufen . Und der sagt er kann da nichts machen. Was kann ich jetzt tun ich möchte die Steine haben? Lg sandra
Hallo Sandra,
ob und wie die Anlieferung klappen kann, hängt vermutlich vor allem von den AGB ab, die beim Vertrag mit dem Baumarkt gelten. Teilweise werden bestimmte Liefersituationen ausgeschlossen. Ist das nicht der Fall, muss sich der Baumarkt bemühen, einen geeigneten Spediteur zu finden. Die Lieferung gehört ja auch zum Vertrag, den Sie geschlossen haben.
Andererseits wird auch vom Kunden erwartet, auf „erschwerte Anlieferungsbedingungen“ hinzuweisen. Da waren Ihnen offenbar keine Probleme bekannt, da auch vorher die Anlieferung inkl. Kran funktioniert hat.
Am besten sprechen Sie noch einmal mit dem Baumarkt und schildern den Fall. Bestimmt gibt es ein Transportunternehmen, dass bei Ihnen anliefern kann.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Buna,am cumparat un aparat pulsar axion key xm 30 de pe ebay klein einzeige.Articol nr.1526677775.Din -10827 Schonenberg.Am platit prin uberweisung suma de 400 euro in contul lui Baker Issa.IBAN [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net].Nu mai raspunde la telefon,mail,nimic.Am trimis banii in data de 05.10.2020. Cum recuperez banii sau aparatul?Va multumesc
Hallo Erich,
ich spreche kein Rumänisch, grundsätzlich gilt aber: Bei eBay Kleinanzeigen stellen meist Privatverkäufer Inserate ein. Wenn Sie per Überweisung bezahlt haben, aber keine Ware erhalten haben, handelt es sich vielleicht um Betrug. Hier können Sie dann Anzeige erstatten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
HAllo,
ich habe bei IQ2 Pedale im Wert von ca 300€ gekauft. Lieferung sollte im Junis erfolgen. Nachdem das Datum immer weiter verschoben wirde, bin ich vom kauf zurückgetreten. Den Händler hab ich kontaktiert und dieser hat die Rückerstattung über Pay Pal veranlasst. Nach ein Paar Tagen wurde die Rückerstattung, bzw. der Auftrag dafür Storniert. Der Händler meinte ich soll emich an Pay Pal wenden. Pay Pal meinte nur das die nix machen können, da kein Geld auf dem Konto sei. Wieder den Händler kontaktiert udn der Meinte nun das ich am besten ein Chargeback verfahren einleite. Aller spätestens ab dem Punkt ist etwas faul. Paypal ist mir hier noch eien ANtwort schuldig, aber da der Eigentliche Kauf länger als 180 Tage her ist könen (oder wollen) die nix machen. Die Stornierung der Rückzahlung ist allerdings erst ein 2 Wochen her. Lange rede kurzer sinn: Was kann ich nun tun um mein Geld wiederzubekommen, oder alles zu versuchen. Der Händler antwortet nicht mehr.
Viele Grüße, M.Müller
Hallo Manuel,
ja, bei PayPal gibt es tatsächlich kaum Möglichkeiten, an sein Geld zu kommen, wenn die 180-Tage-Frist abgelaufen ist. Nichtsdestotrotz ist natürlich der Händler Ihr Vertragspartner und beim Rücktritt vom Kaufvertrag dazu verpflichtet, Ihnen die Summe zurückzuüberweisen. Das erfolgt im Normalfall eben über den Weg, auf dem der Kunde auch bezahlt hat. Wenn das nun von Seiten des Händlers (offensichtlich) nicht möglich ist, sollte Ihnen eine andere Option, beispielsweise per Überweisung, angeboten werden.
Sie können dem Händler dafür natürlich eine angemessene Frist setzen oder sich direkt mit einem Experten beraten, wie Sie am besten weiter vorgehen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Habe beim online Händler grandiasia Ware bestellt gleich bezahlt machen Werbung bei Facebook. Am 26.11.2020 und bis heute nicht erhalten. Was kann ich tun?
Hallo Tamara,
haben Sie eine Kontaktadresse des Shops? Hier könnten Sie nachfragen, wie es sich mit der Bestellung verhält. Wittern Sie Betrug, können Sie versuchen, über den Zahlungsdienstleister das Geld zurückzufordern. Bei PayPal können Sie beispielsweise einen „Konflikt“ eröffnen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Habe am 10.12.2020 bei der Firma, TARTEL GmbH in Berlin, einen Dyson Akku Staubsauger für 360,40 € bestellt und auch bezahlt. Bis heute ist das Gerät nicht geliefert worden. Auf meine Mails sowie auf meinen Widerspruch reagiert der Händler nicht. Meine Bank kann den Betrag nicht zurück buchen, da ich den
Betrag per Überweisung bezahlt habe. Habe dem Händler eine angemessene Frist gesetzt um mir den Betrag zurück zu überweisen, wenn diese verstreicht werde ich wohl eine Anzeige zwecks Betruges bei der Polizei erstatten. Oder gibt es eine andere Möglichkeit um an mein Geld bzw. die Ware zu kommen?
Hallo Roland,
Offenbar werden mit den Daten der Tartel GmbH aktuell großflächig Betrugsfälle registriert. Mehr dazu können Sie hier lesen: Beitrag bei Facebook aufrufen
Die Firma verkauft nämlich nur Handyverträge, keine Staubsauger o.ä. Bitte erstatten Sie daher tatsächlich Anzeige bei der Polizei.
Freundliche Grüße und viel Erfolg
Carolin von Bezahlen.net
Habe am 11.11.2020 bei montagbissonntag einige Waren im Wert von 194,79 € bestellt. Kurz danach erhielt ich eine Teillieferung, auf den Rest warte ich noch heute. Ich habe die Lieferung auch gleich bezahlt über PayPal und lt. Kontoauszug meiner Sparkasse wurde das Geld am 13.11.2020 überwiesen.
Aufgrund der vorweihnachtlichen Hektik bei der Post/DHL/DPD etc. wunderte ich mich nicht, dass die noch ausstehenden Artikel nicht gleich kamen.
Aber: seit dem 05.01.2021 versuche ich vergeblich, sowohl den Händler zu erreichen bzw, bei PayPal mein Problem zur Klärung zu bringen. Da die Zahlung an New century shop ging, habe ich auch versucht, diese zu erreichen, leider auch vergebens!
Bei Pinterest bietet der Verkäufer immer noch Waren an unter montagbissonntag und auch da habe ich versucht, Kontakt aufzunehmen, auch hier vergeblich.
Was soll ich denn noch tun, ich weiß mir keinen Rat mehr!
Hallo Barbara,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Sie sollten auf jeden Fall bei PayPal am Ball bleiben. Hier müssen Sie möglicherweise einen „Fall“ eröffnen, damit PayPal reagiert. Das geht direkt über die Plattform von PayPal: Käuferschutz beantragen.
Hier kümmert sich PayPal dann wirklich um eine Kontaktaufnahme, auch mit dem Shop. Sollte das nicht helfen, können Sie dem Verkäufer auch Fristen setzen oder eine Lieferung anmahnen. Dabei können auch ein Anwalt oder der Verbraucherschutz helfen.
Freundliche Grüße,
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hi, ich habe Ware von einem gewerblichen niederländischen Händler auf seiner Web-Seite mit deutscher Kennung (.de) gekauft, via PayPal bezahlt und auch eine Rechnung bekommen. Nun, einen Tag später, möchte der Verkäufer entweder, dass ich vom Vertrag zurücktrete oder 50 € zuzahlen soll. Angeblich liegt ein Preisfehler vor. Ich zahlte 399,- €, der Vergleichspreis liegt bei etwa 500 €. Für mich kein Preisfehler, sondern sein Sonderangebot. Gilt hier deutsches Recht? Oder ist es in den Niederlanden gesetzlich ähnlich geregelt, wie in Deutschland? Was sollte ich hier unternehmen, um den Vertrag durchzusetzen?
Hallo Diana,
die Domain-Endung ist irrelevant, wichtig ist die Adresse, die im Impressum steht. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder den Verbraucherschutz, um Ihren Fall im Detail zu besprechen. Wenn Sie bereits eine Auftrags- oder Bestellbestätigung per Mail erhalten haben, ist diese in der Regel auch gültig.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo Carolin
Ich habe auf einer Homepage mit der Endung CH ein Zelt gekauft. Die Rechnung (2’133 CHF) wurde mit CHF Angegeben und weiter unten einen Betrag in Euro. Der Händler hatte also seinen Sitz in Holland. Ich habe danach die Rechnung in CHF bezahlt mit dem Wechselkurs von diesem Datum. Das Zelt konnte aber nach vielen Mails hin und her nicht Termingerecht geliefert werden, und die Firma bot mir an, die Lieferung (habe über 3 Monate gewatet) zu stornieren. Nun habe ich über CHF 200.- Verlust durch den Wechselkurs und Transaktionskosten der Partnerbank des Unternehmens die so nicht vereinbart waren.
Kann ich den vollen Betrag den ich in CHF bezahlt habe zurückverlangen?
Hallo,
tatsächlich ist es so üblich, dass bei der Bezahlung und Rückerstattung immer der Wechselkurs des jeweiligen Tages gilt. Dabei handelt es sich schlicht um ein Wechselkursrisiko – für Sie jetzt natürlich sehr ärgerlich. Prüfen Sie aber noch einmal die AGB des Shops, eventuell gibt es hier ja einen Passus zu Ihren Gunsten?
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo liebe Carolin! Ich habe am 23. Februar d. J. ein Gartenhaus im Wert von rund 3.500 Euro bei einer deutschen Online-Firma gekauft. Der Liefertermin der Ware war auf 6-8 Wochen angesetzt. Aufgrund von Corona sollen sich Lieferengpässe ergeben haben, sodass sich – laut Aussage der Firma – der Liefertermin erst auf Mitte Juli, dann nach weiteren vier Wochen, auf Ende Juli fallen sollte. Bei erneutem Nachfragen meinerseits hieß es, dass das Gartenhaus wahrscheinlich erst in der ersten Augustwoche produziert wird und dann Anfang September ausgeliefert werden soll. Jedoch waren all diese Aussagen ohne Gewähr. Nun ist meine Frage: Ist Corona solch ein gewichtiges Argument, dass der Händler die Lieferung soooo lange hinauszögern kann/darf, ohne dabei ein konkretes Lieferdatum nennen zu müssen? Ich möchte das bestellte Gartenhaus auf jeden Fall haben, aber ich empfinde es als eine Zumutung, solange warten zu müssen (Fußnote: Es war nicht die Firma, die mich von der Lieferungsverzögerung in Kenntnis gesetzt hat. Ich habe jedes Mal selbst nachfragen müssen!).
Im Voraus möchte ich mich bei Ihnen für Ihren Rat und Ihre Rückmeldung bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schlude
Hallo Werner,
soweit ich weiß, brauchen Firmen nicht einmal einen Grund wie Corona … ich hatte vor Jahren ein ähnliches Problem mit einem Sofa, das über Monate nicht kam … Ich habe mich letztlich für die Stornierung entschieden, weil ein anderes Modell sofort verfügbar war. Wenn der Händler selbst nicht weiß, wann er die Ware erhält, kann er Ihnen natürlich auch kein konkretes Datum zusagen. Das ist ärgerlich – und bei einem Gartenhaus besonders, schließlich hatten Sie das sicherlich bereits für diese Saison eingeplant. Sie können ja mal nachhorchen, ob aufgrund der Wartezeit ein preisliches Entgegenkommen möglich ist.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
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Ich habe am 16.5. einen Grill für 718 Euro bestellt und bezahlt. Die Ware sollte in drei Paketen erfolgen (was ich zunächst nicht wusste). Das erste kam an eine falsche Adresse und hat mich dann nach Recherchen und Anrufen bei Verycook nach einiger Zeit doch erreicht. Das zweite Paket und das 3. Paket kam dann erst nach 5 Wochen und zwar an eine Relais Station. Da hatte ich längst vei Verycook Bescheid gegeben, dass ich von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen will und den Grill nicht mehr will. Ich bat um ein Rücksendeschein. Seitdem bekomme ich keinen Kontakt mehr zu Verycook.
Was tun?
Hallo Bettina,
die Geschichte mit dem Widerruf ist natürlich immer dann unpraktisch, wenn die Ware über einen so langen Zeitraum verteilt ankommt, schließlich gilt es bei Onlinekäufen in der Regel 14 Tage nach Kauf.
Einen unbenutzten Artikel können Sie aber manchmal trotzdem zurückgeben. Viele Händler haben ein freiwilliges Umtauschrecht. Wie es bei Verycook aussieht, weiß ich leider nicht. Bitte kontaktieren Sie den Händler erneut – möglicherweise auch schriftlich per Einschreiben mit beigelegten Kopien Ihres Rücktritts vom Kauf. Andernfalls kann Ihnen möglicherweise die Verbraucherzentrale weiterhelfen?
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Moin, ich habe 2 DVD Boxen bestellt mit 30 % Rabatt. Diese wurden nicht geliefert, obwohl diese laut Onlineshop lieferbar sind. Meine Zahlung ist pünktlich erfolgt. Nun wollte ich die Ware woanders bestellen und dem Händler die Mehrkosten in Rechnung stellen. Diese lehnen ab, weil kein Kaufvertrag zustande gekommen ist und verweisen dabei in den AGB auf: „Ein Vertrag mit dem Händler kommt erst durch die Annahmeerklärung von dem Händler zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung oder Versandbestätigung) versendet wird, spätestens jedoch durch den Versand der bei dem Händler getätigten Bestellung.“ Ist es wirklich so einfach da rauszukommen?
Hallo Dennis,
wenn kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, hat der Händler Ihnen hoffentlich Ihr Geld zurücküberwiesen?
Wenn eine Auftragsbestätigung kam und Ihr Angebot angenommen wurde, wurde auch ein Kaufvertrag abgeschlossen. Eine sofortige Zahlung und eine mögliche Bestelleingangsbestätigung stellen aber noch keinen Kaufvertrag dar.
Selbst mit Kaufvertrag bin ich aber unsicher, ob Sie Anspruch auf die Erstattung von Mehrkosten haben. Schließlich hätte der Shop dann einfach die Ware liefern können. Selbst wenn das mal länger dauert, bedeutet das nicht zwingend, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hi,
ganz großes Problem. Bin gerade echt am verzweifeln.
Kurz meine Story:
Ich hab mir vor zwei Tagen mit meinem ersparten Geld das neue Samsung Galaxy Z Flip mit Trade In bestellt. Das Problem ist nun, das ich DHL am Tag vor der Zustellung „erlaubt“ habe das Handy vor meine Tür zu legen, was ich dann aber wieder Korrigiert habe und drei Stunden vor der Zustellung zu „gib es bitte einem Nachbarn“ geändert habe. Der DHL Bote hats natürlich vor die Tür gelegt, wo es geklaut wurde.
Nach so zwei Stunden nerviger Warteschlangenmusik und unzähligen Nummern die mir gegeben wurden, die jedoch keinen Anschluss haben, wurde mir gesagt das meine erste Anweisung, in der ich gesagt habe er könne es vor die Tür legen, für den Boten gegolten hat, nicht meine zweite, bei der ich geschrieben habe er solle es bitte unbedingt einem Nachbarn geben, weil das Paket ja schon in Zustellung war.
Jetzt die große Frage, das ist doch nicht mein Problem?! DHL gibt mir die Möglichkeit, den Ablageort zu ändern, also sind die doch dafür auch zuständig es auch weiterzugeben. Das Problem wurde jetzt aufgenommen und an die zuständige Abteilung gesendet.
Was meint ihr? Hab ich gute Chancen wenn ich Hartnäckig bleibe? Was soll ich tun?
Vielen vielen Dank für jede Antwort. Bin gerade echt am Limit.
LG Adrian:)
Hallo Adrian,
inwiefern eine erste Anweisung bindend ist und ob und inwiefern die Boten überhaupt die Möglichkeit haben, neue oder aktualisierte Anweisungen noch während der Fahrt einzusehen, kann ich nicht beurteilen. Klar ist, dass bei einer solchen Abstellgenehmigung das Risiko auf den Empfänger übergeht. Bei so wertvollen Sendungen wie einem Handy sollten Sie darum – das mussten Sie ja leider schmerzhaft erfahren – niemals eine Abstellgenehmigung erteilen, wenn das Treppenhaus „leicht“ für andere Leute zugänglich ist oder Sie Ihre Nachbarn nicht gut kennen. In den Empfangs-AGB von DHL konnte ich auch nichts dazu finden, was die Änderung des Ablageorts bzw. der Empfangsart betrifft. Hier müssen Sie wohl tatsächlich hartnäckig bleiben und darauf bestehen, dass – wenn die Änderung noch angeboten wird – diese Entscheidung auch seitens DHL verbindlich sein sollte.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Guten Tag,
dann will ich auch meine Story loswerden.
Am 5.08.2021 bei Kaufland.de Ware für ca. 700€ bestellt, und sofort via PayPal bezahlt.
Nach wenigen Tagen Versandbestätigung und Liefertermin von DPD von einem Dritthändler.
Am besagten Zustelltag bekomme ich eine Mail dass die Ware ordnungsgemäß an mich zugestellt wurde. Obwohl ich beim arbeiten war…
Zuhause angekommen musste ich leider feststellen dass das Paket nicht auffindbar ist. Nach Reklamation beim Händler (Kaufland.de) hat mir dieser einen Zustellbeleg gemailt mit der Info dass das Paket an mich zugestellt wurde. Ohne Unterschrift ect…!!
Eine Reklamation bei PayPal hatte keine Wirkung da für PayPal die Zustellbestätigung als Nachweis dient. Der Nachweis des Arbeitgebers dass ich auf der Arbeit war wurde nicht beachtet.
Nun gibt es mittlerweile viele Mails und Fristsetzung wie oben Beschrieben. Bis jetzt ohne Erfolg…
Nun bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten und hoffe dass dies nochmals eine Wirkung zeigt. Allerdings habe ich hier meine Zweifel dass diese Aufforderung Wirkung zeigt.
Mir bleibt jetzt nur noch das Geld von PayPal zurück zu buchen über die Bank, sprich der Lastschrift widersprechen.
Was gibt es sonst für Möglichkeiten?
Vielen Dank für eine Antwort.
Hallo Markus,
wenn Sie keine allgemeine Abstellgenehmigung an DPD erteilt haben, ist der Paketdienstleister hier in der Pflicht. Ja, gerade in Pandemiezeiten ist die kontaktlose Zustellung erwünscht. Das bedeutet aber nicht, dass der Zusteller nicht trotzdem klingeln und das Paket der richtigen Person aushändigen müsste. Oder dass, bei Aushändigung an einen Nachbarn, irgendwo eine Dokumentation darüber erfolgen müsste. Sie als Kunde sind hier aber nicht Vertragspartner von DPD, das ist Kaufland. Ist die Sendung also nicht auffindbar, müsste Kaufland die Nachverfolgung etc. beim Transportpartner DPD beauftragen. Ihnen stünde eine Ersatzlieferung oder eine Rückerstattung der Kosten zu. Haben Sie hingegen eine allgemeine Abstellgenehmigung für Sendungen erteilt, die DPD nur ausgeführt hat, wäre mit der Abstellung das Risiko auf Sie übergegangen, dann hätten Sie tatsächlich „Pech“ gehabt.
Bestehen Sie also gegenüber Kaufland auf Ihr Recht.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
danke für den aufschlussreichen Beitrag.
Ich habe bei Amazon eine Sache gekauft und bereits bezahlt. Die genannten Liefertermine wurden nicht erfüllt.
Auf Nachfrage beim Kundenservice, hieß es bei der Lieferung sei wohl etwas schief gelaufen. Sie schicken mir die Sache erneut.
Dieses Spielchen ging ca. 3 mal. Dann habe ich ihnen eine schriftliche Frist gesetzt, worauf nicht reagiert wurde.
Zwischenzeitlich war die Sache online nicht mehr verfügbar.
Auf die erneute Korrespondenz meinerseits, mit der Anmerkung, nun anwaltliche Schritte einzuleiten, wurde die Bestellung eigenmächtig von Amazon und ohne Vereinbarung oder Kenntnis meinerseits storniert und mir der Betrag zurücküberwiesen.
Die Sache ist für mich notwendig. In anderen Shops kostet sie weitaus mehr Geld.
Können Sie mir sagen
1. wie ich nun vorgehen soll und
2. darf die Bestellung vom Käufer eigenmächtig storniert werden?
3. Kann ich die Mehrkosten der Beschaffung der Sache durch einen anderen Shop von Amazon als Schadensersatz verlangen?
Vielen Dank schonmal!
Hallo Franziska,
rechtlichen Rat kann ich Ihnen zu Ihren Fragen nicht erteilen, dafür sollten Sie einen Anwalt aufsuchen.
Grundsätzlich ist es natürlich schon so, dass Verträge eingehalten werden müssen. Der Verkäufer kann nicht „einfach so“ wie der Käufer vom Kauf zurücktreten bzw. ihn widerrufen. Wenn die Ware aber nun tatsächlich losgeschickt wurde und 3 Mal nicht geliefert werden konnte, geht Amazon möglicherweise davon aus, dass es mit Ihrer Adresse ein Problem gibt und der Händler die Ware „trotz größtmöglicher Anstrengung“ nicht liefern kann. Darauf wird sich der Verkäufer möglicherweise beziehen. Vielleicht ist der Artikel mittlerweile auch nicht mehr vorrätig? Schadensersatz kann möglich sein, allerdings sollten Sie auch hier zunächst einen Anwalt aufsuchen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Guten Morgen
Im April 2021 wurden mehrere Zauntore bei einer deutschem Online-Händler bestellt und vorab die Summe von 2300€ per Überweisung bezahlt.
Die voraussichtliche Lieferzeit betrug ca. 6-8 Wochen.
Am 19.07.2021 teilten Sie, auf Anfrage von uns mit, das die Ware zur Kommissionierung bereit steht und in 2-3 Wochen ausgeliefert würde.
Seit dem wurden wir ca. 7x per E-Mail-Schriftverkehr vertröstet und 3x telefonisch zurückgerufen um sich zu entschuldigen, da aufgrund von Corona, sich Rohstoffmangel und Lieferengpässe ergeben hätten.
Ich betone jedoch, die Aussage“ Ware zur Kommissionierung bereit“ in der Email des Lieferanten im Juli.
Das Ergebnis der Emails und Telefonate war, sich jeweils um 1-3 Wochen zu gedulden, bis die Ware geliefert wird. Im Oktober haben wir dann erstmals eine Geldrückerstattung gefordert.
Die Antwort war, das eine Geldrückgabe nicht möglich sei, da die Ware Sonderware sei, die für uns angefertigt wird.
Auf Anraten eines Rechtsanwalts haben wir per E-Mail wiederholt, förmlicher, eine letzte Lieferfrist gesetzt. Diese verstrich ohne Reaktion des Lieferanten.
Eine Lesebestätigung hatten wir jedoch erhalten. Im Anschluss haben wir per E-Mail widerholt, förmlicher den Vertrag gekündigt und eine Rückzahlungsfrist gesetzt. Diese verstrich am 30.11.2021, ebenfalls ohne Reaktion.
Am 29.11.2021 habe ich wiederholt bei der Firma angerufen und bin wie sich rausstellte, in einem Callcenter gelandet, der seit etwa 4 Monaten zur Abwehr beauftragt ist. Eine nette Dame konnte den Verlauf der E-Mails nachvollziehen und merkte an, das sich bei dieser Firma solche unheimlichen Vorkommnisse in letzter Zeit massiv häuften. Sie forderte den Chef der Firma per E-Mail auf, sich bei mir zu melden. Bis heute keine Reaktion.
Was können/sollen wir nun tun?
Eine Anzeige wegen Warenbetrug, Leistungsbetrug, rechtliche und damit kostenintensive Schritte einleiten?
LG Daniel
Hallo Daniel,
Sie sind ja offenbar bereits mit einem Rechtsanwalt in Kontakt. Ich würde Ihnen daher raten, weitere Schritte mit ihm zu besprechen. Schätzungen über den Ausgang rechtlicher Schritte kann ich hier nicht abgeben.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Guten Tag
Habe für mein LKW eine spezielle Funk Nachrüstung bestellt inklusive Installation bzw Anbau am LKW
Kaufpreis 8400 Euro
Ich sollte die Hälfte vom Kaufpreis bezahlen was ich auch getan habe 4200 Euro
In dem Kaufvertrag bzw Rechnung steht drin
Voraus. Liefertermin : KW 13/22
2 tage braucht der Montor es bei mir vor Ort zu installieren
Habe mir 2 tage unbezahlten Urlaub genommen und es hat sich die Firma gemeldet und meinte das die Ware da ist aber sie leider corona haben gut kann ja passieren
Nach 2 Wochen später habe ich erneut da angerufen die meinten diesmal die ware ist nicht da es ist eine liefer Verzögerung und alle Montore sind unterwegs
Nun weiss keiner wan die Ware kommt und die wimmeln mich jedes Mal am Telefon ab warten sie noch 2 bis 3 Wochen
Was kann man dagegen tun?
Habe schließlich 4200 Euro bezahlt zwar die Hälfte aber trozdem wird man abgewimmelt und meine 2 tage unbezahlten Urlaub was mich 400 euro gekostet hat sind auch flöten gegangen
Nun wen die Ware bsp nun kommen sollte was ich mir wünsche aber ich nicht mehr lange warten kann müsste ich erneut 2 tage unbezahlten urlaub nehmen müssen was mich wieder 400 euro kosten wird
Bitte Hilfe
Wen sie ein Rechtsanwalt mir vorschlagen in welchen Bereich muss der Rechtsanwalt tätig sein kann ja nicht irgend einen nehmen!??
Danke im vorraus
Hallo Evo,
am besten wenden Sie sich tatsächlich an einen Rechtsanwalt für Kauf- oder Vertragsrecht, der mit Ihnen den Vertrag und die Bestimmungen durchgeht. Es kann sein, dass sich aus dem genauen Werkvertrag Schadenersatzansprüche oder ein Rückgaberecht ergeben. Möglicherweise müssen Sie dafür aber erst eine Frist setzen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo,
ich habe bei Douglas ein Haarshampoo, Haaröl und Parfum bestellt und den Betrag von ca. € 100, – sofort überwiesen. Das Paket ist angekommen, jedoch hat das Parfum gefehlt und das zum zweiten Mal, da schon bereits bei der ersten Bestellung mir ein leeres Paket ohne Parfum zugeschickt wurde. Bei der ersten Bestellung wurde mir der Betrag, jedoch relativ schnell gutgeschrieben. Ich habe auch bereits Kontakt mit Douglas aufgenommen, jedoch wollen sie mir weder das Parfum zu der von mir genannten Nachfrist senden, noch mir den Betrag von dem fehlenden Parfum zurückerstatten. Was kann ich tun?
Danke im Voraus!
Hallo Stella,
eventuell kann Ihnen hier der Verbraucherschutz weiterhelfen. Wenn die Lieferung unvollständig war, ist das natürlich ärgerlich und Ihnen nicht anzulasten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.