Das Internet ermuntert dazu, auch online auf Shoppingtour zu gehen. Mitunter werden dabei nicht nur die Grenzen Deutschlands, sondern auch die der Europäischen Union durch den virtuellen Einkauf überschritten. So landen Kleidung aus den USA, Lebensmittel aus Frankreich oder Technikartikel aus China im Online-Einkaufswagen und erreichen ihren Besteller einige Zeit später bequem per Post.
Unerfreulich wird es jedoch, wenn beim Online-Einkauf oder Geschenkversand aus dem Ausland nicht alles glatt läuft und das in Deutschland erwartete Paket plötzlich beim örtlichen Zollamt abgeholt werden muss. Schließlich ist das für den Paketempfänger oft nicht nur eine zeitraubende, sondern auch kostspielige Angelegenheit.
In welchen Fällen bestellte Ware und Geschenke Einfuhrsteuern oder Zollgebühren auslösen können und was bei Geschenksendungen aus dem Ausland zu beachten ist, zeigen wir hier.
Welche Pakete werden vom Zoll kontrolliert?
Günstige Kleidung aus China, Lebensmittel aus den USA oder Getränke aus Italien – das Bestellen von Ware aus dem Ausland ist immer dann sinnvoll, wenn es um Güter geht, die in Deutschland nur deutlich teurer oder gar nicht zu bekommen sind. Für solche Waren nehmen Käufer selbst höhere Versandkosten und längere Lieferzeiten in Kauf.
Unangenehm wird es jedoch, wenn das erwartete Paket nicht etwa direkt an die Haustür geliefert wird, sondern stattdessen beim örtlichen Zollamt abgeholt werden soll. Flattert Paketempfängern eine entsprechende Benachrichtigung ins Haus, ist klar: hier sind Zusatzkosten bei der Abholung der Postsendung zu erwarten. Unklar ist vielen Online-Käufern und Geschenkempfängern hingegen, welche Lieferungen überhaupt von Zollkontrollen betroffen sein können und zusätzliche Kosten verursachen.
Generell gilt für Zollkontrollen:
Da der Warenverkehr innerhalb der EU grundsätzlich frei ist, kontrolliert der Zoll in den allermeisten Fällen nur Warenlieferungen, die aus Nicht-EU-Staaten – sogenannten Drittländern – stammen. Bei Warenlieferungen aus einem anderen EU-Land ist hingegen generell nicht mit Extrakosten zu rechnen.
Steuerrechtliche Sondergebiete
Einige Staaten innerhalb Europas gehören zwar zur EU, nicht aber zum gemeinschaftlichen Steuerraum. Werden Waren aus solchen Sondergebieten (z.B. von den Kanarischen Inseln, Helgoland oder den Jersey-Inseln) empfangen, gelten hier die gleichen Zoll- und Steuervorschriften wie für Warenlieferungen aus Nicht-EU-Staaten.
Gebühren: Für welche Bestellungen werden Zollkosten fällig?
Zollrechner
Hier können Sie Ihre voraussichtlichen Zollkosten berechnen: Zollkostenrechner
Ob für eine aus einem Nicht-EU-Land erhaltene Warensendung Zollkosten oder Steuern zu entrichten sind, hängt vom Gesamtwert der Lieferung ab. Entscheidend ist dabei jedoch nicht allein der Wert der gelieferten Waren. Vielmehr kommt es auf den Gesamtwert der Sendung an, welcher sich aus Warenwert und Versandkosten zusammensetzt. Übersteigt dieser Gesamtwert bei Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland 22 Euro, kann der Empfänger mit zusätzlichen Gebühren rechnen.
Anders sieht es allein bei Geschenksendungen aus, die aus einem Drittland von einer Privatperson an einen privaten Empfänger in Deutschland gesendet werden. Wird eine solche Warensendung explizit als Geschenksendung gekennzeichnet, werden bis zu einem Warenwert von 45 Euro keine weiteren Abgaben fällig.
Geschenksendungen
- Bei einem Gesamtwert der Sendung von weniger als 45 Euro kann die Sendung zoll- und gebührenfrei empfangen werden.
- Bei einem Gesamtwert der Geschenksendung zwischen 45 und 700 Euro sind pauschalierte Zollabgaben zu entrichten. Der pauschale Zollabgabensatz beträgt dabei grundsätzlich 17,5 Prozent des Warenwertes. Für einige Güter gelten jedoch abweichende Pauschalabgabesätze. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie beim deutschen Zoll.
- Liegt der Wert der empfangenen Geschenksendung bei mehr als 700 Euro, kommen die pauschalierten Zoll-Abgabesätze nicht mehr zur Anwendung. Stattdessen werden fällige Gebühren nach dem Zolltarif berechnet. Die Summe der fälligen Abgaben setzt sich dabei aus einem festgelegten Zolltarif und dem für die erhaltene Ware geltenden Einzelsteuersatz zusammen. Beispiele für mögliche Gebührenberechnungen nach dem komplexen Zolltarif finden Sie auf der Website des deutschen Zolls.
Kommerzielle Internetbestellungen
- Internetbestellungen mit einem Warenwert zwischen 0 Euro und 150 Euro bleiben ebenfalls zollfrei. Allerdings muss für solche Sendungen Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent entrichtet werden. Nur bei einigen Waren (z.B. Bücher oder einige Lebensmittel) ist sie auf 7 Prozent ermäßigt.
- Für Internetbestellung mit einem Wert von mehr als 150 Euro müssen neben der Einfuhrumsatzsteuer auch Zollabgaben entrichtet werden. Welcher Betrag hierbei letztendlich anfällt, hängt nicht nur vom bestellten Produkt, sondern auch von seinem Herkunftsland ab. Weitere Informationen und beispielshafte Berechnungen des Zolltarifs finden Sie hier.
Dauer: Wie viel Zeit bleibt, um Waren beim Zollamt abzuholen?
Sendungen, die Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat erreichen, werden vom Zoll kontrolliert und abgefertigt. Hierbei sind die Zollbeamten auch dazu berechtigt, Pakete zu öffnen und die darin befindlichen Waren zu kontrollieren. Stimmen der Inhalt des Pakets und die Angaben auf der Zollinhaltserklärung, die von außen auf Paketen aus dem Nicht-EU-Ausland anzubringen ist, überein, wird das Paket von der Post problemlos zugestellt. Eventuell anfallende Steuern und Gebühren werden dann ebenfalls von der Post eingezogen.
Sind die gemachten Angaben jedoch fehlerhaft oder nicht vollständig, kann die Postsendung beim örtlichen Zollamt deponiert werden und muss dort vom Sendungsempfänger abgeholt werden. Allzu lange darf sich der Adressat hierzu jedoch nicht Zeit lassen. Schließlich werden nicht abgeholte Sendungen nach 14 Tagen wieder zurück zu ihrem Absender geschickt.
Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.