Bei H&M fällt Shoppen besonders leicht – aufgrund von Schnäppchenpreisen und Designer-Kooperationen schlagen Kunden im Online-Shop des Unternehmens, aber auch in der Filiale vor Ort kräftig zu. Worauf Verbraucher jedoch achten müssen, wenn sich das Schnäppchen als Fehlkauf entpuppt und worauf es beim Umtausch bei H&M ankommt, zeigen wir hier.
Komfortables Rückgaberecht bei H&M
Prinzipiell zeigt sich H&M, was Umtausch und Rückgabe von in der Filiale und im Online-Shop gekauften Artikeln angeht, seinen Kunden gegenüber sehr kulant. Allerdings gelten dabei für den Online-Kauf durchaus andere Voraussetzungen, als für klassisch in der Filiale geshoppte Artikel.
Umtausch bei H&M: in der Filiale gekaufte Artikel
Auf seiner Webseite weist das Unternehmen darauf hin, dass in der Filiale gekaufte Artikel innerhalb von 28 Tagen ab Kaufdatum bei Nichtgefallen einfach zurückgegeben werden können. Das stellt ein ziemlich großes Entgegenkommen an den Käufer dar – schließlich ist H&M gesetzlich überhaupt nicht dazu verpflichtet, fehlerfreie Waren bei Nichtgefallen zurückzunehmen. Zusätzlich geht das 28-Tage-Rückgaberecht auch deutlich über die von vielen anderen Händlern freiwillig gewährte 14-Tage-Rückgabefrist hinaus.
Allerdings ist die Rückgabe bei Nichtgefallen auch an einige Voraussetzungen geknüpft.
- Der Artikel ungewaschen und ungetragen sein.
- Die Rückgabe in einer Filiale und nicht per Post erfolgen.
- Der Kassenbon vorgelegt werden.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhält der Käufer den vollen Kaufpreis der Ware in Form einer Warengutschrift zurückerstatten.
Umtausch gegen Gutschein – darf H&M das?
Auf seiner Webseite stellt H&M klar: „Ware kann nur gegen Vorlage eines Kassenbons innerhalb von 28 Tagen zurückgegeben werden. Sie erhalten dann eine Warenwertgutschrift“. Viele Verbraucher wünschen sich statt einer Gutschrift jedoch eine Barerstattung des Kaufpreises – hierauf besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch.
Wie schon gezeigt, ist H&M rechtlich nicht dazu verpflichtet, einwandfreie Waren nach dem Kauf wieder zurückzunehmen. Entsprechend stellt das 28-tägige Rückgaberecht eine reine Kulanzleistung dar. Liegt eine solche freiwillig versprochene Serviceleistung vor, darf das Unternehmen auch selbst die Rahmenbedingungen festlegen. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass Waren nur bei Vorlage des Kassenbons oder nur gegen eine Wertgutschrift umgetauscht oder zurückgegeben werden können – das ist rechtlich zulässig.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber: Geld zurück oder Gutschrift – Ihre Rechte beim Umtausch
Kulanz von H&M:
In der Praxis handhabt H&M Rückgabewünsche aber oft sogar noch kulanter und erlaubt eine Rückgabe auch gegen Erstattung des Kaufpreises. Wurde dies aber bei Abschluss des Kaufvertrages nicht ausdrücklich versprochen, besteht hierauf später auch kein Anspruch – eine Barauszahlung stellt dann einen reinen Glücksfall dar.
28 Tage Rückgaberecht auch bei mangelhafter Ware?
Auf seiner Webseite weist H&M außerdem darauf hin, dass neben ungewaschenen, ungetragenen Waren auch fehlerhafte Artikel innerhalb von 28 Tagen zurückgegeben werden können. Doch was passiert, wenn sich ein von Anfang an vorhandener Mangel erst später herausstellt?
Ein Beispiel:
Eine Hosennaht ist derart schlecht verarbeitet, dass sie schon nach kurzer Zeit reißt.
Macht sich ein solcher von Anfang an vorhandener Mangel erst mehr als 28 Tagen nach dem Kauf bemerkbar, bleibt der Käufer aber dennoch nicht auf der kaputten Ware sitzen. Schließlich hält das Gesetz in den §§ 437 ff. BGB die sogenannten Mängelansprüche für Käufer bereit. Diese gelten auch dann weiterhin, wenn der Händler zusätzlich ein freiwilliges Umtausch- oder Rückgaberecht eingeräumt hat.
In der Praxis bedeutet das: Haftet der gekauften Ware von Anfang an ein Mangel an, haben Käufer das Recht, die Reparatur der Ware oder den Umtausch gegen einen mangelfreien Artikel zu verlangen – und dieses Gewährleistungspflicht des Verkäufers gilt für ganze 24 Monaten ab Kaufdatum.
Soll ein Artikel nach mehr als 28 Tagen nach dem Kauf aufgrund seiner Fehlerhaftigkeit umgetauscht werden, muss sich der Käufer hierzu nicht auf das freiwillig gewährt Rückgaberecht, sondern auf den gesetzlichen Anspruch auf Nacherfüllung aus §§ 437 Nr.1, 439 BGB berufen. Zu beachten ist allerdings, dass dann nur Umtausch oder Reparatur der Ware, nicht aber eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangt werden kann.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber: Reklamation – Was Sie vorher wissen sollten!
Umtausch bei H&M: online bestellte Artikel
Bei einer Rücksendung wegen Nichtgefallen im Onlineshop bekommt der Verbraucher sogar den Kaufpreis zurückerstattet. Allerdings beruht die komfortable Rückgaberegelung für online bestellte Artikel jedoch nicht auf einem kulanten Entgegenkommen des Unternehmens, sondern ist gesetzlich vorgesehen.
Schließlich gilt für die meisten Waren, die per Telefon oder über das Internet bestellt werden, das sogenannte Verbraucher-Widerrufsrecht. Dieses ergibt sich für Bestellungen in Online-Shops aus §§ 312g, 355 BGB und erlaubt es, bestellte Waren binnen 14 Tagen ab Erhalt einfach an den Verkäufer zurückzusenden und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen.
Voraussetzung für einen gelungenen Vertragswiderruf und damit auch die Rückerstattung des Kaufpreises ist es jedoch, dass
- der online geschlossene Vertrag ausdrücklich widerrufen wird und
- die betreffende Ware nicht vom Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.
Widerrufserklärung zwingend erforderlich
Während es früher zur Ausübung des Widerrufsrechts ausreichte, Waren einfach kommentarlos an den Händler zurückzusenden, sieht das Gesetz heute in § 355 Abs. 1 BGB ausdrücklich eine Widerrufserklärung des Verbrauchers vor.
Das bedeutet: Um sein Widerrufsrecht auszuüben und die Widerrufsfrist einzuhalten, muss der Käufer dem Unternehmen gegenüber innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ausdrücklich erklären, dass er den geschlossenen Kaufvertrag widerrufen möchte. Unproblematisch ist das jedoch auch in Textform per E-Mail möglich. Schließlich muss die Widerrufserklärung nicht vom Käufer unterschrieben werden.
Gefällt dem Käufer ein im H&M Online-Shop erstandener Artikel nicht, ist es ausreichend sowie erforderlich, dem Unternehmen den Vertragswiderruf binnen 14 Tagen ab Erhalt der Ware per Mail an kundenservice.de@hm.com zu erklären.
- den Satz: „Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf folgender Waren“
- den Name der bestellten Ware, ggf. inklusive Bestellnummer und Preis
- das Bestelldatum
- Namen und Anschrift des Käufers
Kundenservice: Kontaktadressen
Sollten Sie Rückfragen bezüglich Ihrer Retoure haben, kann der Kundenservice weiterhelfen:
- Telefon: 0800 – 66 55 900 (Kostenfrei)
- Fax: 01803 55 99 77 (0,09 €/Min. aus dem dt. Festnetz)
- Mail: kundenservice.de@hm.com
- Postalisch:
H&M Kundenservice
Postfach 2318
36243 Niederaula - Adresse für Rücksendungen:
H&M, Hermes Logistik GmbH & Co. KG
Niederlassung Mainz
Georg-Beatzel-Straße 20
55252 Mainz-Kastel
Waren an H&M zurücksenden – so geht’s
Ist die Widerrufserklärung einmal abgesendet, kann die betreffende Ware an H&M zurückgeschickt werden. Hier gestaltet sich das besonders einfach. Schließlich liegen jeder Lieferung von H&M bereits ein Rücksendeschein und auch ein vorfrankiertes Rücksendeetikett bei.
Um die Ware an das Unternehmen zurückzusenden, kann entsprechend einfach der Rücksendeschein ausgefüllt und später im Paket platziert werden. Ein Grund für die Rückgabe muss dabei nicht zwingend angegeben werden.
Anschließend kann das vorfrankierte Rücksendeetikett auf das verschlossene Paket aufgeklebt und das Päckchen versendet werden.
Online bestellte Waren im Geschäft zurückgeben:
Unter Vorlage des Lieferscheins können online bestellte Waren auch in jeder H&M-Filiale zurückgegeben werden. Die passende Filiale finden Kunden im H&M Store Locator
Vom Widerrufsrecht ausgeschlossene Waren und Wertersatz
Generell schließt H&M in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) keine Artikel ausdrücklich vom Widerrufsrecht aus. Zu beachten ist jedoch, dass die zurückgesendeten Artikel nicht benutzt sein dürfen und die Papieretiketten noch vorhanden sein müssen.
Und auch das Gesetzt sieht dann, wenn der Verbraucher vor der Rücksendung einen Wertverlust der Ware verursacht hat, in § 357 Abs. 7 BGB eine Wertersatzpflicht vor. Entsprechend sollte darauf geachtet werden, Waren nur soweit anzuprobieren und zu begutachten, wie dies auch beim Kauf in der Filiale üblich wäre. Das bedeutet: Auspacken und anprobieren sind selbstverständlich erlaubt. Gebrauchs- und Abnutzungsspuren hingegen dürfen an der Ware nicht vorhanden sein.
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