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Bezahlen.net Ratgeber Real Umtausch bei real

Umtauschen bei real - Geld zurück möglich? So tauschen Sie Artikel richtig um!

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Nicht selten kommt es vor, dass wir beim Einkaufen daneben greifen. Dabei kann sich die gekaufte Ware als zu groß, zu klein, überzählig oder nicht frisch genug entpuppt. Besonders leicht passieren solche Fehlkäufe bei großen Handelsketten wie real, die neben Lebensmitteln auch viele andere Haushaltswaren anbieten und uns so zu Spontankäufen verführen.

Auf welche Umtauschrechte sich Verbraucher bei real (www.real.de) berufen können, wenn sich der Lebensmittel- oder Haushaltswareneinkauf als Fehlkauf erweist, zeigen wir hier.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Lebensmittel und Haushaltswaren bei Nichtgefallen einfach umtauschen?
  • 2 Rückgabeversprechen für fast alle Waren bei real
  • 3 Besondere Regelungen für die Rückgabe von Lebensmitteln
  • 4 Gewährleistungsrechte gelten zusätzlich
  • 5 Rückgabe und Umtausch bei real auch ohne Kassenbon?
  • 6 Online bei real gekaufte Waren umtauschen oder zurückgeben
  • 7 Rücksendekosten selbst tragen?

Lebensmittel und Haushaltswaren bei Nichtgefallen einfach umtauschen?

Ergebnis einer Studie: Bei Kleidung & Accessoires gibt es viele Fehlkäufe

Ergebnis einer Studie: Bei Kleidung & Accessoires gibt es viele Fehlkäufe.

Während viele Verbraucher insbesondere beim Kauf von Kleidung und anderen (Alltags-)Waren wie selbstverständlich von einem Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch auch bei Nichtgefallen ausgehen, werden solche Rechte beim Kauf von Lebensmitteln eher selten erwartet.

In Wirklichkeit unterscheiden die gesetzlichen Regelungen, die für alle Arten von Kaufverträgen gelten, jedoch nicht zwischen dem Kauf von verderblichen und nichtverderblichen Waren. Vielmehr entsteht ein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch, Reparatur oder sogar Rückgabe von Waren erst dann, wenn sich die Kaufsache als von Anfang an mangelhaft erweist. Nur dann greifen die sogenannten Gewährleistungsansprüche des Bürgerlichen Gesetzbuches ein und können ein Umtauschrecht des Käufers entstehen lassen.

Das bedeutet: Lebensmittel können – genauso wie alle anderen gekauften Waren – nicht einfach zurückgegeben werden, nur weil sie dem Käufer später nicht mehr gefallen oder er seine Meinung nachträglich geändert hat.

Erweisen sich Lebensmittel oder sonstige Waren nach dem Kauf jedoch als mangelhaft, kann sich der Käufer auf das Gewährleistungsrecht berufen und den Umtausch gegen eine andere, mangelfreie Kaufsache verlangen. Dabei kann eine Mangelhaftigkeit bei Lebensmitteln immer dann angenommen werden, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum schon beim Kauf überschritten ist oder das Lebensmittel einen untypischen oder unangenehmen Geschmack, Geruch oder eine merkwürdige Konsistenz aufweist.

Bei anderen Waren liegt eine Mangelhaftigkeit beispielsweise dann vor, wenn die Kaufsache zugesicherte Eigenschaften nicht aufweist oder sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die übliche Verwendung eignet.

Darüber hinaus wird Verbrauchern gerade von größeren Handelsketten oft die Möglichkeit angeboten, gekaufte Waren bei Nichtgefallen umzutauschen oder sie zurückzugeben. Bei solchen Umtausch- oder Rückgabeangeboten handelt es sich jedoch nicht um eine Rechtspflicht des Verkäufers, sondern vielmehr um eine reine Kulanzleistung. Wird der Umtausch aus Kulanz jedoch von vornherein Versprochen oder sogar damit geworben, ist der Verkäufer an sein Versprechen auch gebunden.

Welche Rückgabe- oder Umtauschkonditionen dabei für mangelfreie Waren gelten sollen, kann der Verkäufer selbst entscheiden.

Rückgabeversprechen für fast alle Waren bei real

Auf der Unternehmenswebseite genauso wie in den einzelnen Filialen wirbt real (www.real.de) mit seiner besonders praktischen Umtausch-Garantie. Hiernach können fast alle bei real gekauften Artikel auch ohne Angabe von Gründen – also auch dann, wenn sie dem Käufer später doch nicht gefallen – umgetauscht werden.

Für den Umtausch gelten bei real folgende Voraussetzungen:

  • Die Ware muss unbenutzt und originalverpackt sein.
  • Der Umtausch muss innerhalb von vier Wochen nach dem Kauf erfolgen.
  • Der Kassenbon muss vorgelegt werden.

Zu beachten ist dabei außerdem, dass einige Artikel nur dann umgetauscht werden können, wenn sie originalverpackt und außerdem mit unversehrter Versiegelung zurückgebracht werden. Davon betroffen sind insbesondere Kleinelektrogeräte wie Notebooks, eBook-Reader, Tablets, Telefone, Konsolenspiele oder auch medizinische Geräte.

Wer sich beim Kauf solcher Geräte nicht sicher ist, ob sie tatsächlich behalten werden sollen, kann sich die Ware im real-Kundencenter (www.real.de) mit einer Versiegelung versehen lassen und sich so die Umtauschmöglichkeit sichern.

Gänzlich vom Umtausch ausgeschlossen sind hingegen:

  • Telefonkarten
  • Unterwäsche
  • Bademode
  • Erlebnisgutscheine und Geschenkboxen sowie
  • Mobilfunk- und eVoucher

Besondere Regelungen für die Rückgabe von Lebensmitteln

Andere Umtausch- bzw. Rückgabekonditionen gelten bei real für Lebensmittel. Hierfür gibt das Unternehmen eine besondere „Frische-Garantie“ ab.

Die Frischegarantie gilt für:

  • Geflügel
  • Fleisch
  • Wurst und Käse
  • Fisch
  • Wild
  • Obst und Gemüse
  • Molkereiprodukte
  • Feinkost und Salate
  • Alle Waren aus der Hausbäckerei

Sollten Käufer mit der Frische dieser Produkte einmal nicht zufrieden sein, können die Waren – sofern sie inklusive des Kassenbons oder eines anderen Kaufnachweises vorgelegt werden – gegen Kaufpreiserstattung an real zurückgegeben werden.

Auch bei der von real gewährten Frische-Garantie und der damit verbundenen Rückgabemöglichkeit für Lebensmittel handelt es sich nicht um einen rechtliche Selbstverständlichkeit. Zwar greift dann, wenn Lebensmittel bereits zum Kaufzeitpunkt nicht mehr genießbar (und damit mangelhaft im Rechtssinne) sind, das Gewährleistungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, dieses erlaubt aber grundsätzlich erst einmal nur den Umtausch, nicht aber die sofortige Rückgabe von Waren gegen Kaufpreiserstattung.

Somit handelt es sich auch bei der real-Frische-Garantie um eine Kulanzleistung des Unternehmens.

Gewährleistungsrechte gelten zusätzlich

Neben der real-Frische-Garantie für Lebensmittel und der kulanten 4-wöchigen Rückgabemöglichkeit für alle anderen Waren gilt selbstverständlich auch für alle bei real gekauften Produkte das gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsrecht.

Für Käufer bedeutet das: Stellt sich ein bei real gekauftes Produkt nach dem Kauf als von Anfang an mangelhaft heraus, können Umtausch oder Reparatur auch über das von real eingeräumte Rückgaberecht hinaus auch noch bis zu 24 Monate nach dem Kauf verlangt werden.

Rückgabe und Umtausch bei real auch ohne Kassenbon?

Grundsätzlich können mangelfreie Waren, die im Rahmen der kulanten real-Rückgabegarantien zurückgegeben werden, nur gegen Vorlage des Kassenbons umgetauscht bzw. ihr Kaufpreis zurückerstattet werden.

Allein bei der Rückgabe von Lebensmitteln im Rahmen der real-Frische-Garantie wird auch ein anderer Kaufnachweis (beispielsweise ein Kontoauszug) akzeptiert.

Online bei real gekaufte Waren umtauschen oder zurückgeben

Rechtlicher Anspruch auf den Umtausch der gekauften Ware

Auch im Onlineshop www.real.de bestellte Waren können selbst bei Nichtgefallen problemlos an real zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird dem Besteller erstattet. Allerdings gelten hierbei keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Regelungen. Vielmehr kommt hier allein das gesetzlich in den §§ 312g, 355 BGB vorgesehene Verbraucher-Widerrufsrecht zur Anwendung.

Danach können fast alle von einem Verbraucher bei einem Unternehmer bestellte Waren ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen gegen volle Erstattung des Kaufpreises zurückgesendet werden. Hierzu sind allein der Widerruf des geschlossenen Kaufvertrages sowie die Warenrücksendung erforderlich.

Um einen mit real geschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen und die Rücksendung von Waren zu veranlassen, sind folgende Schritte notwendig:

Widerruf - Schritt für Schritt

  • Über das real-Kundenkonto (www.real.de) können getätigte Bestellungen eingesehen werden.
  • Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kann unter „Bestellungen“ die Schaltfläche „Artikel zurückgeben“ ausgewählt werden.
  • Ein Rücksendeetikett wird dann vom real-Kundenservice per E-Mail an den Käufer übersandt.
  • Das ausgedruckte Rücksendeetikett muss von außen auf der verpackten und verschlossenen Rücksendeware angebracht werden.
  • Das zurückzusendende Paket kann bei der Post oder in einem real-Markt abgegeben werden.

Ist die Warensendung bei real eingegangen und überprüft worden, wird der Rechnungsbetrag zurückerstattet. Zu beachten ist jedoch, dass die Rücksendekosten für Bestellungen mit Warenwert von weniger als 40 Euro vom Käufer selbst zu tragen sind.

Rücksendekosten selbst tragen?

Umtauschen in der Praxis - Das sollten Sie wissen!

Auf seiner Webseite (www.real.de) erklärt real, dass die Rücksendekosten im Falle des Widerrufs nur für Bestellungen mit Warenwert von über 40 Euro übernommen werden. Dementsprechend muss der Besteller die Portokosten der Rücksendung bei einem Warenwert von unter 40 Euro selbst übernehmen. Das gilt sogar dann, wenn zurückzusendende, online bestellte Waren in einem real-Markt abgegeben werden.

Obwohl nicht bei allen Online-Händlern gängige Praxis, ist diese Vorgehensweise rechtlich zulässig. Schließlich ist der Verbraucher dann, wenn er sein Widerrufsrecht wahrgenommen hat, dazu verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen selbst an den Verkäufer zurückzusenden. Eine Kostentragungspflicht des Verkäufers ist hierbei gesetzlich nicht vorgesehen.

Schließlich bestimmt § 357 Abs. 6 BGB, dass die Kosten der Rücksendung grundsätzlich vom Käufer zu tragen sind. Etwas anderes gilt allein dann, wenn der Unternehmer es versäumt hat, den Käufer im Vorfeld über seine Kostentragungspflicht zu informieren.

RealReal
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Liefermethoden:DHL, Spedition
Zertifikate: EHI
Liefergebiet: Deutschland
Anschrift: real,- SB-Warenhaus GmbH
Friedrichstraße 12
55232 Alzey
Telefon: +49 (0) 1805 - 18 55 18
Fax: +49 (0) 1805 - 18 55 19
E-Mail: kundenservice@real-onlineshop.de
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Rückgabefrist: 14 Tage
Soziale Medien:
Weitere Links: AGB von Real

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16 Kommentare

  1. karl sagt:
    11. Juni 2018 um 15:46 Uhr

    Ich habe versucht die Umtausch Garantie von REAL in Anspruch zu nehmen. Leider ohne Erfolg.
    Die Dame in dem Laden erzählte auch gleich das es sowas wie Umtausch im Ladengeschäft nicht gibt.
    Eine glatte Lüge. Auch die lokale Führung des Ladens wurde informiert und war nicht zum Umtausch bereit.
    Leider kann man als privat Mann nicht abmahnen. Ein Fall für die Verbraucherzentrale.
    Die sind aber scheinbar auch nicht besonders hilfreich da diese Irreführende Werbung schon sehr lange existiert.

    Antworten
    1. Jana sagt:
      22. Juni 2018 um 9:57 Uhr

      Guten Tag,

      die Umtauschgarantie von real verlangt, dass

      • es sich nicht um einen dieser Artikel handelt: iTunes-Karten, Telefonkarten, Unterwäsche und Bademode, Erlebnis-/Geschenkboxen (Smartbox, Jochen Schweizer, Hotelbox), Speichermedien und Geräte mit Datenspeichern
      • Sie innerhalb von vier Wochen umtauschen
      • der Artikel unbenutzt, originalverpackt und vollständig ist und der Kassenbeleg vorhanden ist.

      Wenn all dies gegeben ist, muss sich real an das Umtauschversprechen halten. Melden Sie sich nochmal beim Kundenservice um eine Lösung zu erreichen. Oder wenden Sie sich doch an den Verbraucherschutz.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  2. Georg Götz sagt:
    15. Juni 2018 um 11:06 Uhr

    Sharp XL-B715D (All in one Soundsystem), gekauft am 30.05.2018 im real Landau für 149€ nicht zurückgenommen, weil Bedienungsanleitung fehlte und wegen 30 Treuepunkten, die angebich einen Wert von 150€ haben.
    Was ein Bullshit! Wer vergibt bei einem Warenwert von 149€ Treuewunkte im Wert von 150€, die Verkäuferin kennt sich wohl im eigenen Laden nicht aus.
    Wir sind völlig enttäuscht von der vermeintlichen Rücknahmegarantie von real und kaufen künftig woanders, solche Probleme gibt es bei den Discountern nicht, erst recht nicht im Internet.

    Antworten
  3. Wolfgang Hauschke sagt:
    13. September 2018 um 12:38 Uhr

    Ich habe einen TV bei Real in Berlin Hellersdorf gekauf.
    Zu Hause ausgepackt und nach dem Einschalten festgestellt, das viele Angebote (Smart TV) bei diesem TV wegen abgespeckter Version nicht verfügbar sind und auch nicht im LG Shop nachinstalliert werden können. Am nächsten Morgen bin ich wieder hin zum Real Markt und der Fernseher wurde nicht zurück genommen, weil ich ihn ja schließlich angeschlossen hatte. Aber eine Bedienungsanleitung mit den entsprechenden Hinweisen ist nicht in Papierform dabei, sondern nur nach ANSCHALTEN des Gerätes online erhältlich. Das halte ich persöhnlich für BETRUG!

    Mein letzter Kuaf bei diesem Unternehmen

    Antworten
  4. Gisela Lorenz sagt:
    6. Juli 2020 um 10:01 Uhr

    Brauche für meine retoure nr. 3768951070439 Aufsatzstauvitrine für die karna Bank eine Bestätigung der Retoure . Meine kundennr. Lautet 7015547368. Bitte eine E-mail an Klarna Bank mit der Bestätigung

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      20. Juli 2020 um 8:15 Uhr

      Hallo Gisela,
      bitte kontaktieren Sie dafür real. Wir von Bezahlen.net schreiben Ratgeber, können Ihnen aber keine Informationen zu Retouren senden.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  5. Sven sagt:
    24. November 2020 um 18:42 Uhr

    Eine einfache Saftpresse gekauft (10€), angeschlossen und mit der Hand getestet, ob beim Runterdrücken es sich dreht (mache ich gerne seit ich kind war)
    Das drehte sich kaum, wackelte hin und her und klang insgesamt kaputt.
    Also zurück beim Real will man es nicht umtauschen, weil ich es benutzt hätte. Um ein funktionsfähiges Gerät zu bekommen soll ich „über einen Anwalt“ gehen. Gesetzliche Bestimmungen halten die wohl nur ein, wenn man klagt, Umtausch aus Kulanz wie versprochen bei Nichtgefallen ? Mal so überhaupt nicht.

    Auch aufpassen:
    mein Gerät war „Real Versiegelt“ und trotzdem amgeblich bereits benutzt worden !!
    Für mich sieht es so aus als ob die benutzte defekte Ware ins Regal stellen und dann sowohl Umtausch als auch Reparatur verweigern, man soll dafür zum Anwalt gehen!!!

    Kurze Recherche ergab, dass die Real Kette letztes Jahr schon vor dem Aus stand, schätze ich weiss jetzt auch warum.

    Das war dann mein letzter Kauf bei Real.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      25. November 2020 um 11:40 Uhr

      Hallo Sven,
      wenn die Saftpresse mangelhaft ist, ist Real hier tatsächlich Ihr Ansprechpartner im Rahmen der Gewährleistung. Da geht es nicht um Nichtgefallen oder einen regulären Umtausch, sondern schlicht um einen Defekt. Eventuell können Sie das noch einmal anbringen? Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf müssen Sie hier gar nichts beweisen, Sie können die Saftpresse regulär benutzt haben, sofern man Ihnen keine mutwillige Beschädigung vorwerfen kann, sollte es kein Problem geben, eine Reparatur oder einen Umtausch zu erhalten.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  6. Johae Susanne sagt:
    5. Dezember 2020 um 16:41 Uhr

    Habe ein Puppenhaus bei real Anfang November bestellt und auch bekommen aber zwei davon ! Eins habe ich gleich bezahlt und real informiert das ich für das zweite einen Retour Schein benötige ! Nach telefonischer Absprache und mehreren E-Mail- habe ich keine Information bekommen! Jetzt nach fast zwei Monate bekomme ich eine Mahnung! Obwohl ich das Puppenhaus schon zurück geschickt habe und das eine bezahlt habe ! Mir fehlen die Worte!

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      7. Dezember 2020 um 10:37 Uhr

      Hallo Susanne,
      das klingt ja wirklich merkwürdig und ärgerlich. Bitte treten Sie auch hier mit Real in Verbindung. Falls die Mahnung nicht von Real selbst kam, sollten Sie den Absender ebenfalls kontaktieren, um Gebühren zu vermeiden.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  7. Silvia Greven sagt:
    29. Dezember 2020 um 22:49 Uhr

    Habe bei Real Heinsberg einen Kaffeeautomaten im Juni gekauft Anfang Dezember schon defekt !!! Habe dann mit dem Kundenservice telefoniert wo dann festgestellt wurde das ,daß Mahlwerk defekt ist und es wohl schon beim Kauf kaputt gewesen sein muss… Ich sollte also zum Händler Real gehen um sie umzutauschen,,da habe ich dann aber die Rechnung ohne den Wirt gemacht…im Real Markt Heinsberg sagte man mir dann die müsste erst mal eingeschickt werden! Das wäre ich gutes Recht… nach nunmehr fast 4 Wochen warte ich immer noch auf meinen Kaffeeautomaten und von der Beschwerdestelle wo ich mich schriftlich gewandt habe bisher noch nicht mal eine Antwort!! So viel ist sicher ich werde bei Real nichts mehr kaufen noch nicht mal mehr eine Flasche Wasser!!!!

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      4. Januar 2021 um 10:43 Uhr

      Hallo Silvia,
      Real hat durchaus das Recht, eine Reparatur vorzunehmen, also quasi Nachbesserung zu betreiben. Dass es nun so lange dauert, ist natürlich ärgerlich!

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  8. Tanja sagt:
    19. März 2021 um 21:03 Uhr

    Habe am 2.6.20 den ersten city scooter gekauft und jetzt funktioniert er nicht richtig fährt paar Meter und dann geht er aus obwohl voll geladen! Kann ich ihn umtauschen hab nur noch kassenzettel sonst nix keine Verpackung! Bekomm ich ihn ihn umgetauscht?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      22. März 2021 um 9:27 Uhr

      Hallo Tanja,
      hier scheint es sich um einen Defekt zu handeln. In dem Fall ist erst einmal kein Umtausch das, was Sie fordern sollten, sondern eine Mängelbeseitigung. Real kann Ihnen die Reparatur oder einen Austausch anbieten. Möglich ist es auch, dass noch Gutachten erfolgen müssen, weil nach dem ersten halben Jahr nicht mehr automatisch davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Für die Reklamation von Mängeln brauchen Sie auch keine Verpackung mehr, der Kassenbon reicht erst einmal aus.

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  9. Schacht sagt:
    12. April 2021 um 22:10 Uhr

    Ich habe mir am 04.04.2021 bei real in Querfurt ein Zweierset Bustiers von der Firma GRIFFIN in der Größe XL gekauft. Als ich dann bei der Anprobe feststellen musste das die Bustiers viel zu klein sind habe ich sie wieder in die Originalverpackung getan um sie nach dem Osterfest wieder zurück zu bringen. Ich brauche eigentlich nur die Größe L und habe schon eine Nummer größer gewählt um sicher zu gehen das sie passen. Nach dem Osterfest bin ich dann zu real nach Querfurt wegen des Umtausches gefahren und wurde gleich an der Information abgewiesen als ich mein Anliegen geschildert habe. An den jeweiligen Boxen wo ich diese Bustiers entnommen habe war kein Hinweis das diese Artikel vom Umtausch ausgeschlossen sind. Des weiteren ist es nicht meine Schuld wenn die Größen nicht annähernd stimmen, auch hat man keine Möglichkeit diese Artikel im Laden an zu probieren da keine Umkleidekabinen vorhanden sind. Ich bin sehr enttäuscht von der Handhabe wie real seine Kundenfreundlichkeit führt und werde diesen Supermarkt nicht mehr aufsuchen bis zur Übernahme von Kaufland. Ich bin sehr enttäuscht von der Aktion zumal ich schon einmal Unterwäsche zu real zurück gebracht habe, dies war allerdings bei real in Halle Neustadt und da ging dies Problemlos. Ich hätte es noch verstanden wenn es sich um Slip oder ähnlicher Unterwäsche gehandelt hätte, aber es sind Bustiers und da geschieht nichts schlimmes bei der Anprobe. Somit kann ich jetzt zwei Bustiers im Wert von 15 € in den Altkleidercontainer entsorgen, vielen Dank dafür. MfG Evelyne Sch.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      13. April 2021 um 9:58 Uhr

      Hallo Evelyne,
      tatsächlich ist es häufig so, dass Unterwäsche von der Rückgabe ausgeschlossen sind. Das wird allerdings meist irgendwo im Laden sichtbar vermerkt. Dass das hier nicht der Fall war, ist wirklich ärgerlich und ich bin unsicher, ob das Rückgabe“verbot“ so gültig ist.

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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