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Bezahlen.net Ratgeber Karstadt Umtausch bei Karstadt

Umtauschen bei Karstadt - Geld zurück möglich? So tauschen Sie Artikel richtig um!

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Manchmal greifen wir beim Einkaufen einfach daneben – die erstandene Ware ist zu groß, zu klein oder gefällt zuhause einfach nicht mehr. Welche Umtauschrechte Verbraucher bei der großen Warenhauskette Karstadt (www.karstadt.de) dann haben, wenn der Spontankauf später bereut wird oder das gekaufte Produkt sogar einen Defekt aufweist, zeigen wir hier.

Generell kein Anspruch auf Umtausch bei Nichtgefallen

Ergebnis einer Studie: Bei Kleidung & Accessoires gibt es viele Fehlkäufe

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Obwohl von vielen Verbrauchern für selbstverständlich gehalten, gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch, wenn die gekaufte Ware nicht passt oder gefällt, prinzipiell nicht. Vielmehr gibt es ein gesetzliches Umtauschrecht erst dann, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist – dann greifen die sogenannten Gewährleistungsrechte des Käufers.

Allerdings ist es heute insbesondere bei großen Handelsketten gängige Praxis, Waren auch dann zurückzunehmen oder umzutauschen, wenn sie dem Käufer schlicht nicht gefallen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine gesetzliche Verpflichtung, sondern um ein reines Entgegenkommen des Verkäufers. Dennoch erhalten Verbraucher mittlerweile von etwa 80 Prozent aller Händler bei Nichtgefallen einen Gutschein, eine andere Ware oder den Kaufpreis zurückerstattet.

Für welche Rückgabe- oder Umtauschkonditionen sich der Verkäufer dabei entscheidet und für welchen Zeitraum er Rückgabe oder Umtausch gestattet, darf er selbst entscheiden.

Umtausch bei Karstadt: das ist zu beachten

Information: Umtausch von einwandfreier Ware nicht vorgeschrieben!Prinzipiell kann jeder Händler selbst darüber entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen er einen Umtausch gewähren möchte. So kann beispielsweise festgelegt werden, innerhalb welchen Zeitraums gekaufte Ware umgetauscht werden kann und ob der Kaufpreis in bar oder gegen Ausstellung eines Gutscheins erstattet werden soll.

Informationen zu den Umtauschregelungen des Händlers finden Käufer dabei oft als Aufsteller oder Werbeaushang im Kassenbereich oder als Vermerk auf dem Kassenbon (etwa: „Danke für Ihren Einkauf. Ein Umtausch ist innerhalb von zwei Wochen gegen Vorlage des Kassenbons möglich“). Macht der Händler ein solches freiwilliges Umtauschversprechen, ist er seinem Kunden gegenüber hieran auch gebunden.

Und auch Karstadt (www.karstadt.de) hält üblicherweise kulante Umtauschregelungen für seine Kunden bereit.

In den meisten Fällen können in der Filiale gekaufte Artikel:

  • Innerhalb von 14 Tagen und
  • gegen Vorlage des Kassenbons

umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.

Von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen sind in vielen Filialen jedoch

  • Reduzierte Waren
  • Unterwäsche und Bademoden
  • Kosmetik, Strumpf- und Miederwaren, sobald die Verpackung geöffnet oder Etiketten entfernt wurden.

Da jeder Händler selbst entscheiden darf, welche Waren unter welchen Voraussetzungen zurückgenommen werden, sind solche Ausnahmen vom Umtauschrecht zulässig. Im Einzelfall lohnt es sich darum, vor dem Kauf noch einmal genau nachzufragen, welche Umtauschregelungen für das entsprechende Produkt gelten sollen.

Umtauschrecht ist Verhandlungssache:

Rechtlich zulässig und bindend ist auch ein individuell ausgehandeltes, weitergehendes Umtauschrecht. Hier sollte die Umtauschvereinbarung aber unbedingt schriftlich festgehalten werden. Das geht auch auf dem Kassenbon.

Weitere Ratgeber zum Umtauschrecht:

  1. Umtausch ohne Kassenbon – Geht das?
  2. Umtausch ohne Verpackung / Etiketten
  3. Einkaufsgutschein akzeptieren oder auf „Geld zurück“ bestehen?
  4. Rabattierte / Reduzierte Produkte umtauschen – Kulanz oder Pflicht?

Andere Regelungen für mangelhafte Waren

Rechtliches: Mangelhafte WaObwohl von vielen Verbrauchern für selbstverständlichre und GewährleistungIst das gekaufte Produkt defekt oder weist versprochene Eigenschaften nicht auf, ist der Käufer hingegen nicht auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Ist die gekaufte Ware mangelhaft, gelten die gesetzlich geregelten Gewährleistungsvorschriften. Im Falle der Mangelhaftigkeit gewähren auch diese einen Anspruch des Käufers auf Reparatur oder Umtausch – ohne, dass es dabei auf die freiwillig eingeräumte 14-Tage-Rückgabefrist ankäme.

Allerdings greifen die Gewährleistungsrechte der §§ 433, 437 BGB nur dann, wenn die gekaufte Sache bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Beschaffenheit der Ware negativ von der Beschaffenheit vergleichbarer Produkte abweicht oder das Produkt Eigenschaften nicht aufweist, die der Käufer aufgrund von Werbeaussagen erwarten durfte.

Ein Beispiel: Die Hosennähte sind derart mangelhaft vernäht, dass sie nach kurzer Zeit reißen.

Liegt ein solcher Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vor, greifen automatisch die gesetzlichen Gewährleistungsregeln und gewähren dem Käufer einen Anspruch auf Reparatur oder Umtausch der mangelhaften Sache.

Nicht erforderlich ist es hierfür, dass der Käufer den Mangel direkt nach dem Kauf entdeckt. Schließlich gilt der sogenannte Nacherfüllungsanspruch des Käufers für ganze 24 Monate ab Kaufdatum.

Beweislastumkehr nach 6 Monaten:

In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Käufer nicht belegen, dass die Ware bereits von Beginn an mangelhaft war – das regelt § 476 BGB. Sind seit dem Kauf jedoch schon mehr als 6 Monate verstrichen, trifft den Käufer die Beweislast für den Anfangsmangel.

Umtausch im Karstadt Online-Shop

Kontaktdaten – Karstadt Kundenservice:

  • Servicehotline: 06103 – 313 4444 (24/7 erreichbar)
  • Mail: hotline@karstadt.de
  • Kontaktformular: Klick

Abweichende Umtausch-Regelungen gelten nicht nur dann, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Auch für auf der Karstadt-Webseite getätigte Online-Bestellungen kommen abweichende Regelungen zur Anwendung. Das hat in erster Linie damit zu tun, dass unter anderem für online bestellte Waren gesetzlich ein 14-tägiges Rückgabe- bzw. Vertragswiderrufsrecht vorgesehen ist.

Dieses Recht ergibt sich aus den §§ 312g, 355 BGB und erlaubt es dem Verbraucher, den online geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt zu widerrufen, bestellte Waren an den Verkäufer zurückzusenden und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen, mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zum Fernabsatzgesetz.

Um dieses Recht auszuüben, ist innerhalb von 14 Tagen eine Widerrufserklärung per Mail oder Post an Karstadt zu senden.

Inhalt der Widerrufserklärung

  • Name und Anschrift des Händlers: Karstadt Warenhaus GmbH, Theodor-Althoff-Str. 2, 45133 Essen
  • Name und Anschrift des Kunden
  • Bestellnummer der betreffenden Ware und
  • Eine eindeutige Erklärung, den Vertrag widerrufen zu wollen

Zum Erstellen der Widerrufserklärung kann auch das vorgefertigte Karstadt-Widerrufsformular genutzt und ausgefüllt per Mail (hotline@karstadt.de) oder Post an Karstadt übersendet werden.

Anschließend kann ein vorfrankiertes Retouren-Label erstellt, auf dem verschlossenen Versandkarton befestigt und die Ware einfach und kostenfrei an Karstadt zurückgesendet werden.

Muster-Widerrufsformular von Karstadt:

  • Download: Widerrufsformular von Karstadt (Seite 4)
  • Link: Retourenlable / Rücksendeschein erstellen

Aber Achtung: nicht alle Waren sind von dem komfortablen Widerrufsrecht umfasst.

Gesetzlich davon ausgeschlossen sind beispielsweise:

  • Individualisierte Waren
  • Bereits geöffnete Waren, die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind (Kosmetik)
  • CDs, DVDs, Software und andere Datenträger

KarstadtKarstadt
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Bezahlmethoden:
 
0% Finanzierung Amazon Payments American Express Barzahlung GiroPay Klarna Mastercard PayPal Ratenzahlung Rechnung VISA Vorkasse
Liefermethoden:Abholung, DHL, Expresslieferung, Packstation
Zertifikate: EHI
Liefergebiet: Deutschland
Slogan: Shoppen. Immer. Überall.
Anschrift: Karstadt Warenhaus GmbH
Theodor-Althoff-Str. 2
45133 Essen
Telefon: +49 (0)6103 - 313 44 44
Fax: +49 (0)6102 - 2082 5005
E-Mail: hotline@karstadt.de
Lieferzeitraum: 2-5 Tage
Rückgabefrist: 14 Tage
Soziale Medien:
Weitere Links: AGB von Karstadt

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