Reisende aus der Europäischen Union haben bei der Ein- und Ausreise nach und aus China besondere Vorschriften zu beachten. Nicht nur muss bei Reisen nach Fernost ein gültiges Touristenvisum vorhanden sein, auch gelten für bestimmte Güter Höchstmengen, die bei der Ein- und Ausreise beachtet werden sollten, um Zusatzkosten zu vermeiden.
Welche Höchstmengen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren aus und nach China einzuhalten sind und bei welchen Gütern der Transport sogar verboten ist, zeigen wir hier.
Einreise nach China: die Einfuhrbestimmungen
Neben einer Visapflicht für fast alle Reisenden ist bei der Einreise nach China auch ein generelles Einfuhrverbot für bestimmte Gegenstände zu beachten. Insbesondere bedeutet das: Auch Waren bzw. Gegenstände, die in Deutschland erlaubt oder zu deren Besitz der Reisende berechtigt ist, dürfen unter Umständen nicht nach China mitgenommen werden.
Insbesondere gilt ein generelles Einfuhrverbot für:
- Waffen, Sprengstoff und Munition
- Filme, Manuskripte, Drucksachen, DVDs, Videos oder Tonbandaufnahmen, die als schädlich für Politik, Wirtschaft, Kultur und Ethik Chinas eingestuft werden
Touristenvisum für China
Deutsche Reisende müssen bei der Einreise in die Volksrepublik China über ein gültiges Visum verfügen. Visumsfrei ist ein Aufenthalt zur Weiterreise höchsten für 72 bzw. 144 Stunden möglich (weitere Infos zum visumsfreien Aufenthalt finden sie hier).
Das erforderliche Touristenvisum kann bei einer zuständigen chinesischen Auslandsvertretung oder bei einem „Chinese Visa Application Service Center“ www.visaforchina.org beantragt werden.
Zur Beantragung des Visums sind dabei neben einem noch für mindestens 6 Monate gültigen Reisepass auch ein Lichtbild sowie Flugtickets und ein Nachweis der Hotelreservierung vorzulegen. Außerdem sind Visagebühren von etwa 125 Euro pro Person an die ausstellende Behörde zu entrichten.
Roter oder grüner Ausgang?
Europäische Touristen, die über ein gültiges Visum verfügen, können in der Regel problemlos nach China einreisen. Auch können die meisten Gegenstände, die für den persönlichen Gebrauch gedacht sind, abgabefrei nach China eingeführt werden.
Allerdings müssen mitgebrachte Wertgegenstände zuvor in einem Gepäckvordruck gegenüber den chinesischen Behörden angegeben werden. Der erforderliche Vordruck wird im Flugzeug ausgeteilt und ist von den Reisenden (in zweifacher Ausfertigung) auszufüllen. Bei der späteren Passkontrolle wird eine Ausfertigung des ausgefüllten Vordrucks an den Zollbeamten abgegeben. Das Duplikat hingegen muss vom Reisenden selbst bis zur Ausreise gut aufbewahrt werden.
Zu beachten ist außerdem, dass auch bestimmte Gebrauchsgegenstände nur in begrenzter Zahl mit nach China gebracht werden dürfen. Insbesondere sind das:
- Fotokameras
- Videokameras
- Radios
- Laptops
- Ferngläser
- Armbanduhren
hiervon darf maximal je ein Stück pro Person mitgeführt werden.
Zusätzlich sind für einige besonders beliebte Einfuhrgüter mengenmäßige Begrenzungen einzuhalten. Werden diese überschritten, sind zusätzliche Zollgebühren zu entrichten und es muss der rote Ausgang benutzt werden.
Sind jedoch alle Mengen- und Wertvorgaben eingehalten, darf der Reisende am Flughafen den grüne Ausgang benutzen und nach China einreisen, ohne zusätzliche Gebühren zu entrichten.
Welche mengenmäßigen Importvorschriften dabei bezüglich beliebter Einfuhrgüter zu beachten sind, zeigen wir hier.
Chinesische Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen
Lebensmittel und Pflanzen, die in Deutschland auf üblichem Wege eingekauft und versteuert wurden (das sind alle beispielsweise in einem Supermarkt gekauften Waren), können problemlos nach China eingeführt werden. Hiervon ausgenommen sind jedoch bedrohte Pflanzenarten einschließlich ihrer Samen.
Chinesische Einfuhrbestimmungen für Tabak und Alkohol
Nicht-chinesische Staatsangehörige ab 17 Jahren dürfen Tabakwaren und Alkohol zum privaten Genuss nach China einführen.
Zollfrei dürfen dabei insgesamt:
- 400 Zigaretten oder
- 100 Zigarren oder
- 500 g Tabak sowie
- 2 Flaschen Spirituosen mit je maximal 0,75 Litern Inhalt
… pro Person nach China eingeführt werden.
Parfum als Genussmittel?
Obwohl Parfum und Eau-de Toilette auch in China selbstverständlich nicht als Genussmittel gelten, dürfen diese Produkte nur in „angemessener Menge“ in das Land eingeführt werden.
Chinesische Einfuhrbestimmungen für Geld / Devisen
Geld und andere Zahlungsmittel dürfen bis zu einem Wert von 20.000 Renminbi (etwa 2,628,29€) plus bis zu 5.000 US-Dollar (etwa 4,777,83€) in einer Fremdwährung mit nach China gebracht werden. Schmuck und andere aus Edelmetallen bzw. Edelsteinen hergestellte Waren gelten nicht als Zahlungsmittel. Entsprechend wird ihr Wert der zollfreien Wertgrenze nicht hinzugerechnet.Chinesische Einfuhrbestimmungen für Medikamente
Medikamente dürfen in kleinen, der Reisedauer angepassten Mengen und für den eigenen Bedarf nach China mitgebracht werden. Für verschreibungspflichtige Medikamente sollte sicherheitshalber eine ärztliche Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit mitgeführt werden.
Drogen und Suchtmittel hingegen dürfen niemals nach China eingeführt werden. Einfuhr und Besitz schon geringer Drogenmengen werden in China mit besonders hohen Haftstrafen geahndet.
Chinesische Einfuhrbestimmungen für Haustiere
Prinzipiell dürfen Personen über 18 Jahre je ein Tier nach China einführen. Zu bedenken ist jedoch, dass sich die Mitnahme von Hund oder Katze nur bei längerfristigen Aufenthalten in Fernost lohnt.
Insbesondere betrifft das Hunde ab einer Körpergröße von 35 Zentimetern. Schließlich müssen diese nach ihrer Ankunft in China einen Monat in einer Quarantänestation verbringen, bevor sie endgültig nach China einreisen dürfen.
Um ein Tier jedoch überhaupt nach China mitbringen zu dürfen, sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Gesundheitszeugnis: Muss von einem Amtstierarzt ausgestellt werden und Auskunft über den Gesundheitszustand des Tieres geben.
- Impfausweis: Insbesondere eine Tollwutimpfung muss hiermit nachgewiesen werden.
- Kopie des Besitzer-Reisepasses: Muss an der Quarantänestation in China vorgelegt werden.
- Meldebestätigung: Nachweis über die Wohnanschrift des Tierbesitzers in China.
Rückkehr aus China: die Ausfuhrbestimmungen
Auch bei der Rückkehr aus China gilt es, einige Zollvorschriften zu beachten. Insbesondere sind hier für bestimmte Waren Mengengrenzen vorgeschrieben, bei deren Überschreitung Zollgebühren zu entrichten sind.
Zusätzlich gibt es jedoch auch Güter, deren Aus- bzw. Einfuhr nach Deutschland ausdrücklich verboten ist. Welche Regeln dabei gelten, richtet sich sowohl nach chinesischem als auch nach deutschem Recht.
Vorlage des Gepäckvordrucks
Das Duplikat des bereits bei der Einreise vorgelegten Gepäckvordrucks muss einem Zollbeamten beim Verlassen des Landes erneut vorgelegt werden. Das Dokument muss darum bis zur Ausreise sicher aufbewahrt werden!
Ausfuhrbestimmungen für Zigaretten und Alkohol
Wie auch bei der Einreise nach China dürfen bei der Rückreise nach Deutschland nur begrenzte Mengen an Tabak und Alkohol von Personen ab 17 Jahren mitgenommen werden.
Pro Person dürfen dabei maximal
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren
und
- 1 Liter Spirituosen mit Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-%
- 2 Liter alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von maximal 22 Vol.-% oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Getränke sowie
- 4 Liter Wein und
- 16 Liter Bier
- mit nach Deutschland gebracht werden.
Ausfuhrbestimmungen für Medikamente
Medikamente dürfen aus China ausgeführt, allerdings nur in begrenzter Menge nach Deutschland eingeführt werden. Erlaubt ist hierbei eine für maximal drei Monate ausreichende und für den privaten Bedarf gedachte Menge je Arzneimittel. Dabei ist die Dosierungsempfehlung der Arzneimittel zu beachten.
Hiervon ausgeschlossen sind selbstverständlich gefälschte Arzneimittel und im Doping verwendete Stoffe. Die Einfuhr solcher Stoffe ist verboten.
Exotische Souvenirs aus China
Auch Souvenirs, Geschenke und andere Waren können bis zu einem Gesamtwarenwert von 430 Euro (Gesamtwert aller Waren einschließlich auch Tabak und Alkohol) problem- und zollfrei nach Deutschland mitgebracht werden. Zu beachten sind hierbei aber selbstverständlich Tierschutzvorschriften sowie Regelungen zum Schutz nationaler Kulturgüter.
Dementsprechend dürfen vom Aussterben bedrohte Tiere sowie aus ihnen hergestellte Produkte niemals aus China aus- und nach Deutschland eingeführt werden.
Nicht erlaubt ist außerdem die Ausfuhr von Edelmetallen aus China. Auch aus ihnen hergestellte Gegenstände dürfen nicht nach Deutschland mitgebracht werden.
Um einem Verlust alter Kulturgüter vorzubeugen, dürfen außerdem auch alte Münzen, die aus der Zeit vor 1949 stammen, nicht aus China ausgeführt werden.
Einschränkungen für die Ausfuhr von Antiquitäten
Antiquitäten dürfen nur dann aus China ausgeführt werden, wenn vor ihrem Kauf bereits eine Ausfuhrsondergenehmigung des chinesischen Kulturamtes vorlag. Diese kann in der Regel nicht nachträglich erteilt werden. Bei der Ausreise aus China muss eine Rechnung inklusive der an einer roten Siegelmarke zu erkennenden Ausfuhrgenehmigung vorgelegt werden.
Ausfuhrbestimmungen für elektronische Waren und Textilien
Auch elektronische Waren und Textilien können problemlos aus China mitgebracht werden, sofern ein Gesamtwarenwert aller mitgebrachten Gegenstände von insgesamt 430 Euro nicht überschritten wird.
In China besonders häufig erhältliche gefälschte Markenartikel sind hiervon jedoch nicht umfasst und dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Geld
Die nationale Währung darf bis zu einem Gesamtwert von 20.000 Renminbi aus China ausgeführt werden. Devisen und Wertpapiere dürfen zusätzlich bis zu einem Gesamtwert von 5.000 US-Dollar (etwa 4,777,83€) mitgeführt werden.Ausfuhrbestimmungen für Lebensmittel
Lebensmittel aus China dürfen zu privaten Zwecken nach Deutschland mitgebracht werden. Für einige Lebensmittel gelten jedoch Einschränkungen:
- Speisepilze dürfen bis zu einer Menge von 2 kg eingeführt werden.
- Kartoffeln dürfen gar nicht nach Deutschland eingeführt werden.
- Kaviar vom Stör darf nur bis zu einer Freimenge von 125 Gramm je Person mitgeführt werden.
- Lebens- und Futtermittel tierischer Herkunft (z.B. Fleisch, Milch, Käse, Eier) dürfen nicht nach Deutschland mitgebracht werden! Ausgenommen sind hiervon lediglich Lebensmittel, die geringe Mengen an Milch enthalten (z.B. Bonbons oder Kekse) sowie Fisch und Fischprodukte. Letztere dürfen bis zu einem Gesamtgewicht von 20 kg nach Deutschland eingeführt werden.
Ausfuhrbestimmungen für Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
Waffen und Munition dürfen weder nach China ein- noch von dort nach Deutschland ausgeführt werden. Zu Sondergenehmigungen für wenige Einzelfälle gibt die Botschaft der Volksrepublik China Auskunft.
Personen über 12 Jahren dürfen in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper prinzipiell aus dem Ausland ins Bundesgebiet mitbringen. Feuerwerkskörper sind bei der Einreise jedoch immer anzumelden. Weitere Informationen dazu, welche Feuerwerkskörper in Deutschland zulässig sind, finden Sie beim deutschen Zoll.
Ausfuhrbestimmungen für jugendgefährdende Medien und Schriften sowie für verfassungswidrige Schriften
Manuskripte, Fotos, Tonbänder, Drucksachen, Filme und andere Medien, deren Inhalt als schädlich für Chinas Politik, Wirtschaft, Kultur und Ethik erachtet wird, darf nicht nach Deutschland ausgeführt werden.
Auch ist es zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sittlichkeit verboten, jugendgefährdende Medien oder Schriften nach Deutschland einzuführen. Gemeint sind damit Schriften und Medien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu gefährden.
Ebenso ist es verboten, verfassungswidrige Schriften, welche sich gegen die demokratische Grundordnung Deutschlands richten, mitzuführen.
Bestellungen und Post aus und nach China
Waren können prinzipiell frei nach China versendet werden. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch die Gegenstände, deren Mitnahme auch auf Reisen verboten ist.
Zusätzlich sind bei Bestellung und Warenversand aus und nach China besondere Zollvorschriften und Wertgrenzen zu beachten:
Waren nach China versenden
Postsendungen können ohne Zollformalitäten nach China versendet werden, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung ist dabei, dass die betreffende Postsendung ausschließlich Waren enthält,
- die zu nicht zu kommerziellen Zwecken versendet werden oder
- die kommerziell versendet werden, deren Wert 1.000 Euro aber nicht übersteigt
Diese Voraussetzungen sind bei privaten Geschenksendungen erfüllt. Entsprechend müssen solche Päckchen lediglich mit der Zollinhaltserklärung CN 22 von außen beklebt werden, außer ihr Wert beträgt mehr als 300 SZR (Sonderziehungsrecht), dann muss die Erklärung CN 23 verwendet werden.
Waren aus China bestellen oder als Geschenk erhalten
Waren, die Reisende aus China legal nach Deutschland einführen dürfen, dürfen selbstverständlich auch im Internet bestellt oder als Geschenksendung erhalten werden.
Gegenstände, deren Einfuhr nach Deutschland nicht gestattet ist (insbesondere gefälschte Markenartikel) dürfen jedoch selbstverständlich auch auf dem Postwege nicht nach Deutschland gelangen.
Davon abgesehen, können je nach Wert der auf dem Postwege erhaltenen Waren Zollgebühren fällig werden.
Geschenksendungen aus China
Auch Sendungen, die als Geschenk aus China nach Deutschland versendet werden, können zollpflichtig sein. Ob das der Fall ist, richtet sich nach dem Wert der versendeten Ware.
Dabei gilt:
- liegt der Gesamtwert der Sendung unter 45 Euro, bleibt die Sendung zollfrei.
- liegt der Wert der Sendung zwischen 45 und 700 Euro, werden Zollabgaben entsprechend der pauschalierten Abgabesätze berechnet (mehr erfahren).
- Übersteigt der Warenwert 700 Euro, findet eine Abgabeberechnung nach Zolltarif statt (mehr erfahren).
Zusätzlich zu eventuellen Gebühren sind auch bei Geschenksendungen bestimmte Höchstmengen für verbrauchsteuerpflichtigen Waren vorgesehen. Diese Waren dürfen (unabhängig von ihrem Wert) nur bis zu der angegebenen Höchstmenge als Geschenk versendet werden:
- 500 Gramm Kaffee
- 50 Stück Zigaretten oder
- 25 Stück Zigarillos oder
- 10 Zigarren oder
- 50 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Tabakwaren sowie
- 1 Liter Spirituosen
- 1 Liter alkoholhaltige Getränke mit maximal 22 Vol.-%
- 2 Liter Wein sowie
- 50 Gramm Parfüms oder
- 0,25 Liter Eau de Toilette
Internetbestellungen aus China
Auch für Internetbestellungen gelten bestimmte Wertgrenzen. Je nach Warenwert können hier Zollgebühren sowie Einfuhrsteuern anfallen.
Dabei gilt:
- Bei einem Warenwert bis zu 150 Euro ist die Sendung zollfrei. Es muss jedoch eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent entrichtet werden.
- Bei einem Warenwert von mehr als 150 Euro müssen Abgaben nach dem Zolltarif entrichtet werden. Weitere Informationen bezüglich dessen Höhe finden Sie hier.
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Kontakt
Bei offenen Fragen zu Zoll- sowie sonstigen Ein- und Ausreisebestimmungen können Sie sich an den deutschen Zoll oder die Vertretungen der Volksrepublik China in Deutschland wenden.
Deutscher Zoll
- Telefon: 0351 44834-510
- E-Mail: info.privat@zoll.de
- Telefax: 0351 44834-590
- Postadresse: Postfach 10 07 61, 01077 Dresden
Botschaft der Volksrepublik China in der Bundesrepublik Deutschland
- Telefon: 030 275880
- Telefax: 030-27588 221
- Web: www.china-botschaft.de
- Postadresse: Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
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Haftungsausschluss:
Diese Liste der Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen ist trotz intensiver Recherchen nicht vollständig und nicht jederzeit aktuell. Im Zweifelsfall kann nur der Zoll verbindliche Auskünfte geben. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verfasser dieser Artikels werden ausgeschlossen.
Hallo,
Sie schreiben bei den Zollbestimmungen für China
„Waren nach China versenden
Postsendungen können ohne Zollformalitäten nach China versendet werden, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzung ist dabei, dass die betreffende Postsendung ausschließlich Waren enthält,
die zu nicht zu kommerziellen Zwecken versendet werden oder
die kommerziell versendet werden, deren Wert 1.000 Euro aber nicht übersteigt
Diese Voraussetzungen sind bei privaten Geschenksendungen erfüllt. Entsprechend müssen solche Päckchen lediglich mit der Zollinhaltserklärung CN 22 von außen beklebt werden.“
Auf der DHL Seite steht allerdings, dass Pakete mit einem Wert ab 300 Sonderziehungsrechte (373,59 EUR, Stand 01.01.2018) die Zollinhaltserklärung CN 23 verwenden müssen.
( https://www.dhl.de/de/toolbar/footer/informationen/zollinformationen.html#download )
Ich weiß ja nicht, ob es da für China eine Ausnahme gibt, aber das sollte man dann erwähnen (mit Quelle).
Gruß
Constantin
Guten Tag Constantin,
Sie haben vollkommen recht, das hat unser Autor wohl übersehen. Vielen Dank für den Hinweis, wir haben das direkt ergänzt.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo!
Ich habe bei light in the box ein Kleid bestellt für 243€ + 30€ Versand und jetzt bon DHL eine Nachricht bekommen dass icu dafür 100€ Zoll zahlen muss. Das kommt mir unverhältnismäßig viel vor…kann mir wer helfen? 🙁
Hallo Selina,
nein, das stimmt so. Ca. 90 – 100 € Zoll fallen für den Kaufbetrag an. Sie müssen bei einem Betrag in dieser Höhe sowohl Zollgebühren, als auch Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.
„Medikamente dürfen in kleinen, der Reisedauer angepassten Mengen und für den eigenen Bedarf nach China mitgebracht werden. Für verschreibungspflichtige Medikamente sollte sicherheitshalber eine ärztliche Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit mitgeführt werden.“
Die Bescheinigung liegt vom Arzt vor. Welchen Ausgang muß ich nun wählen, den mit Begrenzung der Einfuhr(ROT) oder den grünen Ausgang?
danke
Frank Schultze
Hallo Frank,
ich gehe davon aus, dass Sie ohne Bedenken den grünen Ausgang nehmen können, sofern die mitgeführte Menge die Zollfreigrenzen nicht überschreitet.
Wenn Sie bei der Ankunft unsicher sind, können Sie aber einfach den roten Ausgang nehmen und beim Zöllner direkt nachfragen. Das geht in der Regel schnell und Sie sind auf der sicheren Seite (und teilweise sogar schneller als beim vollen grünen Ausgang).
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo !
Kann ich Kaffee Kapseln mit nach China nehmen und wenn ja wieviele ? Bin 60 Tage dort und wollte so um die 100 Kapseln einpacken…
Welchen Ausgang muss ich dann nehmen ?
Danke schon mal für die Antwort.
LG
Frank
Hallo Frank,
soweit ich herausfinden konnte, gibt es bei Kaffeekapseln üblicherweise keine Probleme, sofern es nicht so wirkt, als würden Sie sie zu gewerblichem Nutzen mitnehmen. Der grüne Ausgang sollte dann passen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.